2242/2022
Verstetigung der Sonntagsöffnung in der Zentralbibliothek der Stadtbibliothek Köln
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Anlage 1 Momentaufnahmen
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Anlage 1 Momentaufnahmen aus der Sonntagsöffnung der Zentralbibliothek
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/43 Vorlagen-Nummer 2242/2022 Freigabedatum 30.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verstetigung der Sonntagsöffnung in der Zentralbibliothek der Stadtbibliothek Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat nimmt den Erfahrungsbericht der Stadtbibliothek über die Sonntagsöffnung zur Kenntnis und beschließt die in dieser Vorlage skizzierte Verstetigung der Sonntagsöffnung in der Stadtbibliothek, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, ab 2023. Die für die Verstetigung der Aufgabe erforderlichen 1,5 Planstellen in der E3 TVÖD stehen zur Verfügung. Die Sachaufwendungen für die Maßnahme belaufen sich auf rund 115.000 €/p.a. und sind im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 für die Jahre 2023 und 2024 sowie in der mittel- fristigen Finanzplanung bis 2027 im Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 13 berücksichtigt. Ausschuss Kunst und Kultur 30.08.2022 Finanzausschuss 05.09.2022 Rat 08.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 115.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 115.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gemäß des am 8.11.2019 in Kraft getretenen Bibliotheksstärkungsgesetzes (Gesetz zur Stärkung der kulturellen Funktion der Öffentlichen Bibliotheken und ihrer Öffnung am Sonntag, GV. NRW. 2019 S. 852) wurde es möglich, öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen auch sonntags von 12 bis 18 Uhr mit eigenem Personal und entsprechenden Serviceangeboten zu öffnen. Damit wird die wichtige gesellschaftliche Rolle der Bibliothek als Ort des (lebenslangen) Lernens, des Austausches sowie der kulturellen und digitalen Bildung untermauert und ihre Aufgabe als Ort der Inklusion und als Teil der sozialen Infrastruktur Kölns – als so genannter Dritter Ort – deutlich. Der Deutsche Städtetag, der Handelsverband Deutschland, die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, das Deutsche Institut für Urbanistik und der Deutsche Kulturrat machten sich in einem gemeinsam im Juli 2022 veröffentlichten Positionspapier stark für Innenstädte mit Zukunft. Deren zentrale Positionen betreffen auch die Bibliotheken und damit auch die Sonntagsöffnung: Der öffentliche Raum muss neu ausgerichtet werden für Begegnung und Erlebnis, für mehr Grün, für Handel und Gastronomie, Kultur, für emissionsfreie Mobilität, für Spiel - und Sport- plätze. Der Mix aus Wohnen, Arbeiten, Handel, Wirtschaften und E rleben machen die Innenstadt at- traktiv und lebenswert… 3 Kunst und Kultur locken die Menschen in die Innenstädte. Sie bieten Raum für Begegnung, Miteinander und Diskurs der Stadtgesellschaft. Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) schloss sich dem Appel l an und fordert die Möglichkeit zur Sonntagsöffnung von Bibliotheken. Dazu Barbara Schleihagen, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Bibliotheksverbandes: „Bund, Länder und Kommunen, aber auch die Zivilgesellschaft tun gut daran, ihr Augenmerk auf die Zu kunft der Innenstädte zu legen. Lebendige kommunale Kultur - und Bildungseinrichtungen sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und gleichzeitig Anziehungs- punkte für die Menschen. Mit ihren vielfältigen Angeboten sind Bibliotheken für alle Bevölkerungs- gruppen da: kostenfrei, niedrigschwellig und konsumfrei. Auch sonntags gilt es die Innenstädte wieder stärker zu beleben . Der Deutsche Bibliotheksverband setzt sich daher seit langem für die Ermöglichung der Sonntagsöffnung von Bibliotheken ein. Damit sollen vor allem die Personen, die unter der Woche stark eingebunden sind, auch sonntags ihre Bibliothek besuchen und nutzen kön- nen.“ Gerade für Familien, alleinerziehende und beruflich stark beanspruchte Menschen ist ein Biblio- theksbesuch aber oftmals kaum an einem anderen Tag als am Sonntag mit dem Alltag vereinbar. Die Stadt Köln nimmt an dieser Stelle mit der Sonntagsöffnung der Zentralbibliothek (inklusive Veranstaltungsprogramm) erneut eine Vorreiterrolle ein. Diese trägt erheblich zur – auch sonn- täglichen – Belebung des Neumarktes und (im Interim) der Fußgängerzone bei. Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2020/21 wurden der Stadtbibliothek Köln im Teilplan 0418-Stadtbibliothek über die Kulturförderabgabe AN/1377/2019 für die Jahre 2020/21 je- weils 220.000 € für eine Sonntagsöffnung zur Verfügung gestellt. Mit Beschluss vom 03.02.2020 (4285/2019) wurde sie beauftragt, für die genannten Haushaltsjahre die Sonntagsöffnung im Rahmen eines Pilotprojektes zu erproben. Bedingt durch die Corona -Pandemie und die damit verbundenen Schließzeiten konnte die Erprobung erst ab Mitte August 2020 und bedingt durch einen Lockdown auch im Winter 2020/Frühjahr 2021 insgesamt nur wenige Monate umgesetzt werden. Da aber ein längerer Zeitraum erforderlich war, um umfassende und belastbare Erfahrungen zu sammeln, wurde im Oktober und November 2021 vom Ausschuss Kunst und Kultur, respektive dem Finanzausschuss, eine Verlängerung des Erprobungszeitraums um ein Jahr, also bis zum 31.12.2022, beschlossen. Auf der Basis des hier vorliegenden Erfahrungsberichts soll nun über eine Verstetigung der Sonntagsöff- nung entschieden werden. Erfahrungsbericht Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2020/21 wurden der Stadtbibliothek Köln im Teilplan 0418-Stadtbibliothek über die Kulturförderabgabe (AN/1377/2019) für die Jahre 2020/21 je- weils 220.000 € für eine Sonntagsöffnung zur Verfügung gestellt. Über diese Finanzierung wurde die Stadtbibliothek mit der Konzeption und Umsetzung eines entsprechenden Pilotprojektes beauftragt. Bisherige Beschlusslage: Im Ausschuss für Kunst und Kultur (28.01.2020) und im Finanzausschuss (03.02.2020) sind folgende Beschlüsse erfolgt (4285/2019): 1. Der Kulturausschuss beschließt die in dieser Vorlage skizzierte Umsetzung der Sonntagsöff- nung in der Stadtbibliothek für die Jahre 2020 und 2021. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der für die Sonntagsöffnung in den Jahren 2020 und 2021 vorgesehenen Mittel aus der Kulturförderabgabe. Über eine Fortführung und die damit verbundene Weiterfinanzierung wird nach einem Erfah- rungsbericht in einer separaten Vorlage entschieden. Bedingt durch die Corona -Pandemie konnte erst verspätet am 16.08.2020 gestartet werden. Durch die Verschärfung der Pandemie mussten zumindest die Bühnenprogramme im November 20 20 un- 4 terbrochen werden, kurz vor Weihnachten schlossen dann auch erneut alle Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen. Aktuell läuft das Projekt seit Juni 2021 wieder und damit erstmals seit einem Jahr ohne Pause. Der auf zwei Jahre angelegte Erprobungszeitraum ist somit immer noch nicht komplett, trotz- dem lassen die bisherigen Erfahrungen eindeutige Schlüsse ziehen, so dass die Verstetigung in die Wege geleitet werden kann. Programme und Weiterbeschäftigungen der befristet eingestellten Mitar- beitenden benötigen einen gewissen Vorlauf. Die Kölner Stadtbibliothek ist die erste Großstadtbibliothek in Deutschland, die eine Sonntagsöffnung in dieser Form durchführt. Die Akzeptanz bei den Bürger*innen ist bislang sehr positiv – besonders Familien und junge Menschen nutzen die sonntäglichen Bibliotheksangebote zum Lesen, Schmökern und Arbeiten. Bis zu 1.000 Personen konnten an Spitzentagen mit dem Angebot in nur fünf Stunden von 13 bis 18 Uhr erreicht werden. Besonders beliebt sind zum Beispiel die wöchentlichen K ulturprogramme für die ganze Familie, die ein sehr breites Spektrum abdecken. Hier werden Kulturschaffende aus der Region besonders be- rücksichtigt – ein gutes Modell der lokalen / regionalen Künstlerförderung. Darüber hinaus sind die MINT-Workshops für Kinder und Jugendliche sehr beliebt. Bei den Kinderworkshops wird besonderer Wert auf die Themen Nachhaltigkeit, Umwelt und Digitali- sierung gelegt. So kann beispielsweise in mehreren aufeinander folgenden Workshops zum Thema "Smart Home" gemeinsam überlegt werden, wie sich ein dreistöckiges Modellhaus "smart" machen lässt. Probleme, die aus dem eigenen Zuhause bekannt sind, werden identifiziert, und es wird ge- meinsam nach smarten technischen Lösungen gesucht. Diese können nach einer Einführung ins Programmieren unter anderem mit Hilfe des Microcontrollers "Arduino" und weiteren in der Bibliothek vorhandenen Tools umgesetzt werden. Als Partner fungiert hier zurzeit die Fachstelle für Jugend- medienkultur NRW in Köln. Für die Programme konnte die Stadtbibliothek Fördermittel vom Land NRW für die Jahre 2020, 2021 und 2022 gewinnen. Zahlreiche Bürger*innen haben sich außerdem als ehrenamtliche Vorlesepat*innen zur Verfügung gestellt, deshalb sollen nach der Verstetigung weitere Angebote zur Leseförderung initiiert werden. Der personelle Einsatz wird anhand eines Mischmodells aus Wachdienst und geschulten Zusatzkräf- ten – auch Orgahelfer*innen genannt (EG 3 TVöD) – abgewickelt. Die übrigen Mitarbeitenden der Stadtbibliothek sind sonntags nicht eingesetzt, sonder n nur im Vorfeld koordinierend tätig. Für den bislang nur bis Ende 2022 befristeten Einsatz der geschulten Zusatzkräfte sind entsprechende Stellen bei 43 eingestellt. Das Personalmodell hat sich in der Praxis bewährt. Die Zusatzkräfte sind häufig Studierende oder Rentner*innen, die sich etwas dazu verdienen möchten, und es finden sich immer ausreichend Arbeitswillige. Fazit Die Stadtbibliothek Köln hat die Pilotphase genutzt, ein auch in Zukunft tragbares und nachnutzbares Modell für die Sonntagsöffnung für Bibliotheken zu erproben. In der folgenden, nun ein Jahr andau- ernden Erprobungsphase ab Juni 2021 zeigt sich für die Sonntagsöffnung ein klarer Aufwärtstrend bei den Besucher*innenzahlen. In Folge des langen Lockdowns 2020/21 gab es zunächst gewisse An- laufschwierigkeiten wegen der verständlichen Vorsicht aller Kund*innen – und gerade der zu diesem Zeitpunkt noch ungeimpften jungen Familien. Die Bibliothek präsentiert sich auch sonntags als konsumfreier öffentlicher Raum, mit hoher Aufent- haltsqualität und einem vielfältigen Programmspektrum – von der Vorlesestunde über Konzerte und Theater bis hin zu digitalen und MINT-Angeboten. Kinder und Familien stehen besonders im Fokus. Die Stadtbibliothek Köln leistet damit einen weiteren wichtigen Beitrag zum städtischen Schwerpunkt „Kinderfreundliche Stadt“. Dabei soll nicht verschwiegen werden, dass bei „wissenschaftlichen“ oder „erwachseneren“ Veran- staltungen wie Vorträgen oft weniger Publikum zu verzeichnen war als z.B. bei Figurentheater- oder Clownsvorstellungen – trotzdem ist gerade diese Mischung wertvoll. Verstetigung und damit auch ein 5 höherer Bekanntheitsgrad werden die Akzeptanz weiter erhöhen. Basiskonzept zur Verstetigung Stellenbedarf/Personalaufwendungen 1,5 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r, EG 3 TVöD für Sonntagshelfer*innen stehen weiter zur Verfügung. Die entsprechenden Arbeitsverträge der Sonntagshelfer*innen müssen noch vor Ablauf der bisherigen Befristung (31.12.2022) verlängert werden. Servicebedarf Unterstützung durch Wachdienstleistungen an Sonntagen (2 Personen) Kuratierung der zusätzlichen Kulturveranstaltungen Technische Unterstützung bei besonderen Veranstaltungen Veranstaltungskonzept Idealerweise eine Kulturveranstaltung pro Öffnungssonntag Idealerweise ein Workshop für Kinder, Jugendliche und Familien pro Öffnungssonntag Vorlesestunden und MINT-Vorlesen durch Ehrenamtler*innen (kostenfrei). Finanzierung: Die oben angeführten 1,5 Personalstellen stehen weiter zur Verfügung. Für die oben dargestellten Sachaufwendungen (Servicebedarf und Veranstaltungen) sind im Teilplan 0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 13 insgesamt jeweils 115.000 € im Haushaltsplanentwurf 23/24 für die Jahre 2023 und 2024 sowie im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 berücksichtigt. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024. Begründung der Dringlichkeit Durch einen verzögerten Abschluss der verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht früher fertiggestellt werden. Für die geplante Verstetigung müssen Verträge und Beauftragungen mit Vorlauf zum Jahreswechsel noch vorbereitet und abgeschlossen werden. Eine frühzeitige Planung und Bewerbung des Programms ist erforderlich. Ein entsprechender Beschluss ist daher noch im September notwendig. Da der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales nicht erreicht werden konnte, wird dieser im Nachgang per Mitteilung über den Be- schluss informiert. Anlagen: Anlage 1 Momentaufnahmen aus der Sonntagsöffnung der Zentralbibliothek Anlage 2 Besucherzahlen
Anlage 2 Sonntag Besucherzahlen
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Besucherzahlen Sonntag 2022 Gesamt nur VA 2021 Gesamt nur VA Gesamt nur VA 2020 Gesamt nur VA 10.07. 612 121 19.12. 539 60 27.06. 320 26 27.12. 0 keine VA 03.07. 410 83 12.12. 500 17 20.06. 254 15 20.12. 0 keine VA 05.12. 476 15 13.06. 180 2 13.12. 998 keine VA 26.06. 617 47 06.06. 156 keine VA 06.12. 632 keine VA 19.06. 600 111 28.11. 478 ausgefallen 12.06. 570 85 21.11. 702 70 30.05. 0 keine VA 29.11. 628 keine VA 05.06. Pfingsten: geschlossen 14.11. 695 30 16.05. 0 keine VA 22.11. 732 keine VA 07.11. 620 56 09.05. 0 keine VA 15.11. 702 keine VA 29.05. 658 115 02.05. 0 keine VA 08.11. 578 50 (virt. VA) 22.05. 589 53 31.10. 532 58 01.11. 612 40 15.05. 541 92 24.10. 590 65 25.04. 0 keine VA 08.05. 538 14 17.10. 510 72 18.04. 0 keine VA 25.10. 612 20 01.05. 603 46 10.10. 551 70 11.04. 0 keine VA 18.10. 507 25 03.10. 578 92 11.10. 665 30 24.04. 809 135 28.03. 378 keine VA 04.10. 787 20 10.04. 636 104 26.09. 392 38 21.03. 252 keine VA 03.04. 774 165 19.09. 475 9 14.03. 292 keine VA 27.09. 700 30 12.09. 448 42 07.03. 0 keine VA 20.09. 575 5 27.03. 504 48 05.09. 363 38 13.09. 491 15 20.03. 587 27 28.02. 0 keine VA 06.09. 639 80 13.03. 577 31 29.08. 500 52 21.02. 0 keine VA 06.03. 632 19 22.08. 455 48 14.02. 0 keine VA 30.08. 712 35 15.08. 303 8 07.02. 0 keine VA 23.08. 602 35 27.02. 479 19 08.08. 382 28 16.08. 607 100 20.02. 814 170 01.08. 383 42 31.01. 0 keine VA 13.02. 741 33 24.01. 0 keine VA 06.02. 765 190 25.07. 421 76 17.01. 0 keine VA 18.07. 363 40 10.01. 0 keine VA 30.01. 680 37 11.07. 392 30 03.01. 0 keine VA 23.01. 715 160 04.07. 395 38 16.01. 731 122 09.01. 616 111 02.01. 577 60
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2242/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 30.08.2022
- Erstellt
- 13.07.2022 17:24