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2242/2022

Verstetigung der Sonntagsöffnung in der Zentralbibliothek der Stadtbibliothek Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 30.08.2022

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Anlage 1 Momentaufnahmen

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Sonntag Besucherzahlen

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Anlage 1 Momentaufnahmen

71 Zeichen

Anlage 1  Momentaufnahmen aus der Sonntagsöffnung der Zentralbibliothek

Beschlussvorlage Rat

13485 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/43 
 
Vorlagen-Nummer 
 2242/2022 
Freigabedatum 
30.08.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verstetigung der Sonntagsöffnung in der Zentralbibliothek der Stadtbibliothek Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat nimmt den Erfahrungsbericht der Stadtbibliothek über die Sonntagsöffnung zur 
Kenntnis und beschließt die in dieser Vorlage skizzierte Verstetigung der Sonntagsöffnung in 
der Stadtbibliothek, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024, ab 
2023. 
Die für die Verstetigung der Aufgabe erforderlichen 1,5 Planstellen in der E3 TVÖD stehen zur 
Verfügung. Die Sachaufwendungen für die Maßnahme belaufen sich auf rund 115.000 €/p.a. 
und sind im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 für die Jahre 2023 und 2024 sowie in der mittel-
fristigen Finanzplanung bis 2027 im Teilergebnisplan 0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 13 
berücksichtigt.  
 
Ausschuss Kunst und Kultur 30.08.2022 
Finanzausschuss 05.09.2022 
Rat 08.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  115.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    115.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Gemäß des am 8.11.2019 in Kraft getretenen Bibliotheksstärkungsgesetzes (Gesetz zur Stärkung der 
kulturellen Funktion der Öffentlichen Bibliotheken und ihrer Öffnung am Sonntag, GV. NRW. 2019 S. 
852) wurde es möglich, öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen auch sonntags von 12 bis 18 
Uhr mit eigenem Personal und entsprechenden Serviceangeboten zu öffnen. Damit wird die wichtige 
gesellschaftliche Rolle der Bibliothek als Ort des (lebenslangen) Lernens, des Austausches sowie der 
kulturellen und digitalen Bildung untermauert und ihre Aufgabe als Ort der Inklusion und als Teil der 
sozialen Infrastruktur Kölns – als so genannter Dritter Ort – deutlich.  
 
Der Deutsche Städtetag, der Handelsverband Deutschland, die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, 
das Deutsche Institut für Urbanistik und der Deutsche Kulturrat machten sich in einem gemeinsam im 
Juli 2022 veröffentlichten Positionspapier stark für Innenstädte mit Zukunft. Deren zentrale Positionen 
betreffen auch die Bibliotheken und damit auch die Sonntagsöffnung:  
  
 Der öffentliche Raum muss neu ausgerichtet werden für Begegnung und Erlebnis, für mehr 
Grün, für Handel und Gastronomie, Kultur, für emissionsfreie Mobilität, für Spiel - und Sport-
plätze. 
 Der Mix aus Wohnen, Arbeiten, Handel, Wirtschaften und E rleben machen die Innenstadt at-
traktiv und lebenswert…

3 
 Kunst und Kultur locken die Menschen in die Innenstädte. Sie bieten Raum für Begegnung, 
Miteinander und Diskurs der Stadtgesellschaft. 
 
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) schloss sich dem Appel l an und fordert die Möglichkeit 
zur Sonntagsöffnung von Bibliotheken. Dazu Barbara Schleihagen, Bundesgeschäftsführerin des 
Deutschen Bibliotheksverbandes: „Bund, Länder und Kommunen, aber auch die Zivilgesellschaft tun 
gut daran, ihr Augenmerk auf die Zu kunft der Innenstädte zu legen. Lebendige kommunale Kultur - 
und Bildungseinrichtungen sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und gleichzeitig Anziehungs-
punkte für die Menschen. Mit ihren vielfältigen Angeboten sind Bibliotheken für alle Bevölkerungs-
gruppen da: kostenfrei, niedrigschwellig und konsumfrei. Auch sonntags gilt es die Innenstädte 
wieder stärker zu beleben . Der Deutsche Bibliotheksverband setzt sich daher seit langem für die 
Ermöglichung der Sonntagsöffnung von Bibliotheken ein. Damit sollen vor allem die Personen, die 
unter der Woche stark eingebunden sind, auch sonntags ihre Bibliothek besuchen und nutzen kön-
nen.“ Gerade für Familien, alleinerziehende und beruflich stark beanspruchte Menschen ist ein Biblio-
theksbesuch aber oftmals kaum an einem anderen Tag als am Sonntag mit dem Alltag vereinbar. 
 
Die Stadt Köln nimmt an dieser Stelle mit der Sonntagsöffnung der Zentralbibliothek (inklusive 
Veranstaltungsprogramm) erneut eine Vorreiterrolle ein. Diese trägt erheblich zur – auch sonn-
täglichen – Belebung des Neumarktes und (im Interim) der Fußgängerzone bei. 
 
Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2020/21 wurden der Stadtbibliothek Köln im 
Teilplan 0418-Stadtbibliothek über die Kulturförderabgabe AN/1377/2019 für die Jahre 2020/21 je-
weils 220.000 € für eine Sonntagsöffnung zur Verfügung gestellt. Mit Beschluss vom 03.02.2020 
(4285/2019) wurde sie beauftragt, für die genannten Haushaltsjahre die Sonntagsöffnung im Rahmen 
eines Pilotprojektes zu erproben. Bedingt durch die Corona -Pandemie und die damit verbundenen 
Schließzeiten konnte die Erprobung erst ab Mitte August 2020 und bedingt durch einen Lockdown 
auch im Winter 2020/Frühjahr 2021 insgesamt nur wenige Monate umgesetzt werden. Da aber ein 
längerer Zeitraum erforderlich war, um umfassende und belastbare Erfahrungen zu sammeln, wurde 
im Oktober und November 2021 vom Ausschuss Kunst und Kultur, respektive dem Finanzausschuss, 
eine Verlängerung des Erprobungszeitraums um ein Jahr, also bis zum 31.12.2022, beschlossen. Auf 
der Basis des hier vorliegenden Erfahrungsberichts soll nun über eine Verstetigung der Sonntagsöff-
nung entschieden werden. 
 
 
Erfahrungsbericht 
Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2020/21 wurden der Stadtbibliothek Köln im 
Teilplan 0418-Stadtbibliothek über die Kulturförderabgabe (AN/1377/2019) für die Jahre 2020/21 je-
weils 220.000 € für eine Sonntagsöffnung zur Verfügung gestellt. Über diese Finanzierung wurde die 
Stadtbibliothek mit der Konzeption und Umsetzung eines entsprechenden Pilotprojektes beauftragt. 
Bisherige Beschlusslage: 
Im Ausschuss für Kunst und Kultur (28.01.2020) und im Finanzausschuss (03.02.2020) sind folgende 
Beschlüsse erfolgt (4285/2019): 
1. Der Kulturausschuss beschließt die in dieser Vorlage skizzierte Umsetzung der Sonntagsöff-
nung in der Stadtbibliothek für die Jahre 2020 und 2021. 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der für die Sonntagsöffnung in den Jahren 2020 
und 2021 vorgesehenen Mittel aus der Kulturförderabgabe. 
 
Über eine Fortführung und die damit verbundene Weiterfinanzierung wird nach einem Erfah-
rungsbericht in einer separaten Vorlage entschieden. 
 
Bedingt durch die Corona -Pandemie konnte erst verspätet am 16.08.2020 gestartet werden. Durch 
die Verschärfung der Pandemie mussten zumindest die Bühnenprogramme im November 20 20 un-

4 
terbrochen werden, kurz vor Weihnachten schlossen dann auch erneut alle Bibliotheken und ähnliche 
Einrichtungen. Aktuell läuft das Projekt seit Juni 2021 wieder und damit erstmals seit einem Jahr ohne 
Pause. Der auf zwei Jahre angelegte Erprobungszeitraum ist somit immer noch nicht komplett, trotz-
dem lassen die bisherigen Erfahrungen eindeutige Schlüsse ziehen, so dass die Verstetigung in die 
Wege geleitet werden kann. Programme und Weiterbeschäftigungen der befristet eingestellten Mitar-
beitenden benötigen einen gewissen Vorlauf. 
 
Die Kölner Stadtbibliothek ist die erste Großstadtbibliothek in Deutschland, die eine Sonntagsöffnung 
in dieser Form durchführt. Die Akzeptanz bei den Bürger*innen ist bislang sehr positiv – besonders 
Familien und junge Menschen nutzen die sonntäglichen Bibliotheksangebote zum Lesen, Schmökern 
und Arbeiten. Bis zu 1.000 Personen konnten an Spitzentagen mit dem Angebot in nur fünf Stunden 
von 13 bis 18 Uhr erreicht werden. 
 
Besonders beliebt sind zum Beispiel die wöchentlichen K ulturprogramme für die ganze Familie, die 
ein sehr breites Spektrum abdecken. Hier werden Kulturschaffende aus der Region besonders be-
rücksichtigt – ein gutes Modell der lokalen / regionalen Künstlerförderung.  
 
Darüber hinaus sind die MINT-Workshops für Kinder und Jugendliche sehr beliebt.  
Bei den Kinderworkshops wird besonderer Wert auf die Themen Nachhaltigkeit, Umwelt und Digitali-
sierung gelegt. So kann beispielsweise in mehreren aufeinander folgenden Workshops zum Thema 
"Smart Home" gemeinsam überlegt werden, wie sich ein dreistöckiges Modellhaus "smart" machen 
lässt. Probleme, die aus dem eigenen Zuhause bekannt sind, werden identifiziert, und es wird ge-
meinsam nach smarten technischen Lösungen gesucht. Diese können nach einer Einführung ins 
Programmieren unter anderem mit Hilfe des Microcontrollers "Arduino" und weiteren in der Bibliothek 
vorhandenen Tools umgesetzt werden. Als Partner fungiert hier zurzeit die Fachstelle für Jugend-
medienkultur NRW in Köln.  
 
 
Für die Programme konnte die Stadtbibliothek Fördermittel vom Land NRW für die Jahre 2020, 2021 
und 2022 gewinnen.  
 
Zahlreiche Bürger*innen haben sich außerdem als ehrenamtliche Vorlesepat*innen zur Verfügung 
gestellt, deshalb sollen nach der Verstetigung weitere Angebote zur Leseförderung initiiert werden. 
 
Der personelle Einsatz wird anhand eines Mischmodells aus Wachdienst und geschulten Zusatzkräf-
ten – auch Orgahelfer*innen genannt (EG 3 TVöD) – abgewickelt. Die übrigen Mitarbeitenden der 
Stadtbibliothek sind sonntags nicht eingesetzt, sonder n nur im Vorfeld koordinierend tätig. Für den 
bislang nur bis Ende 2022 befristeten Einsatz der geschulten Zusatzkräfte sind entsprechende Stellen 
bei 43 eingestellt. Das Personalmodell hat sich in der Praxis bewährt. Die Zusatzkräfte sind häufig 
Studierende oder Rentner*innen, die sich etwas dazu verdienen möchten, und es finden sich immer 
ausreichend Arbeitswillige.  
 
Fazit 
 
Die Stadtbibliothek Köln hat die Pilotphase genutzt, ein auch in Zukunft tragbares und nachnutzbares 
Modell für die Sonntagsöffnung für Bibliotheken zu erproben. In der folgenden, nun ein Jahr andau-
ernden Erprobungsphase ab Juni 2021 zeigt sich für die Sonntagsöffnung ein klarer Aufwärtstrend bei 
den Besucher*innenzahlen. In Folge des langen Lockdowns 2020/21 gab es zunächst gewisse An-
laufschwierigkeiten wegen der verständlichen Vorsicht aller Kund*innen – und gerade der zu diesem 
Zeitpunkt noch ungeimpften jungen Familien. 
Die Bibliothek präsentiert sich auch sonntags als konsumfreier öffentlicher Raum, mit hoher Aufent-
haltsqualität und einem vielfältigen Programmspektrum – von der Vorlesestunde über Konzerte und 
Theater bis hin zu digitalen und MINT-Angeboten. Kinder und Familien stehen besonders im Fokus. 
Die Stadtbibliothek Köln leistet damit einen weiteren wichtigen Beitrag zum städtischen Schwerpunkt 
„Kinderfreundliche Stadt“. 
Dabei soll nicht verschwiegen werden, dass bei „wissenschaftlichen“ oder „erwachseneren“ Veran-
staltungen wie Vorträgen oft weniger Publikum zu verzeichnen war als z.B. bei Figurentheater- oder 
Clownsvorstellungen – trotzdem ist gerade diese Mischung wertvoll. Verstetigung und damit auch ein

5 
höherer Bekanntheitsgrad werden die Akzeptanz weiter erhöhen. 
 
Basiskonzept zur Verstetigung 
 
Stellenbedarf/Personalaufwendungen 
 
 1,5 Stellen Verwaltungsbeschäftigte/r, EG 3 TVöD für Sonntagshelfer*innen stehen weiter zur 
Verfügung. Die entsprechenden Arbeitsverträge der Sonntagshelfer*innen müssen noch vor 
Ablauf der bisherigen Befristung (31.12.2022) verlängert werden. 
 
Servicebedarf 
 
 Unterstützung durch Wachdienstleistungen an Sonntagen  
(2 Personen) 
 Kuratierung der zusätzlichen Kulturveranstaltungen 
 Technische Unterstützung bei besonderen Veranstaltungen 
 
Veranstaltungskonzept 
 
 Idealerweise eine Kulturveranstaltung pro Öffnungssonntag 
 Idealerweise ein Workshop für Kinder, Jugendliche und Familien pro Öffnungssonntag 
 Vorlesestunden und MINT-Vorlesen durch Ehrenamtler*innen (kostenfrei). 
 
Finanzierung: 
Die oben angeführten 1,5 Personalstellen stehen weiter zur Verfügung. 
 
Für die oben dargestellten Sachaufwendungen (Servicebedarf und Veranstaltungen) sind im Teilplan 
0418-Stadtbibliothek, Teilplanzeile 13 insgesamt jeweils 115.000 € im Haushaltsplanentwurf 23/24 für 
die Jahre 2023 und 2024 sowie im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 berücksichtigt. 
Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024.  
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Durch einen verzögerten Abschluss der verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht 
früher fertiggestellt werden. Für die geplante Verstetigung müssen Verträge und Beauftragungen mit 
Vorlauf zum Jahreswechsel noch vorbereitet und abgeschlossen werden. Eine frühzeitige Planung 
und Bewerbung des Programms ist erforderlich. Ein entsprechender Beschluss ist daher noch im 
September notwendig. Da der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales nicht erreicht werden konnte, wird dieser im Nachgang per Mitteilung über den Be-
schluss informiert. 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Momentaufnahmen aus der Sonntagsöffnung der Zentralbibliothek 
Anlage 2 Besucherzahlen

Anlage 2 Sonntag Besucherzahlen

1611 Zeichen

Besucherzahlen Sonntag
2022 Gesamt nur VA 2021 Gesamt nur VA Gesamt nur VA 2020 Gesamt nur VA
10.07. 612 121 19.12. 539 60 27.06. 320 26 27.12. 0 keine VA
03.07. 410 83 12.12. 500 17 20.06. 254 15 20.12. 0 keine VA
05.12. 476 15 13.06. 180 2 13.12. 998 keine VA
26.06. 617 47 06.06. 156 keine VA 06.12. 632 keine VA
19.06. 600 111 28.11. 478 ausgefallen
12.06. 570 85 21.11. 702 70 30.05. 0 keine VA 29.11. 628 keine VA
05.06. Pfingsten: geschlossen 14.11. 695 30 16.05. 0 keine VA 22.11. 732 keine VA
07.11. 620 56 09.05. 0 keine VA 15.11. 702 keine VA
29.05. 658 115 02.05. 0 keine VA 08.11. 578 50 (virt. VA)
22.05. 589 53 31.10. 532 58 01.11. 612 40
15.05. 541 92 24.10. 590 65 25.04. 0 keine VA
08.05. 538 14 17.10. 510 72 18.04. 0 keine VA 25.10. 612 20
01.05. 603 46 10.10. 551 70 11.04. 0 keine VA 18.10. 507 25
03.10. 578 92 11.10. 665 30
24.04. 809 135 28.03. 378 keine VA 04.10. 787 20
10.04. 636 104 26.09. 392 38 21.03. 252 keine VA
03.04. 774 165 19.09. 475 9 14.03. 292 keine VA 27.09. 700 30
12.09. 448 42 07.03. 0 keine VA 20.09. 575 5
27.03. 504 48 05.09. 363 38 13.09. 491 15
20.03. 587 27 28.02. 0 keine VA 06.09. 639 80
13.03. 577 31 29.08. 500 52 21.02. 0 keine VA
06.03. 632 19 22.08. 455 48 14.02. 0 keine VA 30.08. 712 35
15.08. 303 8 07.02. 0 keine VA 23.08. 602 35
27.02. 479 19 08.08. 382 28 16.08. 607 100
20.02. 814 170 01.08. 383 42 31.01. 0 keine VA
13.02. 741 33 24.01. 0 keine VA
06.02. 765 190 25.07. 421 76 17.01. 0 keine VA
18.07. 363 40 10.01. 0 keine VA
30.01. 680 37 11.07. 392 30 03.01. 0 keine VA
23.01. 715 160 04.07. 395 38
16.01. 731 122
09.01. 616 111
02.01. 577 60

Beratungsverlauf (3)

30.08.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.09.2022 Finanzausschuss
TOP 10.30 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.09.2022 Rat
TOP 10.31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2242/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
30.08.2022
Erstellt
13.07.2022 17:24