Mandari Insight

2009/0047

Übernahme von Nachwuchskräften

Magistratsvorlage 28.01.2009

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2009/0047

17.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

40.7 KB · application/pdf

Ansehen

2009/0047

4392 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
25.02.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0047 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Übernahme von Nachwuchskräften 
 
Vorlage vom: 28. 1.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
Nach den im Magistratsbeschluss Nr. 145 vom 28. Februar 2007 festgelegten Kriterien wird den 
Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ein leistungsdifferenziertes Übernahme-
angebot unterbreitet. 
 
Den Praktikantinnen und Praktikantinnen im Erziehungsdienst wird im Hinblick auf die Auswei-
tung des Betreuungsangebotes und in Kenntnis der im Kindertagesstättenbereich herrschenden 
hohen Personalfluktuation die Übernahme für ein halbes Jahr in Vollzeit bei einer Eingruppierung 
in Entgeltgruppe 6 TVöD (nach Kolloquium) angeboten. 
 
Hinsichtlich eines eventuellen Übernahmeangebotes an die Praktikantinnen und Prakti-kanten für 
die Berufe Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter und Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge nach 
Ableistung des Anerkennungsjahres ergeht zeitnah eine gesonderte Entscheidung. 
 
 
Anlagen: Auswahlkriterien 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 28. Januar 2009:  
 
Nach § 16 TVAöD ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Ausbildungs- und Anstel-
lungsbehörde verpflichtet, die Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zeit-
gerecht darüber zu unterrichten, ob eine Übernahmemöglichkeit besteht oder ob sie nach 
Ablegen der Abschlussprüfungen aus dem städtischen Dienst ausscheiden müssen.  
 
In seinem Beschluss Nr. 145 vom 28. Februar 2007 hat der Magistrat Kriterien zur leistungs-
differenzierten Übernahme von Auszubildenden festgelegt. Da in einigen Aus-
bildungsberufen,  z. B. „Fachangestellte/r für Bäderbetriebe“, Punkt c) der Auswahlkriterien 
nicht angewandt werden kann, werden die Kriterien um Punkt d) ergänzt. Entsprechend die-
ser Kriterien und unter Berücksichtigung des Leistungsgedankens aus § 18 TVöD soll auch 
in diesem Jahr die Übernahme der Nachwuchskräfte leistungsdifferenziert erfolgen. Die Kri-
terien können der Anlage 1 entnommen werden. Ein entsprechendes Übernahmeangebot 
wird daher der nachfolgenden Anzahl von Auszubildenden aus den verschiedenen Berufs-
gruppen unterbreitet, die im Sommer 2009 ihre Abschlussprüfungen absolvieren.  
• Fachangestellte/r für Bürokommunikation: 14 Auszubildende 
• Fachangestellte/r für Medien- und  
Informationsdienste:      1 Auszubildende 
• Tierpflegerin/Tierpfleger     2 Auszubildende 
Im Hinblick auf die Neuordnung der Bäderlandschaft wird die Nachwuchskraft im Ausbil-
dungsberuf „Fachangestellte/r für Bäderbetriebe“ bei Bestehen der Abschlussprüfung – ohne 
Leistungsdifferenzierung – befristet bis zum Ende der Sommerbadesaison 2009 unter An-
rechnung auf das Saisonpersonal übernommen. 
 
Die Bezahlung erfolgt je nach Bewertung der zur Wahrnehmung übertragenen Aufgaben 
nach Entgeltgruppe 3 bis 5 TVöD. 
 
Außerdem werden im August / September diesen Jahres 25 Erzieherinnen bzw. Erzieher ihr 
Anerkennungsjahr beenden. Im Bereich des Erziehungsdienstes ist die Personalfluktuation 
im Vergleich zu anderen Ämtern und Verwaltungsstellen überproportional hoch. Bedarf an 
Fachkräften besteht daher permanent. Wie bereits in den letzten Jahren praktiziert, sollen - 
auch im Hinblick auf die Ausweitung des Betreuungsangebotes - die in unserem Kinderta-
gesstättenbereich qualifizierten Fachkräfte zunächst für die Dauer eines halben Jahres zu-
sätzlich übernommen und bei entsprechenden Vakanzen sukzessive planmäßig eingeglie-
dert werden.  
 
Im Zeitraum von März bis September 2009 werden zudem 8 Praktikantinnen und Praktikan-
ten für die Berufe Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter und Sozialpädagogin oder Sozialpäda-
goge ihr Anerkennungsjahr abschließen. Inwieweit hier ein Übernahmeangebot unterbreitet 
wird oder nicht, wird gesondert entschieden.  
 
Darmstadt, 28. Januar 2009 
II/110/2 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

anlage 1

1237 Zeichen

Darmstadt, 14. Januar 2009
110/5 Nst.: 23 42
a) Die Leistungen (Beurteilungen) in der praktischen Ausbildung
b) Die Leistungen (Zeugnisse) in der Berufsschule _
c) Die Leistungen im betriebsinternen Unterricht (für Fachang. für Bürokommunikation) und
,. in den überbe~rieblichen Lehrgängen (für alle anderen Berufe)
d) Die Leistungen in der Zwischenprüfung falls keine Leistungsnachweise nach c) vorliegen
e) Die Leistungen in der Abschlussprüfung (Zeugnis)
Zur Bildung der Abschlussnote wird die Durchschnittspunktzahl der Kriterien a) bis d) mit
zwanzig und das Prüfungsergebnis der Abschlussprüfung mit vierzig multipliziert und die
Summe durch hundert geteilt. Eine dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.
Durchschnitt der Noten 1,00 -
Durchschnitt der Noten 1,25 -
Durchschnitt der Noten 1,50
Durchschnitt der Noten 1,75 -
1,24 =Note·1
1,49 = Note 1-
1,74 = Note 1-2
1,99 =Note 2+ usw.
Um die gezeigten Leistungen zu würdigen, wird eine gestaffelte Vertragsgestaltung bei der
Übernahme vorgenommen:
1. Abschlussnote 1,00 - 2,24 = vb befristet auf 1Jahr
2. Abschlussnote 2,25 - 3,49 = vb befristet auf V2Jahr
3. Abschlussnote ab 3,50 = keine übernahme
4. Wenn Prüfungsnote bei 1. - 3. nur "ausreichend" erfolgt keine Übernahme.

Beratungsverlauf (1)

TOP 85

Details

Vorlagen-Nr.
2009/0047
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.01.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00