2009/0047
Übernahme von Nachwuchskräften
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2009/0047
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 25.02.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Hauptamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0047 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Übernahme von Nachwuchskräften Vorlage vom: 28. 1.2009 Beschlussvorschlag: Nach den im Magistratsbeschluss Nr. 145 vom 28. Februar 2007 festgelegten Kriterien wird den Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ein leistungsdifferenziertes Übernahme- angebot unterbreitet. Den Praktikantinnen und Praktikantinnen im Erziehungsdienst wird im Hinblick auf die Auswei- tung des Betreuungsangebotes und in Kenntnis der im Kindertagesstättenbereich herrschenden hohen Personalfluktuation die Übernahme für ein halbes Jahr in Vollzeit bei einer Eingruppierung in Entgeltgruppe 6 TVöD (nach Kolloquium) angeboten. Hinsichtlich eines eventuellen Übernahmeangebotes an die Praktikantinnen und Prakti-kanten für die Berufe Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter und Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge nach Ableistung des Anerkennungsjahres ergeht zeitnah eine gesonderte Entscheidung. Anlagen: Auswahlkriterien Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 28. Januar 2009: Nach § 16 TVAöD ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Ausbildungs- und Anstel- lungsbehörde verpflichtet, die Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zeit- gerecht darüber zu unterrichten, ob eine Übernahmemöglichkeit besteht oder ob sie nach Ablegen der Abschlussprüfungen aus dem städtischen Dienst ausscheiden müssen. In seinem Beschluss Nr. 145 vom 28. Februar 2007 hat der Magistrat Kriterien zur leistungs- differenzierten Übernahme von Auszubildenden festgelegt. Da in einigen Aus- bildungsberufen, z. B. „Fachangestellte/r für Bäderbetriebe“, Punkt c) der Auswahlkriterien nicht angewandt werden kann, werden die Kriterien um Punkt d) ergänzt. Entsprechend die- ser Kriterien und unter Berücksichtigung des Leistungsgedankens aus § 18 TVöD soll auch in diesem Jahr die Übernahme der Nachwuchskräfte leistungsdifferenziert erfolgen. Die Kri- terien können der Anlage 1 entnommen werden. Ein entsprechendes Übernahmeangebot wird daher der nachfolgenden Anzahl von Auszubildenden aus den verschiedenen Berufs- gruppen unterbreitet, die im Sommer 2009 ihre Abschlussprüfungen absolvieren. • Fachangestellte/r für Bürokommunikation: 14 Auszubildende • Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste: 1 Auszubildende • Tierpflegerin/Tierpfleger 2 Auszubildende Im Hinblick auf die Neuordnung der Bäderlandschaft wird die Nachwuchskraft im Ausbil- dungsberuf „Fachangestellte/r für Bäderbetriebe“ bei Bestehen der Abschlussprüfung – ohne Leistungsdifferenzierung – befristet bis zum Ende der Sommerbadesaison 2009 unter An- rechnung auf das Saisonpersonal übernommen. Die Bezahlung erfolgt je nach Bewertung der zur Wahrnehmung übertragenen Aufgaben nach Entgeltgruppe 3 bis 5 TVöD. Außerdem werden im August / September diesen Jahres 25 Erzieherinnen bzw. Erzieher ihr Anerkennungsjahr beenden. Im Bereich des Erziehungsdienstes ist die Personalfluktuation im Vergleich zu anderen Ämtern und Verwaltungsstellen überproportional hoch. Bedarf an Fachkräften besteht daher permanent. Wie bereits in den letzten Jahren praktiziert, sollen - auch im Hinblick auf die Ausweitung des Betreuungsangebotes - die in unserem Kinderta- gesstättenbereich qualifizierten Fachkräfte zunächst für die Dauer eines halben Jahres zu- sätzlich übernommen und bei entsprechenden Vakanzen sukzessive planmäßig eingeglie- dert werden. Im Zeitraum von März bis September 2009 werden zudem 8 Praktikantinnen und Praktikan- ten für die Berufe Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter und Sozialpädagogin oder Sozialpäda- goge ihr Anerkennungsjahr abschließen. Inwieweit hier ein Übernahmeangebot unterbreitet wird oder nicht, wird gesondert entschieden. Darmstadt, 28. Januar 2009 II/110/2 Wolfgang Glenz Bürgermeister
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Darmstadt, 14. Januar 2009 110/5 Nst.: 23 42 a) Die Leistungen (Beurteilungen) in der praktischen Ausbildung b) Die Leistungen (Zeugnisse) in der Berufsschule _ c) Die Leistungen im betriebsinternen Unterricht (für Fachang. für Bürokommunikation) und ,. in den überbe~rieblichen Lehrgängen (für alle anderen Berufe) d) Die Leistungen in der Zwischenprüfung falls keine Leistungsnachweise nach c) vorliegen e) Die Leistungen in der Abschlussprüfung (Zeugnis) Zur Bildung der Abschlussnote wird die Durchschnittspunktzahl der Kriterien a) bis d) mit zwanzig und das Prüfungsergebnis der Abschlussprüfung mit vierzig multipliziert und die Summe durch hundert geteilt. Eine dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt. Durchschnitt der Noten 1,00 - Durchschnitt der Noten 1,25 - Durchschnitt der Noten 1,50 Durchschnitt der Noten 1,75 - 1,24 =Note·1 1,49 = Note 1- 1,74 = Note 1-2 1,99 =Note 2+ usw. Um die gezeigten Leistungen zu würdigen, wird eine gestaffelte Vertragsgestaltung bei der Übernahme vorgenommen: 1. Abschlussnote 1,00 - 2,24 = vb befristet auf 1Jahr 2. Abschlussnote 2,25 - 3,49 = vb befristet auf V2Jahr 3. Abschlussnote ab 3,50 = keine übernahme 4. Wenn Prüfungsnote bei 1. - 3. nur "ausreichend" erfolgt keine Übernahme.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0047
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.01.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00