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0662/2019

Vermeidung von Dieselfahrverboten (AN/1818/2018)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 20.03.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 21.03.2019, TOP 1.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8428 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 20.03.2019 
 0662/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 21.03.2019 
 
Vermeidung von Dieselfahrverboten (AN/1818/2018) 
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 17.12.2018 hat die FDP-Fraktion hinsicht-
lich der drohenden Fahrverbote im Stadtgebiet auf eine zunehmende Verunsicherung von Unterneh-
men und Bevölkerung hingewiesen. In der Anfra ge AN/1818/2018 wird eine Bewertung der Verwal-
tung in Bezug auf die folgenden Fragestellungen gewünscht: 
 
Frage 1: 
Liegt der Verwaltung das Gutachten von TÜV/DWD vor, inwieweit sind demnach die Messstellen 
in Köln konform sowohl zu deutschen als auch europ äischem Recht und wie bewertet die Fach-
verwaltung die im genannten Artikel aufgeworfene Frage der Gerichtsfestigkeit? 
 
Frage 2:  
Inwieweit sieht die Stadtverwaltung das Vorgehen der Stadt Aachen als vorbildlich an und welche 
Chancen sieht sie, ein realistischeres Gesamtbild der Luftqualität in Köln zu erhalten - ggf. durch 
Chancen der Digitalisierung? 
 
Frage 3: 
Inwieweit liegen gutachterliche Aussagen zu den Konsequenzen der Verkehrsbehinderungen auf 
B55a und BAB A1 auf die Luftqualität vor und inwieweit lässt sich abschätzen, wieviel Prozent der 
Stickoxidbelastung am Messstandort Clevischer Ring a) auf die Verkehrsbehinderungen auf der 
B55a und  
b) auf die Verkehrsbehinderungen für Lkw auf der Rheinquerung der BAB A1 - und die damit ver-
bundenen verstärkten Staus entlang des Clevischen Rings zurückgehen? 
 
Frage 4: 
Inwieweit eine Fassadenbegrünung des Parkhauses gegenüber der Messstelle Clevischer Ring 
wirksam sein kann, wie weit die beschlossene Erprobung der „City-Tree-Mooswand“ in Nippes ist 
(Sieger beim Sm art-City-Pitch im Rathaus) und inwieweit die von der Firma Mann&Hummel vor-
geschlagene Filterlösung an den „Hotspots“ in Köln für eine Verbesserung der Luftqualität sorgen 
könnte. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
 
Die 133 Stickstoffdioxid-Messstellen des Landesmessnetzes NRW sind durch den TÜV Rheinland auf 
Konformität mit den Anforderungen der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) Anlage 3 
Buchstabe C überprüft worden. Der Bericht ist im Internet unter dem Link abrufbar: 
 
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/messstellenueberpruefung

2 
 
 
Der Bericht bestätigt, dass im Land Nordrhein-Westfalen bis auf eine Messstelle sämtliche Stickstoff-
dioxid-Messstellen regelkonform aufgestellt wurden. Für das Messnetz auf Kölner Stadtgebiet trifft die 
Aussage, dass normkonform gemessen wird, auf sämtliche Stickstoffdioxid-Messstellen zu. Eine ver-
gleichbare Überprüfung wurde für die Stickoxid -Messstellen in Hessen, Bayern und Baden -
Württemberg durchgeführt. Diese kommen ebenfalls zu dem Ergebnis, dass normkonform gemessen 
wird.  
Die Kriterien für die Aufstellung der Messstellen regelt die EU -Luftqualitätsrichtlinie. Diese enthält 
einen Ermessensspielraum, da neben den Standortgegebenheiten (Straßenbreite, Abstand zur Kreu-
zungen, Störfaktoren) auch die Sicherheit, Zugänglichkeit und Stromversorgung gewährleistet werden 
müssen. Bei jeder Standortwahl müssen die Kriterien im Einzelfall geprüft und angewandt werden. 
Die Vorgaben der Luftqualitätsrichtlinien der Europäischen Union sind mit der 39. Bundesimmissions-
schutzverordnung in nationales Recht umgesetzt worden.  
Die Messung der Luftqualität ist daher EU einheitlich geregelt und wird durch die Europäische Kom-
mission überwacht. Verstöße geg en die definierten Vorgaben können die Einleitung eines Vertrags-
verletzungsverfahrens zur Folge haben. Durch die Ergebnisse der Überprüfung durch den TÜV 
Rheinland besteht keine Veranlassung, die Gerichtsfestigkeit der Standorte anzuzweifeln. 
 
Zu Frage 2: 
 
Die Stadt Aachen betreibt seit Juli 2018 zusätzlich zu den vier Landesmesspunkten ein städtisches 
Messnetz zur Erfassung der Stickstoffdioxidbelastung. Teilweise werden die standortbezogenen Vor-
gaben der 39. BImSchV nicht erfüllt. Da noch kein vollständiges Messjahr erfasst wurde, ist eine Be-
wertung vor dem Hintergrund der Grenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung für Stick-
stoffdioxid im Jahresmittel nicht ausreichend valide. 
Im Vergleich zu den insgesamt vier Landesmesspunkten auf Aachener Stadtgebiet hat Köln mit ins-
gesamt 16 landeseigenen Messpunkten (2 Hintergrundstationen, 2 industrienahen und 12 verkehrs-
nahen Messstationen) einen relativ umfassenden Überblick über die Belastungsschwerpunkte im 
Stadtgebiet. Insofern sieht die Stadtverwaltung derzeit keine Notwendigkeit, weitere städtische Erhe-
bungen durchzuführen, da diese voraussichtlich zu keinem grundsätzlich abweichenden Gesamtbild 
führen würden. 
 
Eine Digitalisierung der Messung der Luftqualität über marktübliche Sensoren führt in der Regel nicht 
zu seriösen Ergebnissen. Die Sensoren können in der Regel qualitative Anhaltspunkte liefern, um 
beispielsweise Quellen zu identifizieren. Es ist jedoch derzeit nicht möglich, die Messergebnisse in 
Bezug zu den auf Jahresmittelwerten basierenden Grenzwerten zu setzen. Vor allem durch Störein-
flüsse von Temperatur, Feuchte, Wind, Sonneneinstrahlung werden die Messergebnisse verfälscht. 
Ohne eine Validierung durch Vergleichsmessung sind die Messergebnisse nicht aussagekräftig g e-
nug, um belastbare und gerichtsfeste Jahresmittelwerte auszugeben. 
 
 
Zu Frage 3: 
 
Bezüglich der Verkehrssituation Clevischer Ring ist festzuhalten, dass die Auswirkungen der Ve r-
kehrsverlagerung durch den „Neubau der Leverkusener Brücke“ (A 1) zwischenzeitlich vom Landes-
amt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) überprüft wurden. Das LANUV kommt 
in seiner Stellungnahme für das Prognosejahr 2020 am Clevischen Ring zu einer Reduktion der NO2-
Gesamtimmissionen um ca.1,5 μg/m³ unter der Annahme, dass der LKW-Verkehr nach der Eröffnung 
der Leverkusener Brücke auf den Anteil von 2013 zurückgeht, während der Gesamtverkehr konstant 
bleibt, wie das in den betrachteten Jahren 2013 und 2017 der Fall war. Auch die Baumaßnahmen an 
dem Tunnel Grenzstraße (Köln -Kalk) führten zu Ausweichverkehren über den Clevischen Ring. Da 
der Tunnel inzwischen wieder für drei Spuren freigegeben ist und auch die Autobahnausfahrt Köln -
Ost geöffnet wurde, ist auch hier mit einer Verminderung des Verkehrsaufkommens und damit Ve r-
ringerung der Schadstoffbelastung zu rechnen.  
Entsprechende Abschätzungen zu der durch die Verkehrsverlagerungen verursachten Mehrbelastung 
bezüglich der Stickoxidimmissionen sind in dem aktuellen Offenlageentwurf zur Fortschreibung des 
Luftreinhalteplans dargelegt.

3 
 
 
Zu Frage 4: 
 
Bisher konnte eine nachweisbare Wirkung zur Reduzierung von Stickoxid und Feinstaub durch die 
Installation von Mooswänden bzw. City-Trees lediglich im Laborversuch festgestellt werden. In einem 
Pilotversuch wurde in Stuttgart die Wirkung einer 100 m langen  und ca. 3 m hohen Mooswand im 
Realbetrieb untersucht. Dabei stellt die Aufrechterhaltung der Vitalität der Moose während langanhal-
tender Trockenperioden eine große Herausforderung dar. Nach Aussage der Projektverantwortlichen 
konnte, trotz ständiger Optim ierung an der Bewässerungsanlage, eine dauerhafte Befeuchtung der 
Mooswand nicht sichergestellt werden. Letztlich konnte ein quantitativer Effekt auf die Feinstaub- und 
Stickoxidbelastung nach Ablauf des Pilotversuchs nicht festgestellt werden. 
 
Grundsätzlich können Begrünungsmaßnahmen in der stark verdichteten Stadt einen Beitrag zu Ver-
schattung und Kühlleistung durch Verdunstung und damit zur Verbesserung der Lebensqualität leis-
ten. Ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung von Luftschadstoffen konnte bisher unter realen Be-
dingungen nicht festgestellt werden. 
 
Die Verwaltung hat sich für einen Standort Niehler Kirchweg/Friedrich -Karl-Straße für die Errichtung 
eines City Trees im Bezirk Nippes entschieden. Derzeit wird die Beschaffung und Beauftragung g e-
prüft. 
 
Die Errichtung einer technischen Luftfiltration im Straßenraum ist wenig erfolgversprechend. Der Ef-
fekt der Reinigung der Abluft muss im Verhältnis zum Ausstoß durch den Verkehr stehen, um den 
Aufwand in Relation zum Nutzen zu rechtfertigen. Der erforderliche Energieaufwand für den Betrieb 
der Anlage ist auch aus dem Aspekt des Klimaschutzes nicht zu befürworten. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

21.03.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Friedrich-Karl-Straße
  • Niehler Kirchweg
  • Clevischer Ring

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Details

Aktenzeichen
0662/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
20.03.2019
Erstellt
25.02.2019 11:31