0662/2019
Vermeidung von Dieselfahrverboten (AN/1818/2018)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 20.03.2019 0662/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 21.03.2019 Vermeidung von Dieselfahrverboten (AN/1818/2018) In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 17.12.2018 hat die FDP-Fraktion hinsicht- lich der drohenden Fahrverbote im Stadtgebiet auf eine zunehmende Verunsicherung von Unterneh- men und Bevölkerung hingewiesen. In der Anfra ge AN/1818/2018 wird eine Bewertung der Verwal- tung in Bezug auf die folgenden Fragestellungen gewünscht: Frage 1: Liegt der Verwaltung das Gutachten von TÜV/DWD vor, inwieweit sind demnach die Messstellen in Köln konform sowohl zu deutschen als auch europ äischem Recht und wie bewertet die Fach- verwaltung die im genannten Artikel aufgeworfene Frage der Gerichtsfestigkeit? Frage 2: Inwieweit sieht die Stadtverwaltung das Vorgehen der Stadt Aachen als vorbildlich an und welche Chancen sieht sie, ein realistischeres Gesamtbild der Luftqualität in Köln zu erhalten - ggf. durch Chancen der Digitalisierung? Frage 3: Inwieweit liegen gutachterliche Aussagen zu den Konsequenzen der Verkehrsbehinderungen auf B55a und BAB A1 auf die Luftqualität vor und inwieweit lässt sich abschätzen, wieviel Prozent der Stickoxidbelastung am Messstandort Clevischer Ring a) auf die Verkehrsbehinderungen auf der B55a und b) auf die Verkehrsbehinderungen für Lkw auf der Rheinquerung der BAB A1 - und die damit ver- bundenen verstärkten Staus entlang des Clevischen Rings zurückgehen? Frage 4: Inwieweit eine Fassadenbegrünung des Parkhauses gegenüber der Messstelle Clevischer Ring wirksam sein kann, wie weit die beschlossene Erprobung der „City-Tree-Mooswand“ in Nippes ist (Sieger beim Sm art-City-Pitch im Rathaus) und inwieweit die von der Firma Mann&Hummel vor- geschlagene Filterlösung an den „Hotspots“ in Köln für eine Verbesserung der Luftqualität sorgen könnte. Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Die 133 Stickstoffdioxid-Messstellen des Landesmessnetzes NRW sind durch den TÜV Rheinland auf Konformität mit den Anforderungen der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) Anlage 3 Buchstabe C überprüft worden. Der Bericht ist im Internet unter dem Link abrufbar: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/messstellenueberpruefung 2 Der Bericht bestätigt, dass im Land Nordrhein-Westfalen bis auf eine Messstelle sämtliche Stickstoff- dioxid-Messstellen regelkonform aufgestellt wurden. Für das Messnetz auf Kölner Stadtgebiet trifft die Aussage, dass normkonform gemessen wird, auf sämtliche Stickstoffdioxid-Messstellen zu. Eine ver- gleichbare Überprüfung wurde für die Stickoxid -Messstellen in Hessen, Bayern und Baden - Württemberg durchgeführt. Diese kommen ebenfalls zu dem Ergebnis, dass normkonform gemessen wird. Die Kriterien für die Aufstellung der Messstellen regelt die EU -Luftqualitätsrichtlinie. Diese enthält einen Ermessensspielraum, da neben den Standortgegebenheiten (Straßenbreite, Abstand zur Kreu- zungen, Störfaktoren) auch die Sicherheit, Zugänglichkeit und Stromversorgung gewährleistet werden müssen. Bei jeder Standortwahl müssen die Kriterien im Einzelfall geprüft und angewandt werden. Die Vorgaben der Luftqualitätsrichtlinien der Europäischen Union sind mit der 39. Bundesimmissions- schutzverordnung in nationales Recht umgesetzt worden. Die Messung der Luftqualität ist daher EU einheitlich geregelt und wird durch die Europäische Kom- mission überwacht. Verstöße geg en die definierten Vorgaben können die Einleitung eines Vertrags- verletzungsverfahrens zur Folge haben. Durch die Ergebnisse der Überprüfung durch den TÜV Rheinland besteht keine Veranlassung, die Gerichtsfestigkeit der Standorte anzuzweifeln. Zu Frage 2: Die Stadt Aachen betreibt seit Juli 2018 zusätzlich zu den vier Landesmesspunkten ein städtisches Messnetz zur Erfassung der Stickstoffdioxidbelastung. Teilweise werden die standortbezogenen Vor- gaben der 39. BImSchV nicht erfüllt. Da noch kein vollständiges Messjahr erfasst wurde, ist eine Be- wertung vor dem Hintergrund der Grenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung für Stick- stoffdioxid im Jahresmittel nicht ausreichend valide. Im Vergleich zu den insgesamt vier Landesmesspunkten auf Aachener Stadtgebiet hat Köln mit ins- gesamt 16 landeseigenen Messpunkten (2 Hintergrundstationen, 2 industrienahen und 12 verkehrs- nahen Messstationen) einen relativ umfassenden Überblick über die Belastungsschwerpunkte im Stadtgebiet. Insofern sieht die Stadtverwaltung derzeit keine Notwendigkeit, weitere städtische Erhe- bungen durchzuführen, da diese voraussichtlich zu keinem grundsätzlich abweichenden Gesamtbild führen würden. Eine Digitalisierung der Messung der Luftqualität über marktübliche Sensoren führt in der Regel nicht zu seriösen Ergebnissen. Die Sensoren können in der Regel qualitative Anhaltspunkte liefern, um beispielsweise Quellen zu identifizieren. Es ist jedoch derzeit nicht möglich, die Messergebnisse in Bezug zu den auf Jahresmittelwerten basierenden Grenzwerten zu setzen. Vor allem durch Störein- flüsse von Temperatur, Feuchte, Wind, Sonneneinstrahlung werden die Messergebnisse verfälscht. Ohne eine Validierung durch Vergleichsmessung sind die Messergebnisse nicht aussagekräftig g e- nug, um belastbare und gerichtsfeste Jahresmittelwerte auszugeben. Zu Frage 3: Bezüglich der Verkehrssituation Clevischer Ring ist festzuhalten, dass die Auswirkungen der Ve r- kehrsverlagerung durch den „Neubau der Leverkusener Brücke“ (A 1) zwischenzeitlich vom Landes- amt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) überprüft wurden. Das LANUV kommt in seiner Stellungnahme für das Prognosejahr 2020 am Clevischen Ring zu einer Reduktion der NO2- Gesamtimmissionen um ca.1,5 μg/m³ unter der Annahme, dass der LKW-Verkehr nach der Eröffnung der Leverkusener Brücke auf den Anteil von 2013 zurückgeht, während der Gesamtverkehr konstant bleibt, wie das in den betrachteten Jahren 2013 und 2017 der Fall war. Auch die Baumaßnahmen an dem Tunnel Grenzstraße (Köln -Kalk) führten zu Ausweichverkehren über den Clevischen Ring. Da der Tunnel inzwischen wieder für drei Spuren freigegeben ist und auch die Autobahnausfahrt Köln - Ost geöffnet wurde, ist auch hier mit einer Verminderung des Verkehrsaufkommens und damit Ve r- ringerung der Schadstoffbelastung zu rechnen. Entsprechende Abschätzungen zu der durch die Verkehrsverlagerungen verursachten Mehrbelastung bezüglich der Stickoxidimmissionen sind in dem aktuellen Offenlageentwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans dargelegt. 3 Zu Frage 4: Bisher konnte eine nachweisbare Wirkung zur Reduzierung von Stickoxid und Feinstaub durch die Installation von Mooswänden bzw. City-Trees lediglich im Laborversuch festgestellt werden. In einem Pilotversuch wurde in Stuttgart die Wirkung einer 100 m langen und ca. 3 m hohen Mooswand im Realbetrieb untersucht. Dabei stellt die Aufrechterhaltung der Vitalität der Moose während langanhal- tender Trockenperioden eine große Herausforderung dar. Nach Aussage der Projektverantwortlichen konnte, trotz ständiger Optim ierung an der Bewässerungsanlage, eine dauerhafte Befeuchtung der Mooswand nicht sichergestellt werden. Letztlich konnte ein quantitativer Effekt auf die Feinstaub- und Stickoxidbelastung nach Ablauf des Pilotversuchs nicht festgestellt werden. Grundsätzlich können Begrünungsmaßnahmen in der stark verdichteten Stadt einen Beitrag zu Ver- schattung und Kühlleistung durch Verdunstung und damit zur Verbesserung der Lebensqualität leis- ten. Ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung von Luftschadstoffen konnte bisher unter realen Be- dingungen nicht festgestellt werden. Die Verwaltung hat sich für einen Standort Niehler Kirchweg/Friedrich -Karl-Straße für die Errichtung eines City Trees im Bezirk Nippes entschieden. Derzeit wird die Beschaffung und Beauftragung g e- prüft. Die Errichtung einer technischen Luftfiltration im Straßenraum ist wenig erfolgversprechend. Der Ef- fekt der Reinigung der Abluft muss im Verhältnis zum Ausstoß durch den Verkehr stehen, um den Aufwand in Relation zum Nutzen zu rechtfertigen. Der erforderliche Energieaufwand für den Betrieb der Anlage ist auch aus dem Aspekt des Klimaschutzes nicht zu befürworten. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Friedrich-Karl-Straße
- Niehler Kirchweg
- Clevischer Ring
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Details
- Aktenzeichen
- 0662/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 20.03.2019
- Erstellt
- 25.02.2019 11:31