AN/1302/2023
Gehwegparken: Homburger Straße in Zollstock
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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
1899 Zeichen
Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1 – 5 0999 Köln R.109 gruene -bv2@stadt -koeln.de 0 22 1 22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Manfred Giesen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1302/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 Gehwegparken: Homburger Straße in Zollstock Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet darum, folgenden Antrag auf die Tages-ordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 21.08.2023 zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Gehweg der südlichen Seite der Homburger Straße zwischen Vorgebirgstraße und Nauheimer Straße vollumfänglich dem Fußverkehr zur Verfügung steht. Insbe- sondere ist darauf zu achten, das s im Kreuzungsbereich Homburger - / Nauheimer Straße die Sichtachsen freigehalten werden. Begründung: Dieser Teil der Homburger Straße ist die Zuwegung zur kath. Kita St. Pius und zum Vorge- birgspark. Besonders morgens und am Nachmittag nutzen viele Eltern mit Kinderwagen, in Begleitung von kleinen Kindern mit Rollern oder Rädchen diesen Weg. Auch von vielen Seniorinnen und Senioren mit Rollatoren und von Hundebesitzern wird dieser Weg gerne genommen. Durch die bis zur Hälfte auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge wird der Begegnungsver- kehr dort unnötig eingeschränkt, da diese auf der Straße geparkt werden können. Insbesondere durch die teils auch im Kreuzungsbereich geparkten Fahrzeuge entstehen immer wieder gefährliche Situationen, da Kinder von Autofahrenden nicht gesehen werden. gez. Oliver Ismail gez. Bodo Schmitt Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen
Sachstandsbericht BV
3946 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/32
Vorlagen-Nummer
AN/1302/2023
Stand: 06.02.2024
Sachstandsbericht
Gehwegparken: Homburger Straße in Zollstock
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 21.08.2023
8.1.6 Gehwegparken: Homburger Straße in Zollstock,
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Beitritt der SPD-Fraktion
AN/1302/2023
Es liegt ein Änderungsantrag AN/1432/2023 der CDU-Fraktion vor.
Herr Giesen lässt zunächst über den weitergehenden Änderungsantrag der
CDU-Fraktion abstimmen.
1. Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Gehweg der südlichen Seite der Homburger Straße
zwischen Vorgebirgstraße und Nauheimer Straße mit dem Verkehrszeichen 315 das Parken
auf einem Teil des Gehwegs offiziell zu gestatten.
Die entsprechende Begrenzungslinie soll in Höhe der Straßenlaternen gezogen
werden, so dass eine Restbreite von 1,70 Metern übrigbleibt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und die Stimme des
Herrn Kau mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und drei Stimmen der
SPD-Fraktion abgelehnt.
Sodann lässt Herr Giesen über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
abstimmen.
Die SPD-Fraktion bittet um Beitritt zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
AN/1302/2023.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmt dem Beitritt zu.
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Geh-
weg der südlichen Seite der Homburger Straße zwischen Vorgebirgstraße und Nauheimer
Straße vollumfänglich dem Fußverkehr zur Verfügung steht. Insbesondere ist darauf zu achten,
2
dass im Kreuzungsbereich Homburger - / Nauheimer Straße die Sichtachsen freigehalten wer-
den.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und drei Stimmen
der SPD-Fraktion bei Enthaltung der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Frak-
tion und die Stimme des Herrn Kau zugestimmt.
8.1.6.1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion - Gehwegparken: Homburger Straße
in Zollstock
AN/1432/2023
Der Antrag AN/1432/2023 wird unter Top 8.1.6 behandelt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
In den Außenbezirken erfolgt in der Regel eine Verwarnung dann, wenn vor Ort eine
Behinderung für Nutzerinnen und Nutzer des Gehweges festgestellt wird. Eine Behin-
derung ist bei einem normalfrequentierten Gehweg bei einem verbleibenden Durch-
gang von weniger als 1,2 Metern anzunehmen. Je nach tatsächlichem Fußgängerauf-
kommen kann dieser Wert jedoch niedriger oder auch höher sein.
Die Vorgehensweise - erst bei einer Unterschreitung der Durchgangsbreite von 1,2
Metern eine Behinderung anzunehmen und weitere Maßnahmen zu veranlassen -
deckt sich mit der geltenden Rechtsprechung (OVG NRW, Beschluss vom 20.12.2012
- 5 A 2802/11).
Auf der südlichen Seite der Homburger Str., von der Ecke Vorgebirgstr. bis Hombur-
ger Str.2-4, besteht ein absolutes Haltverbot (VZ.283). Das Parken auf diesem Stra-
ßenstück ist verboten und das Parken auf dem Gehweg wird in diesem Bereich durch
den Verkehrsdienst verwarnt.
Von Homburger Str.2-4 bis zur Ecke Nauheimer Str. parken die Fahrzeuge auf
ca. 1-2 Gehwegplatten und mit dem Rest auf der Straße. Fahrzeuge die die Restgeh-
wegbreite von 1,2 Metern unterschreiten werden vom Verkehrsdienst verwarnt und
gegebenenfalls sichergestellt.
Die Eckbereiche Homburger Str. Ecke Nauheimer Str. werden gemäß der 5 Meter
Eckbereichsregelung kontrolliert. Fahrzeuge die hier ordnungswidrig parken werden
ebenfalls verwarnt und gegebenenfalls sichergestellt.
Die Außendienstmitarbeitenden werden auch weiterhin vor Ort Präsenz zeigen und
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ahnden.
Nächste Schritte:
- Entfällt
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
- Entfällt
3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Homburger Straße
- Nauheimer Straße
- Industriestraße 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1302/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
- Datum
- 17.08.2023
- Erstellt
- 01.08.2023 13:03