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1511/2025

Fassadensanierung des Westturms der Eigelsteintorburg

Beschlussvorlage Ausschuss 18.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 24.06.2025, TOP 4.5

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

7733 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII 
 
Vorlagen-Nummer 
 1511/2025 
Freigabedatum 
18.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fassadensanierung des Westturms der Eigelsteintorburg  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt für Zwecke der Fassadensanierung des West-
turms der Eigelsteintorburg die Freigabe von Mitteln in Höhe von 195.000 Euro im Teilergeb-
nisplan des Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege in 
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2025. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 24.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  195.000    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Zwischen dem Offene Jazz Haus Schule e.V. (OJHS) und der Stadt Köln bestand ein Erbbau-
rechtsverhältnis über die Eigelsteintorburg bis zum 30. Juni 2024. Auf Grund eines bevorste-
henden Generationenwechsels hat der Verein nicht von der vertraglich vereinbarten Option 
einer Vertragsverlängerung um 10 Jahre Gebrauch gemacht. Vielmehr wurde der Abschluss 
eines neuen Erbbaurechtsvertrages gemäß Grundsatzbeschluss des Rates für die Neu-
vergabe von Erbbaurechten für soziokulturelle Nutzungen (Baustein 2) gewünscht. Der Rat 
hat die entsprechende Neubegründung des Erbbaurechtes am 16.05.2024 beschlossen (Vor-
lage 1127/2024). Der Erbbaurechtsvertrag wird voraussichtlich in Kürze beurkundet. 
 
Der Offene Jazz Haus Schule e.V. beschreibt sich als soziokulturelle Einrichtung wie folgt: 
„Seit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrags 1994 mit der Offenen Jazz Haus Schule 
(OJHS) hat sich die Eigelsteintorburg zu einem stadt- und landesweit wahrgenommenen Zent-
rum für musikalisch-kulturelle Bildung, das allen Altersgruppen und sozialen Schichten offen-
steht, entwickelt. Zentrale Arbeitsfelder der OJHS sind die Laienbildung (Musikschule), die 
Aus- und Weiterbildung (Akademie) und die offene kulturelle Kinder-, Jugend- und Familienbil-
dungsarbeit (Soziokultur).“  
 
Vorhabenbeschreibung

3 
Der Offene Jazz Haus Schule e.V. ist als Erbbauberechtigter verpflichtet, das Denkmal „Eigel-
steintorburg“ in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und alle erforderlichen Sanie-
rungs- und Instandhaltungsarbeiten auf eigene Kosten vorzunehmen. Im laufenden Jahr be-
absichtigt der Verein die notwendige Fassadensanierung des Westturms der Eigelsteintor-
burg. Ein entsprechender Bericht mit Maßnahmenbeschreibung wurde dem Stadtkonservator 
vorgelegt und am 10.05.2024 von diesem genehmigt. Die voraussichtlichen Kosten betragen 
demgemäß rd. 700.000 Euro. 
 
Das Land NRW und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz haben die Maßnahme als förderfä-
hig eingestuft und bereits ihre finanzielle Unterstützung zugesagt. Die beabsichtigte Förde-
rung wird jedoch nur bei gesicherter Gesamtfinanzierung erfolgen. 
 
Der Finanzierungsplan stellt sich wie folgt dar: 
Land NRW      200.000 Euro 
Deutsche Stiftung Denkmalschutz   150.000 Euro 
Stadt Köln      195.000 Euro 
Eigenanteil OJHS e.V.     146.621 Euro 
Summe      691.621 Euro 
 
Stellungnahme 48 
Nach Vorlage des Gutachtens zur Zustandsfeststellung der Natursteinflächen und der Dach-
eindeckung am Westturm der Eigelsteintorburg haben Ortstermine mit den zuständigen Ge-
bietsreferenten des Stadtkonservators und des Landschaftsverbands Rheinland (LVR-ADR) 
sowie deren Restauratoren stattgefunden, um das weitere Vorgehen abzuklären. 
 
Die fortgeschrittene Steinverwitterung mit Schalenbildung und Fugenschäden sowie eine 
schadhafte Abdeckung des Daches führen auch durch eindringendes Wasser zu weiteren 
Schäden, die behoben werden müssen. Hier besteht Handlungsbedarf. 
 
Die Maßnahmen sind von denkmalfachlicher Seite mit allen Beteiligten abgesprochen und er-
laubt. 
 
Vorgaben für die laufende Haushaltsbewirtschaftung durch die Bezirksregierung 
Die Kommune nimmt bei Umsetzung und Vollzug des Denkmalschutzgesetzes jeweils für ihr 
Gemeindegebiet die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörden wahr (§ 21 DSchG NRW). Die 
Denkmalbehörden haben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermes-
sen erforderlich sind, um Denkmäler zu schützen, zu erhalten und Gefahren von ihnen abzu-
wenden. Bei der vorliegenden Erhaltungsmaßnahme der Eigelsteintorburg handelt es sich um 
eine öffentlich-rechtlich verpflichtende Maßnahme. Der Leistungsumfang ist auf das gesetzli-
che Maß beschränkt. 
 
Die Stadt Köln hat ein vitales Interesse an der Erhaltung ihrer mittelalterlichen Denkmäler und 
zum anderen an der Unterstützung von Vereinen, die sich für die Bürger*innen dieser Stadt in 
besonderem Maße engagieren. Der städtische Anteil der Fördermaßnahme wurde über den 
politischen VN zugeteilt. Wenn die Stadt Köln ihren Förderanteil nicht einbringt, gehen Förder-
mittel vom Land NRW und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz von insgesamt 350.000 
Euro verloren, und die Sanierungsmaßnahme könnte nicht umgesetzt werden. Unter Berück-
sichtigung des von der OJHS eingebrachten Eigenanteils kann so eine Maßnahme im Wert 
von rd. 700.000 Euro umgesetzt werden, die dem städtischen Interesse, also dem Erhalt der 
mittelalterlichen Denkmäler, zu Gute kommt. Sollte die OJHS die Maßnahme aufgrund des 
fehlenden Förderanteils der Stadt Köln nicht umsetzen können, besteht die Gefahr, dass die 
Stadt Köln die Sanierung eigenverantwortlich und ggf. ohne weitere Fördermittel durchführen 
müsste. 
 
Finanzierung 
Die Fördermittel der Stadt Köln für die Fassadensanierung des Westturms der Eigelsteintor-
burg belaufen sich insgesamt auf 195.000 Euro. 
 
Die benötigte Aufwandsermächtigung ist im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des

4 
Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege in der Teil-
planzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. Im Rahmen der 
Bewirtschaftung werden die Mittel entsprechend in die sachlich zutreffende Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen umgeschichtet. Im Jahr 2025 soll die Sanierungsmaßnahme mit der 
Gesamtsumme in Höhe von 195.000 Euro gefördert werden. 
 
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung wurden aus der Kulturförderabgabe für das Rö-
misch-Germanische Museum/Archäologische Bodendenkmalpflege und -denkmalschutz 
500.000 Euro in 2025 und in 2026 für „Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung von 
Denkmälern inklusive geerbte Denkmäler“ zugesetzt. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Mit Schreiben vom 14.04.2025 beantragte der Offene Jazzhaus Schule e. V. die Gewährung 
von Fördermitteln aus dem kurz zuvor genehmigten städtischen Haushalt.  
 
Verwaltungsinterne Abstimmungen haben die Einbringung einer Beschlussvorlage in die Sit-
zung des Ausschusses Kunst und Kultur am 20.05.2025 verzögert. Vor dem Hintergrund der 
von der Bezirksregierung Köln vorgegebenen Fristen für Fördermittelbeantragungen ist eine 
Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 24.06.2025 notwen-
dig.

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1511/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.06.2025
Erstellt
14.05.2025 14:18