1511/2025
Fassadensanierung des Westturms der Eigelsteintorburg
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/VII Vorlagen-Nummer 1511/2025 Freigabedatum 18.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fassadensanierung des Westturms der Eigelsteintorburg Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt für Zwecke der Fassadensanierung des West- turms der Eigelsteintorburg die Freigabe von Mitteln in Höhe von 195.000 Euro im Teilergeb- nisplan des Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2025. Ausschuss Kunst und Kultur 24.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 195.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zwischen dem Offene Jazz Haus Schule e.V. (OJHS) und der Stadt Köln bestand ein Erbbau- rechtsverhältnis über die Eigelsteintorburg bis zum 30. Juni 2024. Auf Grund eines bevorste- henden Generationenwechsels hat der Verein nicht von der vertraglich vereinbarten Option einer Vertragsverlängerung um 10 Jahre Gebrauch gemacht. Vielmehr wurde der Abschluss eines neuen Erbbaurechtsvertrages gemäß Grundsatzbeschluss des Rates für die Neu- vergabe von Erbbaurechten für soziokulturelle Nutzungen (Baustein 2) gewünscht. Der Rat hat die entsprechende Neubegründung des Erbbaurechtes am 16.05.2024 beschlossen (Vor- lage 1127/2024). Der Erbbaurechtsvertrag wird voraussichtlich in Kürze beurkundet. Der Offene Jazz Haus Schule e.V. beschreibt sich als soziokulturelle Einrichtung wie folgt: „Seit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrags 1994 mit der Offenen Jazz Haus Schule (OJHS) hat sich die Eigelsteintorburg zu einem stadt- und landesweit wahrgenommenen Zent- rum für musikalisch-kulturelle Bildung, das allen Altersgruppen und sozialen Schichten offen- steht, entwickelt. Zentrale Arbeitsfelder der OJHS sind die Laienbildung (Musikschule), die Aus- und Weiterbildung (Akademie) und die offene kulturelle Kinder-, Jugend- und Familienbil- dungsarbeit (Soziokultur).“ Vorhabenbeschreibung 3 Der Offene Jazz Haus Schule e.V. ist als Erbbauberechtigter verpflichtet, das Denkmal „Eigel- steintorburg“ in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und alle erforderlichen Sanie- rungs- und Instandhaltungsarbeiten auf eigene Kosten vorzunehmen. Im laufenden Jahr be- absichtigt der Verein die notwendige Fassadensanierung des Westturms der Eigelsteintor- burg. Ein entsprechender Bericht mit Maßnahmenbeschreibung wurde dem Stadtkonservator vorgelegt und am 10.05.2024 von diesem genehmigt. Die voraussichtlichen Kosten betragen demgemäß rd. 700.000 Euro. Das Land NRW und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz haben die Maßnahme als förderfä- hig eingestuft und bereits ihre finanzielle Unterstützung zugesagt. Die beabsichtigte Förde- rung wird jedoch nur bei gesicherter Gesamtfinanzierung erfolgen. Der Finanzierungsplan stellt sich wie folgt dar: Land NRW 200.000 Euro Deutsche Stiftung Denkmalschutz 150.000 Euro Stadt Köln 195.000 Euro Eigenanteil OJHS e.V. 146.621 Euro Summe 691.621 Euro Stellungnahme 48 Nach Vorlage des Gutachtens zur Zustandsfeststellung der Natursteinflächen und der Dach- eindeckung am Westturm der Eigelsteintorburg haben Ortstermine mit den zuständigen Ge- bietsreferenten des Stadtkonservators und des Landschaftsverbands Rheinland (LVR-ADR) sowie deren Restauratoren stattgefunden, um das weitere Vorgehen abzuklären. Die fortgeschrittene Steinverwitterung mit Schalenbildung und Fugenschäden sowie eine schadhafte Abdeckung des Daches führen auch durch eindringendes Wasser zu weiteren Schäden, die behoben werden müssen. Hier besteht Handlungsbedarf. Die Maßnahmen sind von denkmalfachlicher Seite mit allen Beteiligten abgesprochen und er- laubt. Vorgaben für die laufende Haushaltsbewirtschaftung durch die Bezirksregierung Die Kommune nimmt bei Umsetzung und Vollzug des Denkmalschutzgesetzes jeweils für ihr Gemeindegebiet die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörden wahr (§ 21 DSchG NRW). Die Denkmalbehörden haben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermes- sen erforderlich sind, um Denkmäler zu schützen, zu erhalten und Gefahren von ihnen abzu- wenden. Bei der vorliegenden Erhaltungsmaßnahme der Eigelsteintorburg handelt es sich um eine öffentlich-rechtlich verpflichtende Maßnahme. Der Leistungsumfang ist auf das gesetzli- che Maß beschränkt. Die Stadt Köln hat ein vitales Interesse an der Erhaltung ihrer mittelalterlichen Denkmäler und zum anderen an der Unterstützung von Vereinen, die sich für die Bürger*innen dieser Stadt in besonderem Maße engagieren. Der städtische Anteil der Fördermaßnahme wurde über den politischen VN zugeteilt. Wenn die Stadt Köln ihren Förderanteil nicht einbringt, gehen Förder- mittel vom Land NRW und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz von insgesamt 350.000 Euro verloren, und die Sanierungsmaßnahme könnte nicht umgesetzt werden. Unter Berück- sichtigung des von der OJHS eingebrachten Eigenanteils kann so eine Maßnahme im Wert von rd. 700.000 Euro umgesetzt werden, die dem städtischen Interesse, also dem Erhalt der mittelalterlichen Denkmäler, zu Gute kommt. Sollte die OJHS die Maßnahme aufgrund des fehlenden Förderanteils der Stadt Köln nicht umsetzen können, besteht die Gefahr, dass die Stadt Köln die Sanierung eigenverantwortlich und ggf. ohne weitere Fördermittel durchführen müsste. Finanzierung Die Fördermittel der Stadt Köln für die Fassadensanierung des Westturms der Eigelsteintor- burg belaufen sich insgesamt auf 195.000 Euro. Die benötigte Aufwandsermächtigung ist im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des 4 Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege in der Teil- planzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. Im Rahmen der Bewirtschaftung werden die Mittel entsprechend in die sachlich zutreffende Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen umgeschichtet. Im Jahr 2025 soll die Sanierungsmaßnahme mit der Gesamtsumme in Höhe von 195.000 Euro gefördert werden. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung wurden aus der Kulturförderabgabe für das Rö- misch-Germanische Museum/Archäologische Bodendenkmalpflege und -denkmalschutz 500.000 Euro in 2025 und in 2026 für „Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung von Denkmälern inklusive geerbte Denkmäler“ zugesetzt. Begründung der Dringlichkeit Mit Schreiben vom 14.04.2025 beantragte der Offene Jazzhaus Schule e. V. die Gewährung von Fördermitteln aus dem kurz zuvor genehmigten städtischen Haushalt. Verwaltungsinterne Abstimmungen haben die Einbringung einer Beschlussvorlage in die Sit- zung des Ausschusses Kunst und Kultur am 20.05.2025 verzögert. Vor dem Hintergrund der von der Bezirksregierung Köln vorgegebenen Fristen für Fördermittelbeantragungen ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 24.06.2025 notwen- dig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1511/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.06.2025
- Erstellt
- 14.05.2025 14:18