Mandari Insight

2175/2025

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Umsetzung beschlossener Nutzungsbedingungen bezüglich der Kolb-Halle"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 03.07.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Beantwort von Zusatzfragen der Fraktion Die Linke aus der Ratsitzung am 03.07.2025

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

4699 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer           03.07.2025 
 2175/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 03.07.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Umsetzung 
beschlossener Nutzungsbedingungen bezüglich der Kolb-Halle" 
Text der Anfrage: 
Der Rat der Stadt Köln hat am 28. September 2017 einen richtungsweisenden Beschluss ge-
fasst und NRW Urban Richtlinien zum Verkauf der Kolb-Hallen in der Helmholtzstraße in Köln-
Ehrenfeld auferlegt. Der Beschluss erfolgte einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP. 
Grundlage des Verkaufs von NRW Urban an einen Investor war ein Nutzungskonzept, das eine 
Fortsetzung des Kulturprojekts Kolbhalle mit dem Verein „Wir selbst e. V.”, den Bau einer drei-
zügigen Kita und den Bau von 30 % öffentlich geförderten Wohnungen ermöglichte. 
Ein Sachstandsbericht vom 3. Juni 2024 zur Ds. 1733/2017 wurde nach sieben Jahren im In-
tranet unter dem Tagesordnungspunkt 10.2 der Ratssitzung vom 28. September 2017 nach-
träglich eingestellt. 
Der Antwort der Verwaltung kann man entnehmen: 
„Eine Bauverpflichtung ist im Kaufvertrag enthalten. Grunddienstbarkeiten, die die unter Ziffer 
2 des Ratsbeschlusses genannten Nutzungen absichern, sind nicht im Grundbuch eingetra-
gen.“ (siehe Anlage der Anfrage). 
Inzwischen betont der Investor gegenüber dem Verein „Wir selbst e. V.“, dass er auch das Mittel 
einer Räumungsklage ergreifen könne. 
Dazu hat die Fraktion Die Linke folgende Fragen: 
1. Seit wann wusste die Verwaltung, dass die Nutzungsbedingungen des Ratsbeschlusses von 
NRW Urban mit der Grundbucheintragung nicht umgesetzt wurden? 
2. Warum hat die Verwaltung erst nach sieben Jahren einen Sachstandsbericht erstellt und zum 
alten Ratsbeschluss neu sortiert, ohne den Rat bzw. den Liegenschaftsausschuss darüber zu 
informieren? Warum wurde der betroffene Verein „Wir Selbst e.V.“ nicht befragt, nicht unterrich-
tet und in die Erstellung des Sachberichts mit einbezogen? 
3. Am 7. März 2022 fand eine Anwohnerversammlung des Investors und des Vereins „Wir selbst 
e. V.“ statt. Viele Mitglieder der Bezirksvertretung waren ebenfalls anwesend. Warum hat die 
Verwaltung zu dieser Versammlung keinen aktuellen Sachstand eingebracht? 
4. Ist der Investor immer noch alleiniger Eigentümer des Geländes oder sind inzwischen Ver-
käufe bzw. Teilverkäufe erfolgt? 
5. Laut „Wir Selbst  e.V.“ wurde der Ratsbeschluss nicht umgesetzt.  
Wie gedenkt die Verwaltung, den Ratsbeschluss trotz der verschlechterten Bedingungen für die 
Grundbucheintragung umzusetzen und wie kann sie den Kolb-Hallen zu ihrem Recht verhelfen

2 
 
und den beschlossenen Verbleib des Vereins jetzt sichern? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Rat hat am 28.09.2017 der Veräußerung des Grundstücks der Kolbhalle in Ehrenfeld 
(Helmholtzstraße/ Leyendeckerstraße) von NRW.Urban an den von NRW.Urban genannten In-
vestor unter Auflagen zugestimmt (1733/2017). Der Verein „wir selbst e.V.“ war mit soziokultu-
rellen Angeboten jahrelang auf dem Gelände in der Kolbhalle aktiv. Durch den Ratsbeschluss 
sollte gesichert werden, dass der Verein weiterhin auf dem Gelände verbleibt. Dies wurde zwi-
schen den Vertragspartnern NRW.Urban und Netzbau vertraglich vereinbart. Um die weitere 
Umsetzung der Vereinbarungen zu gewährleisten, sollte im Folgenden ein Vertrag zwischen 
der Netzbau und dem Verein abgeschlossen werden. Dies erfolgte jedoch bisher nicht, da die 
Vertragsparteien keine Einigung in dem nunmehr über Jahre dauernden Verhandlungsprozess 
erzielen konnten. Hierbei sind und waren weniger grundbuchrechtliche als finanzielle Fragen 
entscheidend. Die Stadt ist nicht direkter Vertragspartner; die Verwaltung hat jedoch durch di-
verse Gespräche vermittelt. Die Stadt hat nunmehr keine weitere Handhabe und Grundlage, 
die Vertragspartner ihrem Vertragsabschluss zu unterstützen.  
Für den benachbarten Grundstücksteil mit dem geplanten Wohnungsbau liegen inzwischen 
Baugenehmigungen vor, sodass hier die bauliche Entwicklung umgesetzt werden kann. 
Die Erstellung von Sachstandsberichten zu Vorlagen ist ein standardisierter Vorgang nach fest-
gelegten Zeiträumen im Rahmen des laufenden Geschäfts der Verwaltung. Eine Einbindung 
Dritter ist regelmäßig nicht vorgesehen. Die Versammlung der Anwohnerinnen und Anwohnern 
war Bestandteil der Vorgaben des Ratsbes chlusses vom 28.09.2017. Die Organisation und 
Durchführung der Versammlung oblag ausschließlich dem Eigentümer und nicht der Verwal-
tung. In dem Sachstandsbericht vom 03.06.2024 ist aufgeführt, dass die Durchführung der Ver-
anstaltung stattfand und somit der Beschlusspunkt 4 erfüllt wurde. 
 
gez. Reker

Anlage 1 - Beantwort von Zusatzfragen der Fraktion Die Linke aus der Ratsitzung am 03.07.2025

4806 Zeichen

61/          Anlage 1 
612          28.07.2025 
 
 
Zusatzfragen Die Linke/Jörg Detjen  
Umsetzung der beschlossenen Nutzungsbedingungen bezüglich der Kolbhalle 
 
Beantwortung zwei weiterer mündlichen Nachfragen zur schriftlichen Beantwor-
tung der Verwaltung (2175/2025) zur Anfrage AN/0950/2025 
 
Ratsmitglied Jörg Detjen (Fraktion DIE LINKE) stellt zur bereits vorhandenen 
schriftlichen Beantwortung der Verwaltung (2175/2025) zur schriftlichen Anfrage 
AN/0950/2025 in der Ratssitzung am 03.07.2025 zwei weitere mündliche Nachfra-
gen wie folgt: 
 
Zusatz-Frage 1: 
Die Frage 1 nach der fehlenden Grundbuche intragung ist nicht beantw ortet. Trifft es 
zu, dass die Stadt Köln auf das Landesunternehmen NRW Urban nicht eingew irkt hat, 
die Besitzansprüche für den Verein „Wir selbst e.V.“ im Grundbuch festzuschreiben. 
Nur so kann auch der Ratsbeschluss tatsächlich umgesetzt w erden. 
 
Zusatz-Frage 2: 
Der Verein „w ir selbst e.V.“ schreibt mir: 
„w ir haben zahlreiche Arbeitsstunden und Kapazitäten anders einsetzen können, an-
scheinend w urde uns falsche Hoffnungen gemacht.“ Unsere/meine zw eite Frage: Ge-
hen w ir Recht in der Annahme, dass die Verw altung w eiterhin zum Ratsbeschluss vom 
28.9.2017 steht und w ie w ill somit die Verw altung das Sozialkulturelle Zentrum Kolb-
halle unterstützen? 
 
Antwort der Verwaltung Zusatz-Frage 1: 
Im Ratsbeschlusses am 28.09.2017 ( 1733/20217) wurden für die Veräußerung des 
Grundstücks `Kolb-Halle` (Anlage 1 des Ratsbeschlusses) unter Ziffer 2 folgende Ver-
einbarungen beschlossen: 
2. Es ist bei der Veräußerung vertraglich festzuschreiben:

- das vorliegende Planungs- und Nutzungskonzept (Anlage 3) 
- der Verbleib des Vereins "Wir selbst e. V. " gemäß des Planungs - und 
Nutzungskonzeptes (Anlage 3) 
- wohnen mit einem Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem 
Wohnungsbau 
- Realisierung einer mindestens dreizügigen Kindertagesstätte 
 
Die unter Ziffer 2 aufgeführten Vereinbarungen sollen auf dem besagten Grundstück 
in zwei unterschiedlichen Bereichen (Anlage 2 des Ratsbeschlusses) umgesetzt wer-
den. Hierfür wurden zwischen NRW.Urban GmbH & Co. KG und dem von NRW.Urban 
GmbH & Co. KG benannten Investor im Jahr 2020 zwei Verträge abgeschlossen. Der 
erste Vertrag regelt die Vereinbarungen der beiden ersten unter Ziffer 2 aufgeführten 
Spiegelstriche (gewerbliche Nutzung Kunst und K ultur), der zweite Vertrag regelt die 
Vereinbarungen der Nutzungen des dritten und vierten Spiegelstriches (Wohnen und 
Kita). Unter Ziffer 3 des Ratsbeschlusses wird NRW.Urban GmbH & Co. KG aufgefor-
dert, die unter Ziffer 2. genannten Vereinbarungen durch geeignete Instrumente (zum 
Beispiel Grunddienstbarkeiten) dinglich zu sichern und eine Bauverpflichtung gegen-
über dem Investor auszusprechen. Die im Beschluss genannten Sicherungsinstru-
mente sind nicht im Grundbuch eingetragen worden. Jedoch konnten mit dem Investor 
die Planungen für den Grundstücksteil mit der Wohnnutzung und Kita inzwischen er-
folgreich abgeschlossen werden. Die erforderlichen Baugenehmigungen liegen vor.  
 
Für die Umsetzung der kulturellen Nutzung sollte im Folgenden ein Kaufvertrag zwi-
schen dem Investor und dem Verein abgeschlossen werden, jedoch konnten sich die 
beiden Vertragsparteien über die Vertragsinhalte und Kosten bisher nicht einigen. In 
dem langen Verhandlungsprozess führte weniger das Thema der Sicherungsinstru-
mente (zum Beispie l Grunddienstbarkeiten) zum Scheitern des Vertragsabschlusses 
als vielmehr ein fehlender Konsens über die finanziellen Rahmenbedingungen des 
Grundstückskaufes. Über Grunddienstbarkeiten können zwar zum Beispiel die Nut-
zungen von Grundstücken geregelt werde n, sie sichern jedoch keine Vertragsab-
schlüsse. Die fehlenden Grunddienstbarkeiten sind nicht der Grund für den bisher ge-
scheiterten Vertragsabschluss. 
 
Antwort der Verwaltung Zusatz-Frage 2: 
Die Verwaltung hält weiterhin am Ratsbeschluss vom 28.09.2017 fest, der die Entwick-
lung eines soziokulturellen Ortes an der Kolbhalle vorsieht. Dieses Ziel wird durch die

Verwaltung ausdrücklich unterstützt. Im Rahmen der Umsetzung ist es jedoch erfor-
derlich, dass die Träger eigenverantwortlich die inhaltliche und fina nzielle Ausgestal-
tung ihrer Projekte sicherstellen. Die Verwaltung kann dabei beratend begleiten und 
strukturell unterstützen, jedoch nicht die operative Projektarbeit oder die Verantwor-
tung für die Förder - und Finanzierungsprozesse übernehmen. Die Schaffu ng eines 
nachhaltigen Betriebsmodells liegt maßgeblich in der Verantwortung des Vereins. 
 
Die Verwaltung steht weiterhin bereit, um bei der Entwicklung tragfähiger Konzepte zu 
beraten und die Umsetzung des Ratsbeschlusses konstruktiv zu begleiten. Hierzu 
wurde kürzlich noch ein Gesprächsangebot an alle Beteiligten unterbreitet.

Beratungsverlauf (1)

03.07.2025 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Helmholtzstraße
  • Leyendeckerstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2175/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
03.07.2025
Erstellt
30.06.2025 13:32