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Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates - Bolzplatz Godorf

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1554/2021 vom 12.05.2021

Stand: Am 14.06.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 1554/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.05.2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.05.2021 Bolzplatz Godorf Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, in der Sitzung der BV vom 05.05.2014 wurde beschlossen, in Godorf einen Bolzplatz zu errichten. Da das benötigte Grundstück vom Grünflächenamt übertragen werden sollte, waren eine Reihe von auf- wändigen und langwierigen Prüfungen erforderlich. Insofern wird die Verwaltung gebeten, nachfol- gende Fragen zu beantworten: 1. Welches Ergebnis haben die Abstimmungen mit dem Pipelinebetreiber aufgrund der Nähe von Produktleitungen erbracht? 2. Welche Folgen ergeben sich aus den zu erwartenden Lärmemissionen?. Im Hinblick auf einen ersten Vorentwurf wurde ein Bodengutachten erstellt? 3. Welchen aktuellen Stand hat darüber hinaus die Prüfung der arten- und landschafts- rechtlichen Belange in diesem Zusammenhang ergeben? 4. Ist die Entwurfs- und Genehmigungsplanung durch den beauftragten Landschaftsarchi- tekten bereits mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen abgestimmt worden oder steht diese noch aus? Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt wie folgt Stellung: Zu 1. Mit dem Leitungsbetreiber RRP (Rotterdam-Rijn Pijpleiding) wurde auf Grundlage des Lärm- schutzgutachtens ein Standort festgelegt, der die benötigten Sicherheitsabstände einhält. Zu 2. Es wurde ein Lärmgutachten erstellt, welches einen Standort zwischen dem vorhandenen Streetballplatz, Friedhof und Grünstreifen festlegt. Die notwendigen Abstände zur angrenzen- den Bebauung werden dabei eingehalten, wodurch keine schädlichen Lärmemissionen zu er- warten sind. Darüber hinaus wurde auch bereits ein Bodengutachten erstellt. Die Analytik ergab keine besonderen Befunde. Zu 3. Derzeit befindet sich die Maßnahme in der Entwurfsplanung. Sobald diese geprüft und mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen abgestimmt ist, erfolgt die Erstellung der Ge- 2 nehmigungsplanung. In diesem Zuge erfolgt auch die Prüfung- der arten- und landschafts- rechtlichen Belange. Zu 4 Die Entwurfsplanung befindet sich derzeit in Bearbeitung. Sobald diese vorliegt, wird sie mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen abgestimmt.

Beratungsverlauf

  1. 14.06.2021

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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