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1554/2021

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates - Bolzplatz Godorf

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 14.06.2021, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2545 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 1554/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.05.2021 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.05.2021 
Bolzplatz Godorf 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
in der Sitzung der BV vom 05.05.2014 wurde beschlossen, in Godorf einen Bolzplatz zu errichten. Da 
das benötigte Grundstück vom Grünflächenamt übertragen werden sollte, waren eine Reihe von auf-
wändigen und langwierigen Prüfungen erforderlich. Insofern wird die Verwaltung gebeten, nachfol-
gende Fragen zu beantworten: 
 
1. Welches Ergebnis haben die Abstimmungen mit dem Pipelinebetreiber aufgrund der 
Nähe von Produktleitungen erbracht? 
2. Welche Folgen ergeben sich aus den zu erwartenden Lärmemissionen?. Im Hinblick 
auf einen ersten Vorentwurf wurde ein Bodengutachten erstellt? 
3. Welchen aktuellen Stand hat darüber hinaus die Prüfung der arten- und landschafts-
rechtlichen Belange in diesem Zusammenhang ergeben? 
4. Ist die Entwurfs- und Genehmigungsplanung durch den beauftragten Landschaftsarchi-
tekten bereits mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen abgestimmt worden 
oder steht diese noch aus? 
 
 
 
Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Zu 1. Mit dem Leitungsbetreiber RRP (Rotterdam-Rijn Pijpleiding) wurde auf Grundlage des Lärm-
schutzgutachtens ein Standort festgelegt, der die benötigten Sicherheitsabstände einhält. 
Zu 2. Es wurde ein Lärmgutachten erstellt, welches einen Standort zwischen dem vorhandenen 
Streetballplatz, Friedhof und Grünstreifen festlegt. Die notwendigen Abstände zur angrenzen-
den Bebauung werden dabei eingehalten, wodurch keine schädlichen Lärmemissionen zu er-
warten sind. Darüber hinaus wurde auch bereits ein Bodengutachten erstellt. Die Analytik 
ergab keine besonderen Befunde. 
Zu 3. Derzeit befindet sich die Maßnahme in der Entwurfsplanung. Sobald diese geprüft und mit 
dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen abgestimmt ist, erfolgt die Erstellung der Ge-

2 
 
nehmigungsplanung. In diesem Zuge erfolgt auch die Prüfung- der arten- und landschafts-
rechtlichen Belange. 
Zu 4 Die Entwurfsplanung befindet sich derzeit in Bearbeitung. Sobald diese vorliegt, wird sie mit 
dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen abgestimmt.

Beratungsverlauf (1)

14.06.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1554/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.05.2021
Erstellt
22.04.2021 14:55