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2956/2024

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Arbeitstitel: "Nördlich Stolberger Straße" in Köln-Braunsfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 14.10.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 05.12.2024, TOP 10.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 2 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 4 Planungskonzept

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 5 Übersichtsplan

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Ansehen

Anlage 6 Beschluss Rahmenplanungsbeirat zu Vorlage 2956-2024

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 3 Erläuterungen

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1107 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Nach dem Baugesetzbuch sind mehrere Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich 
vorgeschrieben. Es wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und eine 
Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB stattfinden. 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Geltungsbereich

368 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
 Nördlich Stolberger Straße
in Köln - Braunsfeld

Anlage 4 Planungskonzept

25 Zeichen

$ Q O D J H  
. L V S L

Beschlussvorlage Ausschuss

7449 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 2956/2024 
Freigabedatum 
14.10.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; 
Arbeitstitel: "Nördlich Stolberger Straße" in Köln-Braunsfeld  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleu-
nigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezoge-
ner Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße, östlich der HGK-
Gleistrasse (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2034, 2217 und 2220) – Ar-
beitstitel „Nördlich Stolberger Straße“ in Köln-Braunsfeld – einzuleiten mit dem Ziel, 
Wohnen und ergänzende Nutzungen festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur 
Kenntnis; 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang). 
 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 19.11.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.12.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Die Umsetzung des geplanten Vorhabens hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den 
Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Kli-
maschadgas Kohlendioxid (CO2) wird. Die Emission stammt unter anderem aus der Bautätig-
keit, dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung 
(Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er 
nicht im Plangebiet erzeugt wird. Grundsätzlich ist die Nach- und Umnutzung sowie die Ver-
dichtung bereits bebauter Flächen im Sinne einer städtebaulichen Innenentwicklung ein vorzu-
ziehender Weg, um die Belange des Klimaschutzes mit den Belangen einer wachsenden 
Stadt zu vereinen. 
Begründung: 
Anlass und Ziel 
Die Brock Berdorf GmbH hat die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet nördlich der Stolberger Straße 
194 – 196 im Stadtteil Braunsfeld (Stadtbezirk Lindenthal) beantragt. Es soll Wohnen mit er-
gänzenden gewerblichen und sozialen Nutzungen realisiert werden. Bei der Fläche handelt es 
sich um eine Fläche aus dem Wohnungsbauprogramm zur Umsetzung des Stadtentwick-
lungskonzepts Wohnen (StEK Wohnen). 
 
Im Bestand umfasst das Plangebiet gewerblich genutzte Flächen für Lagerplätze und KFZ-
Stellplätze. Es ist mit Ausnahme eines Nebengebäudes an der südwestlichen Grundstücks-
grenze unbebaut. Das Umfeld des Plangebiets ist im Osten, Norden und Westen durch ge-
werbliche und industrielle Nutzungen geprägt. Südlich des Plangebietes an der Stolberger 
Straße bzw. südlich der Stolberger Straße schließt Wohnbebauung an. 
 
Auf Grundlage der Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 63459/03 ist das 
Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung nicht zulässig. Durch die Neuaufstellung 
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Das Verfahren soll in Anwendung 
des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung 
durchgeführt werden. 
 
Das Kooperative Baulandmodell in seiner Fassung vom 10.05.2017 wird angewandt. 
 
Zielbild Kölner Weststadt 
Im Zielbild für die Kölner Weststadt wurde 2021 vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt 
Köln beschlossen. Hier ist das Plangebiet als Fläche zum Erhalt und zur Stärkung von Gebie-
ten mit vorwiegender Mischnutzung ausgewiesen.  
 
Das Vorhaben sieht überwiegend Wohnen vor. Aus Sicht der Verwaltung muss nicht auf je-
dem Grundstück eine gemischte Nutzung erfolgen, sondern dies ist in einem größeren Kon-
text zu betrachten. Das Umfeld des Plangebiets weißt heute schon Wohnnutzung sowie ge-
werbliche Nutzungen auf. Im direkten Umfeld des Gebiets wurden erst kürzlich Gewerbe-
standorte gesichert (z.B. Widdersdorfer Straße). Somit wird das Areal insgesamt als gemisch-
tes Quartier entwickelt.

3 
Weiterhin liegt die Fläche am im Zielbild ausgewiesenen „Gleispark“ (auch Hybridpark ge-
nannt) und im Korridor der geplanten neuen linearen Grünverbindung „Low Line“. Im Pla-
nungskonzept sind diese Grünraumverbindungen berücksichtigt. 
 
 
StEK Wirtschaft (in Aufstellung befindlich) und Immissionsschutz 
Das in Aufstellung befindliche Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft sieht eine Sicherung der 
bestehenden Gewerbeflächen vor. Das Plangebiet ist als Flächenreserve im Gewerbeflächen-
bereitstellungskonzept enthalten. Mit der geplanten Umnutzung der gewerblichen Fläche 
nördlich der Stolberger Straße zu Wohnnutzung geht ein Flächenverlust für gewerbliche Zwe-
cke einher. Außerdem gehen von der heranrückenden Wohnbebauung zusätzliche Restriktio-
nen für die gewerblichen Nutzungen im Umfeld aus. Aus Sicht des Immissionsschutzes beste-
hen erhebliche Bedenken gegen die Errichtung von Wohnbebauung in diesem Gebiet. 
 
Der Konflikt soll im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens über ein Immissionsschutzgutach-
ten untersucht und bewertet werden.  
 
Städtebauliches Konzept 
Insgesamt soll eine Geschossfläche von 11.550 qm, davon 9.720 qm Geschossfläche Woh-
nen umgesetzt werden. 
 
Geplant ist die Errichtung von insgesamt fünf Gebäuden mit maximal 108 Wohneinheiten, die 
über eine gemeinsame Tiefgarage verbunden sind. Ein V-geschossiges Gebäude (ebenfalls 
mit einem Nicht-Vollgeschoss) definiert einen neuen Blockrand nach Westen. Die Gebäudezu-
gänge orientieren sich nach Westen zum geplanten öffentlichen Park. Hier sind im Erdge-
schoss gewerbliche Nutzungen bzw. Betreuungsangebote für U3- und Ü3-jährige Kinder ge-
plant. In den Obergeschossen sind Wohnungen geplant. Im Blockinnenbereich sind vier IV-
geschossige Wohngebäude (jeweils mit einem Nicht-Vollgeschoss) geplant. Sie gruppieren 
sich um einen offenen Hof.  
 
Das Plangebiet wird von Süden über die Stolberger Straße angebunden. Die Zufahrt zur Tief-
garage (zwei Tiefgeschosse) liegt zwischen den Häuser Stolberger Straße 194d und 196a. 
Notwendige Stellplätze (Kfz und Fahrräder) werden in der Tiefgarage errichtet, so dass die 
Außenanlagen des Blockinnenbereichs grundsätzlich frei von motorisiertem Individualverkehr 
sind. Eine Zufahrtsmöglichkeit für Feuerwehr, Notfahrzeuge, Liefer- und Umzugsverkehr ist 
westlich der Stolberger Straße 196b geplant.  
 
Die Freiraumplanung orientiert sich an dem Grünraumkonzept aus dem Zielbild Kölner West-
stadt. Im südwestlichen Teil des Plangebiets soll ein öffentlicher Spielplatz als Teil des ge-
planten Hybridparks umgesetzt werden. Zudem soll hier entlang des westlichen Gebäuderie-
gels ein Fuß- und Radweg als Teil der geplanten Nord-Süd-Radverkehrsverbindung entste-
hen. Die notwendigen öffentlichen Grünflächen werden zur Realisierung des weiteren Hyb-
ridparks durch die Stadt abgelöst. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich 
Anlage 3 Erläuterungstext  
Anlage 4 Städtebauliches Konzept 
Anlage 5 Übersichtsplan Hybridpark

Anlage 5 Übersichtsplan

197 Zeichen

Hybridpark
Lammerting
BPlan
Nördlich Stolberger Straße
Anlage 5Stadtplanungsamt
Städtebauliches Planungskonzept zum Bebauungsplan
 Nördlich Stolberger Straße
in Köln - Ehrenfeld
150 Meter0 5025 100

Anlage 6 Beschluss Rahmenplanungsbeirat zu Vorlage 2956-2024

4176 Zeichen

Geschäftsführung  
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld 
/ Müngersdorf / Ehrenfeld 
Frau Dr. Sinz 
Telefon: (0221) 221 26391 
E-Mail: Alexandra.Sinz@STADT-
KOELN.DE 
Datum: 25.11.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 
19.11.2024  
öffentlich 
5.1 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung; Arbeitstitel: "Nördlich Stolberger Straße" in 
Köln-Braunsfeld 
2956/2024 
Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Lindenthal dem Be-
schluss nicht zu folgen: 
„Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be-
schleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vor-
habenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet nördlich der Stolberger 
Straße, östlich der HGK-Gleistrasse (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flur-
stück 2034, 2217 und 2220) – Arbeitstitel „Nördlich Stolberger Straße“ in Köln-
Braunsfeld – einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen und ergänzende Nutzungen 
festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) zur Kenntnis; 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang).“ 
 
Erläuterung: 
 
Der Rahmenplanungsbeirat kann entsprechend seiner Geschäftsordnung zu 
den Tagesordnungspunkten per Abstimmung ein Meinungsbild herstellen. Ein 
einheitliches Meinungsbild konnte in der kontroversen Diskussion zu dieser Be-
schlussvorlage nicht erreicht werden. Eine Weitergabe der Beschlussvorlage 
ohne Votum des Gremiums wurde seitens der wirtschaftlichen Vertreter*innen 
im Gremium abgelehnt und um eine Positionierung des Beirates gebeten, so-
dass eine Empfehlung –ohne Ergänzung – im Rahmen einer Abstimmung zur Be-
schlussvorlage erfolgte. Die Abstimmung fiel wie folgt aus:

- 1x Stimme dafür, 
- 4x Stimme dagegen, 
- 4x Enthaltung. 
 
Gründe, die für eine Ablehnung der Beschlussvorlage in der Sitzung angeführt 
wurden: 
- das Entstehen einer Konfliktsituation zwischen den bestehenden Ge-
werbe- und Industriebetrieben die im nahen Umfeld (u.a. Fa. Böttcher im 
300-Meter-Abstand) der zukünftigen Wohnbebauung liegen und der ge-
planten Wohnbebauung (Hr. Schlüpen); 
- für die Betriebe liegt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vor, 
es wird aber befürchtet, dass die künftigen Anwohner*innen gegen Ge-
werbeemissionen wie Lärm oder Gerüche rechtlich vorgehen könnten 
(Schutz der ansässigen Gewerbebetriebe vor Klagen) (Hr. Schlüpen);  
- es wird angenommen, dass die künftige Erweiterung oder der Umbau von 
ansässigen Gewerbebetrieben aufgrund der heranrückenden Wohnbebau-
ung eingeschränkt wird (Hr. Schlüpen); 
- Gutachten aus historischen Bebauungsplanverfahren hätten im Zusam-
menhang mit §50 Bundesimmissionsschutzgesetz („Trennungsgrund-
satz“) bereits früherer Planungen einer Wohnbebauung auf dem in Rede 
stehenden Grundstück unterbunden (Hr. Schlüpen/Hr. Becher); 
- die Rad- und Fußwegeverbindung von der neu gebauten Gesamtschule 
BilinGO, die am sogenannten Hybridpark liegt, zur Stolberger Straße soll 
schnellstmöglich hergestellt werden und nicht von der Umsetzung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abhängig sein (Hr. Schaefer); 
- der Gewerbe- und Industriestandort soll weiterhin gesichert werden (Hr. 
Schlüpen/Hr. Becher). 
 
Gründe, die für eine Weiterempfehlung der Beschlussvorlage in der Sitzung an-
geführt wurden:  
- die Planung berge eine große Chance in Bezug auf die Umsetzung des 
Zielbildes für die Kölner Weststadt und der Rahmenplanung Braunsfeld, 
Müngersdorf, Ehrenfeld, weil damit die in den Konzepten vorgesehene 
Vervollständigung des Hybridparks und die Anbindung der Low Line 
plangemäß verfolgt werde (Fr. Hennig) 
- Die Planung stellt eine wichtige Radwegeverbindung, auch zur Gesamt-
schule BilinGO nördlich des Hybridparks dar, die der Beirat schon seit 
langem verfolgt (Fr. Lottmann). 
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt (eine Stimme dafür, vier Stim-
men dagegen bei vier Enthaltungen)

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1401 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2956/2024
Stand: 27.08.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; 
Arbeitstitel: "Nördlich Stolberger Straße" in Köln-Braunsfeld 
Beschluss: (An dieser Stelle wird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch 
die Schriftführung hinterlegt.) 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Einleitungsbeschluss wurde am 22.01.2025 im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht. 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) vom 13.02.2025 bis zum 28.02.2025. Im Zeitraum der Beteiligung sind 7 Stellung-
nahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
 
Die eingegangenen Stellungnahmen thematisieren vor allem die Immissionseinwirkungen auf 
die geplante Wohnbebauung und das Heranrücken an die benachbarten Gewerbe- und In-
dustriebetriebe. Der Konflikt soll über ein geeignetes Fachgutachten untersucht werden.  
Darüber hinaus stehen der Vorhabenträger und die Stadt Köln in liegenschaftlichen Verhand-
lungen zu einem Baugrundstück. Nach Klärung dieser Themen ist ein Vorgabenbeschluss ge-
plant. 
 
Nächste Schritte: 
 
Der Beschluss wurde damit umgesetzt, es ist kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich.

Anlage 3 Erläuterungen

26167 Zeichen

A N L A G E   3 
 
 
 
 
Erläuterungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
„Nördlich Stolberger Straße 194-196“ in Köln-Braunsfeld 
 
 
 
1 Anlass und Ziel der Planung 
 
1.1 Anlass und Ziel der Planung 
Die Brock Berdorf GmbH beantragt die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet nördlich der Stolberger 
Straße 194 – 196 im Stadtteil Braunsfeld (Stadtbezirk Lindenthal). 
 
Geplant ist die Errichtung von insgesamt fünf Gebäuden mit maximal 108 Wohneinheiten, die 
über eine gemeinsame Tiefgarage verbunden sind : Vier IV -geschossige Wohngebäude (je-
weils mit einem Nicht-Vollgeschoss) sind im Blockinnenbereich geplant. Ein  V-geschossiges 
Gebäude (ebenfalls mit einem Nicht-Vollgeschoss) definiert einen neuen Blockrand nach Wes-
ten. Hier sind im Erdgeschoss gewerbliche Nutzungen bzw. Betreuungsangebote für U3- und 
Ü3-jährige Kinder geplant. In den Obergeschossen sind Wohnungen geplant. 
 
Auf Grundlage der Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 63459/03 ist das 
Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung nicht zulässig. Durch die Neuaufstellung 
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Das Verfahren soll in Anwendung 
des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB durchgeführt werden. 
 
1.2 Bebauungsplanverfahren 
Die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Ver-
fahren gem. § 13a BauGB, da hier die Wiedernutzbarmachung von Flächen bzw. Neuordnung 
von Flächen im Innenbereich vorbereitet wird. 
 
Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 BauNVO  innerhalb des Geltungsbe-
reichs des Bebauungsplans beträgt weniger als 20.000 m² und bleibt damit unter dem maß-
geblichen Schwellenwert des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB. Dabei werden keine Bebau-
ungspläne im engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, deren 
Grundfläche mitzurechnen wäre. 
 
Mit dem vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vor-
haben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach 
dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) unterliegen. Zudem 
ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz  6 Nummer 7b BauGB genannten Schutzgüter – 
Gebiete von geme inschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne 
des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Auch bestehen keine Anhaltspunkte da-
für, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von 
schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. 
 
Da die Voraussetzungen des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, soll der vorhaben-
bezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei werden die

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nördlich Stolberger Straße“ in Köln-Braunsfeld 
 
Stand: 8. Oktober 2024 
      S e i t e  2 | 9 
 
Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch ge-
nommen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 
2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Absatz 1 BauGB wird abge-
sehen; § 4c  BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbe-
lange werden geprüft und in die Abwägung eingestellt. 
 
1.3 STEK-Wohnen-Fläche 
Das Plangebiet wurde im Rahmen der Umsetzung des „Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen“ 
als potentielle Wohnbaufläche diskutiert. Mit Beschluss des Rates vom 17.12.2016 wurde die 
Verwaltung aufgefordert, auf der Fläche nördlich der Stolberger Straße Wohnungsbau zu rea-
lisieren und bei Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer das notwendige Bauleitplanverfahren 
einzuleiten und dabei die angestrebte Wohnnutzung mit allen Belangen einer nachhaltigen 
städtebaulichen Entwicklung, wie u.a. der infrastrukturellen (z.B. der Sport-, Bildungs- und Ver-
kehrsinfrastruktur), der freiraumplanerischen und umweltschützenden Anforderungen/Ziele, in 
Einklang zu bringen. 
 
2 Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Braunsfeld im Stadtbezirk Lindenthal. Es umfasst die Flurstü-
cke 2304, 2217 und 2220, Flur 77, Gemarkung Müngersdorf.  
 
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von insgesamt rd. 1 ha: das Flurstück 2304 (rd. 8.000 m² 
Fläche) sowie die westlich bzw. nördlich anschließenden Flurstücke 2217 (rd. 1.200 m² Fläche) 
und 2220 (rd. 624 m² Fläche). Es wird begrenzt durch vorhandene Wohnbe bauung an der 
Stolberger Straße 194 – 196 im Süden und gewerblicher Nutzung im Osten und Norden. West-
lich grenzt eine Gleistrasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) an. 
 
Die Flurstücke 2304 und 2217 befinden sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Der  Erwerb 
des Flurstücks 2220 ist bei der Stadt Köln angefragt. Vor Satzungsbeschluss muss die Vorha-
benträgerin über alle Flurstücke im Plangebiet verfügungsberechtigt sein. 
 
2.2 Vorhandene Struktur 
Das Plangebiet ist mit Ausnahme eines Nebengebäudes an der südw estlichen Grundstücks-
grenze unbebaut. Es wird als Fläche für Lagerplätze und Kfz-Stellplätze genutzt. 
 
Das Umfeld des Plangebiets ist entlang des Maarwegs und der Widdersdorfer Straße durch 
gewerbliche Nutzungen , überwiegend fünfgeschossige Büronutzung  sowie eingeschossige 
Gewerbehallen geprägt. Auch westlich des Plangebiets befinden sich gewerbliche und indust-
rielle Nutzungen. Nordöstlich befindet sich ein Betrieb für Maschinenvermietung. Nördlich be-
findet sich ein Hundeübungsplatz. Südlich des Plangeb ietes an der Stolberger Straße bzw. 
südlich der Stolberger Straße schließt Wohnbebauung an. 
 
In fußläufiger Entfernung befinden sich vier Supermärkte für den täglichen Bedarf. 
 
Die nächstgelegene Grundschule, die städtische GGS Geilenkircher  Straße 52, 50933 Köln, 
befindet sich in rd. 150 m östlich des Plangebietes. In gleicher Entfernung liegt das Claudia -
Agrippina Privatgymnasium (private Ergänzungsschule), Stolberger Straße 112, 50933 Köln. 
Die private Grundschule Bilingo (Ergänzungsschule) liegt an der Stolberger Straße 311, 50933 
Köln und damit in knapp 100 m Entfernung. Nördlich angrenzend an das Plangebiet entsteht 
das Schulgebäude für die private Bilingo Gesamtschule (Ergänzungsschule). Die nächstgele-
gene städtische kath. Grundschule Lindenbornstraße ist fußläufig knapp 2 km entfernt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nördlich Stolberger Straße“ in Köln-Braunsfeld 
 
Stand: 8. Oktober 2024 
      S e i t e  3 | 9 
 
 
Westlich des Plangebiets verläuft eine zweigleisige Gleisanlage der HGK, die in südlicher 
Richtung die Stolberger Straße kreuzt.  
 
2.3 Erschließung 
Das Plangebiet ist von Süden über die Stolberger Straße zu erreichen und so an das örtliche 
und überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Über den Maarweg und die Äußere Kanalstraße 
erreicht man in Richtung Norden in weniger als 4 km den Autobahnanschluss auf die A57. In 
westlicher Richtung erreicht man über die Aachener Straße die Autobahn A1 oder A4.  Die 
Innenstadt ist in östlicher Richtung in ca. 6 km per Pkw zu erreichen. 
 
Die S-Bahn-Haltestelle Köln-Müngersdorf Technologiepark (S12, S13 und S19) liegt weniger 
als 1 km nordwestlich des Plangebiets entfernt. 
 
Die nächstgelegene Stadtbahnhaltestelle (Clarenbachstift) befindet sich auf der Aachener 
Straße in ca. 700 m Entfernung. Hier kann die Linie 1 Richtung Innenstadt bzw. Weiden er-
reicht werden. 
 
Zwei Bushaltestellen der Linie 140 sind fußläufig erreichbar. Sie verbinden das Plangebiet u. 
a. mit der Stadtbahnhaltestelle Ebertplatz und Aachener Straße/Gürtel. 
 
3 Planungsvorgaben 
 
3.1 Regionalplan 
Im Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln der Bezirksregierung Köln ist das Plangebiet als 
"Allgemeiner Siedlungsbereich" (ASB) dargestellt. 
 
3.2 Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln sind die Flächen zwischen Widdersdorfer Straße und 
Stolberger Straße östlich der Bahnstrecke der HGK überwiegend als Gewerbegebiet darge-
stellt. Der Bereich der bisherigen Gleisharfe ist als Grünfläche dargestellt (siehe Kapitel 3.9). 
 
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 
BauGB). 
 
3.3 Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans. 
 
3.4 Bebauungsplan 
Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans 
Nr. 63459/03 vom 16.04.1984. 
 
Die Flächen innerhalb des Plangebiets sind überwiegend als Gewerbegebiet festgesetzt (GE; 
GRZ 0,8; GFZ 2,0; IV; g; Zone 3). Südlich an das festgesetzte Gewerbegebiet schließt ein 
Mischgebiet (MI; GFZ 1,0; III; g) an, das durch eine 10 m breite Fläche zum A npflanzen von 
Bäumen und Sträuchern räumlich von den überbaubaren Flächen innerhalb des Gewerbege-
biets getrennt wird. Zur Bahnfläche ist innerhalb der festgesetzten Gewerbegebiete eine 5 m 
breite Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. 
 
3.5 Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft (in Aufstellung) 
Das in Aufstellung befindliche Stadtentwicklungskonzept Wirtschaft sieht eine Sicherung der

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nördlich Stolberger Straße“ in Köln-Braunsfeld 
 
Stand: 8. Oktober 2024 
      S e i t e  4 | 9 
 
bestehenden Gewerbeflächen vor. Mit der geplanten Umnutzung der gewerblichen Fläche 
nördlich der Stolberger Straße zu Wohnnutzung geht ein Flächenverlust für gewerbliche Zwe-
cke einher. Außerdem gehen von der heranrückenden Wohnbebauung zusätzliche Restriktio-
nen für weitere gewerbliche Nutzungen im Umfeld aus. Der Konflikt soll im Rahmen des Be-
bauungsplanverfahrens über ein Immissionsschutzgutachten untersucht und die entgegenste-
henden Belange untereinander abgewogen werden. Das Plangebiet ist als Flächenreserve im 
Gewerbeflächenbereitstellungskonzept enthalten. 
 
3.6 Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld und Zielbild Weststadt 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Rahmenplanes Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld, der im 
Juli 2004 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde.  
 
In der Rahmenplanplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld wurde für das Plan gebiet ein 
durchgrünter Wohnbereich empfohlen.  
 
Als Fortschreibung der Rahmenplanung wurde 2021 das Zielbild für die Kölner Weststadt vom 
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln beschlossen. Das Zielbild weist das Plangebiet 
als Fläche zum Erhalt und zur Stärkung von Gebieten mit vorwiegender Mischnutzung aus. 
 
Das Vorhaben sieht überwiegend Wohnen vor. Aus Sicht der Verwaltung muss nicht auf jedem 
Grundstück eine gemischte Nutzung erfolgen, sondern dies ist in einem größeren Kontext zu 
betrachten. Das Umfeld des Plangebiets weißt heute schon Wohnnutzung sowie gewerbliche 
Nutzungen auf. Im direkten Umfeld des Gebiets wurden erst kürzlich Gewerbestandorte gesi-
chert (z.B. Widdersdorfer Straße). Somit wird das Areal insgesamt als gemischtes Quartier 
entwickelt. 
 
Weiterhin liegt die Fläche am im Zielbild ausgewiesenen „Gleispark“ (auch Hybridpark ge-
nannt) und im Korridor der geplanten neuen linearen Grünverbindung „Low Line“. Im Planungs-
konzept sind diese Grünraumverbindungen berücksichtigt. 
 
 
3.7 Kooperatives Baulandmodell 
Für das Vorhaben soll das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur An-
wendung in Bebauungsplanverfahren in der Fassung vom 10.05.2017 – zur Anwendung kom-
men. 
 
Die Vorhabenträgerin hat am 29.03.2019 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des 
KoopBLM unterzeichnet. 
 
Mindestens 30 % der Geschossfläche Wohnen sind nach den Wohnraumförderbestimmung 
des Landes Nordrhein-Westfalen herzustellen. 
 
Durch den Bau von 108 WE ergibt sich ein Bedarf von 10 Betreuungsplätzen für unter dreijäh-
rige Kinder. In der Planung müssen demzufolge Räumlichkeiten für eine Großtagespflege vor-
gehalten werden. Hierfür werden Räumlichkeiten von ca. 80 qm² benötigt, die idealerweise 
über zwei Räume (Schlaf- und Spielraum) sowie eine Küche bzw. eine integrierte Küchenzeile 
verfügen. Um flexibel auf die natürliche Fluktuation im Neubaugebiet reagieren zu können, 
wird empfohlen, die Planungen so aufzustellen, dass eine bedarfsgerechte Folgenutzung, z. 
B. Wohnen oder Altenwohnung, in der Konzeption berücksichtigt wird. 
Der planbedingte Mehrbedarf an öffentlichen Kinderspielflächen soll im Plangebiet hergestellt 
werden. Der öffentliche Spielplatz mit einer Flächengröße von 500 m² ist nach erfolgter Her-
stellung kosten- und lastenfrei an die Stadt Köln zu übertragen.

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Stand: 8. Oktober 2024 
      S e i t e  5 | 9 
 
Für den planbedingten Mehrbedarf an öffentlichen Grünflächen ist ein Ablösebetrag zur Mehr-
bedarfsdeckung zu zahlen. 
 
3.8 Köln Katalog 
Ziel des Köln-Kataloges ist es, das Stadtwachstum durch eine effiziente und nachhaltige Flä-
chennutzung zu gestalten. Der Köln-Katalog zeigt, wie kompakte und somit flächensparende 
Quartiere zukünftig aussehen können. Dabei spielen das Prinzip der kurzen Wege, ausrei-
chend Grünflächen sowie wohnortnahe soziale und funktionale Angebote, wie Einzelhandel 
oder Gastronomie, eine wichtige Rolle. Am 23 . März 2023 hat der Rat den Köln -Katalog als 
Konzept für eine nachhaltige Stadtentwicklung beschlossen. 
 
Als städtebauliches Entwicklungskonzept wird der Köln-Katalog zukünftig bei bebauungsplan-
relevanten Vorhaben berücksichtigt (nach §1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch). Dies er-
folgt unter dem Aspekt der Abwägung im Abgleich mit anderen Belangen (§ 1 Absatz 7 Bau-
gesetzbuch). 
 
Das Vorhaben entspricht mit einer städtebaulichen Dichte von 1,2 der Zieldichte für die Innere 
Stadt mit 1,2.  Neben Wohnnutzung ist mit Blick auf den Köln-Katalog ein Anteil von 25 % der 
Geschossfläche für gewerbliche Nutzungen oder soziale Einrichtungen gewünscht. Das städ-
tebauliche Konzept sieht derzeit 16 % vor, eine weitere Erhöhung des Anteils Nutzungsmi-
schung wird im Weiteren geprüft.  
 
3.9 Gleisanlagen der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) 
Westlich an das Plangebiet angrenzend, verläuft ein zweigleisiger Abschnitt einer Gleisanlage 
der HGK, der durch die Stolberger Straße gekreuzt wird. 
Der niveaugleiche Bahnübergang wird nach vo rliegenden Messungen einmal stündlich für 
knapp 2 Minuten geschlossen. 
 
Die Gleisharfe nordwestlich des Plangebietes ist zurückgebaut und soll in einen öffentlichen 
Park umgestaltet werden. 
 
Die geplante Fuß- und Radwegeverbindung parallel zu den Gleisanlagen kann nur unter be-
sonderen Sicherheitsvorkehrungen bzw. unter Hinzunahme eines Fußgängerüberweges im 
Bereich der Stolberger Straße realisiert werden (siehe DTV-Verkehrsconsult GmbH, 2020). 
 
3.10 Schulentwicklungsplanung 
Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Köln 2023 (siehe S. 36/37 und S. 
106) beschreibt die Platzsituation an Grundschulen im Stadtteil Braunsfeld (Teil der Planungs-
region Braunsfeld/Müngersdorf) auf Basis der städtischen Einwohnerprognose 2022 als aus-
kömmlich. 
4 Städtebauliche Konzeption 
Insgesamt soll eine Geschossfläche von 11.550 qm, davon 9.720 qm Geschossfläche Wohnen 
umgesetzt werden. 
 
Der geplante, geschwungene fünfgeschossige Gebäuderiegel (mit einem Nicht-Vollgeschoss) 
orientiert die Gebäudezugänge nach Westen zum geplanten öffentlichen Park. Das maximal 
19 Meter hohe Gebäude grenzt den Blockinnenbereich gegenüber dem geplanten Hybrid-Park 
ab und kann auch Lärmeinträge abschirmen. Mit rd. 69 m ü NHN bleibt der oberste Dachab-
schluss hinter der Gebäudehöhe Stolberger Straße 200 zurück. Hier sind im Erdgeschoss ge-
werbliche Nutzungen bzw. eine Großtagespflege für U3-jährige Kinder geplant. In den Ober-
geschossen sind Wohnungen geplant.

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Die geplanten vier Wohngebäude (rd. 5.600 m² Geschossfläche in Vollgeschossen insgesamt) 
orientieren sich in ihrer Ausrichtung an der Nachbarbebauung und umschließen einen offenen 
Hof. 
 
Das Plangebiet wird von Süden über die Stolberger Straße angebunden. Die Zufahrt zur Tief-
garage (zwei Tiefgeschosse) liegt zwischen den Häuser Stolberger Straße 194d und 196a . 
Notwendige Stellplätze (Kfz und Fahrräder) werden in der Tiefgarage errichtet , so dass die 
Außenanlagen des Blockinnenbereichs grundsätzlich frei von motorisiertem Individualverkehr 
sind. Die Anz ahl notwendiger Kfz - und Fahrradstellplätze wird im weiteren Verfahren auf 
Grundlage der Stellplatzsatzung der Stadt Köln ermittelt. 
 
Eine Zufahrtsmöglichkeit für Feuerwehr, Notfahrzeuge, Liefer- und Umzugsverkehr ist westlich 
der Stolberger Straße 196b geplant. Der rückwärtige Bereich ist grundsätzlich nur für Fußgän-
ger und Radfahrer zugänglich und mit einem internen Wegenetz erschlossen. 
 
Die Grundflächenzahl (GRZ) liegt unter Berücksichtigung der geplanten Tiefgarage bei 0,8, so 
dass mindestens 20 % der Grundstücksfläche innerhalb des geplanten Baugebiets weder 
über- noch unterbaut bleiben. Die Tiefgarage unterbaut einen Großteil des Plangebiets. Nur 
die Randbereiche sind nicht unterbaut (siehe Boden). Der Anteil oberirdisch zu begrünender 
Flächen ist deutlich höher (beispielsweise durch eine Begrünung der nicht überbauten Teile 
der Tiefgarage, Dachbegrünung), so dass mögliche negative Auswirkungen durch die Unter-
bauung gemindert werden können. Zusätzlich wird das Angebot an Grünflächen im Umfeld 
durch die Herstellung des Hybrid-Parks und öffentlicher Grünflächen innerhalb des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplans deutlich verbessert. Die sich rechnerisch ergebende Geschoss-
flächenzahl (GFZ) liegt deutlich unter der bisher zulässigen GFZ von 2,0. 
 
Ein öffentlicher Fuß- und Radweg soll parallel zur westlichen Grenze des Flurstücks 2304 in 
einer Mindestbreite von 4,5 m auf dem Flurstück 2217 hergestellt werden. Der geplante Fuß - 
und Radweg ist Teil des geplanten Hybrid-Parks bzw. einer geplanten Nord-Süd-Radverkehrs-
verbindung. Bisher gibt es noch keine Konkretisierung der Radverkehrsanlagen. 
 
5 Umweltbelange 
5.1 Tiere und Pflanzen 
Im weiteren Verfahren wird eine Artenschutzprüfung erstellt.  
 
Grundsätzlich gelten gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 Eingriffe in Natur und Landschaft, die auf Grund 
der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 
vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, 
soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. 
Grundlage für die Beurteilung zulässiger Eingriffe ist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 
63459/03 vom 16.04.1984. Ein ggf. erforderlicher Ausgleich soll möglichst im Ber eich des 
Plangebietes erfolgen. 
 
Im Bereich des Vorhabens gilt die Baumschutzsatzung der Stadt Köln  (BSchS). Die vorhan-
denen Gehölze werden im weiteren Verfahren entsprechend der BSchS kartiert und bewertet 
und bei Rodung entsprechend ausgeglichen. Es wird ein Grünordnungsplan erstellt. 
  
5.2 Lärm 
Das Plangebiet ist durch Straßen - und Schienenverkehrslärm sowie Gewerbelärmimmissio-
nen erheblich vorbelastet. Die Auswirkungen von Verkehrs- und Schienenlärm sowie Gewer-
belärm auf die im Plangebiet geplanten Nutzungen sowie planbedingte Auswirkungen auf be-
stehende Nutzungen aufgrund der heranrückenden Wohnbebauung an Gewerbebetriebe  im 
Umfeld werden im weiteren Verfahren durch eine schalltechnische Untersuchung ermitteltet

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und bewertet. 
 
5.3 Boden 
Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Altlastenverdachtsfläche Nr. 40103 des Altlasten-
katasters der Stadt Köln und umfasst im Plangebiet eine Fläche von rund 4.300  m². Die Ge-
samtkubatur der Auffüllungsmateri alien beträgt ca. 26.600  m³. Die durchschnittliche Auffül-
lungsmächtigkeit beträgt ca. 5 m; maximal rund 9 m. 
 
Die Auffüllungsmaterialien der Altablagerung sind ausweislich der Voruntersuchungen durch 
hohe PAK- und Schwermetallgehalte gekennzeichnet, die z. T. auswaschbar sind. 
 
Eine ursprüngliche Abgrabung wurde zwischen den Jahren 1941 und 1954 verfüllt. Die gering-
mächtigen Auffüllungsböden (< 2m) im westlichen und östlichen Grundstücksbereich wurden 
nicht zur Altablagerung hinzugerechnet, da diese Auffüllungsböden überwiegend aus Bo-
denaushub mit geringen Bauschuttbeimengungen bestehen. Potentiell schadstoffhaltige Ma-
terialien wie Schlacken, Aschen, Teerpappen sowie Hausmüll wurden in diesen Bereichen 
nicht bzw. nur lokal als Nebengemengeteile erbohrt. 
 
Es liegt ein Sanierungskonzept für das ehemalige Grundstück Lüghausen GmbH , Stolberger 
Straße 194 vor (Dr. Tillmanns & Partner GmbH, 16.03.2005). 
Zur Umnutzung von einer gewerblichen Nutzung in eine Wohnnutzung werden zwei Sanie-
rungsvarianten vorgeschlagen: 
- Entsiegelung des Grundstücks mit unmittelbar anschließender vollständiger Auskofferung 
der Altablagerung und Entsorgung der Auffüllungsmaterialien. 
- Verbleib der Altablagerung vor Ort und angepasste Sicherung der nicht versiegelten Flä-
chen gegen das Eindringen von Niederschlagswasser sowie den Kontakt mit Menschen. 
 
5.4 Niederschlagswasserbeseitigung / Starkregenmanagement 
Das Plangebiet liegt überwiegend in einem Bereich mit einer geringen Starkregengefährdung; 
nur in den nördlichen bzw. östlichen Randbereichen besteht eine mittlere, teilweise auch hohe 
Starkregengefährdung (Starkr egengefahrenkarte, Stadtentwässerungsbetriebe Köln , zuletzt 
abgerufen am 30.03.24). 
 
Maßnahmen zum schadlosen Rückhalt von Starkregen im Plangebiet und zum Umgang mit 
Niederschlagswasser werden auf Grundlage notwendiger Bodensanierungen im weiteren Ver-
fahren geprüft und – sofern erforderlich - planungsrechtlich berücksichtigt.  
 
5.5 Klima/ Klimawandelfolgen 
Das Plangebiet ist aufgrund der Lage im innerstädtischen Raum als hitzebelastetes Gebiet 
vorbelastet. Die sommerliche Überhitzung von versiegelten Flächen wird durch Festsetzungen 
zur Grundstücks- und Gebäudebegrünung gemindert. Es sollen begrünte Freiflächen und eine 
klimagerechte Bebauung entstehen. 
 
Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln in der am 17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln be-
schlossenen Fassung verpflichten Vorhabenträger in Bebauungsplanverfahren, die darin fest-
gelegten Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Die Umsetzung der mit der Koordinations-
stelle Klimaschutz abzustimmenden Maßnahmen werden im Durchführungsvertrag verbindlich 
geregelt und gesichert. 
 
Verbindliche Anforderungen an Wohngebäude sind: 
 
 Einhaltung des Standards kfW-Effizienzgebäude 40 EE oder besser 
 Alternative, sofern die EE-Klasse nachweislich nicht erreicht werden kann:

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 KfW-Effizienzgebäude 40 oder besser in Verbindung mit einem Fernwärmean-
schluss. Die Gründe hierfür sind prüfbar darzulegen. 
 Ersatzmaßnahme, sofern auch die Anschlussmöglichkeit an das Kölner Fernwärme-
netz nicht gegeben ist. 
 KfW-Effizienzgebäude 40 oder besser in Verbindung mit der Einhaltung von U -
Werten: 
opake Bauteile    < 0,15 W/(m²K) 
transparente Bauteile  < 0,18 W/(m²K) und 
 Erstellung eines Energiekonzeptes (in Abstimmung mit der Koordinationsstelle 
Klimaschutz), 
 
 Einsatz von Photovoltaik (Anlagengröße mind. 1 kWp pro Gebäude, gegebenenfalls 
über Pachtmodell mit einem Energieversorger umsetzbar). 
 
Im weiteren Verfahren wird ein Energiekonzept erstellt. 
 
5.6 Planbedingter Mehrverkehr 
Zur Beschreibung des Istzustandes der Leistungsfähigkeit sind im Rahmen des Verkehrsgut-
achtens Leistungsfähigkeitsnachweise gemäß HBS 2015 durchgeführt worden. 
Maßgeblich für die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte Stolberger Straße / Maarweg bzw. 
Stolberger Straße / Eupener Straße sind die Morgenspitzenstunden. Der Knotenpunkt Stolber-
ger Straße / Maarweg weist im Analysefall keine ausre ichende Leistungsfähigkeit auf.  Der 
Knotenpunkt Stolberger Straße / Eupener Straße erreicht eine Qualitätsstufe des Verkehrsab-
laufs von A. 
 
Für den Prognose-Nullfall wird auf die ermittelten Verkehrsmengen und –verteilungen aus der 
verkehrsgutachterlichen Stellungnahme zum Masterplan „Hybrid Park Köln“ (Ingenieurgruppe 
IVV GmbH & Co. KG) sowie zum „Quartier 111 Köln“ (Brenner BERNARD Ingenieure) zurück-
gegriffen. Es ergeben sich Steigerungen der Verkehrsmengen von ca. 7,7 % bis hin zu 56,3 
%. Das führt zu einer weiteren Verschlechterung der Leistungsfähigkeit der untersuchten Kno-
ten um jeweils eine Stufe. 
 
Der planbedingte Mehrverkehr für die geplante Wohnnutzung bewegt sich in einem Korridor 
von rd. 140 – 240 Pkw-Fahrten pro Tag, für die geplante gewerbliche Nutzung zwischen 190 
– 400 Pkw-Fahrten pro Tag. Der Knotenpunkt Stolberger Straße / Maarweg bleibt nicht funkti-
onsfähig, der Knotenpunkt Stolberger Straße / Eupener Straße verschlechtert sich auf eine 
Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs von C. 
6 Flächenbilanz 
 
Baugebiet 7.861 m² 80 % 
- davon überbaut: 2.600 m² (GRZ I: 0,33)   
- zusätzlich versiegelt / unterbaut: 3.310 m²   
Öffentliche Grünflächen 1.486 m² 15 % 
Öffentlicher Fuß -und Radweg 470 m² 5 % 
Plangebiet  9.817 m² (100 %)

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Vorliegende Fachgutachten: 
 
DTV-Verkehrsconsult GmbH: Verkehrsgutachterliche Stellungnahme zum Neubauvorhaben 
Stolberger Straße 194 – 196 in Köln-Ehrenfeld, 05.08.2020 
 
Dr. Tillmanns & Partner GmbH: Sanierungskonzept für das ehem. Grundstück der Lüghausen 
GmbH, Stolberger Straße 194 in 50933 Köln, 16.03.2005 
 
Noch zu erstellende Fachgutachten/fachgutachterliche Stellungnahmen: 
Artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe 1 
 
Grünordnungsplan einschließlich Baumbewertung 
 
Schalltechnische Untersuchung (Verkehrs-/Gewerbelärm) 
 
Entwässerungskonzept 
 
Energiekonzept

Beratungsverlauf (3)

19.11.2024 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)

Zur Sitzung
02.12.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2956/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.10.2024
Erstellt
25.09.2024 16:27