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Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion betreffend "KVB Tantiemen" (Vorlagen-Nr.: AN/2074/2023)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3933/2023 vom 11.04.2024

Stand: Am 23.04.2024 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 11.04.2024 3933/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.04.2024 Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion betreffend "KVB Tantiemen" (Vorlagen- Nr.: AN/2074/2023) Die o.g. Anfrage der AFD-Fraktion beantwortet die Verwaltung wie folgt: (Zur besseren Lesbarkeit sind die Fragen nochmals abgedruckt, die Antworten der Verwaltung sind in Kursivschrift gedruckt.) 1. An welche Kriterien ist die Auszahlung der sogenannten Leistungsprämien/Tantiemen an Mitglieder des Vorstandes der KVB gebunden? Die Vergütung des Vorstandes setzt sich aus festen, variablen und sonstigen geldwer- ten Bestandteilen zusammen. Die Gesamtbezüge eines Vorstandsmitglieds müssen nach der ausdrücklichen Regelung von § 87 Abs. 1 AktG in einem angemessenen Ver- hältnis zu seinen Aufgaben und Leistungen sowie zur Lage der Gesellschaft stehen und dürfen die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen. Die Vergü- tungsstruktur ist dabei auf eine nac hhaltige und langfristige Entwicklung der Gesell- schaft auszurichten. Zu den variablen Gehaltsbestandteilen zählen u.a. Gewinnbeteiligungen / -tantiemen sowie geld- und wertmäßige Vermögenszusagen. Die konkrete gesetzeskonforme Aus- gestaltung der variablen Vergütungsbestandteile ist im Einzelnen komplex. Zu den sons- tigen geldwerten Bestandteilen gehören unter anderem Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, private Nutzung von Dienstwagen und Versorgungszusagen. Die Abschlussvergütung für die Vorstandsmitglieder der KVB AG wird in die Zielfelder „Finanzen und operative Leistungen“ (Zielfeld 1) sowie „Nachhaltig wirksame und mehrjährige Ziele“ (Zielfeld 2) unterteilt. Sowohl der maximal erreichbare Tantiemebe- trag als auch der tatsächlich erreichte anteilige Betrag werden jährlich anhand einer vom Aufsichtsrat im Vorhinein festgelegten Formel ermittelt. Die Zielerreichung in Ziel- feld 1 wird auf Basis des jeweiligen Jahresabschlusses festgelegt. Den Zielerrei- chungsgrad in Zielfeld 2 stellt der Aufsichtsrat jeweils nach Ablauf des dreijähriges Be- messungszeitraumes final fest. Die jährlichen Auszahlungsbeträge werden von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfungsinstitut überprüft und testiert. 2 2. Hat der Vorstand der KVB für das zurückliegende Geschäftsjahr die sogenannte Leis- tungsprämie/Tantieme ausgezahlt bekommen? Auf Basis der vom Rat beschlossenen Neufassung des Public Corporate Governance Kodex wird jährlich ein Vergütungsbericht über die Bezüge der Mitglieder der Ge- schäftsleitungsorgane erstellt, der auf der städtischen Internetseite veröffentlicht wird. Mit dem Vergütungsbericht soll die Bedeutung der Regelungen des Gesetzes zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Land Nordrhein- Westfalen nochmals unterstrichen werden. Der Vergütungsbericht 2022 lag dem Fi- nanzausschuss in seiner Sitzung am 04.12.2023 zur Kenntnisnahme vor. Für das Jahr 2022 ist die Auszahlung der erreichten Tantieme (Zielfeld 1 und Schluss- rechnung für Zielfeld 2) an die Vorstandsmitglieder der KVB erfolgt. 3. Bitte listen Sie die einzelnen Zahlungen pro Vorstandmitglied je der Höhe nach auf. Für das Jahr 2022 weist die KVB folgende Vergütungen aus: Angaben gem. Geschäftsbe- richt 2022 (Aus- zug) Festvergütung Tsd. € Tantieme Tsd. € Sach- und sonstige* Be- züge Tsd. € Insgesamt Tsd. € Stefanie Haaks Vorstandsvorsit- zende 284,7 65,1 8,9 358,7 Jörn Schwarze Technischer Vor- stand 287,5 65,1 25,9 378,5 Dr. Thomas Schaffer Kaufm. Vorstand 258,8 65,1 7,7 331,6 Peter Densborn Personalvor- stand und Ar- beitsdirektor 287,5 65,1 36,3 388,9 Gesamt 1.118,5 260,4 78,8 1.457,7 4. Welches sind die Kriterien zur Auszahlung der Prämie für das laufende Jahr? Es handelt sich um dieselbe Systematik wie bereits dargestellt. Der Erfüllungsgrad der Ziele ist die Bewertungsbasis für das Erreichen der Zielfelder. Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf

  1. 23.04.2024

    Verkehrsausschuss

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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