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3933/2023

Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion betreffend "KVB Tantiemen" (Vorlagen-Nr.: AN/2074/2023)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.04.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.04.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4095 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 11.04.2024 
 3933/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.04.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion betreffend "KVB Tantiemen" (Vorlagen-
Nr.: AN/2074/2023) 
 
Die o.g. Anfrage der AFD-Fraktion beantwortet die Verwaltung wie folgt: 
  
 
(Zur besseren Lesbarkeit sind die Fragen nochmals abgedruckt, die Antworten der Verwaltung 
sind in Kursivschrift gedruckt.) 
 
1. An welche Kriterien ist die Auszahlung der sogenannten Leistungsprämien/Tantiemen 
an Mitglieder des Vorstandes der KVB gebunden? 
 
Die Vergütung des Vorstandes setzt sich aus festen, variablen und sonstigen geldwer-
ten Bestandteilen zusammen. Die Gesamtbezüge eines Vorstandsmitglieds müssen 
nach der ausdrücklichen Regelung von § 87 Abs. 1 AktG in einem angemessenen Ver-
hältnis zu seinen Aufgaben und Leistungen sowie zur Lage der Gesellschaft stehen und 
dürfen die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigen. Die Vergü-
tungsstruktur ist dabei auf eine nac hhaltige und langfristige Entwicklung der Gesell-
schaft auszurichten.  
Zu den variablen Gehaltsbestandteilen zählen u.a. Gewinnbeteiligungen / -tantiemen 
sowie geld- und wertmäßige Vermögenszusagen. Die konkrete gesetzeskonforme Aus-
gestaltung der variablen Vergütungsbestandteile ist im Einzelnen komplex. Zu den sons-
tigen geldwerten Bestandteilen gehören unter anderem Aufwandsentschädigungen, 
Versicherungsentgelte, private Nutzung von Dienstwagen und Versorgungszusagen. 
 
 Die Abschlussvergütung für die Vorstandsmitglieder der KVB AG wird in die Zielfelder 
„Finanzen und operative Leistungen“ (Zielfeld 1) sowie „Nachhaltig wirksame und 
mehrjährige Ziele“ (Zielfeld 2) unterteilt. Sowohl der maximal erreichbare Tantiemebe-
trag als auch der tatsächlich erreichte anteilige Betrag werden jährlich anhand einer 
vom Aufsichtsrat im Vorhinein festgelegten Formel ermittelt. Die Zielerreichung in Ziel-
feld 1 wird auf Basis des jeweiligen Jahresabschlusses festgelegt. Den Zielerrei-
chungsgrad in Zielfeld 2 stellt der Aufsichtsrat jeweils nach Ablauf des dreijähriges Be-
messungszeitraumes final fest. Die jährlichen Auszahlungsbeträge werden von einem 
unabhängigen Wirtschaftsprüfungsinstitut überprüft und testiert.

2 
 
2. Hat der Vorstand der KVB für das zurückliegende Geschäftsjahr die sogenannte Leis-
tungsprämie/Tantieme ausgezahlt bekommen? 
 
Auf Basis der vom Rat beschlossenen Neufassung des Public Corporate Governance 
Kodex wird jährlich ein Vergütungsbericht über die Bezüge der Mitglieder der Ge-
schäftsleitungsorgane erstellt, der auf der städtischen Internetseite veröffentlicht wird. 
Mit dem Vergütungsbericht soll die Bedeutung der Regelungen des Gesetzes zur 
Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Land Nordrhein-
Westfalen nochmals unterstrichen werden. Der Vergütungsbericht 2022 lag dem Fi-
nanzausschuss in seiner Sitzung am 04.12.2023 zur Kenntnisnahme vor.  
Für das Jahr 2022 ist die Auszahlung der erreichten Tantieme (Zielfeld 1 und Schluss-
rechnung für Zielfeld 2) an die Vorstandsmitglieder der KVB erfolgt. 
 
3. Bitte listen Sie die einzelnen Zahlungen pro Vorstandmitglied je der Höhe nach auf. 
 
Für das Jahr 2022 weist die KVB folgende Vergütungen aus: 
 
 
 Angaben gem. 
Geschäftsbe-
richt 2022 (Aus-
zug)  
Festvergütung  
Tsd. €  
Tantieme  
Tsd. €  
Sach- und 
sonstige* Be-
züge  
Tsd. €  
Insgesamt  
Tsd. €  
Stefanie Haaks  
Vorstandsvorsit-
zende  
284,7  65,1  8,9  358,7  
Jörn Schwarze  
Technischer Vor-
stand  
287,5  65,1  25,9  378,5  
Dr. Thomas 
Schaffer  
Kaufm. Vorstand  
258,8  65,1  7,7  331,6  
Peter Densborn  
Personalvor-
stand und Ar-
beitsdirektor  
287,5  65,1  36,3  388,9  
Gesamt  1.118,5  260,4  78,8  1.457,7  
 
 
 
4. Welches sind die Kriterien zur Auszahlung der Prämie für das laufende Jahr? 
 
Es handelt sich um dieselbe Systematik wie bereits dargestellt. Der Erfüllungsgrad der 
Ziele ist die Bewertungsbasis für das Erreichen der Zielfelder. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

23.04.2024 Verkehrsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3933/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.04.2024
Erstellt
27.11.2023 08:37