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Evakuierung von mobilitätseingeschränkten Personen
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2228/2017 vom 08.08.2017
Stand: Am 05.09.2017 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 08.08.2017 Vorlagen-Nummer 2228/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 05.09.2017 Evakuierung von mobilitätseingeschränkten Personen hier: Anfrage der Piraten-Gruppe in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.06.2017, TOP 1.2 Die Piraten-Gruppe bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Wie oft kommt es vor, dass die Bahnen länger als 15 Min. mit eigenem oder fremden Defekt in Tun- neln stehen?“ Antwort der Verwaltung: Im Juni 2017 gab es zwei Störungen, bei denen es zu Standzeiten von mehr als 15 Minuten auf freier Strecke im Tunnel gekommen ist. Hinzu kamen drei Störungen mit Standzeiten zwischen 10 und 15 Minuten. Frage 2: „Welche technischen Einrichtungen hält die KVB als Evakuierung bereit?“ Antwort der Verwaltung: Im Falle dessen, dass eine Evakuierung mobilitätseingeschränkter Personen in Tunnel nötig ist, wird diese durch die Feuerwehr durchgeführt. Insofern hält die KVB AG keine technischen Einrichtungen hierfür vor. Frage 3: „Einige Bahnen sind nach Eisenbahnbetriebsordnung ausgerüstet. Gibt es hier Einrichtungen, die den Übergang zu einem parallel (in Gegenrichtung) stehenden Fahrzeug ermöglichen?“ Antwort der Verwaltung: Solche Einrichtungen sind aufgrund der Handhabung bei Evakuierungen nicht erforderlich, weshalb sie auch nicht mitgeführt werden. Frage 4: „Inwiefern wird a) das Fahrpersonal, b) das Servicepersonal (z.B. Aufsicht) und c) das Personal des Entstördienstes für diese Aufgabe geschult?“ 2 Antwort der Verwaltung: Da die in sehr seltenen Fällen erforderlichen Evakuierungen durch die Feuerwehr durchgeführt wer- den, beschränkt sich die Schulung des Fahr- und Servicepersonals sowie der Verkehrsmeister da- rauf, bei den betroffenen Fahrgästen während der Störung zu verweilen bzw. die Begleitung solange durchzuführen, bis eine Evakuierung durch die Feuerwehr erfolgt. Frage 5 „Nach welchem Konzept und in welcher Häufigkeit werden Übungen abgehalten?“ Antwort der Verwaltung: Aufgrund dessen, dass Evakuierungen mobilitätseingeschränkter Personen nicht durch die KVB AG durchgeführt werden, besteht hier kein Handlungsbedarf. gez. Blome
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