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2228/2017

Evakuierung von mobilitätseingeschränkten Personen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.08.2017

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 05.09.2017, TOP 6.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2311 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66 
 
08.08.2017 
Vorlagen-Nummer 
 2228/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 05.09.2017 
 
Evakuierung von mobilitätseingeschränkten Personen 
hier: Anfrage der Piraten-Gruppe in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 
27.06.2017, TOP 1.2 
Die Piraten-Gruppe bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
 
Frage 1: 
„Wie oft kommt es vor, dass die Bahnen länger als 15 Min. mit eigenem oder fremden Defekt in Tun-
neln stehen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Juni 2017 gab es zwei Störungen, bei denen es zu Standzeiten von mehr als 15 Minuten auf freier 
Strecke im Tunnel gekommen ist. Hinzu kamen drei Störungen mit Standzeiten zwischen 10 und 15 
Minuten. 
 
 
Frage 2: 
„Welche technischen Einrichtungen hält die KVB als Evakuierung bereit?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Falle dessen, dass eine Evakuierung mobilitätseingeschränkter Personen in Tunnel nötig ist, wird 
diese durch die Feuerwehr durchgeführt. Insofern hält die KVB AG keine technischen Einrichtungen 
hierfür vor. 
 
 
Frage 3: 
„Einige Bahnen sind nach Eisenbahnbetriebsordnung ausgerüstet. Gibt es hier Einrichtungen, die den 
Übergang zu einem parallel (in Gegenrichtung) stehenden Fahrzeug ermöglichen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Solche Einrichtungen sind aufgrund der Handhabung bei Evakuierungen nicht erforderlich, weshalb 
sie auch nicht mitgeführt werden. 
 
 
Frage 4: 
„Inwiefern wird a) das Fahrpersonal, b) das Servicepersonal (z.B. Aufsicht) und c) das Personal des 
Entstördienstes für diese Aufgabe geschult?“

2 
 
Antwort der Verwaltung: 
Da die in sehr seltenen Fällen erforderlichen Evakuierungen durch die Feuerwehr durchgeführt wer-
den, beschränkt sich die Schulung des Fahr- und Servicepersonals sowie der Verkehrsmeister da-
rauf, bei den betroffenen Fahrgästen während der Störung zu verweilen bzw. die Begleitung solange 
durchzuführen, bis eine Evakuierung durch die Feuerwehr erfolgt.  
 
 
Frage 5 
„Nach welchem Konzept und in welcher Häufigkeit werden Übungen abgehalten?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Aufgrund dessen, dass Evakuierungen mobilitätseingeschränkter Personen nicht durch die KVB AG 
durchgeführt werden, besteht hier kein Handlungsbedarf. 
 
 
gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

05.09.2017 Verkehrsausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2228/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27