V/0480/2011
Arbeitsbericht 2010 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes
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Berichtsvorlage
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V/0480/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt Betrifft Arbeitsbericht 2010 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Beratungsfolge 06.07.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht Bericht: Durch den Arbeitsbericht wird ein Überblick über die Aufgabenfelder des Veterinär- und Lebens- mittelüberwachungsamtes gegeben. Es werden Aussagen zu den einzelnen Arbeits bereichen von der Tierseuchenbekämpfung über den Tierschutz bis zur Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene getroffen und mit dazuge- hörigen Zahlen und Daten dargestellt. Damit sind auch die Tätigkeitsschwerpunkte des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes für das Jahr 2010 abgebildet. Er skizziert insbesondere die zunehmende Bedeutung und den hohen Stellenwert des Verbraucherschutzes. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Arbeitsbericht 2010 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Vorlagen-Nr.: V/0480/2011 Auskunft erteilt: Herr Dr. Otto Ruf: 384833-10 E-Mail: OttoRoland@stadt-muenster.de Datum: 22.06.2011 Öffentliche Berichtsvorlage
Anlage Arbeitsbericht 2010
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arbeitsbericht 2010 Neue Adresse: Nieberdingstraße 30a 48155 Münster Tel. 0251 / 384833-11 Fax 0251 / 384833 -49 - 2 - Vorwort Umzug des Amtes von Roxel zur Nieberdingstraße 30a Ende Mai 2010 erfolgte der Umzug des Amtes 39 von der Schelmenstiege 1 in Roxel zur Nieberdingstraße 30a. Der Umzug musste mit großer Sorgfalt vorbereitet werden, damit die ständige Erreichbarkeit des Amtes und die Arbeitsfähigkeit – wenn auch etwas einge- schränkt - sichergestellt war. Der neue Standort bietet viele Vorteile: - Die Aufgaben der Veterinärverwaltung werden zum großen Teil im landwirtschaftli- chen Bereich wahrgenommen. Mit dem kurzen Weg zur Umgehungsstraße können die landwirtschaftlichen Betriebe im Außenbereich schnell erreicht werden. - Die günstige Lage zur Halle Münsterland, zum Stadthaus 3 und zur Feuerwache 2 gibt die Gewähr, dass im Tierseuchenfall die erforderlichen Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden können. - Das Gelände an der Nieberdingstraße 30a bietet ausreichend Platz für die 11 Dienst- fahrzeuge und für den Besucherverkehr. - Im Gebäude befindet sich ausreichend Plat z, um im Notfall das Personal des Amtes 39 mit Mitarbeitern aus anderen Verwaltungsbereichen zu verstärken. - Darüber hinaus verfügt das Amt nun über Duschen, eine Stiefelwaschanlage und ei- ne Möglichkeit auch größere Gegenstände sachgerecht zu desinfizieren. - Zum Schluss sei auch noch die Verbesserung der Anbindung an das städtische Da- tennetzwerk erwähnt. Die Probleme mit langen Wartezeiten bei der Übertragung ge- hören nun der Vergangenheit an. Smiley-Diskussion Im letzten Jahr wurde auf verschiedenen Ebenen über eine Verbesserung der Verbraucher- Information diskutiert. Sowohl das Informationsfreiheitsgesetz (NRW ) als auch das Verbraucherinformationsgesetz (Bund) wurden nur in wenigen Fällen von Bürgern genutzt. Hauptsächlich haben Journalisten Anfragen gestellt. In der Verwaltungspraxis ist die Umsetzung wegen der kurzen Frist, der Abgrenzung von Betriebsgeheimnissen und personenbezogenen Daten nicht unproblema- tisch. Vorbild für eine verbesserte Information war das dänische Smiley-Modell von 2001, bei dem vier „Gesichter“ an der Ladentür Auskunft darüber geben, wie es mit der Hygiene hinter der Theke beschaffen ist. Wegen der bekannten Probleme in einigen Gastronomie-Betrieben führte das Land NRW 2007 den freiwilligen Smiley ein. Im Jahr 2009 stellte die Verwaltung von Berlin-Pankow die ersten Informationen über Betriebsinspektionen ins Internet. Auf dem Deutschen Lebensmittelrechtstag 2010 wurde das Pankower-Modell kritisiert, weil es von der Mehrzahl der Fachjuristen als nicht verfassungskonform angesehen wurde. Wie auch immer die künftigen Lösungen aussehen werden, die Ursache der Probleme bleibt! Einerseits fordert die EU in dem seit 2004 bestehenden Hygienepaket eine intensive Schu- lung; im nationalen Bereich (Lebensmittelhygiene-Verordnung § 4, Anlage 1) wurde der Um- fang der erforderlichen Fachkenntnisse (beim Küchenpersonal) umfassend beschrieben. Andererseits wird an der Regelung nach dem Gaststättengesetz festgehalten: Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gast- stättengewerbe (vom 24. Februar 1981) „3.3.2 Die Unterrichtung darf die Dauer von sechs Stunden nicht überschreiten. In be- sonderen Fällen, z. B. wenn die Zuziehung eines Dolmetschers erforderlich ist, kann die Unterrichtung bis zu acht Stunden dauern. Sie muss innerhalb eines Tages erfolgen.“ Bei der Industrie- und Handelskammer finden diese Unterrichtungen noch immer statt. Da dieser Unterrichtungsnachweis gerade für fachfremde Personen gefordert wird, ist abzuse- hen, dass sich die Lebensmittelüberwachung noch einige Zeit mit den Hygieneproblemen im gastronomischen Bereich befassen muss. Dr. Otto - 3 - Vorwort..................................................................................................................................... 2 1. Tierseuchen ......................................................................................................................4 1.1 Allgemeines................................................................................................................ 4 1.2 Aujeszkysche Krankheit (AK) .....................................................................................4 1.3 Boviner Herpesvirus Typ 1 (BHV1) ............................................................................4 1.4 Bovine Virusdiarrhoe (BVD) .......................................................................................4 2. Tierverkehr........................................................................................................................ 5 3. Tierschutz.......................................................................................................................... 6 3.1 Tierversuche............................................................................................................... 6 3.1.1 Tierversuchszahlen, Kontrollen und Genehmigungen.......................................... 6 3.1.2 Sachbearbeitung................................................................................................... 7 3.1.3 Zahl der eingesetzten Versuchstiere ....................................................................7 4. Landeshundegesetz.......................................................................................................... 8 5. Futtermittelüberwachung................................................................................................... 8 6. Cross Compliance............................................................................................................. 9 7. Lebensmittelüberwachung ..............................................................................................10 7.1 Inspektionen .............................................................................................................10 7.1.1 Lebensmittelüberwachung im Gastronomiebereich........................................ 11 7.2 Probenentnahmen und Untersuchungen..................................................................12 7.3 Verbraucherbeschwerden / -beratung...................................................................... 13 7.3.1 Verbraucherberatung...................................................................................... 13 7.4 Maßnahmen in der Lebensmittelüberwachung ........................................................13 7.5 Fälle von herausragender Bedeutung ......................................................................14 7.5.1 Schulen und Kindergärten ..................................................................................14 7.5.2 Medienarbeit....................................................................................................... 14 7.5.3 Rückrufaktion...................................................................................................... 14 8. Milchhygiene ...................................................................................................................15 9. Schlachttier- und Fleischuntersuchungen .......................................................................15 9.1 Schlachttieruntersuchungen von Geflügel................................................................ 15 9.2 Schlachtungen.......................................................................................................... 16 9.3 Hygieneüberwachung in dem EU-zugelassenen Verarbeitungs- und Hackfleisch... 16 - 4 - 1. Tierseuchen 1.1 Allgemeines Mit der staatlichen Tierseuchenbekämpfung werden grundsätzlich folgende Ziele verfolgt: • Schutz der Tierbestände vor gefährlichen Tierseuchen, gegen die Maßnahmen Ein- zelner nicht wirksam sind • Schutz vor Tierkrankheiten mit hoher ökonomischer Relevanz • Schutz des Wohlbefindens von Tieren durch Krankheitsprävention • Schutz der menschlichen Gesundheit vor Krankheiten, die durch Tiere übertragen werden Die in Deutschland durchgeführten Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung sind teilweise durch die Rechtssetzung der Europäischen Union vorgeschrieben, teilweise erfolgen sie un- ter den v.g. Prämissen als einzelstaatliche Maßnahmen. 1.2 Aujeszkysche Krankheit (AK) Im Rahmen der jährlich durchzuführenden Blutprobenentnahmen sind aus 7 Betrieben ins- gesamt 130 Schweine auf Antikörper gegen das AK-Virus untersucht worden. Positive Befunde sind hierbei nicht festgestellt worden. 1.3 Boviner Herpesvirus Typ 1 (BHV1) Seit Dezember 2001 müssen Rinder regelmäßig milch- oder blutserologisch gegen den Virus der BHV1-Infektion untersucht werden. Es wurden 3150 Proben in 69 Beständen entnom- men. Von 88 Milch- und Mutterkuh- und weibli che Jungrinderaufzuchtbetrieben sind 77, von den 66 Mastbeständen 10 als frei von einer BHV1-Infektion anerkannt. 1.4 Bovine Virusdiarrhoe (BVD) Das Virus der BVD ist weltweit verbreitet. Das Rind gilt als Hauptwirt, es können jedoch alle anderen Paarhufer infiziert werden. In Deutschland ist die BVD die wirtschaftlich bedeu- tendste Virusinfektion der Rinder. Zur Sanierung der Rinderbestände wurde von der Bundesregierung eine Verordnung erlas- sen, die am 01.01.2011 in Kraft tritt. Wesentliche Regelungen der Verordnung sind die Ver- pflichtung der Tierhalter, mittels Laboruntersuchung und Merzung der Infizierten, den Be- standsstatus „BVD-unverdächtig“ zu erlangen. Dieser Status stellt die Grundlage für den zu- künftigen Handel mit Rindern dar. Das Land NRW hat zur Unterstützung der Rinderhalter BVD-Leitlinien erlassen. Die Teil- nahme ist freiwillig und bis zum 01.04.2010 möglich. Die Aufgabe der Veterinärämter ist es, die Einhaltung der Leitlinienbedingungen durch die Rinderhalter zu überwachen, die Ermitt- lung des finanziellen Wertes der zu merzenden Tiere sowie die erforderlichen Beratungen durchzuführen. - 5 - Im Jahr 2010 traten 73 Betriebe dem Sanierungsverfahren bei. In diesen Betrieben mussten 19 Rinder gemerzt werden. 2. Tierverkehr Im Jahr 2010 wurden auf Marktveranstaltungen insgesamt 4118 Tiere aufgetrieben. Es han- delte sich dabei um: 2008 2009 2010 Mastkälber 3.633 3.612 3692 Pferde 561 488 426 Im Pferdezentrum Handorf fand ein 30-Tage-Test für Reitpferde-, Reitpony- und Kleinpfer- dehengste statt. Da das Amt 39 Mitglied der Körkommission ist, wurden alle Hengste bei der Anlieferung überprüft. Es fanden 196 Tiertransporte in das Ausland statt, bei denen eine amtstierärztliche Untersu- chung und Attestierung zwingend vorgeschrieben ist. - 6 - 3. Tierschutz Im Jahr 2010 sind 111 tierärztliche Kontrollen aufgrund von 101 Anzeigen aus der Bevölke- rung wegen vermuteter Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durchgeführt worden. 37 Tier- schutzbeschwerden erwiesen sich als berechtigt. In einem Fall mussten unversorgte Aqua- rienfische aus einer verwahrlosten Wohnung fortgenommen werden. Von der Tierschutzorganisation People for the Ethical Treatment of Animals (PETA) wurde Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bei der Hummerhälterung gestellt. Da die Staatsanwaltschaft eine Straftat nicht feststellen konnte, wurde die Sache dem Amt 39 zur weiteren Prüfung übergegeben. Die Nachprüfung hat keine Hinweise auf eine Ordnungswidrigkeit ergeben, daher wurde die Ermittlung eingestellt. Bei der Ermittlung ergaben sich aber zahlreiche Fragen bezüglich der Überwachung und der Auslegung der Tierschutzschlachtverordnung. Diese Fragen wurden dem Landesamt für Na- tur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) übermittelt, damit in NRW ein einheitli- cher Vollzug des Tierschutzgesetzes sichergestellt wird. 3.1 Tierversuche 3.1.1 Tierversuchszahlen, Kontrollen und Genehmigungen Im Berichtsjahr wurden insgesamt 460 Tierversuche (TV) in Münster durchgeführt; davon waren 137 Versuche neu beantragt bzw. angezeigt. Jahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 TV- Anzeigen 22 25 20 18 27 23 90 120 124 *** TV- Genehmi- gungen 57 57 54 62 52 43 46 67 46 *** TV gesamt neu 79 82 74 80 79 66 136 187 170 137 TV laufend 245 256 256 276 274 269 264 425 * 441 460 Tierställe 20 21 21 22 19 20 21 21 20 20 Kontrollen ** ** ** ** 32 10 34 49 36 60 * Ab 2008 erfolgte eine andere Auswertung der laufe nden Versuche, d. h. alle im laufenden Jahr ge- führten Versuche wurden aufgeführt. Zuvor wurden die laufenden Tierversuche zum Stichtag 31.12. ermittelt. ** Die Kontrollen wurden erst ab 2005 statistisch erfasst *** Aufgrund unterschiedlicher Erfassung von mehrfach geänderten Aktenzeichen durch das LANUV im laufenden Jahr 2010 nicht auswertbar. Der Amtstierarzt hat 60 Kontrollen in 18 von 20 Versuchstierhaltungen durchgeführt. Mehrere der Tierhaltungen werden zentral von unterschiedlichen Kliniken, Instituten und Arbeitsgrup- pen genutzt. Eine große Tierhaltung wurde 26 Mal im laufenden Jahr geprüft; alle anderen Einrichtungen wurden mindestens einmal im Jahr 2010 aufgesucht. Die Begehungen beinhalteten zum Teil auch Prüfungen der operativen Sachkunde für 6 Personen, die eine Ausnahmegenehmigung - 7 - beantragt hatten. Für alle Teilnehmer konnte daraufhin eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Darüber hinaus wurden für weitere 83 Personen Ausnahmegenehmigungen für nicht operati- ve bzw. für operative Eingriffe ausgestellt, die durch Vorlage von Nachweisen nach Aktenla- ge entschieden wurden. Für 14 Tierhaltungen wurden neue Erlaubnisse bzw. Verlängerungen für die Haltung oder Haltung und Zucht von Versuchstieren erteilt. In 23 Fällen wurden tierschutzrechtliche Einfuhrerlaubnisse für Versuchstiere aus Drittlän- dern ausgestellt. Eine Ausfuhr von Versuchstieren in ein Drittland wurde über mehrere Monate begleitet. Die Tiere mussten sich einer Quarantäne unterziehen und eine Vielzahl der vom Drittland gefor- derten Untersuchungen durchlaufen. Kurz vor dem Abtransport der Tiere wurde abschlie- ßend der gesundheitliche Zustand der Tiere vom Amtstierarzt überprüft und eine Amtstier- ärztliche Bescheinigung ausgestellt. 3.1.2 Sachbearbeitung Die Prüfungsdauer für die großen Tierhaltungen beträgt in der Regel 4-6 Stunden. Des Wei- teren bedarf jede Überprüfung einer intensiven Vor- und Nachbereitung, die je nach Größe der Tierhaltung, der dort laufenden Versuche, der unterschiedlichen Tierarten und der zu prüfenden Punkte einen hohen zeitlichen Aufwand in Anspruch nimmt. Auch die Prüfung und Datenpflege der für die Versuche verantwortlichen und an Versuchen beteiligten Personen (Qualifikation/Sachkunde) bereitete bei steigenden Personenzahlen, die sich nunmehr auf über 2.000 sachkundige Personen belaufen, einen hohen Verwaltungs- aufwand. Die Anzahl der laufenden Versuche steigt stetig, sodass nicht nur die Datenpflege im laufen- den Jahr, sondern auch die Erfassung der Tierverbrauchszahlen (s. Ziffer 3.1.3) durch die Mehrzahl der laufenden Versuche zeitintensiver wird. In diesem Zusammenhang steigt auch die Anzahl der Anfragen und Beratungen zur Qualifi- kation der Personen, der Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen und der statisti- schen Meldungen. 3.1.3 Zahl der eingesetzten Versuchstiere Nach der Verordnung über die Meldung zu Versuchszwecken oder zu bestimmten anderen Zwecken verwendeten Wirbeltiere (Versuchtiermeldeverordnung) sind die Versuchsleiter verpflichtet, jährlich die für Versuche neu eingesetzten Tiere zu melden. Die in Versuchen erstmalig eingesetzten Tiere sind in der nachfolgenden Grafik (Tierzahlen nach der Ver- suchstiermeldeverordnung) dargestellt. Die Zuständigkeit für die Versuchsgenehmigungen bzw. –anzeigen, die Versuchsdurchfüh- rungen und somit dem Tierverbrauch obliegt de m LANUV. Durch das Amt 39 erfolgt die Er- fassung und Weiterleitung der erfassten Anzahl eingesetzter Tiere an das LANUV. Eine Be- wertung des Versuchs oder des Verbrauchs v on Versuchstieren fällt nicht in die Zuständig- keit des Amtes 39. Das Amt ist allerdings zuständig für die Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung des Tierschut- zes bei der Haltung von Versuchstieren und übt diese Kontrolle auch aus. Diesbezüglich konnte im abgelaufenen Jahr ein Verstoß festgestellt werden, der mittels Verwarngeld ge- ahndet wurde. - 8 - 20.185 18.412 21.260 26.680 21.656 25.244 26.231 27.332 30.136 25.623 30.459 33.089 40.969 54.671 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Der auffällige Anstieg der Anzahl von Versuchstieren von 2009 auf 2010 in Höhe von ca. 30% dürfte darauf beruhen, dass in 2009 beantragte bzw. angezeigte neue Tierversuche (170) erst in 2010 unter Einsatz von Tieren durchgeführt wurden. Innerhalb des genehmigten Versuchszeitraums kann der Zeitpunkt des Einsatzes der Versuchstiere vom Versuchsleiter bis zur erlaubten Höchstzahl frei gewählt werden. Dies kann zu einer Erhöhung bzw. Redu- zierung der eingesetzten Tiere pro Kalenderjahr führen. 4. Landeshundegesetz 20 Hundehalter haben im Jahr 2010 an einer schriftlichen Prüfung zum Nachweis der not- wendigen Sachkunde zum Halten von Hunden nach § 3 oder § 10 Landeshundegesetz teil- genommen. 2 Hunde wurden zu einer Verhaltensprüfung vorgestellt und amtstierärztlich begutachtet. Ei- ne Befreiung von der Maulkorbpflicht konnte für einen Hund befürwortet werden. Eine Be- freiung von der generellen Leinenpflicht konnte für keinen der vorgestellten Hunde befürwor- tet werden. Weiterhin wurden 7 Hunde wegen des Verdachtes auf Gefährlichkeit überprüft. Eine Gefähr- lichkeit konnte nicht festgestellt werden. 5. Futtermittelüberwachung Im Rahmen des nationalen Kontrollprogramms Futtermittelüberwachung wurden 8 landwirt- schaftliche Betriebe überprüft. Es wurden jeweils Futtermittelproben entnommen. Die Ergebnisse entsprachen den Rechtsvorschriften. Tierzahlen nach der Versuchstiermeldeverordnung Anzahl der Versuchstiere Jahr - 9 - 6. Cross Compliance Seit Anfang des Jahres 2005 sind die Prämienzahlungen für die Landwirte an die Einhaltung bestimmter Verpflichtungen gebunden. Durch das Amt 39 waren die fachrechtlichen Anforde- rungen hinsichtlich der Tierkennzeichnung bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen und/oder der Einhaltung futtermittel- oder lebensmittelrechtlicher Vorschriften zu überprüfen. Im Berichtsjahr sind diesbezüglich 19 landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert worden. Abwei- chungen, die zu einer Kürzung der Prämienzahlungen führten, wurden nicht festgestellt. - 10 - 7. Lebensmittelüberwachung Die ursprüngliche Aufgabe der Lebensmittelüberwachung (LMÜ) unterzieht sich in den letz- ten Jahren einem Wandel. Längst beschränkt sie sich nicht nur auf Betriebskontrollen und Probennahmen, immer mehr treten Betriebsberatungen, Bauberatungen, und fachliche Hilfe- stellungen in den Vordergrund. Des Weiteren wird die LMÜ immer häufiger mit Rückruf- und Schnellwarnungsaktionen der EU in Anspruch genommen. Im Jahre 2010 waren es immerhin 63 Rückrufe, die umgehend bearbeitet wurden. Es waren im Bereich Bedarfsgegenstände/Kosmetik 31 Rückrufaktionen und 32 im Bereich Lebensmittel/Futtermittel und Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkon- takt zu bearbeiten. Nach einer berechtigten Verbraucherbeschwerde wurde von der Stadt Münster selber eine Schnellwarnmeldung eingeleitet. (s. auch Ziffer 7.5.3) Die interne Ausbildung von Lebensmittelkontrolleuren, Kontrollassistenten, Referendaren und Praktikanten erfordert von der LMÜ eine kompetente Wissensvermittlung und einen er- heblichen Zeitaufwand, der nicht konkret messbar ist. Seit 2010 unterstützen zwei durch das LANUV finanzierte Kontrollassistentinnen die 7 Le- bensmittelkontrolleure bei ihren Aufgaben und tragen so zu einer leistungsstärkeren Le- bensmittelüberwachung bei. Ihr Aufgabenbereich liegt insbesondere in Betrieben des Einzel- handels, die keine leicht verderblichen Lebensmittel abgeben. Der Verwaltungsaufwand für die Dokumentation der Lebensmittelüberwachungstätigkeit hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Die Transparenz der Verwaltung und die Ver- gleichbarkeit der Überwachung wurden dadurch kontinuierlich verbessert. Nach jeder amtli- chen Kontrolle wird z.B. eine Risikobeurteilung vorgenommen, beziehungsweise die beste- hende aktualisiert. Die Risikobeurteilung der Betriebe dient zur Ermittlung der risikoorientier- ten Kontrollhäufigkeit. Im Rahmen der Risikobeurteilung der Lebensmittelbetriebe werden Merkmale bewertet, die eine Aussage darüber zulassen, wie und in welchem Umfang der Lebensmittelunternehmer seiner Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit nachkommt. Zu den bewerteten Merkmalen gehören unter anderem Personalschulungen, Eigenkontroll- systeme, Temperaturkontrollen, die bauliche Beschaffenheit, Personal- und Produktionshy- giene. Die Anzahl der von den 7 Lebensmittelkontrolleuren zu überwachenden Betriebe ist in den letzten 3 Jahren mit ca. 3000 Betrieben ziemlich konstant geblieben. Mit 202 Abmeldungen und 312 Anmeldungen im Berichtsjahr stellt sich jedoch eine nicht unerhebliche Fluktuation dar, die zusätzliche Erstkontrollen erfordern. Diese Fluktuation zeigt sich besonders im Be- reich der Gastronomie. Immerhin waren 117 von insgesamt 312, d.h. 37,5% der Neuanmel- dungen, aus diesem Bereich. 7.1 Inspektionen Im Berichtszeitraum standen 2849 Betriebe unter amtlicher Über- wachung. Weitere 356 Betriebe sind bei der Lebensmittelüberwa- chung registriert, da sie für Rückrufaktionen und evtl. Probenah- men bekannt sein müssen. Diese Betriebe unterliegen nach der Risikobewertung keiner regulären Kontrollpflicht (z.B. Einzelhan- del Textil- und Spielwaren, Apotheken, Schmuckgeschäfte). Es wurden in etwa 2/ 3 der kontrollpflichtigen Betriebe Betriebsin- spektionen durchgeführt. Die Zahl der Kontrollen setzt sich zusammen aus 81 % nach Risikoanalyse geplanten Kontrollen und 19 % außerplanmäßigen Kontrollen, z.B. aufgrund einer - Bürgerbeschwerde (156), - einer gebührenpflichtigen Nachkontrolle (113), - 11 - - Rückruf (117), - zur Ermittlung eines Sachverhaltes auch bezüglich Probenergebnissen (156), - oder auf Anforderung des Betriebes (109). Betriebsinspektionen 2008 2009 2010 Betriebe, gesamt 2942 2989 2849 Betriebe, kontrolliert 1735 1859 1747 Betriebe, beanstandet 333 487 399 in % 19,2 26,2 22,8 Kontrollen, gesamt 2733 3145 3173 Kontrollen, beanstandet 438 568 536 in % 16,0 18,7 16,9 Von den überprüften 1747 Betrieben sind in 22,8 % der Fälle lebensmittelrechtlich relevante Feststellungen gemacht worden. Neben dem deutlich überwiegenden Teil kleinerer Mängel wurden auch schwerwiegende Verstöße festgestellt. So wurden bei den 536 beanstandeten Kontrollen hauptsächlich Verstöße im Hygienemanagement und betrieblicher Eigenkontrolle, sowie bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln festgestellt. 7.1.1 Lebensmittelüberwachung im Gastronomiebereich Beispielhaft sollen hier die Inspektionen im Dienstleistungsbereich, insbesondere Gastronomie, im Vergleich zum Vorjahr herausgenommen werden und besonders beleuchtet werden. 2009 2010 Gastronomie-Betriebe, gesamt 961 983 Betriebe, kontrolliert 597 511 Kontrollen, gesamt 925 814 Kontrollen, beanstandet in % 28,7 24,7 Das Ergebnis der Kontrollen 2010 (2009) liegt mit 24,7% (28,7%) Beanstandungen in die- sem Bereich wie im Vorjahr weit über dem Durchschnitt von 16,9 % (18,7%) aller Kontrollen, wenn auch ein leichter Besserungstrend zu erkennen ist. Besonders im Bereich der Speise- gaststätten ist mit 36,7% (39,9%) beanstandeten Kontrollen immer noch eine hohe Bean- standungsquote zu erkennen. Um dem entgegen zu wirken wurde 2010 ein Merkblatt erarbeitet, das die lebensmittelrecht- lichen Vorschriften in der Gastronomie aufzeigt. Dieses Merkblatt wird an die Gastronomie- betriebe verteilt. Anhand dieses Merkblattes sollen die Betriebe in die Lage versetzt werden, zu überprüfen, welche dieser Vorschriften sie schon erfüllen, wie Ihr Betrieb strukturiert ist, wo noch Mängel in Ihrem Betrieb sind, und wie sie die geforderten Vorschriften umsetzen können. Des Weiteren wurde mit verstärkten gebührenpflichtigen Nachkontrollen diesem Ungleich- gewicht nachgegangen. Allein 53 der 113 Nachkontrollen fanden im Gastronomiebereich statt. - 12 - Betriebsinspektionen im Gastronomiebereich 2010 Kontrollen kontrollierte Betriebe Kontrollen mit Verstoß Betriebe mit Verstoß beanstandete Kontrollen in % Cafes/ Milchbars/ Eisdiele ohne ei- gene Herstellung 42 34 8 7 19,0 Imbissbetriebe einschl. mobile Einrichtung 396 187 65 63 16,4 Pension Hotel (garni) 4 4 0 0 0,0 Schankwirtschaft 48 45 9 9 18,8 Speisegaststätte 324 241 119 104 36,7 gesamt 814 511 201 183 24,7 7.2 Probenentnahmen und Untersuchungen Im Jahr 2010 wurden von unserer LMÜ insgesamt 1541 amtliche Proben in 509 Betrieben entnommen. Es wurden 106 Fremdproben von uns bearbeitet. Diese beanstandeten Proben wurden von anderen Überwachungsbehörden genommen und gehören zu unserem Zustän- digkeitsbereich, da der Herstellungsbetrieb bzw. Importeur in der Stadt Münster ansässig ist. 24 Proben von Verbrauchern wurden als nicht amtliche Proben ‚Beschwerdeproben’ entge- gengenommen. Von den insgesamt 1541 amtlichen Proben wurden 248 Proben (16 %) beanstandet. Die Beanstandungsquote von Proben, die aufgrund von Verbraucherbeschwerden (s. Ziffer 7.3) eingegangen sind, liegt überdurchschnittlich hoch bei 50%. Als Serviceleistung für das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland- Emscher-Lippe (CVUA-MEL) wurden in Amtshilfe 20 Proben zur Untersuchung auf Radioak- tivität entnommen. Keine dieser Proben wies Überschreitungen der Grenzwerte auf. Probenentnahmen: 2008 2009 2010 Proben, amtl. gesamt 1312 1357 1541 Proben, amtl. beanstandet 269 274 248 Fremdproben 83 88 106 Beschwerdeproben 30 40 24 Proben nach Strahlen- schutzvorsorgegesetz 11 14 20 - 13 - 7.3 Verbraucherbeschwerden / -beratung Die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden bekommt eine immer größere Bedeutung, da kom- petente zeitnahe und effektive Bearbeitung von Kundenbeschwerden zur Sicherstellung des bestmöglichen Verbraucherschutzes beitragen. 141 Verbraucherbeschwerden wurde zeitnah mit 69 Beschwerdekontrollen nachgegangen. Die 24 Beschwerdeproben wurden zur Untersuchung zum CVUA-MEL gebracht und in 18 Fällen wurde eine amtl. Verfolgsproben zum Vergleich dazu entnommen. Von den 141 Verbraucherbeschwerden waren 38 (=27%) berechtigt . 2008 2009 2010 Verbraucherbeschwerden 131 151 141 berechtigt 33 24 38 Beschwerdeproben 30 39 24 Beschwerdekontrollen 98 105 69 7.3.1 Verbraucherberatung Auch die Verbraucherberatung ist ein ernstgenommenes Thema bei der LMÜ. Hier (mit einem kleinen Augenzwinkern) ein Dialog, der so stattgefunden hat: Mitarbeiter: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Guten Tag… wie kann ich Ihnen helfen? Bürger: Ja, ich will mich mal beschweren… Mitarbeiter: Worum geht es denn genau? Bürger: Also ich habe da Trüffelpralinen gekauft, und die waren ganz schön teuer, aber nun muss ich feststellen, dass da überhaupt keine Trüffel drin sind, das ist doch nicht ok, oder? Mitarbeiter: Nun ja. Der Begriff „ Trüffel“ rührt von dem ebenfalls als rar und wertvoll einge- schätzten Trüffelpilz her, obwohl Pilz und Praline außer einer gewissen äuße- ren Ähnlichkeit nichts gemeinsam haben. Bürger: Ah ha, so ist das also …Dann ist das genauso wie bei der Kinderwurst und dem Hundekuchen… 7.4 Maßnahmen in der Lebensmittelüberwachung Bei den beanstandeten Kontrollen und Proben wurden in 106 Fällen Maßnahmen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht/Strafrecht, wie z.B. Verwarnungen mit und ohne Verwarngeld, Bußgelder oder Strafverfahren mit Abgabe an den Staatsanwalt, ergriffen. Darüber hinaus wurden 21 Ordnungsverfügungen zur Gefahrenabwehr (Sicherstellungen, unschädliche Beseitigung, Verbot des Inverkehrbringen) ausgesprochen. Eine Betriebs- schließung hat 2010 nicht stattgefunden. - 14 - 7.5 Fälle von herausragender Bedeutung 7.5.1 Schulen und Kindergärten Der Ausbau des Offenen Ganztagsbereiches in Schulen und Kindertagesstätten erfordert ei- ne professionell geführte Gemeinschaftsverpflegung für Kinder und Jugendliche. Deshalb erfolgte von Seiten der Lebensmittelüberwachung eine intensive Baubetreuung und - beratung. In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt wurde das Küchenpersonal ge- schult. 7.5.2 Medienarbeit Das WDR-Fernsehen hat uns im Jahr 2010 einige Male über die Schulter geschaut. Zum ei- nen, an einem heißen Sommertag bei einer Kontrolle unseres prämierten Wochenmarktes, bei der die Kühlfähigkeit der Verkaufsfahrzeuge überprüft wurde. Zum anderen, berichteten sie über uns als ‚Testlabor’ für Pizzabringdienste, bei dem wir Grö- ße, Qualität und Kennzeichnung von Ersatzstoffen, wie z.B. Kunstkäse, in Augenschein nahmen. 7.5.3 Rückrufaktion Hier beispielhaft die Chronologie einer Rückrufaktion, die im Jahre 2010 von unserem Amt eingeleitet wurde: 11.08.2010 Eingang der Bürgerbeschwerde: Es erschien eine Bürgerin im Amt 39 mit Nudeln. Diese Nudeln wiesen sowohl im unge- kochten als auch im gekochten Zustand dunkle Einschlüsse auf. Sie hatte diese Nudeln ca. 14 Tage vorher gekauft. In dem Supermarkt, in dem diese Nudeln gekauft wurden, wurden unverzüglich eine Verdachtskontrolle und die Entnahme von Verfolgsproben durchgeführt. Bei der weiteren Verfolgung dieser Verbraucherbeschwerde wurden meh- rere Supermärkte aufgesucht und Nudeln desselben Herstellers augenscheinlich geprüft und Stichproben entnommen, insbesondere Gabelspagetti, Maccaronelli und Shipli- Nudeln. Die Restware wurde vorläufig sichergestellt. 17.08.2010 Im CVUA-MEL wurde sehr schnell nachgewiesen, dass es sich um Schimmelbefall han- delt. Daraufhin wurde mit dem Hersteller, den Transportunternehmen, den Groß- und Zwischenhändlern, deren zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörden Kontakt auf- genommen mit der Bitte um Prüfung auf Herstellungsfehler, Transport oder Lagerschä- den. Das LANUV und das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MKULNV) wurden informiert. Es wurde eine Schnellwarnung in das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermit- tel eingegeben, die bundesweit zu einem organisierten Rückruf der betroffenen und ver- dächtigen Ware führte. Entnahme und Durchführung weiterer Verdachtsproben und weiterer Verdachtskontrol- len in Münster. 20.08.2010 Interner Warenrückruf durch die Supermarktkette mit Angabe der betroffenen Sorten, Chargen-Nummern und Mindesthaltbarkeitsdaten. Es besteht der dringende Verdacht eines Produktionsfehlers, der von der zuständigen Überwachungsbehörde abschließend bearbeitet wird. - 15 - 8. Milchhygiene In der Stadt Münster sind insgesamt 40 Milcherzeuger registriert, 4 Betriebe davon sind als „Milch-ab-Hof“-Betriebe gemeldet. Einer dieser Betriebe betreibt eine eigene Hofmolkerei, er erzeugt dort pasteurisierte Milch, Joghurt, Quark und Molke zur Direktvermarktung. Alle Milcherzeuger liefern ihre Milch bei der Molkerei ab. Die abgegebene Milch wird über die Molkerei und den Milchkontrollverband regelmäßig auf Zellzahl, Keimzahl und Gefrierpunkt- erniedrigung (Nachweis für die Beimengung von Fremdwasser) und andere Qualitätskriterien untersucht. Das Amt 39 wird monatlich über die Untersuchungswerte informiert. Durch den Runderlass des MKULNV vom 22.12.2008 „zur Durchführung der Überwachung im Bereich Milch“ werden die Bestimmungen des europäischen Lebensmittelhygienerechts und der nationalen Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Mittels eines festgelegten 3-Stufensystem sind geeignete Maßnahmen anzuwenden: 1. Nach Meldung durch den Milchkontrollverband, dass die vorgeschriebenen Güte- kriterien bei der Rohmilch nicht erfüllt sind, wird der Betrieb aufgefordert durch geeignete Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. 2. Weichen die Untersuchungsergebnisse im Folgemonat wiederum von den vorge- schriebenen Werten ab, ist eine gebührenpflichtige amtliche Kontrolle durch- zuführen. 3. Sollten die Milchwerte im Verlauf der drei Folgemonate nach der Erstmeldung nicht den Milchgütekriterien entsprechen ist per Ordnungsverfügung das Milchlie- ferverbot anzuordnen. Die Milchliefererlaubnis kann erst erteilt werden, wenn durch Umsetzung geeigne- ter Maßnahmen die Einhaltung der Kriterien für Rohmilch nachgewiesen werden kann. Im Jahr 2010 wurden in 10 Fällen die betroffenen Betriebe aufgefordert durch geeignete Maßnahmen die Milchgütekriterien zu erfüllen und in einem Fall wurde zusätzlich eine ge- bührenpflichtige Kontrolle durchgeführt. Milchlieferverbote mussten nicht angeordnet werden. 9. Schlachttier- und Fleischuntersuchungen Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung hat das Ziel, sicherzustellen, dass nur gesund- heitlich und qualitativ einwandfreies Fleisch an den Verbraucher abgegeben wird. Dabei wird jedes einzelne Tier vor (Schlachttieruntersuchung) und nach (Fleischuntersuchung) der Schlachtung untersucht. Die gesetzliche Kontrolle findet daher schon vor dem Handeln bzw. der Abgabe des Flei- sches an Verbraucher statt. 9.1 Schlachttieruntersuchungen von Geflügel Die Schlachttieruntersuchung von Geflügel (Lebendbeschau) im Erzeugerbetrieb wird unmit- telbar vor dem Transport zum Schlachtbetrieb durchgeführt. Hierbei wird das Schlachtgeflü- gel auf Zoonosen (auf Mensch und Tier übertragbare Krankheiten), Störungen des Allge- meinbefindens, Anzeichen der Verabreichung pharmakologisch wirksamer oder anderer - 16 - Stoffe, wodurch das Geflügelfleisch für den Verzehr durch den Menschen untauglich wird, untersucht. Darüber hinaus werden die vom Halter des Schlachtgeflügels geführten Nachweise bezüg- lich Haltung, Mastleistungsdaten, tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen, Krankhei- ten und Todesfälle der Tiere überprüft. 2008 2009 2010 Hühner 542.900 524.100 584.800 Puten 70.500 84.460 97.370 Kontrollen 38 41 47 9.2 Schlachtungen Im Stadtgebiet existiert nur noch ein Betrieb, der gewerblich schlachtet. Alle übrigen Schlachtungen werden privat durchgeführt (Hausschlachtungen). 2008 2009 2010 Rinder 22 22 27 Schweine 229 250 248 Schafe/Ziegen - - - Wild 25 12 31 Gesamt 276 284 306 Zusätzlich zur Fleischuntersuchung wird bei Schweinen und erlegten Wildschweinen (Schwarzwild) eine Trichinenuntersuchung durchgeführt. In dem Berichtszeitraum wurden 296 Wildschweine auf Trichinen untersucht. In keinem Fall wurden Trichinen nachgewiesen. 9.3 Hygieneüberwachung in dem EU-zugelassenen Verarbeitungs- und Hackfleisch- verarbeitungs-Betrieb Im Berichtsjahr 2010 war, wie bereits in den Vorjahren, nur ein EU-zugelassener Fleischbe- trieb zu überwachen. Dort wurden produktionsabhängig bis zu sechs Kontrollen wöchentlich durchgeführt. Aufgrund von Produktionssteigerungen und der erforderlichen Ausstellung von Genusstauglichkeitsbescheinigungen für den Export stieg der zeitliche Aufwand der einzel- nen Kontrollbesuche jedoch an. 2008 2009 2010 Personal 750 800 810 Absatz (in Tonnen) 75.000 76.000 77.000 Umsatz (in Mio €) 333,0 320,0 322,0
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Nieberdingstraße 30a
- Umgehungsstraße
- Schelmenstiege 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0480/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.06.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37