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V/0480/2011

Arbeitsbericht 2010 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes

Vorlagen 22.06.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 06.07.2011, TOP 9

Berichtsvorlage

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Anlage Arbeitsbericht 2010

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Berichtsvorlage

1182 Zeichen

V/0480/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Arbeitsbericht 2010 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.07.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Durch den Arbeitsbericht wird ein Überblick über die Aufgabenfelder des Veterinär- und Lebens-
mittelüberwachungsamtes gegeben. 
 
Es werden Aussagen zu den einzelnen Arbeits bereichen von der Tierseuchenbekämpfung über 
den Tierschutz bis zur Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene getroffen und mit dazuge-
hörigen Zahlen und Daten dargestellt. Damit sind auch die Tätigkeitsschwerpunkte des Veterinär- 
und Lebensmittelüberwachungsamtes für das Jahr 2010 abgebildet. Er skizziert insbesondere die 
zunehmende Bedeutung und den hohen Stellenwert des Verbraucherschutzes. 
 
 
In Vertretung  
 
 
gez.  
Thomas Paal  
Stadtrat  
 
 
Anlage: Arbeitsbericht 2010 des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes  
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0480/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Otto 
Ruf: 
384833-10 
E-Mail: 
OttoRoland@stadt-muenster.de 
Datum: 
22.06.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

Anlage Arbeitsbericht 2010

35598 Zeichen

Veterinär- und  
Lebensmittelüberwachungsamt 
 
 
Arbeitsbericht 2010 
 
 
 
Neue Adresse: 
 
Nieberdingstraße 30a 
48155 Münster 
 
Tel. 0251 / 384833-11 
Fax 0251 / 384833 -49

- 2 -  
Vorwort 
 
Umzug des Amtes von Roxel zur Nieberdingstraße 30a 
Ende Mai 2010 erfolgte der Umzug des Amtes 39 von der Schelmenstiege 1 in Roxel zur 
Nieberdingstraße 30a. Der Umzug musste mit großer Sorgfalt vorbereitet werden, damit die 
ständige Erreichbarkeit des Amtes und die Arbeitsfähigkeit – wenn auch etwas einge-
schränkt - sichergestellt war. 
Der neue Standort bietet viele Vorteile: 
- Die Aufgaben der Veterinärverwaltung werden zum großen Teil im landwirtschaftli-
chen Bereich wahrgenommen. Mit dem kurzen Weg zur Umgehungsstraße können 
die landwirtschaftlichen Betriebe im Außenbereich schnell erreicht werden. 
- Die günstige Lage zur Halle Münsterland, zum Stadthaus 3 und zur Feuerwache 2 
gibt die Gewähr, dass im Tierseuchenfall die erforderlichen Maßnahmen kurzfristig 
umgesetzt werden können. 
- Das Gelände an der Nieberdingstraße 30a bietet ausreichend Platz für die 11 Dienst-
fahrzeuge und für den Besucherverkehr. 
- Im Gebäude befindet sich ausreichend Plat z, um im Notfall das Personal des Amtes 
39 mit Mitarbeitern aus anderen Verwaltungsbereichen zu verstärken. 
- Darüber hinaus verfügt das Amt nun über Duschen, eine Stiefelwaschanlage und ei-
ne Möglichkeit auch größere Gegenstände sachgerecht zu desinfizieren. 
- Zum Schluss sei auch noch die Verbesserung der Anbindung an das städtische Da-
tennetzwerk erwähnt. Die Probleme mit langen Wartezeiten bei der Übertragung ge-
hören nun der Vergangenheit an. 
 
Smiley-Diskussion  
Im letzten Jahr wurde auf verschiedenen Ebenen über eine Verbesserung der Verbraucher-
Information diskutiert.  
Sowohl das Informationsfreiheitsgesetz (NRW ) als auch das Verbraucherinformationsgesetz 
(Bund) wurden nur in wenigen Fällen von Bürgern genutzt. Hauptsächlich haben Journalisten 
Anfragen gestellt. In der Verwaltungspraxis ist die Umsetzung wegen der kurzen Frist, der 
Abgrenzung von Betriebsgeheimnissen und personenbezogenen Daten nicht unproblema-
tisch.   
Vorbild für eine verbesserte Information war das dänische Smiley-Modell von 2001, bei dem 
vier „Gesichter“ an der Ladentür Auskunft darüber geben, wie es mit der Hygiene hinter der 
Theke beschaffen ist. Wegen der bekannten Probleme in einigen Gastronomie-Betrieben 
führte das Land NRW 2007 den freiwilligen Smiley ein. Im Jahr 2009 stellte die Verwaltung 
von Berlin-Pankow die ersten Informationen über Betriebsinspektionen ins Internet. 
Auf dem Deutschen Lebensmittelrechtstag 2010 wurde das Pankower-Modell kritisiert, weil 
es von der Mehrzahl der Fachjuristen als nicht verfassungskonform angesehen wurde. 
 
Wie auch immer die künftigen Lösungen aussehen werden, die Ursache der Probleme bleibt!  
Einerseits fordert die EU in dem seit 2004 bestehenden Hygienepaket eine intensive Schu-
lung; im nationalen Bereich (Lebensmittelhygiene-Verordnung § 4, Anlage 1) wurde der Um-
fang der erforderlichen Fachkenntnisse (beim Küchenpersonal) umfassend beschrieben. 
Andererseits wird an der Regelung nach dem Gaststättengesetz festgehalten:  
 Allgemeine Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gast-
stättengewerbe (vom 24. Februar 1981) 
„3.3.2  Die Unterrichtung darf die Dauer von sechs Stunden nicht überschreiten. In be-
sonderen Fällen, z. B. wenn die Zuziehung eines Dolmetschers erforderlich ist, kann die 
Unterrichtung bis zu acht Stunden dauern. Sie muss innerhalb eines Tages erfolgen.“ 
Bei der Industrie- und Handelskammer finden diese Unterrichtungen noch immer statt. Da 
dieser Unterrichtungsnachweis gerade für fachfremde Personen gefordert wird, ist abzuse-
hen, dass sich die Lebensmittelüberwachung noch einige Zeit mit den Hygieneproblemen im 
gastronomischen Bereich befassen muss. 
 
Dr. Otto

- 3 -  
Vorwort..................................................................................................................................... 2 
1. Tierseuchen ......................................................................................................................4 
1.1  Allgemeines................................................................................................................ 4 
1.2  Aujeszkysche Krankheit (AK) .....................................................................................4 
1.3 Boviner Herpesvirus Typ 1 (BHV1) ............................................................................4 
1.4  Bovine Virusdiarrhoe (BVD) .......................................................................................4 
2. Tierverkehr........................................................................................................................ 5 
3. Tierschutz.......................................................................................................................... 6 
3.1 Tierversuche............................................................................................................... 6 
3.1.1 Tierversuchszahlen, Kontrollen und Genehmigungen.......................................... 6 
3.1.2 Sachbearbeitung................................................................................................... 7 
3.1.3 Zahl der eingesetzten Versuchstiere ....................................................................7 
4. Landeshundegesetz.......................................................................................................... 8 
5. Futtermittelüberwachung................................................................................................... 8 
6. Cross Compliance............................................................................................................. 9 
7. Lebensmittelüberwachung ..............................................................................................10 
7.1 Inspektionen .............................................................................................................10 
7.1.1  Lebensmittelüberwachung im Gastronomiebereich........................................ 11 
7.2 Probenentnahmen und Untersuchungen..................................................................12 
7.3 Verbraucherbeschwerden / -beratung...................................................................... 13 
7.3.1  Verbraucherberatung...................................................................................... 13 
7.4 Maßnahmen in der Lebensmittelüberwachung ........................................................13 
7.5 Fälle von herausragender Bedeutung ......................................................................14 
7.5.1 Schulen und Kindergärten ..................................................................................14 
7.5.2 Medienarbeit....................................................................................................... 14 
7.5.3 Rückrufaktion...................................................................................................... 14 
8. Milchhygiene ...................................................................................................................15 
9. Schlachttier- und Fleischuntersuchungen .......................................................................15 
9.1 Schlachttieruntersuchungen von Geflügel................................................................ 15 
9.2 Schlachtungen.......................................................................................................... 16 
9.3 Hygieneüberwachung in dem EU-zugelassenen Verarbeitungs- und Hackfleisch... 16

- 4 -  
 
1. Tierseuchen 
 
 
1.1  Allgemeines 
 
Mit der staatlichen Tierseuchenbekämpfung werden grundsätzlich folgende Ziele verfolgt: 
 
• Schutz der Tierbestände vor gefährlichen Tierseuchen, gegen die Maßnahmen Ein-
zelner nicht wirksam sind 
 
• Schutz vor Tierkrankheiten mit hoher ökonomischer Relevanz 
 
• Schutz des Wohlbefindens von Tieren durch Krankheitsprävention 
 
• Schutz der menschlichen Gesundheit vor Krankheiten, die durch Tiere übertragen 
werden 
 
Die in Deutschland durchgeführten Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung sind teilweise 
durch die Rechtssetzung der Europäischen Union vorgeschrieben, teilweise erfolgen sie un-
ter den v.g. Prämissen als einzelstaatliche Maßnahmen.
 
 
 
1.2  Aujeszkysche Krankheit (AK) 
 
Im Rahmen der jährlich durchzuführenden Blutprobenentnahmen sind aus 7 Betrieben ins-
gesamt 130 Schweine auf Antikörper gegen das AK-Virus untersucht worden.  
 
Positive Befunde sind hierbei nicht festgestellt worden.  
 
 
1.3 Boviner Herpesvirus Typ 1 (BHV1) 
 
Seit Dezember 2001 müssen Rinder regelmäßig milch- oder blutserologisch gegen den Virus 
der BHV1-Infektion untersucht werden. Es wurden 3150 Proben in 69 Beständen entnom-
men. Von 88 Milch- und Mutterkuh- und  weibli che Jungrinderaufzuchtbetrieben sind 77, von 
den 66 Mastbeständen 10 als frei von einer BHV1-Infektion anerkannt.  
 
 
1.4  Bovine Virusdiarrhoe (BVD) 
 
Das Virus der BVD ist weltweit verbreitet. Das Rind gilt als Hauptwirt, es können jedoch alle 
anderen Paarhufer infiziert werden. In Deutschland ist die BVD die wirtschaftlich bedeu-
tendste Virusinfektion der Rinder.  
Zur Sanierung der Rinderbestände wurde von der Bundesregierung eine Verordnung erlas-
sen, die am 01.01.2011 in Kraft tritt. Wesentliche Regelungen der Verordnung sind die Ver-
pflichtung der Tierhalter, mittels Laboruntersuchung und Merzung der Infizierten, den Be-
standsstatus „BVD-unverdächtig“ zu erlangen. Dieser Status stellt die Grundlage für den zu-
künftigen Handel mit Rindern dar.  
Das Land NRW hat zur Unterstützung der Rinderhalter BVD-Leitlinien erlassen. Die Teil-
nahme ist freiwillig und bis zum 01.04.2010 möglich. Die Aufgabe der Veterinärämter ist es, 
die Einhaltung der Leitlinienbedingungen durch die Rinderhalter zu überwachen, die Ermitt-
lung  des finanziellen Wertes der zu merzenden Tiere sowie die erforderlichen Beratungen 
durchzuführen.

- 5 -  
Im  Jahr 2010 traten 73 Betriebe dem Sanierungsverfahren bei. In diesen Betrieben mussten 
19 Rinder gemerzt werden. 
 
 
2. Tierverkehr 
 
Im Jahr 2010 wurden auf Marktveranstaltungen insgesamt 4118 Tiere aufgetrieben. Es han-
delte sich dabei um: 
 
 
 2008 2009 2010 
Mastkälber 3.633 3.612 3692 
Pferde 561 488 426 
 
 
Im Pferdezentrum Handorf fand ein 30-Tage-Test für Reitpferde-, Reitpony- und Kleinpfer-
dehengste statt. Da das Amt 39 Mitglied der Körkommission ist, wurden alle Hengste bei der 
Anlieferung überprüft.   
 
Es fanden 196 Tiertransporte in das Ausland statt, bei denen eine amtstierärztliche Untersu-
chung und Attestierung zwingend vorgeschrieben ist.

- 6 -  
 
3. Tierschutz 
 
Im Jahr 2010 sind 111 tierärztliche Kontrollen aufgrund von 101 Anzeigen aus der Bevölke-
rung wegen vermuteter Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durchgeführt worden. 37 Tier-
schutzbeschwerden erwiesen sich als berechtigt. In einem Fall mussten unversorgte Aqua-
rienfische aus einer verwahrlosten Wohnung fortgenommen werden.  
 
Von der Tierschutzorganisation People for the Ethical Treatment of Animals (PETA) wurde 
Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bei der Hummerhälterung 
gestellt. Da die Staatsanwaltschaft eine Straftat nicht feststellen konnte, wurde die Sache 
dem Amt 39 zur weiteren Prüfung übergegeben. 
Die Nachprüfung hat keine Hinweise auf eine Ordnungswidrigkeit ergeben, daher wurde die 
Ermittlung eingestellt.  
Bei der Ermittlung ergaben sich aber zahlreiche Fragen bezüglich der Überwachung und der 
Auslegung der Tierschutzschlachtverordnung. Diese Fragen wurden dem Landesamt für Na-
tur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) übermittelt, damit in NRW ein einheitli-
cher Vollzug des Tierschutzgesetzes sichergestellt wird.  
 
 
3.1 Tierversuche 
 
3.1.1 Tierversuchszahlen, Kontrollen und Genehmigungen 
 
Im Berichtsjahr wurden insgesamt 460 Tierversuche (TV) in Münster durchgeführt; davon 
waren 137 Versuche neu beantragt bzw. angezeigt.  
 
 
Jahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
TV-
Anzeigen 22 25 20 18 27 23 90 120 124 *** 
TV-
Genehmi-
gungen 
57 57 54 62 52 43 46 67 46 
*** 
TV gesamt 
neu 79 82 74 80 79 66 136 187 170 
 
137 
 
TV laufend 245 256 256 276 274 269 264 425 * 441 460 
Tierställe 20 21 21 22 19 20 21 21 20 20 
Kontrollen  ** ** ** ** 32 10 34 49 36 60 
 
 
* Ab 2008 erfolgte eine andere Auswertung der laufe nden Versuche, d. h. alle im laufenden Jahr ge-
führten Versuche wurden aufgeführt. Zuvor wurden die laufenden Tierversuche zum Stichtag 31.12. 
ermittelt. 
** Die Kontrollen wurden erst ab 2005 statistisch erfasst 
*** Aufgrund unterschiedlicher Erfassung von mehrfach geänderten Aktenzeichen durch das LANUV 
im laufenden Jahr 2010 nicht auswertbar. 
 
 
Der Amtstierarzt hat 60 Kontrollen in 18 von 20 Versuchstierhaltungen durchgeführt. Mehrere 
der Tierhaltungen werden zentral von unterschiedlichen Kliniken, Instituten und Arbeitsgrup-
pen genutzt. 
Eine große Tierhaltung wurde 26 Mal im laufenden Jahr geprüft; alle anderen Einrichtungen 
wurden mindestens einmal im Jahr 2010 aufgesucht. Die Begehungen beinhalteten zum Teil 
auch Prüfungen der operativen Sachkunde für 6 Personen, die eine Ausnahmegenehmigung

- 7 -  
beantragt hatten. Für alle Teilnehmer konnte daraufhin eine Ausnahmegenehmigung erteilt 
werden. 
Darüber hinaus wurden für weitere 83 Personen Ausnahmegenehmigungen für nicht operati-
ve bzw. für operative Eingriffe ausgestellt, die durch Vorlage von Nachweisen nach Aktenla-
ge entschieden wurden.  
 
Für 14 Tierhaltungen wurden neue Erlaubnisse bzw. Verlängerungen für die Haltung oder 
Haltung und Zucht von Versuchstieren erteilt.  
 
In 23 Fällen wurden tierschutzrechtliche Einfuhrerlaubnisse für Versuchstiere aus Drittlän-
dern ausgestellt.  
 
Eine Ausfuhr von Versuchstieren in ein Drittland wurde über mehrere Monate begleitet. Die 
Tiere mussten sich einer Quarantäne unterziehen und eine Vielzahl der vom Drittland gefor-
derten Untersuchungen durchlaufen. Kurz vor dem Abtransport der Tiere wurde abschlie-
ßend der gesundheitliche Zustand der Tiere vom Amtstierarzt überprüft und eine Amtstier-
ärztliche Bescheinigung ausgestellt.  
 
 
3.1.2 Sachbearbeitung 
 
Die Prüfungsdauer für die großen Tierhaltungen beträgt in der Regel 4-6 Stunden. Des Wei-
teren bedarf jede Überprüfung einer intensiven Vor- und Nachbereitung, die je nach Größe 
der Tierhaltung, der dort laufenden Versuche, der unterschiedlichen Tierarten und der zu 
prüfenden Punkte einen hohen zeitlichen Aufwand in Anspruch nimmt.  
Auch die Prüfung und Datenpflege der für die Versuche verantwortlichen und an Versuchen 
beteiligten Personen (Qualifikation/Sachkunde) bereitete bei steigenden Personenzahlen, die 
sich nunmehr auf über 2.000 sachkundige Personen belaufen, einen hohen Verwaltungs-
aufwand.  
Die Anzahl der laufenden Versuche steigt stetig, sodass nicht nur die Datenpflege im laufen-
den Jahr, sondern auch die Erfassung der Tierverbrauchszahlen (s. Ziffer 3.1.3) durch die 
Mehrzahl der laufenden Versuche zeitintensiver wird.  
 
In diesem Zusammenhang steigt auch die Anzahl der Anfragen und Beratungen zur Qualifi-
kation der Personen, der Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen und der statisti-
schen Meldungen. 
 
3.1.3 Zahl der eingesetzten Versuchstiere 
 
Nach der Verordnung über die Meldung zu Versuchszwecken oder zu bestimmten anderen 
Zwecken verwendeten Wirbeltiere (Versuchtiermeldeverordnung) sind die Versuchsleiter 
verpflichtet, jährlich die für Versuche neu eingesetzten Tiere zu melden. Die in Versuchen 
erstmalig eingesetzten Tiere sind in der nachfolgenden Grafik (Tierzahlen nach der Ver-
suchstiermeldeverordnung) dargestellt. 
 
Die Zuständigkeit für die Versuchsgenehmigungen bzw. –anzeigen, die Versuchsdurchfüh-
rungen und somit dem Tierverbrauch obliegt de m LANUV. Durch das Amt 39 erfolgt die Er-
fassung und Weiterleitung der erfassten Anzahl eingesetzter Tiere an das LANUV. Eine Be-
wertung des Versuchs oder des Verbrauchs v on Versuchstieren fällt nicht in die Zuständig-
keit des Amtes 39. 
Das Amt ist allerdings zuständig für die Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung des Tierschut-
zes bei der Haltung von Versuchstieren und übt diese Kontrolle auch aus. Diesbezüglich 
konnte im abgelaufenen Jahr ein Verstoß festgestellt werden, der mittels Verwarngeld ge-
ahndet wurde.

- 8 -  
20.185
18.412
21.260
26.680
21.656
25.244 26.231 27.332
30.136
25.623
30.459
33.089
40.969
54.671
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der auffällige Anstieg der Anzahl von Versuchstieren von 2009 auf 2010 in Höhe von ca. 
30% dürfte darauf beruhen, dass in 2009 beantragte bzw. angezeigte neue Tierversuche 
(170) erst in 2010 unter Einsatz von Tieren durchgeführt wurden. Innerhalb des genehmigten 
Versuchszeitraums kann der Zeitpunkt des Einsatzes der Versuchstiere vom Versuchsleiter 
bis zur erlaubten Höchstzahl frei gewählt werden. Dies kann zu einer Erhöhung bzw. Redu-
zierung der eingesetzten Tiere pro Kalenderjahr führen. 
 
 
4. Landeshundegesetz 
 
20 Hundehalter haben im Jahr 2010 an einer schriftlichen Prüfung zum Nachweis der not-
wendigen Sachkunde zum Halten von Hunden nach § 3 oder § 10 Landeshundegesetz teil-
genommen.  
 
2 Hunde wurden zu einer Verhaltensprüfung vorgestellt und amtstierärztlich begutachtet. Ei-
ne Befreiung von der Maulkorbpflicht konnte für einen Hund befürwortet werden. Eine Be-
freiung von der generellen Leinenpflicht konnte für keinen der vorgestellten Hunde befürwor-
tet werden.  
 
Weiterhin wurden 7 Hunde wegen des Verdachtes auf Gefährlichkeit überprüft. Eine Gefähr-
lichkeit konnte nicht festgestellt werden. 
 
 
5. Futtermittelüberwachung 
 
Im Rahmen des nationalen Kontrollprogramms Futtermittelüberwachung wurden 8 landwirt-
schaftliche Betriebe überprüft. Es wurden jeweils Futtermittelproben entnommen.  
Die Ergebnisse entsprachen den Rechtsvorschriften. 
 
 
Tierzahlen nach der Versuchstiermeldeverordnung
Anzahl der Versuchstiere 
Jahr

- 9 -  
6. Cross Compliance 
 
Seit Anfang des Jahres 2005 sind die Prämienzahlungen für die Landwirte an die Einhaltung 
bestimmter Verpflichtungen gebunden. Durch das Amt 39 waren die fachrechtlichen Anforde-
rungen hinsichtlich der Tierkennzeichnung bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen 
und/oder der Einhaltung futtermittel- oder lebensmittelrechtlicher Vorschriften zu überprüfen. 
Im Berichtsjahr sind diesbezüglich 19 landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert worden. Abwei-
chungen, die zu einer Kürzung der Prämienzahlungen führten, wurden nicht festgestellt.

- 10 -  
7. Lebensmittelüberwachung 
 
Die ursprüngliche Aufgabe der Lebensmittelüberwachung (LMÜ) unterzieht sich in den letz-
ten Jahren einem Wandel. Längst beschränkt sie sich nicht nur auf Betriebskontrollen und 
Probennahmen, immer mehr treten Betriebsberatungen, Bauberatungen, und fachliche Hilfe-
stellungen in den Vordergrund.  
Des Weiteren wird die LMÜ immer häufiger mit Rückruf- und Schnellwarnungsaktionen der 
EU in Anspruch genommen. Im Jahre 2010 waren es immerhin 63 Rückrufe, die umgehend 
bearbeitet wurden. Es waren im Bereich Bedarfsgegenstände/Kosmetik 31 Rückrufaktionen 
und 32 im Bereich Lebensmittel/Futtermittel und Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkon-
takt zu bearbeiten. Nach einer berechtigten Verbraucherbeschwerde wurde von der Stadt 
Münster selber eine Schnellwarnmeldung eingeleitet. (s. auch Ziffer 7.5.3) 
 
Die interne Ausbildung von Lebensmittelkontrolleuren, Kontrollassistenten, Referendaren 
und Praktikanten erfordert von der LMÜ eine kompetente Wissensvermittlung und einen er-
heblichen Zeitaufwand, der nicht konkret messbar ist.  
Seit 2010  unterstützen zwei durch das LANUV finanzierte Kontrollassistentinnen die 7 Le-
bensmittelkontrolleure bei ihren Aufgaben und tragen so zu einer leistungsstärkeren Le-
bensmittelüberwachung bei. Ihr Aufgabenbereich liegt insbesondere in Betrieben des Einzel-
handels, die keine leicht verderblichen Lebensmittel abgeben. 
 
Der Verwaltungsaufwand für die Dokumentation der Lebensmittelüberwachungstätigkeit hat 
in den letzten Jahren stetig zugenommen. Die Transparenz der Verwaltung und die Ver-
gleichbarkeit der Überwachung wurden dadurch kontinuierlich verbessert. Nach jeder amtli-
chen Kontrolle wird z.B. eine Risikobeurteilung vorgenommen, beziehungsweise die beste-
hende aktualisiert. Die Risikobeurteilung der Betriebe dient zur Ermittlung der risikoorientier-
ten Kontrollhäufigkeit. Im Rahmen der Risikobeurteilung der Lebensmittelbetriebe werden 
Merkmale bewertet, die eine Aussage darüber zulassen, wie und in welchem Umfang der 
Lebensmittelunternehmer seiner Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit nachkommt. 
Zu den bewerteten Merkmalen gehören unter anderem Personalschulungen, Eigenkontroll-
systeme, Temperaturkontrollen, die bauliche Beschaffenheit, Personal- und Produktionshy-
giene. 
 
Die Anzahl der von den 7 Lebensmittelkontrolleuren zu überwachenden Betriebe ist in den 
letzten 3 Jahren mit ca. 3000 Betrieben ziemlich konstant geblieben. Mit 202 Abmeldungen 
und 312 Anmeldungen im Berichtsjahr  stellt sich jedoch eine nicht unerhebliche  Fluktuation 
dar, die zusätzliche Erstkontrollen erfordern. Diese Fluktuation zeigt sich besonders im Be-
reich der Gastronomie. Immerhin waren 117 von insgesamt 312, d.h. 37,5% der Neuanmel-
dungen, aus diesem Bereich.  
 
7.1 Inspektionen 
 
Im Berichtszeitraum standen 2849 Betriebe unter amtlicher Über-
wachung. Weitere 356 Betriebe sind bei der Lebensmittelüberwa-
chung registriert, da sie für Rückrufaktionen und evtl. Probenah-
men bekannt sein müssen. Diese Betriebe unterliegen nach der 
Risikobewertung keiner regulären Kontrollpflicht (z.B. Einzelhan-
del Textil- und Spielwaren, Apotheken, Schmuckgeschäfte). 
Es wurden in etwa 2/ 3  der kontrollpflichtigen Betriebe Betriebsin-
spektionen durchgeführt.  
 
Die Zahl der Kontrollen setzt sich zusammen aus  
81 % nach Risikoanalyse geplanten Kontrollen und  
19 % außerplanmäßigen Kontrollen, z.B. aufgrund einer  
- Bürgerbeschwerde (156),   
- einer gebührenpflichtigen Nachkontrolle (113),

- 11 -  
- Rückruf (117),  
- zur Ermittlung eines Sachverhaltes auch bezüglich  
Probenergebnissen (156), 
- oder auf Anforderung des Betriebes (109). 
 
Betriebsinspektionen 
 2008 2009 2010 
Betriebe, gesamt 2942 2989 2849 
Betriebe, kontrolliert  1735 1859 1747 
Betriebe, beanstandet 333 487 399 
in %  19,2 26,2 22,8 
Kontrollen, gesamt 2733 3145 3173 
Kontrollen, beanstandet 438 568 536 
in % 16,0 18,7 16,9 
 
Von den überprüften 1747 Betrieben sind in 22,8 % der Fälle lebensmittelrechtlich relevante 
Feststellungen gemacht worden. Neben dem deutlich überwiegenden Teil kleinerer Mängel 
wurden auch schwerwiegende Verstöße festgestellt. So wurden bei den 536 beanstandeten 
Kontrollen hauptsächlich Verstöße im Hygienemanagement und betrieblicher Eigenkontrolle, 
sowie bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln festgestellt. 
 
7.1.1  Lebensmittelüberwachung im Gastronomiebereich 
 
Beispielhaft sollen hier die Inspektionen im Dienstleistungsbereich, insbesondere Gastronomie, 
im Vergleich zum Vorjahr herausgenommen werden und besonders beleuchtet werden.  
 
 2009 2010 
Gastronomie-Betriebe, gesamt 961 983 
Betriebe, kontrolliert 597 511 
Kontrollen, gesamt 925 814 
Kontrollen, beanstandet in % 28,7 24,7 
 
Das Ergebnis der Kontrollen 2010 (2009)  liegt mit 24,7% (28,7%) Beanstandungen in die-
sem Bereich wie im Vorjahr weit über dem Durchschnitt von 16,9 % (18,7%) aller Kontrollen, 
wenn auch ein leichter Besserungstrend zu erkennen ist. Besonders im Bereich der Speise-
gaststätten ist mit 36,7% (39,9%) beanstandeten Kontrollen immer noch eine hohe Bean-
standungsquote zu erkennen.  
Um dem entgegen zu wirken wurde 2010 ein Merkblatt erarbeitet, das die lebensmittelrecht-
lichen Vorschriften in der Gastronomie aufzeigt. Dieses Merkblatt wird an die Gastronomie-
betriebe verteilt. Anhand dieses Merkblattes sollen die Betriebe in die Lage versetzt werden, 
zu überprüfen, welche dieser Vorschriften sie schon erfüllen, wie Ihr Betrieb strukturiert ist, 
wo noch Mängel in Ihrem Betrieb sind, und wie sie die geforderten Vorschriften umsetzen 
können. 
Des Weiteren wurde mit verstärkten gebührenpflichtigen Nachkontrollen diesem Ungleich-
gewicht nachgegangen. Allein 53 der 113 Nachkontrollen fanden im Gastronomiebereich 
statt.

- 12 -  
Betriebsinspektionen im Gastronomiebereich 
2010 
Kontrollen kontrollierte 
Betriebe 
Kontrollen 
mit Verstoß 
Betriebe 
mit  
Verstoß 
beanstandete  
Kontrollen  
in % 
Cafes/ Milchbars/ 
Eisdiele ohne ei-
gene Herstellung 
42 34 8 7 19,0 
Imbissbetriebe 
einschl. mobile  
Einrichtung 
396 187 65 63 16,4 
Pension Hotel  
(garni) 4 4 0 0 0,0 
Schankwirtschaft 48 45 9 9 18,8 
Speisegaststätte 324 241 119 104 36,7 
gesamt 814 511 201 183 24,7 
 
 
 
 
7.2 Probenentnahmen und Untersuchungen 
 
Im Jahr 2010 wurden von unserer LMÜ insgesamt 1541 amtliche Proben in 509 Betrieben 
entnommen. Es wurden 106 Fremdproben von uns bearbeitet. Diese beanstandeten Proben 
wurden von anderen Überwachungsbehörden genommen und gehören zu unserem Zustän-
digkeitsbereich, da  der Herstellungsbetrieb bzw. Importeur in der Stadt Münster ansässig ist. 
24 Proben von Verbrauchern wurden als nicht amtliche Proben ‚Beschwerdeproben’ entge-
gengenommen.  
Von den insgesamt 1541 amtlichen Proben wurden 248 Proben (16 %) beanstandet. Die 
Beanstandungsquote von Proben, die aufgrund von Verbraucherbeschwerden (s. Ziffer 7.3) 
eingegangen sind, liegt überdurchschnittlich hoch bei 50%.  
Als Serviceleistung für das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-
Emscher-Lippe (CVUA-MEL) wurden in Amtshilfe 20 Proben zur Untersuchung auf Radioak-
tivität entnommen. Keine dieser Proben wies Überschreitungen der Grenzwerte auf.  
  
 
Probenentnahmen: 
 
 2008 2009 2010 
Proben, amtl. gesamt 1312 1357 1541 
Proben, amtl. beanstandet 269 274 248 
Fremdproben 83 88 106 
Beschwerdeproben 30 40 24 
Proben nach Strahlen-
schutzvorsorgegesetz 11 14 20

- 13 -  
7.3 Verbraucherbeschwerden / -beratung 
 
Die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden bekommt eine immer größere Bedeutung, da kom-
petente zeitnahe und effektive Bearbeitung von Kundenbeschwerden zur Sicherstellung des 
bestmöglichen Verbraucherschutzes beitragen.  
141 Verbraucherbeschwerden wurde zeitnah mit 69 Beschwerdekontrollen nachgegangen. 
Die 24 Beschwerdeproben wurden zur Untersuchung zum CVUA-MEL gebracht und in 18 
Fällen wurde eine amtl. Verfolgsproben zum Vergleich dazu entnommen.  
Von den 141 Verbraucherbeschwerden waren 38 (=27%) berechtigt . 
 
 2008 2009 2010 
Verbraucherbeschwerden 131 151 141 
berechtigt 33 24 38 
Beschwerdeproben 30 39 24 
Beschwerdekontrollen 98 105 69 
 
7.3.1  Verbraucherberatung 
 
Auch die Verbraucherberatung ist ein ernstgenommenes Thema bei der LMÜ. 
 
Hier (mit einem kleinen Augenzwinkern) ein Dialog, der so stattgefunden hat: 
 
Mitarbeiter: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Guten 
 Tag… wie kann ich Ihnen helfen? 
Bürger: Ja, ich will mich mal beschweren… 
Mitarbeiter: Worum geht es denn genau? 
Bürger: Also ich habe da Trüffelpralinen gekauft, und die waren ganz 
schön teuer, aber nun muss ich feststellen, dass da überhaupt keine Trüffel 
drin sind, das ist doch nicht ok, oder? 
Mitarbeiter:  Nun ja. Der Begriff „ Trüffel“ rührt von dem ebenfalls als rar und wertvoll einge-
schätzten Trüffelpilz her, obwohl Pilz und Praline außer einer gewissen äuße-
ren Ähnlichkeit nichts gemeinsam haben. 
Bürger: Ah ha, so ist das also …Dann ist das genauso wie bei der 
Kinderwurst und dem Hundekuchen… 
 
 
 
 
 
7.4 Maßnahmen in der Lebensmittelüberwachung 
 
Bei den beanstandeten Kontrollen und Proben wurden in 106 Fällen Maßnahmen nach dem 
Ordnungswidrigkeitenrecht/Strafrecht, wie z.B. Verwarnungen mit und ohne Verwarngeld, 
Bußgelder oder Strafverfahren mit Abgabe an den Staatsanwalt, ergriffen. 
Darüber hinaus wurden 21 Ordnungsverfügungen zur Gefahrenabwehr (Sicherstellungen, 
unschädliche Beseitigung, Verbot des Inverkehrbringen) ausgesprochen. Eine Betriebs-
schließung hat 2010 nicht stattgefunden.

- 14 -  
7.5 Fälle von herausragender Bedeutung 
 
 
7.5.1 Schulen und Kindergärten 
Der Ausbau des Offenen Ganztagsbereiches in Schulen und Kindertagesstätten erfordert ei-
ne professionell geführte  Gemeinschaftsverpflegung für Kinder und Jugendliche. Deshalb 
erfolgte von Seiten der Lebensmittelüberwachung eine intensive Baubetreuung und -
beratung. In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt wurde das  Küchenpersonal ge-
schult.  
 
7.5.2 Medienarbeit 
Das WDR-Fernsehen hat uns im Jahr 2010 einige Male über die Schulter geschaut. Zum ei-
nen, an einem heißen Sommertag bei einer Kontrolle  unseres prämierten Wochenmarktes, 
bei der die Kühlfähigkeit der Verkaufsfahrzeuge überprüft wurde. 
Zum anderen, berichteten sie über uns als ‚Testlabor’ für Pizzabringdienste, bei dem wir Grö-
ße, Qualität und Kennzeichnung von Ersatzstoffen, wie z.B. Kunstkäse, in Augenschein 
nahmen. 
 
7.5.3 Rückrufaktion 
Hier beispielhaft die Chronologie einer Rückrufaktion, die im Jahre 2010 von unserem Amt 
eingeleitet wurde: 
 
11.08.2010 
Eingang der Bürgerbeschwerde: 
Es erschien eine Bürgerin im Amt 39 mit Nudeln. Diese Nudeln wiesen sowohl im unge-
kochten als auch im gekochten Zustand dunkle Einschlüsse auf. Sie hatte diese Nudeln 
ca. 14 Tage vorher gekauft. In dem Supermarkt, in dem diese Nudeln gekauft wurden, 
wurden unverzüglich eine Verdachtskontrolle und die Entnahme von Verfolgsproben 
durchgeführt. Bei der weiteren Verfolgung dieser Verbraucherbeschwerde wurden meh-
rere Supermärkte aufgesucht und Nudeln desselben Herstellers augenscheinlich geprüft 
und Stichproben entnommen, insbesondere Gabelspagetti, Maccaronelli und Shipli-
Nudeln. Die Restware wurde vorläufig sichergestellt. 
17.08.2010 
Im CVUA-MEL wurde sehr schnell nachgewiesen, dass es sich um Schimmelbefall han-
delt. Daraufhin wurde mit dem Hersteller, den Transportunternehmen, den Groß- und 
Zwischenhändlern, deren zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörden Kontakt  auf-
genommen mit der Bitte um Prüfung auf Herstellungsfehler, Transport oder Lagerschä-
den. Das LANUV und das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz des Landes NRW (MKULNV) wurden informiert. Es wurde eine 
Schnellwarnung in das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermit-
tel eingegeben, die bundesweit zu einem organisierten Rückruf der betroffenen und ver-
dächtigen Ware führte. 
Entnahme und  Durchführung weiterer Verdachtsproben und weiterer Verdachtskontrol-
len in Münster. 
20.08.2010 
Interner Warenrückruf durch die Supermarktkette mit Angabe der betroffenen Sorten, 
Chargen-Nummern und Mindesthaltbarkeitsdaten. 
Es besteht der dringende Verdacht eines Produktionsfehlers, der von der zuständigen 
Überwachungsbehörde abschließend bearbeitet wird.

- 15 -  
8. Milchhygiene  
 
In der Stadt Münster sind insgesamt 40 Milcherzeuger registriert, 4 Betriebe davon sind als 
„Milch-ab-Hof“-Betriebe gemeldet. Einer dieser Betriebe betreibt eine eigene Hofmolkerei, er 
erzeugt dort pasteurisierte Milch, Joghurt, Quark und Molke zur Direktvermarktung.  
 
Alle Milcherzeuger liefern ihre Milch bei der Molkerei ab. Die abgegebene Milch wird über die 
Molkerei und den Milchkontrollverband regelmäßig auf Zellzahl, Keimzahl und Gefrierpunkt-
erniedrigung (Nachweis für die Beimengung von Fremdwasser) und andere Qualitätskriterien 
untersucht. Das Amt 39 wird monatlich über die Untersuchungswerte informiert. 
 
Durch den Runderlass des MKULNV vom 22.12.2008 „zur Durchführung der Überwachung 
im Bereich Milch“ werden die Bestimmungen des europäischen Lebensmittelhygienerechts 
und der nationalen Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen 
Lebensmittelhygienerechts in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.   
 
Mittels eines festgelegten 3-Stufensystem sind geeignete Maßnahmen anzuwenden: 
 
1. Nach Meldung durch den Milchkontrollverband, dass die vorgeschriebenen Güte-
kriterien bei der Rohmilch nicht erfüllt sind, wird der Betrieb aufgefordert durch 
geeignete Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. 
 
2. Weichen die Untersuchungsergebnisse im Folgemonat wiederum von den vorge-
schriebenen Werten ab, ist eine gebührenpflichtige amtliche Kontrolle durch-
zuführen. 
 
3. Sollten die Milchwerte im Verlauf der drei Folgemonate nach der Erstmeldung 
nicht den Milchgütekriterien entsprechen ist per Ordnungsverfügung das Milchlie-
ferverbot anzuordnen. 
Die Milchliefererlaubnis kann erst erteilt werden, wenn durch Umsetzung geeigne-
ter Maßnahmen die Einhaltung der Kriterien für Rohmilch nachgewiesen werden 
kann. 
 
Im Jahr 2010 wurden in 10 Fällen die betroffenen Betriebe aufgefordert durch geeignete 
Maßnahmen die Milchgütekriterien zu erfüllen und in einem Fall wurde zusätzlich eine ge-
bührenpflichtige Kontrolle durchgeführt. Milchlieferverbote mussten nicht angeordnet werden. 
 
 
9. Schlachttier- und Fleischuntersuchungen 
 
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung hat das Ziel, sicherzustellen, dass nur gesund-
heitlich und qualitativ einwandfreies Fleisch an den Verbraucher abgegeben wird. Dabei wird 
jedes einzelne Tier vor (Schlachttieruntersuchung) und nach (Fleischuntersuchung) der 
Schlachtung untersucht.  
 
Die gesetzliche Kontrolle findet daher schon vor dem Handeln bzw. der Abgabe des Flei-
sches an Verbraucher statt. 
 
 
9.1 Schlachttieruntersuchungen von Geflügel 
 
Die Schlachttieruntersuchung von Geflügel (Lebendbeschau) im Erzeugerbetrieb wird unmit-
telbar vor dem Transport zum Schlachtbetrieb durchgeführt. Hierbei wird das Schlachtgeflü-
gel auf Zoonosen (auf Mensch und Tier übertragbare Krankheiten), Störungen des Allge-
meinbefindens, Anzeichen der Verabreichung pharmakologisch wirksamer oder anderer

- 16 -  
Stoffe, wodurch das Geflügelfleisch für den Verzehr durch den Menschen untauglich wird, 
untersucht.  
Darüber hinaus werden die vom Halter des Schlachtgeflügels geführten Nachweise bezüg-
lich Haltung, Mastleistungsdaten, tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen, Krankhei-
ten und Todesfälle der Tiere überprüft. 
  
 
 2008 2009 2010 
Hühner 542.900 524.100 584.800 
Puten 70.500 84.460 97.370 
Kontrollen 38 41 47 
 
 
9.2 Schlachtungen 
 
Im Stadtgebiet existiert nur noch ein Betrieb, der gewerblich schlachtet. Alle übrigen 
Schlachtungen werden privat durchgeführt (Hausschlachtungen).  
 
 2008 2009 2010 
Rinder 22 22 27 
Schweine 229 250 248 
Schafe/Ziegen - - - 
Wild 25 12 31 
Gesamt 276 284 306 
 
Zusätzlich zur Fleischuntersuchung wird bei Schweinen und erlegten Wildschweinen 
(Schwarzwild) eine Trichinenuntersuchung durchgeführt. In dem Berichtszeitraum wurden 
296 Wildschweine auf Trichinen untersucht. In keinem Fall wurden Trichinen nachgewiesen. 
 
 
9.3 Hygieneüberwachung in dem EU-zugelassenen Verarbeitungs- und Hackfleisch-
verarbeitungs-Betrieb 
 
Im Berichtsjahr 2010 war, wie bereits in den Vorjahren, nur ein EU-zugelassener Fleischbe-
trieb zu überwachen. Dort wurden produktionsabhängig bis zu sechs Kontrollen wöchentlich 
durchgeführt. Aufgrund von Produktionssteigerungen und der erforderlichen Ausstellung von 
Genusstauglichkeitsbescheinigungen für den Export stieg der zeitliche Aufwand der einzel-
nen Kontrollbesuche jedoch an. 
 
 2008 2009 2010 
Personal 750 800 810 
Absatz  
(in Tonnen) 75.000 76.000 77.000 
Umsatz  
(in Mio €) 333,0 320,0 322,0

Beratungsverlauf (1)

06.07.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Nieberdingstraße 30a
  • Umgehungsstraße
  • Schelmenstiege 1

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0480/2011
Typ
Vorlagen
Datum
22.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37