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AN/1241/2025

Herstellung der Verkehrssicherheit in Höhenhaus

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 02.09.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 08.09.2025, TOP 7.2.8

Anfrage Verkehrssicherheit Höhenhaus

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Anfrage Verkehrssicherheit Höhenhaus

6481 Zeichen

Gleichlautend an:       
 
Herrn Bezirksbürgermeister     
Norbert Fuchs 
- Stadtbezirk Mülheim- 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
- Rathaus-  
Köln, 31.08.2025 
Anfrage 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, die nachfolgende Anfrage in die 
Tagesordnung der nächsten Sitzung am 08.09.2025 aufzunehmen. 
 
Betreff:  Herstellung der Verkehrssicherheit in Höhenhaus 
 
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wann wird die Verwaltung i m Höhenhauser Zentrum die (neuen) rechtlichen Vorgaben zur 
Einrichtung sicherer Wege um Schulen, KiTas und Senioreneinrichtungen vollständig 
umsetzen (z.B. Tempo 30 im Umkreis der Einrichtungen  und Lückenschluss von Tempo 30 
Strecken), um besonders risikobehaftete Bevölkerungsgruppen zu schützen? 
 
2. Was unternimmt die Verwaltung, um eine sichere Querung am Bahnübergang Wupperweg 
für Fußgänger:innen zu ermöglichen? 
 
3. Welche Unfälle haben sich dort seit den von der BV beschlossenen Anträgen zur Einrichtung 
einer sicheren Querung des Bahnübergangs am Wupperweg ereignet?  
 
 
Begründung: 
 
Die Fragen beziehen sich auf mehrere von uns i n den letzten Jahren  gestellten und von  der BV 
verabschiedeten Anträge, die auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger- und auch 
Radfahrer:innen in Höhenhaus abzielen, von der Verwaltung aber abgelehnt oder bisher nicht 
(vollständig) umgesetzt wurden.  
 
Seit Frühjahr 2025 ist eine neue StVO-Novelle in Kraft, die der Verwaltung folgende neue rechtliche 
Grundlagen zur Einrichtung von Tempo 30 ermöglicht: 
„Streckenbezogenes Tempo 30 (Zeichen 274) kann gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4 Nr. 4 und 6 StVO 
nun auch ohne den Nachweis einer „besonderen Gefahrenlage“ und damit erleichtert angeordnet 
werden  
• als Lückenschluss (bis zu 500 Metern) zwischen zwei vorhandenen Tempo 30-Strecken, 
• an Fußgängerüberwegen (FGÜ - „Zebrastreifen“), 
• an Spielplätzen, 
• an hochfrequentierten Schulwegen, 
• im Nahbereich von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.  
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim, 
Wiener Platz 2a - 51065 Köln, 
 
Tel.: 0221/6707-303, E-Mail: spd-bv9@stadt-koeln.de

Gemäß VwV -StVO soll Tempo 30 an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und 
Behinderteneinrichtungen unter bestimmten Bedingungen der Regelfall sein , auch im Zuge von 
klassifizierten Straßen (Bundes -, Landes - und Kreisstraßen) und anderen Hauptverkehrs- und 
Vorfahrtstraßen. […] 
(Quelle:https://www.umwelt.nrw.de/themen/verkehr/strasse/strassenverkehrsordnung) 
 
Die Verwaltung kann demnach nun Beschlüsse der BV umsetzen, die zuvor mit der Begründung 
fehlender rechtlicher Grundlagen abgelehnt worden sind.  
 
Sowohl das erste Beispiel, als auch die beiden letzten Beispiele aus dem Auszug der Novelle treffen 
sowohl auf die Verkehrssituation im Höhenhauser Zentrum zu (Honschaftsstr. südlich des Weidenbruch 
→ Lückenschluss, sowie stark frequentierter Schulweg einer Schule für Kinder mit Förderbedarf)  als 
auch auch auf den Streckenabschnitt des Weidenbruchs zwischen der Kreuzung Honschaftsstr. bis zur 
Gesamtschule Höhenhaus zu, auf dem ebenso Tempo 30 benötigt wird (u.a. Schulweg zur Willy-Brandt 
Gesamtschule).  
 
Da es zum einen schon dahingehende Beschlüsse der BV gibt und zudem auch rechtliche Vorgaben 
zum Schutz von vulnerablen Verkehrsteilnehmenden sollte die Verwaltung die Einrichtung von Tempo 
30 umsetzen können.  
   
Erläuterungen zu Frage 1:  
 
Schulweg Förderschule Thymianweg 
Die Situation für Fußgänger:innen und Radfahrende auf der Honschaftsstr. (kein Radweg vorhanden) 
ist unübersichtlich und gefährlich  (s. Anträge zur Parksitauation an und vor der Kreuzung zum 
Weidenbruch).  Diese Strecke wird zudem täglich von vielen Schüler:innen genutzt – denn an die 
Honschaftsstr. grenzt die Förderschule Thymianweg. Zwar wurde um das Tor der Schule auf einer 
Teilstrecke des Weidenbruch bereits Tempo 30 eingerichtet, was begrüßenswert ist, aber nicht 
ausreicht. Die Geschwindigkeitsreduzierung wird nicht nur hundert Meter um das Schultor herum 
benötigt, sondern um die komplette Schule herum.  
 
Im Weidenbruch - Schul-/ KiTa-Weg und Einkaufszentrum Höhenhaus  
Die Straße im Weidenbruch bedarf einer weiteren Temporeduzierung, da sich hier zum einen das 
Einkaufs-/ Einzelhandelszentrum von Höhenhaus befindet und es deshalb dort zum einen  sehr 
unübersichtlichen Ein- und Ausparken und vielen Straßenüberquerungen durch Fußgänger:innen und 
Radfahrende kommt. Zudem wird die Straße auch von vielen Schulkindern als Schulweg genutzt, die 
zur Willy Brandt Gesamtschule , der Förderschule Thymianweg  oder zu den naheliegenden 
Grundschulen gehen oder auch von Familien mit kleinen  Kindern, die zu den vielen KiTas im 
Höhenhauser Zentrum gelangen wollen (an St. Johann Baptist, Krabbelkäfer & Co, Zwergenreich, etc.). 
 
Schutz der Umwelt und Gesundheit der Verkehrsteilnehmenden und Anwohner:innen 
Die Betroffenen wünschen sich von Politik und Verwaltung Maßnahmen zum Schutz ihrer Gesundheit 
und der ihrer Kinder. Sollte es keine Verbesserungen geben und der Schul - und KiTa-Weg weiterhin 
gefährlich bleiben, wird es sicher mehr  „Eltern-Taxi“ geben, was zu m Anstieg des motorisierten 
Verkehrs und zur Verschlimmerung der Lage führen wird. Dies wirkt sich zudem negativ auf das 
Streben nach Einhaltung der Klimaziele aus.  
 
Erläuterungen zu Fragen 2 und 3: 
Der Bahnübergang am Wupperweg wird täglich von vielen Fußgänger:innen, darunter vielen 
Schüler:innen der anliegenden Grundschulen (Am Rosenmaar, Johannisschule) und Familien, die die 
KiTas erreichen möchten, überquert. Viele müssen den Bahnübergang überqueren, um zur Linie 4 und 
angrenzende Wohnsiedlungen zu gelangen. Es fehlt immer noch eine sichere Querungsmöglichkeit 
und ein Fußweg auf der Honschaftsstr. hinter den Bahngleisen in Richtung Süden (Richtung 
Johannisschule und Höhenhaus Zentrum). Den Presseberichten zufolge ist genau an dieser Kreuzung 
ein Kind  zu Schaden gekommen.  Um weitere Verkehrsunfälle z u vermeiden und risikobehaftete 
Bevölkerungsgruppen zu schützen, ist dringend Handlungsbedarf geboten. 
 
 
       gez. Berit Kranz              gez. Alexander Lünenbach 
          Berit Kranz                                 Alexander Lünenbach 
     (stellv. SPD-Fraktionsvorsitzende)                                  (SPD-Fraktionsvorsitzender)

Beratungsverlauf (1)

08.09.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/1241/2025
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
02.09.2025
Erstellt
02.09.2025 08:46