AN/1241/2025
Herstellung der Verkehrssicherheit in Höhenhaus
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Anfrage Verkehrssicherheit Höhenhaus
6481 Zeichen
Gleichlautend an:
Herrn Bezirksbürgermeister
Norbert Fuchs
- Stadtbezirk Mülheim-
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
- Rathaus-
Köln, 31.08.2025
Anfrage
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, die nachfolgende Anfrage in die
Tagesordnung der nächsten Sitzung am 08.09.2025 aufzunehmen.
Betreff: Herstellung der Verkehrssicherheit in Höhenhaus
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann wird die Verwaltung i m Höhenhauser Zentrum die (neuen) rechtlichen Vorgaben zur
Einrichtung sicherer Wege um Schulen, KiTas und Senioreneinrichtungen vollständig
umsetzen (z.B. Tempo 30 im Umkreis der Einrichtungen und Lückenschluss von Tempo 30
Strecken), um besonders risikobehaftete Bevölkerungsgruppen zu schützen?
2. Was unternimmt die Verwaltung, um eine sichere Querung am Bahnübergang Wupperweg
für Fußgänger:innen zu ermöglichen?
3. Welche Unfälle haben sich dort seit den von der BV beschlossenen Anträgen zur Einrichtung
einer sicheren Querung des Bahnübergangs am Wupperweg ereignet?
Begründung:
Die Fragen beziehen sich auf mehrere von uns i n den letzten Jahren gestellten und von der BV
verabschiedeten Anträge, die auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger- und auch
Radfahrer:innen in Höhenhaus abzielen, von der Verwaltung aber abgelehnt oder bisher nicht
(vollständig) umgesetzt wurden.
Seit Frühjahr 2025 ist eine neue StVO-Novelle in Kraft, die der Verwaltung folgende neue rechtliche
Grundlagen zur Einrichtung von Tempo 30 ermöglicht:
„Streckenbezogenes Tempo 30 (Zeichen 274) kann gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4 Nr. 4 und 6 StVO
nun auch ohne den Nachweis einer „besonderen Gefahrenlage“ und damit erleichtert angeordnet
werden
• als Lückenschluss (bis zu 500 Metern) zwischen zwei vorhandenen Tempo 30-Strecken,
• an Fußgängerüberwegen (FGÜ - „Zebrastreifen“),
• an Spielplätzen,
• an hochfrequentierten Schulwegen,
• im Nahbereich von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim,
Wiener Platz 2a - 51065 Köln,
Tel.: 0221/6707-303, E-Mail: spd-bv9@stadt-koeln.de
Gemäß VwV -StVO soll Tempo 30 an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und
Behinderteneinrichtungen unter bestimmten Bedingungen der Regelfall sein , auch im Zuge von
klassifizierten Straßen (Bundes -, Landes - und Kreisstraßen) und anderen Hauptverkehrs- und
Vorfahrtstraßen. […]
(Quelle:https://www.umwelt.nrw.de/themen/verkehr/strasse/strassenverkehrsordnung)
Die Verwaltung kann demnach nun Beschlüsse der BV umsetzen, die zuvor mit der Begründung
fehlender rechtlicher Grundlagen abgelehnt worden sind.
Sowohl das erste Beispiel, als auch die beiden letzten Beispiele aus dem Auszug der Novelle treffen
sowohl auf die Verkehrssituation im Höhenhauser Zentrum zu (Honschaftsstr. südlich des Weidenbruch
→ Lückenschluss, sowie stark frequentierter Schulweg einer Schule für Kinder mit Förderbedarf) als
auch auch auf den Streckenabschnitt des Weidenbruchs zwischen der Kreuzung Honschaftsstr. bis zur
Gesamtschule Höhenhaus zu, auf dem ebenso Tempo 30 benötigt wird (u.a. Schulweg zur Willy-Brandt
Gesamtschule).
Da es zum einen schon dahingehende Beschlüsse der BV gibt und zudem auch rechtliche Vorgaben
zum Schutz von vulnerablen Verkehrsteilnehmenden sollte die Verwaltung die Einrichtung von Tempo
30 umsetzen können.
Erläuterungen zu Frage 1:
Schulweg Förderschule Thymianweg
Die Situation für Fußgänger:innen und Radfahrende auf der Honschaftsstr. (kein Radweg vorhanden)
ist unübersichtlich und gefährlich (s. Anträge zur Parksitauation an und vor der Kreuzung zum
Weidenbruch). Diese Strecke wird zudem täglich von vielen Schüler:innen genutzt – denn an die
Honschaftsstr. grenzt die Förderschule Thymianweg. Zwar wurde um das Tor der Schule auf einer
Teilstrecke des Weidenbruch bereits Tempo 30 eingerichtet, was begrüßenswert ist, aber nicht
ausreicht. Die Geschwindigkeitsreduzierung wird nicht nur hundert Meter um das Schultor herum
benötigt, sondern um die komplette Schule herum.
Im Weidenbruch - Schul-/ KiTa-Weg und Einkaufszentrum Höhenhaus
Die Straße im Weidenbruch bedarf einer weiteren Temporeduzierung, da sich hier zum einen das
Einkaufs-/ Einzelhandelszentrum von Höhenhaus befindet und es deshalb dort zum einen sehr
unübersichtlichen Ein- und Ausparken und vielen Straßenüberquerungen durch Fußgänger:innen und
Radfahrende kommt. Zudem wird die Straße auch von vielen Schulkindern als Schulweg genutzt, die
zur Willy Brandt Gesamtschule , der Förderschule Thymianweg oder zu den naheliegenden
Grundschulen gehen oder auch von Familien mit kleinen Kindern, die zu den vielen KiTas im
Höhenhauser Zentrum gelangen wollen (an St. Johann Baptist, Krabbelkäfer & Co, Zwergenreich, etc.).
Schutz der Umwelt und Gesundheit der Verkehrsteilnehmenden und Anwohner:innen
Die Betroffenen wünschen sich von Politik und Verwaltung Maßnahmen zum Schutz ihrer Gesundheit
und der ihrer Kinder. Sollte es keine Verbesserungen geben und der Schul - und KiTa-Weg weiterhin
gefährlich bleiben, wird es sicher mehr „Eltern-Taxi“ geben, was zu m Anstieg des motorisierten
Verkehrs und zur Verschlimmerung der Lage führen wird. Dies wirkt sich zudem negativ auf das
Streben nach Einhaltung der Klimaziele aus.
Erläuterungen zu Fragen 2 und 3:
Der Bahnübergang am Wupperweg wird täglich von vielen Fußgänger:innen, darunter vielen
Schüler:innen der anliegenden Grundschulen (Am Rosenmaar, Johannisschule) und Familien, die die
KiTas erreichen möchten, überquert. Viele müssen den Bahnübergang überqueren, um zur Linie 4 und
angrenzende Wohnsiedlungen zu gelangen. Es fehlt immer noch eine sichere Querungsmöglichkeit
und ein Fußweg auf der Honschaftsstr. hinter den Bahngleisen in Richtung Süden (Richtung
Johannisschule und Höhenhaus Zentrum). Den Presseberichten zufolge ist genau an dieser Kreuzung
ein Kind zu Schaden gekommen. Um weitere Verkehrsunfälle z u vermeiden und risikobehaftete
Bevölkerungsgruppen zu schützen, ist dringend Handlungsbedarf geboten.
gez. Berit Kranz gez. Alexander Lünenbach
Berit Kranz Alexander Lünenbach
(stellv. SPD-Fraktionsvorsitzende) (SPD-Fraktionsvorsitzender)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1241/2025
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 02.09.2025
- Erstellt
- 02.09.2025 08:46