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1728/2022

Kommunaler Fonds "Kulturelle Bildung"

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 31.05.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 31.05.2022

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

8808 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/404 
AN/0965/2022 
Vorlagen-Nummer 31.05.2022 
 1728/2022 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 31.05.2022 
 
Kommunaler Fonds "Kulturelle Bildung" 
Beschlussvorlage AN/0965/2022  
In Umsetzung des Haushaltsbeschlusses werden im Bereich kulturelle Bildung 100.000€ (Bereich 04 
Kunst und Wissenschaft, 0416 Kulturförderung) freigegeben, um einen kommunalen Fonds „Kulturelle 
Bildung“ aufzulegen.  
 
Umsetzung: Der Fonds wird angesiedelt bei KUBIK. Über die Förderung entscheidet eine Jury, zu-
sammengesetzt aus Vertreter*innen der Steuergruppe KUBIK d.h. amts- und dezernatsübergreifend 
aus dem Amt für Schulentwicklung, dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, dem Amt für Weiterbil-
dung, dem Kulturamt und dem Museumsdienst Köln. Die Jury tagt zwei bis drei Mal im Jahr und ent-
scheidet über die eingereichten Projekte und längerfristigen Programme. Die Förderempfehlungen 
der Jury werden den Ausschüssen Jugendhilfe, Schule und Weiterbildung sowie Kunst und Kultur zur 
Bestätigung vorgelegt. 
 
Bei der Umsetzung des Beschlusses bitten wir um Berücksichtigung folgender Punkte: 
- Prozess der Antragstellung: Die Akquise der Fördergelder erfolgt möglichst unbürokratisch für 
die Einrichtungen, um Honorare (z. B. für kooperierende Künstler*innen, Träger der freien 
Szene) und Sachkosten finanzieren zu können. Eine Jury (Gremium aus Verwaltung und Insti-
tutionen kultureller Bildung) entscheidet über Förderung. 
- Antragsteller*innen: Förderanträge können von Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen oder Ein-
richtungen gestellt werden. 
- Inhaltliche Kriterien:  
o Gefördert werden Kooperationsprojekte, von denen mindestens eine Partie dem Be-
reich Kunst und Kultur sowie mindestens eine Partie aus dem Bereich Bildung, Jugend, 
Familie und Senior*innen angehört (z. B. Zusammenarbeit zwischen Künstler*in oder 
Einrichtung der freien Szene mit Schule oder Jugendclub).  
o Es werden Projekte gefördert, die weit hinausgehen über singuläre Events, reine thea-
ter- und tanzpädagogische Projekte oder herkömmlicher Theater- und Tanzprojekte, 
die sich in der Regel jeweils entweder auf Kunstproduktion, Kunstvermittlung oder 
Kunstrezeption beschränken. Die Projekte bieten Kindern, Jugendlichen, jungen Er-
wachsenen und Senior*innen neue Zugangsformen zu Kunst und Kultur. Die Teilneh-
menden nutzen die Bühne, das Tonstudio, Zeichnungen, Texte, Skulpturen, Kameras 
und vieles mehr, um ihre eigenen Ideen umzusetzen und sich mit aktuellen gesell-
schaftlichen Fragen auseinanderzusetzen. Projekte aller künstlerischen Richtungen 
können sich für eine Förderung bewerben. 
o Nachhaltige Vernetzung der Bildungseinrichtung mit Künstler*innen, Institutionen der 
freien Szene, ggf. weiteren Institutionen 
o Förderungen insbesondere im sozialräumlichen Kontext  
o Dokumentation der Projektschritte und Darlegung der Zielerreichung seitens der An-
tragsteller*innen 
- Förderfristen: Es soll zwei bis drei Förderfristen pro Jahr geben.

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- Art der Förderung: Möglich sind Projektförderungen und institutionelle Förderungen, für Ko-
operationen, in denen sich junge Menschen auf künstlerischem Weg mit Themen auseinan-
dersetzen, die sie bewegen. 
 
Wir bitten die Verwaltung, ein entsprechendes Konzept zur Verstetigung des Fonds im Haushaltsplan 
vorzulegen. Wir bitten außerdem darum, die Ausschüsse Jugendhilfe, Kunst und Kultur sowie Schule 
und Weiterbildung über die weiteren Schritte in Kenntnis zu setzen. 
 
Begründung: 
Der Fonds soll Trägern und Akteur*innen die Möglichkeit geben, kulturelle Bildung in ihren Einrich-
tungen anzubieten (z. B. Schulen, KiTas, OGTS, Jugend(hilfe)einrichtungen, Senior*innen—Gruppen 
etc.). So kann Kultur bereits frühzeitig in den Bildungsprozess eingebunden und aber auch im fortge-
schrittenen Alter für kreative Projekte und Prozesse empowern. Durch die synergetische Arbeit zwi-
schen Bildungspartie und künstlerischer Einrichtung entsteht eine Kooperation auf Augenhöhe. Dabei 
wird insbesondere angestrebt, Vernetzungen zu fördern, die nachhaltig darauf angelegt sind, Projekte 
Kultureller Bildung gemeinsam mit freien Künstlerinnen und Künstlern und Institutionen der freien 
Szene zu entwickeln und zu begleiten. 
 
Begründung der Dringlichkeit : 
Eine Beantwortung (0731/2022) aus Dezernat IV enthielt bereits Hinweise auf die Verteilung der be-
reitstehenden Mittel für den Fonds „Kulturelle Bildung“. Um die Mittel tatsächlich im Rahmen des 
Fonds zu verankern, ist der Antrag als dringlich zu stellen. Zudem ist es notwendig, den Fonds jetzt 
aufzusetzen, damit er im Jahr 2022 noch wirksam werden kann. 
 
 
 
Stellungnahme von 404/5 – KuBiK 
 
Das Vorhaben, einen Fonds „Kulturelle Bildung“ einzurichten, um Projekte und längerfristige Pro-
gramme Kultureller Bildung zu fördern, wird als sinnvoll eingeschätzt. Der Fonds würde eine große 
Lücke in der städtischen Förderstruktur schließen. Bislang konnten von der Koordinierungsstelle Ku-
BiK Projekte Kultureller Bildung nur über die Landesprogramme „Kulturrucksack“ und „Kultur und 
Schule“ gefördert werden, „Kulturrucksack“ mit eigener Kölner Richtlinie. 
 
Eine eigene Förderschiene bedeutet,  
 das Querschnittsthema Kulturelle Bildung in der Stadtgesellschaft strukturell zu stärken und zu 
verankern,  
 den unterschiedlichen Aspekten Kultureller Bildung gerecht zu werden,  
 Kulturelle Bildung als lebenslangen Prozess zu initiieren, 
 bedarfsgerecht und passgenau Projekte und Förderprogramme zu installieren,  
 neue, auch experimentelle und innovative Ideen zu unterstützen, 
 neue Kooperationen zwischen Kunstschaffenden und verschiedensten Institutionen auf den 
Weg zu bringen.  
 
Zur Umsetzung 
Mitglieder der Steuergruppe KuBiK sind neben den genannten Vertreter*innen auch die Stadtbiblio-
thek und das Amt für Integration und Vielfalt, so dass eine spartenübergreifende, fachlich hochkom-
petente und vielfältig zusammengesetzte Jury die eingereichten Projekte beurteilen könnte. Institutio-
nen kultureller Bildung sind indirekt über die Ausschüsse eingebunden. Als Jurymitglieder wären sie 
von einer eigenen Antragstellung ausgeschlossen. 
 
Zur Antragstellung 
Einfache und überschaubare Anträge müssen entwickelt werden, in denen 
 Projektschritte und die Darlegung von Projektzielen abgefragt werden, 
 die geplante zeitliche Dauer von Projekten genannt wird, 
 die fachliche Kompetenz der Akteur*innen erkennbar ist. 
Bei Projekten mit Kindern und Jugendlichen muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor-

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liegen.  
 
Zur Art der Förderung 
 Rechtsform ist das Zuwendungsrecht, 
 Förderkriterien für ein und mehrjährige Förderungen bis zu 3 Jahren müssen entwickelt wer-
den, 
 die Konditionen für eine institutionelle Förderung müssen geprüft werden, da es sich hierbei in 
der Regel um eine dauerhafte Unterstützung eines Vereins etc. handelt. 
 Förderdetails und maximale Fördersummen müssen festgelegt werden,  
 Projektschritte und die Darlegung von Projektzielen sollten im Antrag erkennbar sein, sind 
aber auch Teil des Verwendungsnachweises. 
 Welche fachlichen Kompetenzen sollen die Akteur*innen haben? 
 
Zu inhaltlichen Kriterien  
Sowohl das NRW Landesprogramm „Kulturrucksack“ als auch die sich in der Entwicklung befinden-
den „Culture Points“ des Amtes Kinder, Jugend und Familie sind Kooperationsprojekte von Kunst-
schaffenden bzw. Kultureinrichtungen mit Jugendeinrichtungen.  
Die Kooperationsprojekte eines Fonds „Kulturelle Bildung“ sollten sich von den bestehenden Pro-
grammen unterscheiden, neue, eher ungewöhnliche Zusammenarbeiten fördern, auch könnten Aus-
nahmen der Auflage sinnvoll sein.  
Beim Fonds „Kulturelle Bildung“ könnte z.B. die Umsetzung eigener künstlerischer Ideen im Kontext 
gesellschaftlicher Fragestellungen im Vordergrund stehen.  
Zu überlegen sind: 
 Inhaltliche Aspekte und neue Zugangsformen zu Kunst und Kultur vorzuschlagen, 
 eine Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Themen als Kriterium zu nennen,  
 einen Anteil Wissensvermittlung und rezeptive Anteile in Projekte einzuplanen. 
Förderungen sollten gleichermaßen auch außerhalb der Sozialräume möglich sein, Kriterium sollte 
die Erreichbarkeit der jeweiligen Zielgruppe sein, zumal Problemlagen in der Stadt nicht statisch sind.  
 
Ziel des Fonds wären nachhaltige Kooperationen von Bildungseinrichtungen mit Künstler*innen, Insti-
tutionen der freien Szene und anderen Institutionen, um Kunst und Kultur frühzeitig in Bildungspro-
zesse einzubinden und Menschen lebenslang zu kreativen Projekten und Prozessen zu befähigen 
und einzubinden und auch so die Kulturelle Teilhabe zu stärken. 
 
Eine erste Förderrunde könnte im 4. Quartal 2022 umgesetzt werden. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

31.05.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1728/2022
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
31.05.2022
Erstellt
19.05.2022 20:15