1728/2022
Kommunaler Fonds "Kulturelle Bildung"
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/404 AN/0965/2022 Vorlagen-Nummer 31.05.2022 1728/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 31.05.2022 Kommunaler Fonds "Kulturelle Bildung" Beschlussvorlage AN/0965/2022 In Umsetzung des Haushaltsbeschlusses werden im Bereich kulturelle Bildung 100.000€ (Bereich 04 Kunst und Wissenschaft, 0416 Kulturförderung) freigegeben, um einen kommunalen Fonds „Kulturelle Bildung“ aufzulegen. Umsetzung: Der Fonds wird angesiedelt bei KUBIK. Über die Förderung entscheidet eine Jury, zu- sammengesetzt aus Vertreter*innen der Steuergruppe KUBIK d.h. amts- und dezernatsübergreifend aus dem Amt für Schulentwicklung, dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, dem Amt für Weiterbil- dung, dem Kulturamt und dem Museumsdienst Köln. Die Jury tagt zwei bis drei Mal im Jahr und ent- scheidet über die eingereichten Projekte und längerfristigen Programme. Die Förderempfehlungen der Jury werden den Ausschüssen Jugendhilfe, Schule und Weiterbildung sowie Kunst und Kultur zur Bestätigung vorgelegt. Bei der Umsetzung des Beschlusses bitten wir um Berücksichtigung folgender Punkte: - Prozess der Antragstellung: Die Akquise der Fördergelder erfolgt möglichst unbürokratisch für die Einrichtungen, um Honorare (z. B. für kooperierende Künstler*innen, Träger der freien Szene) und Sachkosten finanzieren zu können. Eine Jury (Gremium aus Verwaltung und Insti- tutionen kultureller Bildung) entscheidet über Förderung. - Antragsteller*innen: Förderanträge können von Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen oder Ein- richtungen gestellt werden. - Inhaltliche Kriterien: o Gefördert werden Kooperationsprojekte, von denen mindestens eine Partie dem Be- reich Kunst und Kultur sowie mindestens eine Partie aus dem Bereich Bildung, Jugend, Familie und Senior*innen angehört (z. B. Zusammenarbeit zwischen Künstler*in oder Einrichtung der freien Szene mit Schule oder Jugendclub). o Es werden Projekte gefördert, die weit hinausgehen über singuläre Events, reine thea- ter- und tanzpädagogische Projekte oder herkömmlicher Theater- und Tanzprojekte, die sich in der Regel jeweils entweder auf Kunstproduktion, Kunstvermittlung oder Kunstrezeption beschränken. Die Projekte bieten Kindern, Jugendlichen, jungen Er- wachsenen und Senior*innen neue Zugangsformen zu Kunst und Kultur. Die Teilneh- menden nutzen die Bühne, das Tonstudio, Zeichnungen, Texte, Skulpturen, Kameras und vieles mehr, um ihre eigenen Ideen umzusetzen und sich mit aktuellen gesell- schaftlichen Fragen auseinanderzusetzen. Projekte aller künstlerischen Richtungen können sich für eine Förderung bewerben. o Nachhaltige Vernetzung der Bildungseinrichtung mit Künstler*innen, Institutionen der freien Szene, ggf. weiteren Institutionen o Förderungen insbesondere im sozialräumlichen Kontext o Dokumentation der Projektschritte und Darlegung der Zielerreichung seitens der An- tragsteller*innen - Förderfristen: Es soll zwei bis drei Förderfristen pro Jahr geben. 2 - Art der Förderung: Möglich sind Projektförderungen und institutionelle Förderungen, für Ko- operationen, in denen sich junge Menschen auf künstlerischem Weg mit Themen auseinan- dersetzen, die sie bewegen. Wir bitten die Verwaltung, ein entsprechendes Konzept zur Verstetigung des Fonds im Haushaltsplan vorzulegen. Wir bitten außerdem darum, die Ausschüsse Jugendhilfe, Kunst und Kultur sowie Schule und Weiterbildung über die weiteren Schritte in Kenntnis zu setzen. Begründung: Der Fonds soll Trägern und Akteur*innen die Möglichkeit geben, kulturelle Bildung in ihren Einrich- tungen anzubieten (z. B. Schulen, KiTas, OGTS, Jugend(hilfe)einrichtungen, Senior*innen—Gruppen etc.). So kann Kultur bereits frühzeitig in den Bildungsprozess eingebunden und aber auch im fortge- schrittenen Alter für kreative Projekte und Prozesse empowern. Durch die synergetische Arbeit zwi- schen Bildungspartie und künstlerischer Einrichtung entsteht eine Kooperation auf Augenhöhe. Dabei wird insbesondere angestrebt, Vernetzungen zu fördern, die nachhaltig darauf angelegt sind, Projekte Kultureller Bildung gemeinsam mit freien Künstlerinnen und Künstlern und Institutionen der freien Szene zu entwickeln und zu begleiten. Begründung der Dringlichkeit : Eine Beantwortung (0731/2022) aus Dezernat IV enthielt bereits Hinweise auf die Verteilung der be- reitstehenden Mittel für den Fonds „Kulturelle Bildung“. Um die Mittel tatsächlich im Rahmen des Fonds zu verankern, ist der Antrag als dringlich zu stellen. Zudem ist es notwendig, den Fonds jetzt aufzusetzen, damit er im Jahr 2022 noch wirksam werden kann. Stellungnahme von 404/5 – KuBiK Das Vorhaben, einen Fonds „Kulturelle Bildung“ einzurichten, um Projekte und längerfristige Pro- gramme Kultureller Bildung zu fördern, wird als sinnvoll eingeschätzt. Der Fonds würde eine große Lücke in der städtischen Förderstruktur schließen. Bislang konnten von der Koordinierungsstelle Ku- BiK Projekte Kultureller Bildung nur über die Landesprogramme „Kulturrucksack“ und „Kultur und Schule“ gefördert werden, „Kulturrucksack“ mit eigener Kölner Richtlinie. Eine eigene Förderschiene bedeutet, das Querschnittsthema Kulturelle Bildung in der Stadtgesellschaft strukturell zu stärken und zu verankern, den unterschiedlichen Aspekten Kultureller Bildung gerecht zu werden, Kulturelle Bildung als lebenslangen Prozess zu initiieren, bedarfsgerecht und passgenau Projekte und Förderprogramme zu installieren, neue, auch experimentelle und innovative Ideen zu unterstützen, neue Kooperationen zwischen Kunstschaffenden und verschiedensten Institutionen auf den Weg zu bringen. Zur Umsetzung Mitglieder der Steuergruppe KuBiK sind neben den genannten Vertreter*innen auch die Stadtbiblio- thek und das Amt für Integration und Vielfalt, so dass eine spartenübergreifende, fachlich hochkom- petente und vielfältig zusammengesetzte Jury die eingereichten Projekte beurteilen könnte. Institutio- nen kultureller Bildung sind indirekt über die Ausschüsse eingebunden. Als Jurymitglieder wären sie von einer eigenen Antragstellung ausgeschlossen. Zur Antragstellung Einfache und überschaubare Anträge müssen entwickelt werden, in denen Projektschritte und die Darlegung von Projektzielen abgefragt werden, die geplante zeitliche Dauer von Projekten genannt wird, die fachliche Kompetenz der Akteur*innen erkennbar ist. Bei Projekten mit Kindern und Jugendlichen muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor- 3 liegen. Zur Art der Förderung Rechtsform ist das Zuwendungsrecht, Förderkriterien für ein und mehrjährige Förderungen bis zu 3 Jahren müssen entwickelt wer- den, die Konditionen für eine institutionelle Förderung müssen geprüft werden, da es sich hierbei in der Regel um eine dauerhafte Unterstützung eines Vereins etc. handelt. Förderdetails und maximale Fördersummen müssen festgelegt werden, Projektschritte und die Darlegung von Projektzielen sollten im Antrag erkennbar sein, sind aber auch Teil des Verwendungsnachweises. Welche fachlichen Kompetenzen sollen die Akteur*innen haben? Zu inhaltlichen Kriterien Sowohl das NRW Landesprogramm „Kulturrucksack“ als auch die sich in der Entwicklung befinden- den „Culture Points“ des Amtes Kinder, Jugend und Familie sind Kooperationsprojekte von Kunst- schaffenden bzw. Kultureinrichtungen mit Jugendeinrichtungen. Die Kooperationsprojekte eines Fonds „Kulturelle Bildung“ sollten sich von den bestehenden Pro- grammen unterscheiden, neue, eher ungewöhnliche Zusammenarbeiten fördern, auch könnten Aus- nahmen der Auflage sinnvoll sein. Beim Fonds „Kulturelle Bildung“ könnte z.B. die Umsetzung eigener künstlerischer Ideen im Kontext gesellschaftlicher Fragestellungen im Vordergrund stehen. Zu überlegen sind: Inhaltliche Aspekte und neue Zugangsformen zu Kunst und Kultur vorzuschlagen, eine Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Themen als Kriterium zu nennen, einen Anteil Wissensvermittlung und rezeptive Anteile in Projekte einzuplanen. Förderungen sollten gleichermaßen auch außerhalb der Sozialräume möglich sein, Kriterium sollte die Erreichbarkeit der jeweiligen Zielgruppe sein, zumal Problemlagen in der Stadt nicht statisch sind. Ziel des Fonds wären nachhaltige Kooperationen von Bildungseinrichtungen mit Künstler*innen, Insti- tutionen der freien Szene und anderen Institutionen, um Kunst und Kultur frühzeitig in Bildungspro- zesse einzubinden und Menschen lebenslang zu kreativen Projekten und Prozessen zu befähigen und einzubinden und auch so die Kulturelle Teilhabe zu stärken. Eine erste Förderrunde könnte im 4. Quartal 2022 umgesetzt werden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1728/2022
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 31.05.2022
- Erstellt
- 19.05.2022 20:15