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1729/2025

Sanierung des Denkmals "Ratsschiff MS Stadt Köln"

Beschlussvorlage Ausschuss 20.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 24.06.2025, TOP 4.8

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

10260 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/4 
VII-4 
Vorlagen-Nummer 
 1729/2025 
Freigabedatum 20.06.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung des Denkmals "Ratsschiff MS Stadt Köln"  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Verwendung von Mitteln der Kulturförderab-
gabe in Höhe von insgesamt 200.000 Euro für die Innensanierung des Ratsschiffes MS Stadt 
Köln (3. Bauabschnitt). 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 100.000 Euro 
im Jahr 2025 und 100.000 Euro im Jahr 2026 im Teilergebnisplan des Römisch-Germani-
schen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege, in Teilplanzeile 15 – Trans-
feraufwendungen. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 24.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: in 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    100.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Begründung: 
Zwischen dem Förderverein „Freunde und Förderer des Historischen Ratsschiffes MS Stadt 
Köln e.V.“ und der Stadt Köln besteht ein Vertragsverhältnis zum Zweck der Schiffssanierung.  
Der Verein beschreibt sich wie folgt: 
„Zweck des Vereins ist: die Erhaltung und die Pflege des denkmalgeschützten Schiffes MS 
Stadt Köln für die Öffentlichkeit sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements für 
diesen Zweck. Erhaltung bedeutet Substanzerhaltung, Fahrbereitschaft und Nutzung des 
Schiffes als Traditionsschiff zu Fahrten und Veranstaltungen im Sinne des Vereinszweckes. 
Darüber hinaus befasst sich der Verein mit der Wahrung und Mehrung des Wissens über die 
Binnenschifffahrts- und Hafengeschichte der Stadt Köln, der Völkerverständigung durch den 
Austausch mit internationalen Gästen an Bord und durch Teilnahme und Einbindung in Pro-
jekte und Veranstaltungen von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.“

3 
Vorhabenbeschreibung: 
Der Förderverein ist im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit der Stadt Köln verpflichtet, 
das schwimmende Denkmal „MS Stadt Köln“ in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen 
und alle erforderlichen Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten vornehmen zu lassen. Zu 
den Aufgaben des Vereins zählt insbesondere die Einwerbung benötigter Fördermittel sowie 
die Koordinierung aller technischen Arbeitsschritte. Nachdem im Rahmen der ersten beiden 
Bauabschnitte (BA) seit 2019 sowohl das Unterwasserschiff als auch weite Teile des Decks 
saniert wurden, steht mit der Innensanierung der für die Jahre 2026/2027 vorgesehene dritte 
Bauabschnitt an. Ziel dieser Restaurierungsstufe ist die Vorbereitung des Schiffs für den Be-
trieb als „schwimmendes Stadtmuseum“ im Rheinauhafen. Dort soll es der Öffentlichkeit als 
sichtbarer Bestandteil Kölner Stadtgeschichte dargeboten werden. Die voraussichtlichen Kos-
ten für den 3. BA betragen rd. 1.400.000 Euro.  
 
Entsprechend benötigte Fördermittel wurden durch den Beauftragten der Bundesregierung für 
Kultur und Medien, das Land NRW, die NRW-Stiftung und die Deutsche Stiftung Denkmal-
schutz in Aussicht gestellt. Die Beantragung der Mittel kann allerdings ausschließlich unter der 
Voraussetzung einer finanziellen Eigentümerbeteiligung durch die Stadt Köln erfolgen.  
Der Finanzierungsplan stellt sich wie folgt dar: 
Bund       600.000 Euro 
Land NRW      250.000 Euro 
NRW-Stiftung      200.000 Euro 
Deutsche Stiftung Denkmalschutz   100.000 Euro 
Eigenmittel des Fördervereins    50.000 Euro 
Stadt Köln      200.000 Euro 
Summe      1.400.000 Euro 
 
Stellungnahme des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege: 
Die „MS Stadt Köln“ wurde als Repräsentationsschiff des Rates der Stadt Köln in den 30er 
Jahren bei der Schiffswerft Christof Ruthoff in Mainz in Auftrag gegeben. Damit wurde (letzt-
malig) die jahrhundertealte Tradition der hansestädtischen Ratsschiffe fortgeführt. Das Dop-
pelschrauben-Motorschiff lief am 18.06.1938 vom Stapel. Die „MS Stadt Köln“ ist für Reprä-
sentationszwecke (als Ratsschiff) sowohl vom städtischen Rat als auch vom jeweiligen amtie-
renden Oberbürgermeister genutzt worden und stand für wichtige Empfänge für Konrad Ade-
nauer, Queen Elizabeth II. von England, Charles de Gaulle, John F. Kennedy, Prinz Charles 
und Lady Diana, Kaiser Akihito und Gemahlin sowie weitere hohe Staats- und Stadtgäste zur 
Verfügung. Dementsprechend ist dieses Schiff eng mit der Kölner Stadtgeschichte der zwei-
ten Hälfte des 20. Jahrhunderts verbunden. Am 25.09.1990 wurde die MS Stadt Köln als Do-
kument der hochentwickelten Schiffsbautechnik der 1930er Jahre, aufgrund seines weitestge-
hend erhaltenen Originalzustandes und im Hinblick auf die Tradition der hansestädtischen 
Ratsschiffe in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. 
Die bisher durch den Verein der „Freunde und Förderer des Historischen Ratsschiffes MS 
Stadt Köln e.V“ initiierte und mit großem Engagement vorangetriebene denkmalgerechte Sa-
nierung des Schiffs ist als vorbildlich zu bezeichnen. Fachlich werden die Maßnahmen – ne-
ben dem Stadtkonservator – von den Restaurator*innen des Landschaftsverbandes (Landes-
konservatorin) eng begleitet. Für die ersten beiden Bauabschnitte wurden durch den Verein 
bereits über eine Million Euro Fördergelder des Landes und Bundes eingeworben. 
Die Ausführung der dritten Baustufe ist sowohl denkmalfachlich als auch denkmalrechtlich (Er-
haltungsverpflichtung des Denkmaleigentümers – hier Stadt Köln – nach §7 DschG) unerläss-
lich. Auch ökonomisch würde es keinen Sinn ergeben, die bis hierhin weit fortgeschrittenen 
Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen nicht zu Ende zu führen. 
Aus vorgenannten Gründen und aus Sicht des Stadtkonservators ist die finanzielle Beteiligung

4 
der Stadt Köln an den Kosten der dritten Baumaßnahme sinnvoll und dringend geboten. 
 
Vorgaben für die laufende Haushaltsbewirtschaftung durch die Bezirksregierung: 
Die Kommune nimmt bei Umsetzung und Vollzug des Denkmalschutzgesetzes jeweils für ihr 
Gemeindegebiet die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörden wahr (§ 21 DSchG NRW). Die 
Denkmalbehörden haben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermes-
sen erforderlich sind, um Denkmäler zu schützen, zu erhalten und Gefahren von ihnen abzu-
wenden. Bei der vorliegenden Erhaltungsmaßnahme zugunsten des Ratsschiffes MS Stadt 
Köln handelt es sich um eine öffentlich-rechtlich verpflichtende Maßnahme. Der Leistungsum-
fang ist auf das gesetzliche Maß beschränkt. 
Die Stadt Köln hat ein vitales Interesse an der Erhaltung ihrer Denkmäler und der Unterstüt-
zung von Vereinen, die sich für die Bürger*innen dieser Stadt in besonderem Maße engagie-
ren. Der städtische Anteil der Fördermaßnahme wurde über den politischen VN zugeteilt. Falls 
die Stadt Köln ihren Förderanteil nicht einbringt, werden Fördermittel von Bund und Land 
NRW in Höhe von insgesamt 850.000 Euro gefährdet, was wiederum die Umsetzbarkeit der 
Gesamtmaßnahme fraglich macht. Unter Berücksichtigung weiterer Fördermittel sowie des 
vom „Freunde und Förderer des Historischen Ratsschiffes MS Stadt Köln e.V.“ eingebrachten 
Eigenanteils kann eine Maßnahme im Wert von rd. 1.400.000 Euro umgesetzt werden, die 
dem städtischen Interesse am Erhalt des stadtgeschichtlich bedeutsamen und zudem einzi-
gen mobilen Denkmals entgegenkommt. Sollte der Förderverein die Maßnahme aufgrund des 
fehlenden Eigenanteils der Stadt Köln nicht umsetzen können, besteht die Gefahr, dass die 
Stadt Köln die Sanierung eigenverantwortlich und ggf. ohne weitere Fördermittel durchführen 
müsste. 
 
Finanzierung 
Die Fördermittel der Stadt Köln für die Sanierung des Ratsschiffs belaufen sich insgesamt auf 
200.000 Euro. 
 
Die benötigte Aufwandsermächtigung ist im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des 
Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege in der Teil-
planzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. Im Rahmen der 
Bewirtschaftung werden die Mittel entsprechend in die sachlich zutreffende Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen umgeschichtet. Im Jahr 2025 soll die Sanierungsmaßnahme mit ei-
nem Betrag in Höhe von 100.000 Euro und im Jahr 2026 ebenfalls in Höhe von 100.000 Euro 
gefördert werden. 
 
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung wurden aus der Kulturförderabgabe für das Rö-
misch-Germanische Museum/Archäologische Bodendenkmalpflege und -denkmalschutz 
500.000 Euro in 2025 und in 2026 für „Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung von 
Denkmälern inklusive geerbte Denkmäler“ zugesetzt. 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Mit Schreiben vom 01.05.2025 beantragte der Förderverein „Freunde und Förderer des Histo-
rischen Ratsschiffes MS Stadt Köln e.V.“ bei der Stadt Köln die Gewährung von Fördermitteln 
im Sinne einer Eigenbeteiligung aus dem zuvor genehmigten städtischen Haushalt.  
 
Die Verwaltung hat unverzüglich die notwendigen Prüfungen und Klärungen herbeigeführt, je-
doch konnte die reguläre Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 20.05.2025 nicht 
mehr fristgerecht erreicht werden.  
 
Um die Ausschüttung der größten Förderanteile durch Bund und Land zu gewährleisten, muss 
der Haushalt beider Förderer die Bereitstellung der Fördermittel beinhalten. Die Haushaltsauf-
stellung steht im Sommer 2025 an, und die Mittel müssen im Vorfeld fristgerecht beantragt 
werden, was ohne die verbindliche Zusage einer Eigenbeteiligung durch die Stadt Köln keine 
Aussicht auf Erfolg hat. Vor diesem Hintergrund kann die nächstfolgende Sitzung des Aus-
schusses Kunst und Kultur nicht abgewartet werden.

5

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1729/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.06.2025
Erstellt
30.05.2025 08:35