1729/2025
Sanierung des Denkmals "Ratsschiff MS Stadt Köln"
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/4 VII-4 Vorlagen-Nummer 1729/2025 Freigabedatum 20.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung des Denkmals "Ratsschiff MS Stadt Köln" Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Verwendung von Mitteln der Kulturförderab- gabe in Höhe von insgesamt 200.000 Euro für die Innensanierung des Ratsschiffes MS Stadt Köln (3. Bauabschnitt). Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von 100.000 Euro im Jahr 2025 und 100.000 Euro im Jahr 2026 im Teilergebnisplan des Römisch-Germani- schen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege, in Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen. Ausschuss Kunst und Kultur 24.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: in 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 100.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zwischen dem Förderverein „Freunde und Förderer des Historischen Ratsschiffes MS Stadt Köln e.V.“ und der Stadt Köln besteht ein Vertragsverhältnis zum Zweck der Schiffssanierung. Der Verein beschreibt sich wie folgt: „Zweck des Vereins ist: die Erhaltung und die Pflege des denkmalgeschützten Schiffes MS Stadt Köln für die Öffentlichkeit sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements für diesen Zweck. Erhaltung bedeutet Substanzerhaltung, Fahrbereitschaft und Nutzung des Schiffes als Traditionsschiff zu Fahrten und Veranstaltungen im Sinne des Vereinszweckes. Darüber hinaus befasst sich der Verein mit der Wahrung und Mehrung des Wissens über die Binnenschifffahrts- und Hafengeschichte der Stadt Köln, der Völkerverständigung durch den Austausch mit internationalen Gästen an Bord und durch Teilnahme und Einbindung in Pro- jekte und Veranstaltungen von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.“ 3 Vorhabenbeschreibung: Der Förderverein ist im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen mit der Stadt Köln verpflichtet, das schwimmende Denkmal „MS Stadt Köln“ in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen und alle erforderlichen Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten vornehmen zu lassen. Zu den Aufgaben des Vereins zählt insbesondere die Einwerbung benötigter Fördermittel sowie die Koordinierung aller technischen Arbeitsschritte. Nachdem im Rahmen der ersten beiden Bauabschnitte (BA) seit 2019 sowohl das Unterwasserschiff als auch weite Teile des Decks saniert wurden, steht mit der Innensanierung der für die Jahre 2026/2027 vorgesehene dritte Bauabschnitt an. Ziel dieser Restaurierungsstufe ist die Vorbereitung des Schiffs für den Be- trieb als „schwimmendes Stadtmuseum“ im Rheinauhafen. Dort soll es der Öffentlichkeit als sichtbarer Bestandteil Kölner Stadtgeschichte dargeboten werden. Die voraussichtlichen Kos- ten für den 3. BA betragen rd. 1.400.000 Euro. Entsprechend benötigte Fördermittel wurden durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Land NRW, die NRW-Stiftung und die Deutsche Stiftung Denkmal- schutz in Aussicht gestellt. Die Beantragung der Mittel kann allerdings ausschließlich unter der Voraussetzung einer finanziellen Eigentümerbeteiligung durch die Stadt Köln erfolgen. Der Finanzierungsplan stellt sich wie folgt dar: Bund 600.000 Euro Land NRW 250.000 Euro NRW-Stiftung 200.000 Euro Deutsche Stiftung Denkmalschutz 100.000 Euro Eigenmittel des Fördervereins 50.000 Euro Stadt Köln 200.000 Euro Summe 1.400.000 Euro Stellungnahme des Amtes für Denkmalschutz und Denkmalpflege: Die „MS Stadt Köln“ wurde als Repräsentationsschiff des Rates der Stadt Köln in den 30er Jahren bei der Schiffswerft Christof Ruthoff in Mainz in Auftrag gegeben. Damit wurde (letzt- malig) die jahrhundertealte Tradition der hansestädtischen Ratsschiffe fortgeführt. Das Dop- pelschrauben-Motorschiff lief am 18.06.1938 vom Stapel. Die „MS Stadt Köln“ ist für Reprä- sentationszwecke (als Ratsschiff) sowohl vom städtischen Rat als auch vom jeweiligen amtie- renden Oberbürgermeister genutzt worden und stand für wichtige Empfänge für Konrad Ade- nauer, Queen Elizabeth II. von England, Charles de Gaulle, John F. Kennedy, Prinz Charles und Lady Diana, Kaiser Akihito und Gemahlin sowie weitere hohe Staats- und Stadtgäste zur Verfügung. Dementsprechend ist dieses Schiff eng mit der Kölner Stadtgeschichte der zwei- ten Hälfte des 20. Jahrhunderts verbunden. Am 25.09.1990 wurde die MS Stadt Köln als Do- kument der hochentwickelten Schiffsbautechnik der 1930er Jahre, aufgrund seines weitestge- hend erhaltenen Originalzustandes und im Hinblick auf die Tradition der hansestädtischen Ratsschiffe in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Die bisher durch den Verein der „Freunde und Förderer des Historischen Ratsschiffes MS Stadt Köln e.V“ initiierte und mit großem Engagement vorangetriebene denkmalgerechte Sa- nierung des Schiffs ist als vorbildlich zu bezeichnen. Fachlich werden die Maßnahmen – ne- ben dem Stadtkonservator – von den Restaurator*innen des Landschaftsverbandes (Landes- konservatorin) eng begleitet. Für die ersten beiden Bauabschnitte wurden durch den Verein bereits über eine Million Euro Fördergelder des Landes und Bundes eingeworben. Die Ausführung der dritten Baustufe ist sowohl denkmalfachlich als auch denkmalrechtlich (Er- haltungsverpflichtung des Denkmaleigentümers – hier Stadt Köln – nach §7 DschG) unerläss- lich. Auch ökonomisch würde es keinen Sinn ergeben, die bis hierhin weit fortgeschrittenen Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen nicht zu Ende zu führen. Aus vorgenannten Gründen und aus Sicht des Stadtkonservators ist die finanzielle Beteiligung 4 der Stadt Köln an den Kosten der dritten Baumaßnahme sinnvoll und dringend geboten. Vorgaben für die laufende Haushaltsbewirtschaftung durch die Bezirksregierung: Die Kommune nimmt bei Umsetzung und Vollzug des Denkmalschutzgesetzes jeweils für ihr Gemeindegebiet die Aufgaben der Unteren Denkmalbehörden wahr (§ 21 DSchG NRW). Die Denkmalbehörden haben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermes- sen erforderlich sind, um Denkmäler zu schützen, zu erhalten und Gefahren von ihnen abzu- wenden. Bei der vorliegenden Erhaltungsmaßnahme zugunsten des Ratsschiffes MS Stadt Köln handelt es sich um eine öffentlich-rechtlich verpflichtende Maßnahme. Der Leistungsum- fang ist auf das gesetzliche Maß beschränkt. Die Stadt Köln hat ein vitales Interesse an der Erhaltung ihrer Denkmäler und der Unterstüt- zung von Vereinen, die sich für die Bürger*innen dieser Stadt in besonderem Maße engagie- ren. Der städtische Anteil der Fördermaßnahme wurde über den politischen VN zugeteilt. Falls die Stadt Köln ihren Förderanteil nicht einbringt, werden Fördermittel von Bund und Land NRW in Höhe von insgesamt 850.000 Euro gefährdet, was wiederum die Umsetzbarkeit der Gesamtmaßnahme fraglich macht. Unter Berücksichtigung weiterer Fördermittel sowie des vom „Freunde und Förderer des Historischen Ratsschiffes MS Stadt Köln e.V.“ eingebrachten Eigenanteils kann eine Maßnahme im Wert von rd. 1.400.000 Euro umgesetzt werden, die dem städtischen Interesse am Erhalt des stadtgeschichtlich bedeutsamen und zudem einzi- gen mobilen Denkmals entgegenkommt. Sollte der Förderverein die Maßnahme aufgrund des fehlenden Eigenanteils der Stadt Köln nicht umsetzen können, besteht die Gefahr, dass die Stadt Köln die Sanierung eigenverantwortlich und ggf. ohne weitere Fördermittel durchführen müsste. Finanzierung Die Fördermittel der Stadt Köln für die Sanierung des Ratsschiffs belaufen sich insgesamt auf 200.000 Euro. Die benötigte Aufwandsermächtigung ist im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Römisch-Germanischen Museums in der Produktgruppe 1002 – Denkmalpflege in der Teil- planzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. Im Rahmen der Bewirtschaftung werden die Mittel entsprechend in die sachlich zutreffende Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen umgeschichtet. Im Jahr 2025 soll die Sanierungsmaßnahme mit ei- nem Betrag in Höhe von 100.000 Euro und im Jahr 2026 ebenfalls in Höhe von 100.000 Euro gefördert werden. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung wurden aus der Kulturförderabgabe für das Rö- misch-Germanische Museum/Archäologische Bodendenkmalpflege und -denkmalschutz 500.000 Euro in 2025 und in 2026 für „Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung von Denkmälern inklusive geerbte Denkmäler“ zugesetzt. Begründung für die Dringlichkeit: Mit Schreiben vom 01.05.2025 beantragte der Förderverein „Freunde und Förderer des Histo- rischen Ratsschiffes MS Stadt Köln e.V.“ bei der Stadt Köln die Gewährung von Fördermitteln im Sinne einer Eigenbeteiligung aus dem zuvor genehmigten städtischen Haushalt. Die Verwaltung hat unverzüglich die notwendigen Prüfungen und Klärungen herbeigeführt, je- doch konnte die reguläre Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 20.05.2025 nicht mehr fristgerecht erreicht werden. Um die Ausschüttung der größten Förderanteile durch Bund und Land zu gewährleisten, muss der Haushalt beider Förderer die Bereitstellung der Fördermittel beinhalten. Die Haushaltsauf- stellung steht im Sommer 2025 an, und die Mittel müssen im Vorfeld fristgerecht beantragt werden, was ohne die verbindliche Zusage einer Eigenbeteiligung durch die Stadt Köln keine Aussicht auf Erfolg hat. Vor diesem Hintergrund kann die nächstfolgende Sitzung des Aus- schusses Kunst und Kultur nicht abgewartet werden. 5
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1729/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.06.2025
- Erstellt
- 30.05.2025 08:35