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0542/2018

Agrarflächen im Eigentum der Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.03.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 08.03.2018, TOP 1.7.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3969 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer  06.03.2018 
 0542/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
nicht öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 08.03.2018 
 
Agrarflächen im Eigentum der Stadt Köln 
Die Fraktion Die Linke bittet darum, folgende Anfrage (AN 0148/2018) auf die Tagesordnung der Sit-
zung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 08.03.2018 zu setzen: 
 
Die Fraktion Die Linke stellt folgende Fragen an die Verwaltung: 
 
1. Gibt es derzeit Agrarflächen, die sich im Eigentum der Stadt Köln befinden? 
2. Sofern 1 zutrifft: Welcher Arten sind diese Flächen und wie groß sind die jeweiligen Arten der 
Flächen? 
3. Sofern 1 zutrifft: Ist die Nutzung dieser Flächen an Auflagen oder Vorgaben, zur Freiheit von 
Gentechnik, dem Einsatz von Glyphosat und anderen Pestiziden, zum Umweltschutz im All-
gemeinen und zur Biodiversität im Speziellen gebunden? 
 
4. Sofern 3 zutrifft: Bei welchen Flächen bestehen welche Arten von Auflagen und Vorgaben? 
 
5. Sofern 3 zutrifft: Wie groß ist der prozentuale Anteil der an Auflagen gebundenen Flächen? 
 
 
Zu dieser Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
 
Die Verwaltung hat derzeit rd. 2.700 ha große städtische Ackerflächen zur landwirtschaftlichen 
Nutzung an insgesamt etwa 90 landwirtschaftliche Betriebe innerhalb und außerhalb des 
Stadtgebietes Köln verpachtet. Die Verpachtung der städtischen Ackerflächen erfolgte auf der 
Grundlage des Ratsbeschlusses (1564/2016) vom 28.06.2016.  
 
Zur Aufrechterhaltung der Biodiversität und damit die Landwirte grundsätzlich EU- Direktzah-
lungen erhalten können, müssen sie im Rahmen der Agrarreform an sog. Greening- Maßnah-
men teilnehmen. Dabei sind die Landwirte verpflichtet, auf mindestens  
5 % ihrer Anbauflächen Begrünungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Einhaltung bestimm-
ter Fruchtfolgen oder die Anlegung von jährlich wechselnden Kulturen zur Vermeidung von 
Monokulturen, vorzunehmen. Erlaubt ist den Pächtern auch die Teilnahme an anderen Exten-
sivierungs- und Umweltschutzprogrammen. Hier erfreut sich bei den Landwirten die Zusam-
menarbeit mit der Stiftung Rheinischer Kulturlandschaft einer zunehmenden Beliebtheit. Dabei 
werden beispielsweise auf Ackerflächen Blühstreifen angelegt oder extensive Bewirtschaf-
tungsformen wie Anlegung eines doppelten Reihenabstandes bei der Einsaat von Getreide 
oder Anlegung von Lerchenfenstern gefördert. 
 
In welchem Umfang hier auf städtischen Pachtflächen entsprechende Maßnahmen stattfinden,

2 
 
kann nicht ermittelt werden. Die Landwirte, die städtische Pachtflächen bewirtschaften, bear-
beiten im Regelfall zudem entweder privateigene Ackerflächen oder von anderen Eigentümern 
gepachtete Flächen. Die Teilnahme an den dargestellten Programmen bezieht sich jedoch 
immer auf den jeweiligen Gesamtbetrieb und nicht auf einzelne Pachtflächen. 
 
Der Einsatz von Düngemitteln regelt sich nach der bundesweit geltenden Düngeverordnung, 
die zahlreiche Vorgaben und Einschränkungen für den Einsatz von organischen und minerali-
schen Düngemitteln vorsieht.  
  
Den Pächtern städtischer Ackerflächen ist der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen 
grundsätzlich untersagt.  
 
 
Dass der ökologische Aspekt bei der Bewirtschaftung von Ackerflächen im Bereich der Stadt 
Köln eine große Rolle spielt, wird auch dadurch dokumentiert, dass hier schon in 1985 zu-
sammen mit den Landwirten, den Wasserwerksbetreibern, den angrenzenden Kommunen 
sowie der Landwirtschaftskammer Rheinland sowohl im linksrheinischen als auch im rechts-
rheinischen Stadtgebiet zwei Gewässerschutzkooperationen gegründet worden sind. Diese 
haben schon mehrere Umweltpreise erhalten und waren Vorbild für viele folgende Kooperatio-
nen zwischen Wasserwerken, Landwirten und Kommunen im gesamten Bundesgebiet (siehe 
auch die Internetpräsenz des Arbeitskreises www.ak-drueber-und-drunter.de ). 
 
 
Gez. Blome für Dez. III

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0542/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.03.2018
Erstellt
19.02.2018 14:07