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Agrarflächen im Eigentum der Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0542/2018 vom 12.03.2018

Stand: Am 08.03.2018 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 06.03.2018 0542/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung nicht öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 08.03.2018 Agrarflächen im Eigentum der Stadt Köln Die Fraktion Die Linke bittet darum, folgende Anfrage (AN 0148/2018) auf die Tagesordnung der Sit- zung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 08.03.2018 zu setzen: Die Fraktion Die Linke stellt folgende Fragen an die Verwaltung: 1. Gibt es derzeit Agrarflächen, die sich im Eigentum der Stadt Köln befinden? 2. Sofern 1 zutrifft: Welcher Arten sind diese Flächen und wie groß sind die jeweiligen Arten der Flächen? 3. Sofern 1 zutrifft: Ist die Nutzung dieser Flächen an Auflagen oder Vorgaben, zur Freiheit von Gentechnik, dem Einsatz von Glyphosat und anderen Pestiziden, zum Umweltschutz im All- gemeinen und zur Biodiversität im Speziellen gebunden? 4. Sofern 3 zutrifft: Bei welchen Flächen bestehen welche Arten von Auflagen und Vorgaben? 5. Sofern 3 zutrifft: Wie groß ist der prozentuale Anteil der an Auflagen gebundenen Flächen? Zu dieser Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Verwaltung hat derzeit rd. 2.700 ha große städtische Ackerflächen zur landwirtschaftlichen Nutzung an insgesamt etwa 90 landwirtschaftliche Betriebe innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes Köln verpachtet. Die Verpachtung der städtischen Ackerflächen erfolgte auf der Grundlage des Ratsbeschlusses (1564/2016) vom 28.06.2016. Zur Aufrechterhaltung der Biodiversität und damit die Landwirte grundsätzlich EU- Direktzah- lungen erhalten können, müssen sie im Rahmen der Agrarreform an sog. Greening- Maßnah- men teilnehmen. Dabei sind die Landwirte verpflichtet, auf mindestens 5 % ihrer Anbauflächen Begrünungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Einhaltung bestimm- ter Fruchtfolgen oder die Anlegung von jährlich wechselnden Kulturen zur Vermeidung von Monokulturen, vorzunehmen. Erlaubt ist den Pächtern auch die Teilnahme an anderen Exten- sivierungs- und Umweltschutzprogrammen. Hier erfreut sich bei den Landwirten die Zusam- menarbeit mit der Stiftung Rheinischer Kulturlandschaft einer zunehmenden Beliebtheit. Dabei werden beispielsweise auf Ackerflächen Blühstreifen angelegt oder extensive Bewirtschaf- tungsformen wie Anlegung eines doppelten Reihenabstandes bei der Einsaat von Getreide oder Anlegung von Lerchenfenstern gefördert. In welchem Umfang hier auf städtischen Pachtflächen entsprechende Maßnahmen stattfinden, 2 kann nicht ermittelt werden. Die Landwirte, die städtische Pachtflächen bewirtschaften, bear- beiten im Regelfall zudem entweder privateigene Ackerflächen oder von anderen Eigentümern gepachtete Flächen. Die Teilnahme an den dargestellten Programmen bezieht sich jedoch immer auf den jeweiligen Gesamtbetrieb und nicht auf einzelne Pachtflächen. Der Einsatz von Düngemitteln regelt sich nach der bundesweit geltenden Düngeverordnung, die zahlreiche Vorgaben und Einschränkungen für den Einsatz von organischen und minerali- schen Düngemitteln vorsieht. Den Pächtern städtischer Ackerflächen ist der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen grundsätzlich untersagt. Dass der ökologische Aspekt bei der Bewirtschaftung von Ackerflächen im Bereich der Stadt Köln eine große Rolle spielt, wird auch dadurch dokumentiert, dass hier schon in 1985 zu- sammen mit den Landwirten, den Wasserwerksbetreibern, den angrenzenden Kommunen sowie der Landwirtschaftskammer Rheinland sowohl im linksrheinischen als auch im rechts- rheinischen Stadtgebiet zwei Gewässerschutzkooperationen gegründet worden sind. Diese haben schon mehrere Umweltpreise erhalten und waren Vorbild für viele folgende Kooperatio- nen zwischen Wasserwerken, Landwirten und Kommunen im gesamten Bundesgebiet (siehe auch die Internetpräsenz des Arbeitskreises www.ak-drueber-und-drunter.de ). Gez. Blome für Dez. III

Beratungsverlauf

  1. 08.03.2018

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 1.7.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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