V/1090/2017
42. Änderung des FNP - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung
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V-1090-2017-Anlage-1-Protokoll
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Protokoll Infoveranstaltung Masterplan Stadthäfen Münster / frühzeitige Bürgerbeteiligung Bau- leitplanverfahren am 05.07.12, Mehrzweckhalle Stadtwerke Teilnehmer: Herr Fischer-Baumeister / Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Münster-Mitte (Leitung der Veranstaltung) Herren Schowe, Franke, Krause, Milde, Hänsel, Hopp, Leifken / Amt für Stadtent- wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung ca. 200 Bürgerinnen und Bürger Beginn: 18.35 Uhr Begrüßung: Herr Fischer-Baumeister begrüßt alle Anwesenden. In der Veranstaltung werden komplexe Planverfahren behandelt. Er wird sich als Gesprächsleiter um einen stringenten Gesprächs- verlauf bemühen. Jedoch sollen alle Meinungen und Fragen berücksichtigt werden. Einleitung: Herr Schowe stellt die Teilnehmer seitens der Verwaltung vor. Zu den Projekten stehen je- weils Vertreter der Investoren und z.T. Verfasser der Gutachten für Rückfragen zur Verfü- gung. Der vorgesehene Veranstaltungsablauf wird vorgestellt. Fragen und Meinungen sollen nach der Vorstellung des Masterplans Stadthäfen in den jeweiligen Themenblöcken „Vorläufiger Entwurf Verkehrsuntersuchung Masterplan“, „Projekt Hafencenter“, „Projekt Neuhafen“ und „Bauleitplanung“ erörtert werden. Bis zur heutigen Veranstaltung hat bereits ein umfassender Planungs-, Beratungs- und Be- teiligungsprozess stattgefunden. Eine Chronologie zu den bisherigen Beschlüssen der Bau- leitplanung und des Ablaufs des Hafenforums wird vorgestellt. Prozesse der Stadtentwicklung und Stadtplanung sind immer das Ergebnis von Abwägun- gen und Kompromissen. Eine vollständige Berücksichtigung von Einzelinteressen ist damit nahezu immer ausgeschlossen. Die heutige Darstellung der Projekte „Hafencenter“ und „Neuhafen“ sind als Zwischenergeb- nisse zu verstehen. Weitere Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger wird es im Rahmen der Bauleitplanung geben. Entsprechende Anregungen sind genauso wie die Stellungnah- men interner und externer Ämter in die abschließende Abwägung einzustellen. Entspre- chend sind auch die bisher vorliegenden Gutachten als Entwürfe zu verstehen. Die jetzigen Planungsstände sind jedoch unter diesem Gesichtspunkt durch die politischen Gremien der Stadt Münster bestätigt und für die frühzeitige Bürgerbeteiligung freigegeben worden. Die anschließende inhaltliche Vorstellung und die jeweilige Diskussion mit Fragen, Antw orten, Meinungen werden im Folgenden themenbezogen und nicht chronolo- gisch dargestellt: S. 2 - Masterplan Stadthäfen S. 4 - Vorläufiger Entwurf Verkehrsuntersuchung Masterplan S. 6 - Projekt „Hafencenter“ S. 9 - Projekt „Neuhafen“ S. 10 - Bauleitplanung S. 10 - Verschiedenes Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1090/2017 - 2 - Masterplan Stadthäfen: Her r Franke erläutert den Masterplan Stadthäfen Münster, der am 14.12.2011 vom Haupt- ausschuss der Stadt Münster beschlossen wurde. Die Berücksichtigung entsprechender Änderungen aus dem o.g. Beschluss wurde am 03.05.2012 vom Ausschuss für Stadtent- wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Wirtschaft bestätigt. Die grundlegenden Ziele für die verschiedenen Teilräume werden dargestellt: - Bereich ehem. OSMO-Areal = Allgemeine Wohnnutzungen / an der Wasserkante Mischnutzung - Bereich südl. Hansaring / östl. Fr.-Ebert-Str. = Gemischte Nutzungen - Bereiche Kreativkai / westl. Bernhard-Ernst-Str. / Kulturszene Hawerkamp = Kreative und kulturelle Nutzungen, Dienstleistungen, Gastronomie - Bereiche östl. Albersloher Weg / westl. Hafenstr. = Klassische Büronutzungen - Bereiche südl. Stadthafen 1, westl. DEK / östl. DEK, nördl. Feuerwache 2 / östl. Fr.- Ebert-Str. / westl. Lippstädter Str. = Gewerbliche Nutzungen - Bereich südl. Am Mittelhafen = Versorgungsfläche der Stadtwerke - Bereich östl. DEK / westl. Lütkenbecker Weg = (Kunst-) Handwerkliche Nutzungen - Bereiche südwestl. Lütkenbecker Weg / nördl. B 51 sowie westl. u. östl. Industrieweg = Industrielle Nutzungen - Bereiche westl. Albersloher Weg / nördl. u. südl. Kulturszene Hawerkamp / südöstl. DEK, Nieberdingstr. = Messe-/Kongress-Veranstaltungen, Groß-/Open-Air- Veranstaltungen, Entertainment - Bereich westl. DEK / nördl. u. südl. Stadthafen 2 = Hafenfunktionen - Bereiche östl. Fr.-Ebert-Str. / östl. Albersloher Weg, nördl. B 51 = Großflächige Einzel- handelsnutzungen Gemäß den Ergebnissen aus dem Hafenforum wurden folgende Ziele in den Masterplan au fgenommen: - Die Bezeichnung Stadtbereichszentrum für das „Hafencenter“ wurde entfernt. Ent- sprechend ist die Fläche nun für gemischte Nutzungen mit großflächigem Einzelhan- del dargestellt. Die Option für Quartiersparken bleibt erhalten. Die Verkaufsflächen werden auf 4.900 qm begrenzt (ehem. 6.400 qm). - Die Verlagerung der Gastronomiebetriebe nördlich Stadthafen 1 (Heaven, Coconut- Beach) in den Bereich südlich Stadthafen 1 soll ermöglicht werden. - Eine Wegeverbindung zwischen der Nord- und Südseite des Stadthafen 1 wurde auf- genommen. - Ein öffentliches Wegenetz in Nord-/Südrichtung auf der Fläche des „Neuhafen“- Projektes wird die direkte fußläufige Verbindung zwischen dem Herz-Jesu-Viertel und dem Stadthafen 1 sicherstellen. Entsprechend ist auch eine Ost-/ Westwegeverbin- dung über die Projekte „Hafencenter“ und „Neuhafen“ vorgesehen. - Über eine Mehrfachbeauftragung sollen verschiedene Architektenbüros für einzelne Bauzeilen beauftragt werden. - Eine öffentliche Begehbarkeit der Kaiflächen auf der Nord- und Südseite wird sicher- gestellt. Für die Flächen der Stadtwerke nördlich des Stadthafen 1 soll ein Realisierungswettbewerb durchgeführt werden. In diesem Wettbewerb sollen auch die Flächen für eine Erweiterung des Coppenrath-Verlages sowie die östliche Spitze des „Neuhafen“-Projektes berücksichtigt und eine wirtschaftliche Nutzung eines Teilerhaltes der ehem. OSMO-Hallen mit wohnver- träglicher Nutzung dargestellt werden. Für die Flächen südlich des Stadthafen 1 werden städtebauliche Untersuchungen zur Opti- mierung der Entwicklung durchgeführt. In diesem Rahmen soll der mögliche Erhalt von ha- fentypischen Gebäuden und Objekten und die Möglichkeit einer öffentlichen Quartierspark- anlage dargestellt werden. - 3 - Fragen/Meldungen aus dem Publikum : Der Erhalt eines Teils der OSMO-Hallen ist nicht als klarer Auftrag/Planungsziel zu verstehen. Im Hafenforum wurde eine Wohnnutzung direkt an der Wasserkante abgelehnt. Antworten/Stellungnahmen: Diese Aspekte sind im Rahmen des Realisierungswettbewer- bes zu berücksichtigen. Ein Teilerhalt der Hallen soll unter dem Aspekt einer wirtschaftlichen Tragfähigkeit aufgezeigt werden. Eine ggf. untergeordnete Wohnnutzung entlang der Was- serkante ist nur unter Nachweis der Verträglichkeit mit der freizeitorientierten Nutzung des Hafens möglich. Die Inhalte des Wettbewerbes werden noch zu formulieren und durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Wirtschaft zu beraten und zu beschließen sein. Fragen/Meldungen aus dem Publikum : Der Einzelhandelsumfang wird nicht benötigt. Die Belange der Durchgrünung, Durchlüftung, Kinderspielplätze und Verkehrserschließung sind zu wenig berücksichtigt. Antworten/Stellungnahmen: Der Masterplan stellt lediglich die Grobstrukturen dar. Durch die entsprechenden planerischen Konkretisierungen sind die genannten Aspekte zu berück- sichtigen. Es wird auf die folgenden Erläuterungen zu den Themenschwerpunkten verwie- sen. - 4 - Vorläufiger Entwurf Verkehrsuntersuchung Masterplan: Her r Milde stellt den Entwurf der Verkehrsuntersuchung, der den gesamten Planbereich des Masterplans Stadthäfen abdeckt, vor. Im Vergleich zur Verkehrsuntersuchung 2009 liegen die heutigen Verkehrsbelastungen in einzelnen Abschnitten deutlich höher. Die Gründe hier- für sind die neuen Strukturen im Hafen, der allgemeine Verkehrszuwachs in Münster und eine genauere Datenerfassung durch die neuen Lichtsignalanlagen. Bis zum Prognosehorizont 2025 wird münsterspezifisch von einem Zuwachs des Kfz- Aufkommens von 3,8 % durch die Münsteraner und 10,7 % durch Auswärtige ausgegangen. Diese Prognosen liegen deutlich über bundesdurchschnittlichen Prognosen, deswegen man hier von einem belastbaren Szenario ausgehen kann. Sämtliche Entwicklungsstrukturen des Masterplans wurden berücksichtigt. Für die Projekte „Hafencenter“ und „Neuhafen“ konnten die relativ konkreten Strukturen der vorliegenden Projektstände berücksichtigt werden. Für die übrigen Bereiche wurden grobe Annahmen getroffen. Bezogen auf bislang nicht projektierte Entwicklungsflächen im Geltungsbereich des Masterplans Stadthafen ist die Verkehrsuntersuchung jeweils anlass- und projektbezo- gen fortzuschreiben. Für das „Hafencenter“ wird von einer täglichen Frequentierung von 5.000 Kfz (80% über Hansaring, 20% über Hafenweg) ausgegangen bei einer Gesamtbelastung von ca. 17.000 Kfz-Fahrten pro Tag. Im Ergebnis kann daher festgestellt werden, dass aufgrund der eintre- tenden Entlastungswirkungen beim Ausbau der B 51 3. Bauabschnitt einschließlich der An- bindung an den Schifffahrter Damm (L 481n) das Verkehrsaufkommen sich gegenüber heu- te kaum verändern wird. Vergleichend wurden die Veränderungen der Belastungen der Friedrich-Ebert-Straße durch den Bau des E-Centers herangezogen. Im Ergebnis kam es hier nach der Realisierung des E-Centers nicht zu einer stärkeren Frequentierung der Fried- rich-Ebert Straße. Dies ist damit zu begründen, dass neue Nutzungen nicht automatisch neue Verkehrs erzeugen, sondern dass a) große Verkehrserzeuger zu Umverteilungen im Straßennetz führen können und b) der dem konkreten Vorhaben zuzuordnende Quell-/ Ziel- verkehr oftmals zu nicht unerheblichen Anteilen bereits heute im Netz besteht. Die Prognose 2025 berücksichtigt ebenso alle Maßnahmen, die gemäß Darstellung des Flä- chennutzungsplanes absehbar sind, sowie den planfestgestellten Ausbau der B 51 und den Ausbau und die öffentliche Nutzung der Theodor-Scheiwe-Straße gem. Darstellung im Mas- terplan. Der Albersloher Weg und der Hansaring wird in der Konsequenz dieser Berücksichtigung kaum eine Änderung erfahren. Die Belastung der Schillerstraße könne im theoretischen Falle des Ausbaus der Theodor- Scheiwe-Straße von derzeit ca. 9.000 auf max. 13.500 Kfz/24 Std. steigen. Die prognosti- zierte Belastung entspricht der Funktion der Schillerstraße im Straßennetz. Die Verkehrsuntersuchung soll dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- ke hrsplanung und Wirtschaft am 30.08.2012 vorgestellt werden. Die projektbezogene, vorläufige Ersteinschätzung der Verkehrsuntersuchung zum „Hafen- center“ vom Büro nts muss die aktuellen Zahlen dieser Untersuchung noch berücksichtigen. Gravierende Änderungen der Ergebnisse sind jedoch aus einer Anpassung dieser Untersu- chung nicht zu erwarten. Fragen/Meldungen aus dem Publikum : Die Schillerstraße wird durch die Entwicklung im Bereich der Stadthäfen die verhältnismäßig stärkste Erhöhung an Kfz-Frequentierung erfah- ren? Die Schillerstraße besitzt heute schon funktionale Defizite! Antworten/Stellungnahmen: Aufgrund der möglichen Öffnung / des Ausbaus der Theodor- Scheiwe Straße wird dies prognostiziert. Im Rahmen des „Neuhafen“-Projektes wird in diesem Bereich der Straßenraum der Schiller- straße verbreitert. Sie wird hier für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer gestalterisch und funktional aufgewertet. - 5 - Fragen/Meldungen aus dem Publikum : Warum steuert die Verkehrsplanung nicht gegen den allgemeinen Trend der Zunahme durch Kfz-Verkehr? Antworten/Stellungnahmen: Die Stärkung des ÖPNV und des Radverkehrs ist ein zentra- les Ziel der Verkehrsplanung. Der Anteil an ÖPNV und Radverkehr nimmt in Münster im Vergleich zu anderen Städten einen absoluten Spitzenwert ein. Die im bundesweiten Vergleich deutlich höheren prozentualen Verkehrszunahmewerte sind u. a. auf die besonders dynamische Stadtentwicklung Münsters zurückzuführen. Münster als solitäres Oberzentrum hat zudem ein besonders hohes Kfz-Pendleraufkommen, welches sich in den vergangenen 25 Jahren von 150.000 Kfz-Fahrten auf 300.000 Kfz-Fahrten ver- doppelt hat und auch künftig überproportional zunehmen wird. Der Pendlerverkehr besteht zu 80% aus individuellen Kfz-Verkehr und 20% aus ÖPNV-Nutzungen. Der Ausbau der B 51 mit der qualifizierten Anbindung der Wolbecker Straße und an den Schifffahrter Damm (L 481n, s. o.) ist eine Maßnahme zur Entlastung des Stadtgebietes, auch im Betrachtungskorridor. Zudem bedeutet die Maxime der Innenentwicklung vor Außenentwicklung eine Vermeidung von unnötigen zusätzlichen Kfz-Verkehren. Die Innenentwicklung und die Sicherung von zentralen Versorgungsbereichen sichern den nachhaltigen Aspekt der „Stadt der kurzen Wege“. Fragen/Meldungen aus dem Publikum: Der Ausbau der B 51 ist Zukunftsmusik. Wie si- cher ist der Ausbau der B 51, - wie ist der Planungsstand? Der Ausbau der B 51 sollte nicht in die Prognose einfließen! Wie kann der Ausbau der B 51 eine Entlastung für die innerstäd- tischen Bereiche / für den Hansaring bringen? Antworten/Stellungnahmen: Zum Ausbau der B 51 besteht ein Planfeststellungsbeschluss. Es sind Klageverfahren anhängig. Hierzu werden Entscheidungen im Jahr 2013 erwartet. Aus dieser Sicht ist die Frage jedoch nicht, ob es zum Ausbau kommt, sondern wann. Die Berücksichtigung dieser Maßnahme ist demnach angebracht. Der Ausbau der B 51 wird einen besseren Verkehrsfluss auf der Umgehungsstraße gewähr- leisten. Verkehre aus den stärker belasteten innerstädtischen Straßen werden auf die Um- gehungsstraße ausweichen. Fragen/Meldungen aus dem Publikum: Was bedeutet die Unterführung Albersloher Weg / Hafenstraße, welche Planung liegt hier zugrunde? Antworten/Stellungnahmen: Dieses Projekt wird seit langem diskutiert. Es ist nur realisier- bar, wenn eine Bündelung/Verlagerung von Gleisanlagen durchgeführt und damit das Areal des Stückgutbahnhofes städtebaulich entwickelt werden kann. Es ist weiterhin strukturell wünschenswert, jedoch fehlen hierfür bisher wirtschaftliche und planungsrechtliche Grundla- gen. Es ist deshalb nicht im vorläufigen Entwurf der Verkehrsuntersuchung Masterplan be- rücksichtigt. - 6 - Projekt „Hafencenter“: Her r Krause stellt dem aktuellen Konzept das ehem. Konzept aus dem Jahr 2010 (vor dem Hafenforum) gegenüber und hebt die Unterschiede hervor. Die Verkaufsfläche ist auf 4.900 qm reduziert und verteilt sich nun auf 2 Baukörper. Mit der Aufteilung der Zufahrtssituation vom Hansaring und der Stellplatzfläche stellt sich eine stär- ker betonte Kleingliederigkeit ein. Die Zufahrt vom Hansaring wird mit einer Lichtsignalanla- ge versehen. Die Stellplatzfläche wird u.a. begrenzt vom Spänebunker, der im Rahmen des „Neuhafen“- Projektes erhalten werden soll. Direkte Blickbeziehungen von der Stellplatzfläche zum En- semble Verlags- und Atelierspeicher sind gegeben. Die Erschließung der Tiefgarage stellt sich nun wesentlich integrierter dar. Die Tiefgaragenzufahrten von der Erschließungstraße zum Hansaring und vom Hafenweg sind in die Gebäudestrukturen integriert. Eine direkte Wegebeziehung zum „Neuhafen“-Projekt wird berücksichtigt. Vom Hansaring aus sind direkte Fuß- und Radwegebeziehungen zum Hafenweg gegeben. Die ebenerdige Stellplatzanlage ist gegenüber dem ursprünglichen Konzept verringert wor- den (162 Stlpl.). In der vom Hafenweg aus erreichbaren Tiefgarage sind ca. 200 öffentliche Stellplätze vorgesehen. Insgesamt sind durch das Projekt 515 Stellplätze berücksichtigt. Das E-Center schließt um 21.30 Uhr. Die ebenerdige Stellplatzanlage wird um 22.00 Uhr geschlossen. Die Belieferung des E-Centers erfolgt (vom Hafenweg) über eine separate Zufahrt an der Grenze zum „Neuhafen“-Projekt. Im Zusammenhang mit der bestehenden Mauer zum ehem. OSMO-Gelände wird die Anlieferzone eingehaust. Der Anlieferverkehr fließt über die Schillerstraße ab. Neben der Einzelhandelsnutzung sind ca. 4.750 qm für Büro, Dienstleistung, Gastronomie und ca. 2.700 qm für Wohnnutzung vorgesehen. Fragen/Meldungen aus dem Publikum : Das Konzept des „Hafencenter“ stellt eine Huldi- gung an den Kfz-Verkehr dar. Wie kann eine Zunahme an Nutzungen zu einer Verringerung der Kfz-Belastung auf dem Hansaring führen? Wieso ist eine Lichtsignalanlage vorgesehen? Der hierdurch induzierte Stop&Go-Verkehr wird zu einer noch stärkeren Lärmbelastung führen, die ohnehin heute schon sehr hoch ist! Warum werden nicht die Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung gezeigt. Die enge Abfolge von Lichtsignalanlagen Dortmunder Straße / „Hafencenter“ / Wolbecker Straße wird den Verkehrsfluss drastisch einschränken! Wie viele Lkw werden pro Tag das Hafencenter bedienen? Die Verkehrsuntersuchung berücksichtigt nicht die Spitzenbelastung! Warum ist keine Durchgrünung des Bereichs vorgesehen? Antworten/Stellungnahmen: Einzelhandelsprojekte benötigen auch aus bauordnungsrecht- lichen Gründen Stellplätze. Neben den Stellplätzen zum Einzelhandelsanteil sind auch öf- fentliche Stellplätze vorgesehen. Somit werden mit dem Projekt nur z.T. neue Verkehre ver- ursacht. Bestehende Einkaufsverkehre oder Besucherverkehre (Stadthafen) die bisher in diesem Bereich stattgefunden haben, konzentrieren sich nach der Realisierung auf diesen Projektstandort als zentraleren Zielstandort (sh. hierzu auch die vergleichende Untersuchung E-Center Friedrich-Ebert Straße). Zudem führt der Ausbau der B 51 zur Entlastung inner- städtischer Verkehrswege. Die durch die Nutzungen des Masterplans sukzessive ausgelös- ten Verkehrszunahmen werden, wie bereits erwähnt, weitgehend durch die prognostizierten Entlastungen Ausbau B 51 / L 481n kompensiert. Die Lichtsignalanlage ist nicht aufgrund der Verkehrsbelastung erforderlich, sondern dient der sicheren Abwicklung/Begegnung aller Verkehrsteilnehmer. Die Lärmauswirkungen der Lichtsignalanlage sind in die vorläufige Voreinschätzung der Schalltechnischen Untersu- chung eingeflossen, die im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung einge- sehen werden kann. Herr Stroetmann führt aus, dass das E-Center täglich durch 3 Lkw beliefert wird. Er weist auf die heutige erhöhte Lkw-Frequentierung des Postgebäudes hin. Die vorläufige Ersteinschätzung zur Verkehrsuntersuchung berücksichtigt Spitzenbelastun- gen. - 7 - Die betreffenden Grundstücke sind bereits heute voll versiegelt. Wir befinden uns in einem ur banen Umfeld. Für das Projekt „Hafencenter“ sind umfangreiche Funktionsflächen erfor- derlich. Fragen/Meldungen aus dem Publikum: Das E-Center ist größer als die Einzelhandelsnut- zung am Schifffahrter Damm! Mit 4.900 qm Verkaufsfläche des geplanten E-Centers entste- hen soviel Verkaufsflächen wie jetzt schon an der Wolbecker Straße vorhanden sind! Es ist im Viertel bereits eine Sättigung erreicht, jede weitere Verkaufsfläche führt zu einer Ver- schärfung des Verdrängungswettbewerbes! Die Gefahr ist ein umfangreicher Leerstand auf der Wolbecker Straße, - dies wird nicht nur von wenigen, sondern von vielen Geschäftsleuten im Viertel befürchtet! Vor allem wird um die Existenz von Geschäften mit Magnetwirkung gebangt! Das Gutachten prognostiziere mögliche große Umverteilungsverluste für Einzelhandelsnutzungen an der Wolbecker Stra- ße! Im Hafenforum bestand eine breite Ablehnung gegenüber dem „Hafencenter“ – warum wird nicht mehr auf diese Meinungen eingegangen? Das „Hafencenter“ will im Hansaviertel nie- mand! Wer hat das entsprechende Einzelhandelsgutachten beauftragt, Stadt oder Investor? Sind in den vorliegenden Gutachten die Erweiterungsabsichten der REWE - Märkte bereits berücksichtigt? Durch die Erweiterung der REWE - Märkte entfällt die Notwendigkeit eines E-Centers! Antworten/Stellungnahmen: Auf der Wolbecker Straße befinden sich ca. 6.000 qm Ver- kaufsfläche westlich des Hansaringes und ca. 1.000 qm Verkaufsfläche östlich des Hansa- ringes. Die Erweiterungsabsichten der REWE - Märkte verdeutlichen, dass aus Sicht der Handels- betriebe noch Bedarfe bestehen und hier keine Sättigung besteht. Eine zukunftsorientierte Stadtplanung darf im Sinne der Gewährleistung eines freien Marktes keinen Konkurrenzschutz betreiben. Die Stadtplanung muss jedoch negative städtebauliche Auswirkungen ausschließen. Zukunftsfähige Versorgungsstandorte sind zu sichern. Es wur- de und wird bestätigt, dass dies u.U. mit negativen Auswirkungen für Einzelne verbunden sein kann. Die Stadtplanung hat sich jedoch in diesem Kontext darauf zu konzentrieren, un- abhängig von Marktschwankungen und einzelbetrieblichen, wirtschaftlichen Aufstellungen zukunftsfähige Versorgungsstandorte zu sichern. Die Ergebnisse des Hafenforums haben zu dem politischen Beschluss geführt, die Verkaufs- flächen des „Hafencenters“ auf 4.900 qm zu reduzieren. Der Standort für großflächigen Ein- zelhandel wurde bereits mit dem Zentren- und Einzelhandelskonzept vom Rat der Stadt Münster 2009 bestätigt. Die Erfahrung zeigt, dass sich in Beteiligungsverfahren insbesondere Kritiker von Projekten positionieren. In der Gesamtabwägung müssen jedoch alle Belange betrachtet und ihre Vor- und Nachteile abgewogen werden. Die grundsätzliche städtebauliche Vereinbarkeit wird durch die Städtebauliche Wirkungsana- lyse (Einzelhandelsgutachten) zum „Hafencenter“-Projekt belegt. Das Gutachten ist von den Investoren in Abstimmung mit der Stadt beauftragt worden. Diese Vorgehensweise ist bei vergleichbaren Projekten unter Berücksichtigung der abschließenden fachlichen Bewertung durch die Verwaltung in Abstimmung z.B. mit der IHK, der Bezirksregierung oder dem Ein- zelhandelsverband gängige Praxis. Auch von Herrn Stroetmann wird bestätigt, dass die vorliegende Städtebauliche Wirkungs- analyse mit Berücksichtigung der Verringerung der Einzelhandelsflächen auf 4.900 qm und der Erweitungsabsichten der REWE – Märkte, überarbeitet wird. Herr Schowe bekräftigt seine Bereitschaft, einen separaten Dialog mit den Einzelhändlern der Wolbecker- bzw. Warendorfer Straße zu führen. Fragen/Meldungen aus dem Publikum : Wann wurden die Liegenschaften für das „Hafen- center“ vom Investor erworben! Ist es legitim die städtische Fläche der Tankstelle durch den Investor zu überplanen? - 8 - Antworten/Stellungnahmen: Herr Stroetmann führt aus, dass die entsprechenden Liegen- schaften in 2001 und 2008 erworben wurden. Herr Schowe führt aus, dass es legitim ist Flä- chen Dritter konzeptionell zu überplanen. Einem Verkauf städtischer Grundstücke werde dadurch nicht vorgegriffen, sondern darüber entscheiden die städtischen Gremien zu gege- bener Zeit. - 9 - Projekt „Neuhafen“: He rr Hänsel stellt das Wohnprojekt „Neuhafen“ vor. Die städtebauliche Grundstruktur des Entwurfes ist vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und Wirtschaft am 03.05.2012 zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung freigegeben worden. Gemäß diesem Entwurf sind ca. 312 Wohneinheiten als Stadthäuser, Etagenwohnungen und Pent- housewohnungen mit verschiedenen Größenzuschnitten geplant. Gemäß Beschluss zum Masterplan Stadthäfen ist ein Anteil von 25 % der Wohnungen als mit öffentlichen Mitteln grundsätzlich förderfähige Wohnungen einzuplanen. Der Entwurf zeichnet sich durch 7-zeilige Bauriegel in Nord-/Südrichtung aus. Die Erdge- schosszonen sind erhöht. Die Bauriegel werden abwechselnd von Grachten und Wohnwe- gen unterbrochen. Die Wohnwege sind öffentlich begehbar und sonst nur für Ver- und Ent- sorgungs- sowie Rettungsfahrzeuge befahrbar. Zudem durchzieht ein öffentlich nutzbarer Weg vom Projekt „Hafencenter“ das Wohngebiet in östliche Richtung. Die Grachten werden mit Brücken überspannt. Die Regelgeschossigkeit liegt bei 4 Geschossen. Zur Schillerstraße wird der Entwurf in 4 Varianten dargestellt: - Offener Abschluss der Grachten - Halboffener Abschluss - Stirn- und Eckabschluss - Riegelabschluss Das Gebiet ist autofrei geplant. Gemäß Entwurf befinden sich drei Tiefgaragen mit 366 Stellplätzen unter dem Wohngebiet, die von der Schillerstraße aus erreichbar sind. Die Ka- pazität würde ggf. auch die notwendigen öffentlichen Stellplätze abdecken. Fragen/Meldungen aus dem Publikum : Gibt es eine Durchgrünung und was ist mit dem Bedarf an Kinderspielflächen? Die Qualität des Wohnprojektes wird in Frage gestellt. Insgesamt solle das Projekt mit neuen Volumenansätzen überdacht werden, die Varianten betr. der Kopfbebauung zur Schillerstraße stellen nur Nuancen dar. Werden die förderfähigen Wohnungen zur Schillerstraße orientiert? Wie sind die Aussichten auf eine Förderung bzw. wie prioritär wird die Stadt Münster in diesem Zusammenhang be- handelt? Zentrales Problem sei die Gentrifizierung, es fehlen Wohnungen die wirtschaftlich sozial ges- taltet sind! Die Entwicklung des „Neuhafen“-Projektes wird auch Mehrverkehr im Hubertiviertel verursa- chen! Antworten/Stellungnahmen: Herr Kresing führt aus, dass die graphische Darstellung das städtebauliche Grundkonzept hervorhebe. In den Wohnwegen sind Grünpflanzungen ge- plant. Die Verwaltung bestätigt, dass Flächen für Kinderspielplätze bisher nicht in dem Grundkon- zept berücksichtigt sind, diese jedoch durch eine Bedarfserhebung im Rahmen des Bauleit- planverfahrens festgestellt und gesichert werden. Zur Ausrichtung von einzelnen Wohnungsformen gibt es z.Zt. noch keine Aussage. Die Stadt Münster wird seit 2011 ein wenig besser mit Mitteln der Wohnungsbauförderung bedacht. Konkrete mögliche Fördervolumen zu diesem Projekt können jedoch nicht genannt werden. Das Problem der Gentrifizierung ist in Münster im Vergleich zu anderen prosperierenden Städten nicht so umfangreich. Die stärkste entsprechende Entwicklung im Stadtgebiet betraf in den 1970`er Jahren das Kreuzviertel. Die Stadt Münster bemüht sich um die Realisierung sozialverträglicher Wohnungen. Im o.g. vorläufigen Entwurf Verkehrsuntersuchung Masterplan sind die Entwicklung des „Neuhafen“-Projektes und die Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz berücksichtigt. - 10 - Bauleitplanung: Her r Krause erläutert die Herleitung zur Abgrenzung des Bebaungsplanes Nr. 541, für das der Rat der Stadt Münster am 27.06.2012 den Aufstellungsbeschluss gefasst hat. Mit dem Ziel der Entwicklung einer Wohnnutzung auf dem ehem. OSMO-Areal, der Siche- rung des Versorgungsstandortes der Stadtwerke Münster GmbH und der Sicherung weiterer Strukturen gem. Zielperspektive Masterplan Stadthäfen ist eine Anpassung des Planungs- rechtes für das ehem. OSMO-Areal, den Bereichen südlich des Stadthafen 1 und östlich des Dortmund-Ems-Kanals erforderlich. Diese Bereiche sind z.Zt. von den Bebauungsplänen 401 und 348 abgedeckt. Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 541 werden die Bereiche beider bisheriger Bebauungspläne einer ganzheitlichen Behandlung zugeführt. Die Wechselwirkungen der verschiedenen Bereiche untereinander können so mit einem Bebauungsplanverfahren be- handelt werden. I.d.R. wird mit dem Verfahren eine Aufwertung bisheriger Industriebereiche zu Gewerbebe- reichen verfolgt. Erkennbar ist z.Zt. dass durch die neue Planung kein Eingriff in ausgeübte Nutzungen erfolgt. Parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 541 wird die Änderung des Flächen- nutzungsplanes für die betreffenden Bereiche durchgeführt. Allgemeines: Fra gen/Meldungen aus dem Publikum: Wie ist das weitere Procedere bzw. wie können sich die Bürger in das weitere Verfahren einbringen? Gibt es die Möglichkeit eines Bürgerentscheides? Antworten/Stellungnahmen: Für das Projekt „Hafencenter“ ist bei positivem Verlauf zum Ende des Jahres mit der förmlichen Offenlegung zu rechnen. Für die übrigen Maßnahmen kann erst 2013 oder 2014 mit der Offenlegung gerechnet werden. Im Rahmen dieser 1- monatigen Offenlegung kann jeder Bürger seine Stellungnahme zu der Planung einreichen. Wichtig ist, dass Bedenken in diesem Rahmen förmlich eingereicht werden müssen, damit sie im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden. Der Zeitraum der Offenlegung wird über die Presse und im Internet bekannt gemacht. Durch Beschluss des Landtages NRW zu § 26 der Gemeindeordnung ist nun ein unmittelba- rer Zugang für Bürgerbegehren/Bürgerentscheide zu Aufstellungsbeschlüssen von Bebau- ungsplänen gegeben. Fragen/Meldungen aus dem Publikum: Der Zeitpunkt dieser Veranstaltung kurz vor den Sommerferien ist äußerst ungünstig terminiert! Zudem ist eine Veranstaltung mit dem Um- fang der Themen überfrachtet! Antworten/Stellungnahmen: Der Termin ist seit langem abgestimmt. Eine ungünstige Ter- minierung ist nicht zu erkennen, das große Interesse heute gibt der Terminierung recht. Der Umfang der Themen ist den jeweiligen planungsrelevanten Abhängigkeiten geschuldet. Fragen/Meldungen aus dem Publikum: Die Bürgerbeteiligung ist überflüssig! Da die Stadt die strategischen Flächen nicht erworben hat, gibt es seitens der Stadt/Bürger auch keine Möglichkeit mehr der Steuerung der Entwicklung. Die Politik handelt gegen das Bürgerge- fühl! Es fehlen Politiker in dieser Veranstaltung! Antworten/Stellungnahmen: Die Stadt besitzt die kommunale Planungshoheit. Ohne Ände- rungen der Bebauungspläne durch entsprechende politische Beschlüsse sind die zentralen Projekte nicht realisierbar. - 11 - Herr Fischer-Baumeister weißt auf die Anwesenheit einiger Politiker im Publikum hin. Fragen/Meldungen aus dem Publikum: Das Herz-Jesu-Viertel bzw. das Hubertiviertel ist und wird durch umfangreiche Bauarbeiten in Mitleidenschaft gezogen (Abbruch Bunker Ot- tostraße, Kanal-Tiefbauarbeiten, Ausbau Dortmund-Ems-Kanal). Die anvisierten Projekte sollten zurückgestellt bzw. aufgegeben werden! Die Politik handelt gegen das Bürgergefühl! Antworten/Stellungnahmen: Negative Auswirkungen wird es geben. Am Beispiel der Ent- wicklung der Schulstraße ist jedoch auch erkennbar, dass ein zunächst sehr negativ aufge- nommenes Projekt mittlerweile durch die Nachbarschaft akzeptiert bzw. positiv aufgenom- men wird. Ende 21.50 Uhr Münster, 10.08.2012 gez. gez. ________________ ______________________ Leifken Fischer-Baumeister
V-1090-2017-Anlage-3-Planzeichnung
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Änderungsbereich Gemischte Baufläche Gewerbliche Baufläche Gewerbegebiet Industriegebiet Sondergebiet BuG Bau- und Gartenmarkt BSH Baustoffhandel _ BEER HE Flächen für den Gemeinbedarf EI Feuerwehr DD Sportlichen Zwecken diendende Gebäude und Einrichtungen / Sportanlagen > Altlast- / Verdachtsfläche < 1 ha [o« ] Dortmund-Ems-Kanal |] Wasserflächen |] Flächen für Ver- und Entsorgung © Elektrizität O Femme |] Grünflächen Parkanlage EEE Autobahn oder Autobahnähnliche Straßen [El Öffentliche Parkfläche PR Park und Ride - Anlage —— Richtfunk N M. 1:15.000 STADT ||| MÜNSTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/1090/2017 Plan zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans Stadthafen | - Schillerstraße - Lütkenbecker Weg - B51 - Albersloher Weg Stand: 29.08.2017 Bisherige Darstellung u
Berichtsvorlage
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V/1090/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 42. Änderung des Flächennutzungsplans in den Stadtbezirken Münster-Mitte (Stadtteil Hafen) und Münster-Südost (Stadtteil Gremmendorf-West) im Bereich Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung Beratungsfolge 23.01.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 23.01.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 25.01.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplans öffentlich auszulegen. Der Rat der Stadt Münster hat am 27.06.2012 (Vorlage Nr. V/0430/2012) den Beschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg gefasst. Dieser erfolgte zusammen mit de m B e- schluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 541: Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51/ Albersloher Weg. Diese Beschlüsse umfassten anfänglich auch einen Planbereich nordöstlich des Stadthafens I im Bereich der OSMO-Hallen. Für Teilbereiche wurden Realisierungswettbewerbe durchgeführt. Die erforderlichen Abstimmungen zur künftigen konkreten Nutzung der Flächen sind bislang noch nicht abgeschlossen. In den Bereichen südlich des Stadthafens I und östlich des DEK hingegen liegt eine rahmenge- bende Planungskonzeption vor, so dass diese Teilbereiche durch die Aufstellung des Beba u- ungsplans Nr. 541 sowie parallel die 42. Änderung des Flächennutzungsplans vorgezogen bea r- beitet werden sollen. Der Bereich nordöstlich des Stadthafens wurde daher aus der 42. Änderung herausgelöst und wird nun als 72. Änderung des Flächennutzungsplans separat fortgeführt. Vorlagen-Nr.: V/1090/2017 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Geitel Ruf: 492 61 11 / 492 61 93 E-Mail: Krause-Kaemereit@stadt- muenster.de Geitel@stadt-muenster.de Datum: 08.01.2017 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/1090/2017 Die Pla nungsziele der oben genannten Bauleitpläne (42. Änderung des FNP, Bebauungsplan 541) leiten sich aus dem Masterplan Stadthäfen in seiner aktualisierten Form ab (Stand ASSVW Mai 2012). Hierzu gab es am 5. Juli 2012 eine Informationsveranstaltung in der Mehrzweckhalle der Stadt- werke Münster i. S. von § 3 (1) BauGB (Frühzeitige Bürgerbeteiligung). Das Protokoll dieser Ve r- anstaltung ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. Unterstützend zur Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen Münster fand begleitend das "Ha- fenforum" statt. Das Ergebnis dieser in mehreren Terminen durchgeführten Veranstaltung wird in einer Dokumentation (Bilanz / Ergebnisse der Workshops vom 31. Mai 2011) zusammengefasst. Das Dokument ist als pdf-Datei im Internet auf den Seiten des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung einsehbar. (http://www.stadt- muenster.de/stadtplanung/projekte/stadthaefen.html). Für die nun vorliegende 42. Flächennutzungsplanänderung sind insbesondere die nachfolgenden Zielvorgaben maßgebend: Umstrukturierung der gewerblichen und industriell genutzten Flächen auf der Südseite des Stadthafens I sowie der Flächen östlich des Dortmund-Ems-Kanals, um eine Wohn- und Mischnutzung auf der nördlichen Hafenseite zu ermöglichen. Sicherung des bestehenden Kraftwerks mit räumlichen Erweiterungsoptionen. Bestätigung der Feuerwache 2 und der Baumarktnutzung entlang des Albersloher Weges. Nähere Einzelheiten zur Flächennutzungsplanänderung sind den beigefügten Anlagen zu en t- nehmen. Die Offenlegung des Entwurfs der 42. Änderung des Flächennutzungsplans soll im Anschluss an diese Beratung erfolgen. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: 1. Protokoll 2. Begründung 3. Planzeichnung
V-1090-2017-Anlage-2-Begruendung
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Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 15
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/1090/2017
Begründung
z
um Entwurf der 42. Änderung des Flächen-
nutzungsplans (FNP) in den Stadtbezirken
Münster-Mitte (Stadtteil Hafen) und
Münster-Südost (Stadtteil Gremmendorf):
Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg /
Bundesstraße 51 / Albersloher Weg
Inhalt Seite
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................ ................................................................. 1
2. Planungsrechtliche Situation ................................ ................................................................................. 3
2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung .............................................................................. 3
2.2 Bebauungsplan ............................................................................................................................ 5
3. Änderungsbereich ................................ .................................................................................................. 6
4. Änderungsinhalte ................................ ................................................................................................... 6
4.1 Planungsziele .............................................................................................................................. 6
4.2 Gemischte Bauflächen (M) .......................................................................................................... 7
4.3 Gewerbliche Bauflächen (G) ....................................................................................................... 7
4.4 Gewerbegebiete (GE) .................................................................................................................. 7
4.5 Sondergebiete (SO) ..................................................................................................................... 8
4.5.1 Sondergebiet, Zweckbestimmung Bau- und Gartenmarkt (SO BuG) ............................... 8
4.5.2 Sondergebiet, Zweckbestimmung Baustoffhandel (SO BSH) .......................................... 8
4.6 Flächen für den Gemeinbedarf .................................................................................................... 8
4.6.1 Flächen für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Feuerwehr ....................................... 8
4.6.2 Flächen für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Sportanlage ..................................... 9
4.7 Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen, Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme . 9
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................ ................... 9
5.1 Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 9
5.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung ................................ 10
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 10
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 11
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ........................................................ 13
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 13
5.7 Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 14
5.8 Zusammenfassung .................................................................................................................... 14
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen
Der Münsteraner Hafen, insbesondere im Bereich des Stadthafens I, war seit Ende des 19.
Jahrhunderts ein zentraler gewerblicher Standort der Stadt, vor allem für hafenaffine gewerbl i-
che und industrielle Nutzungen. Auch die Flächen östlich des Dortmund- Ems-Kanals (DEK),
südlich des Lütkenbecker Wegs, sind seit Beginn des 20. Jahrhunderts gewerblich und indus -
triell geprägte Flächen.
Zu Beginn der 1990er Jahre wurde mit den heute bestandskräftigen Bebauungsplänen Nr. 348
und 401 der planungsrechtliche Rahmen zur Strukturierung der gewerblichen Flächen insbe-
sondere im Bereich des Stadthafens I geschaffen. Ebenfalls in den 1990er Jahren wurden mit
42. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße 51 / Albersloher Weg
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 15
dem Bau des Hafenplatzes und der Leitbildentwicklung ‚Kreativkai‘ die Weichen für die U m-
strukturierung des nördlichen Hafenbereichs gestellt. In den folgenden Jahren wurde mit der
Umsetzung des ‚Kreativkais‘ der Wandel des vormals hafenindustriell dominierten Bereichs zu
einem hochwertigen Standort für Büro- und Dienstleistungen sowie gastronomische Nutzungen
erfolgreich begonnen.
Mit der Verlagerung eines Gefahrgutlagers bzw. der störfallrelevanten Stoffe südlich des Stadt -
hafens I bis Ende 2017 bietet sich nun auch für diesen Hafenbereich die Möglichkeit einer Neu-
ausrichtung. Dadurch stehen auch die ehemaligen OSMO -Flächen auf der Nordseite des
Stadthafens I, die derzeit weitestgehend brach liegen, für eine konzeptionelle Neuausrichtung
zur Verfügung.
Mit der Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen in den Jahren 2011/2012 wurden unter B e-
teiligung der Bürgerschaft die Entwicklungsziele für den gesamten Hafenbereich definiert. Die
Fortschreibung wurde im Dezember 2011 als handlungsleitende Grundlage für die weitere En t-
wicklung des Gebiets vom Hauptausschuss beschlossen. Im Nachgang zum Beschluss des
Masterplans wurden am 27.06.2012 der Beschluss zur 42. Änderung des Flächennutzung s-
plans sowie der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 541 für den Planbereich
‚Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg‘ g e-
fasst.
Diese Beschlüsse umfassten anfänglich auch einen Planbereich nordöstlich des Stadthafens I
im Bereich der OSMO-Hallen. Für Teilbereiche wurden Realisierungswettbewerbe durchgeführt.
Die erforderlichen Abstimmungen zur künftigen konkreten Nutzung der Flächen sind bislang
noch nicht abgeschlossen.
In den Bereichen südlich des Stadthafens I und östlich des DEK hingegen liegt eine rahmenge-
bende Planungskonzeption vor, so dass diese Teilbereiche durch die Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 541 sowie parallel die 42. Änderung des Flächennutzungsplans vorgezogen be-
arbeitet werden sollen. Der Bereich nordöstlich des Stadthafens wurde daher aus der 42. Ände-
rung her ausgelöst und wird nun als 72. Änderung des Flächennutzungsplans separat fortg e-
führt.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet folgende Flächennutzungen und
Zweckbestimmungen dar:
im Bereich des Kraftwerkstandorts Flächen für Ver - und E ntsorgungsanlagen mit den
Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme;
im Bereich südlich des Stadthafens I und westlich des DEK im nördlichen Teilbereich In-
dustriegebiete (GI), im südlichen Teilbereich Gewerbegebiete (GE);
im Bereich östlich entlang des DEK sowie südlich des Lütkenbecker Wegs Grünflächen
mit der Zweckbestimmung Parkanlage;
östlich angrenzend gewerbliche Bauflächen (G);
nördlich entlang des Albersloher Wegs – beiderseits des DEK – durchgehend gemischte
Bauflächen (M).
Mit der geplanten Umstrukturierung der industriellen Flächen zu Gewerbegebieten, der Darstel-
lung des Kraftwerkstandorts einschließlich seiner Erweiterungsflächen als Flächen für Ver - und
42. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße 51 / Albersloher Weg
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Entsorgungsanlagen, der Darstellung der Flächen des Bau- und Gartenmarkts sowie des g e-
planten Baustoffhandels als Sondergebiete sowie der Darstellung der Flächen der Feuerw a-
che 2 sowie einer bestehenden Vereinssportanlage als Flächen für den Gemeinbedarf ergibt
sich ein umfassender Änderungsbedarf für den Flächennutzungsplan. Die Änderung des Fl ä-
chennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 541: Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51
/ Albersloher Weg.
2. Planungsrechtliche Situation
2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der fortgeschriebene Regionalplan – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich
vollständig als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) bzw. als Wasserstraße (DEK) dar. Die be-
absichtigten Änderungen des Flächennutzungspl ans stimmen mit der Zielsetzung der Regi o-
nalplanung überein. Eine Anpassung des Regionalplans ist nicht erforderlich.
Mit Schreiben vom 30.03.2015 hat die Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass
1. die beabsichtigte Umwandlung von Industriegebietsflächen in Gewerbegebiete süd-
lich des Stadthafens I,
2. die Umwandlung von Nutzflächen der Stadtwerke Münster von Industriegebietsflä-
chen in Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen sowie
3. die Umwandlung des vorhandenen Standorts der Feuerwache 2 von gemischter
Baufläche in Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr
mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind.
Zur beabsichtigten Darstellung einer Sonderbaufläche „Bau- und Gartenmarkt“ wird angemerkt,
dass hierzu eine besondere Betrachtung erford erlich sei. Da es sich um einen großflächigen
Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO handelt, sind die Ziele und Grundsätze
aus dem Landesentwicklungsplan (LEP) – Sachlicher Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ we-
sentlich, ergänzt durch Ziele und Grundsätze des Regionalplans Münsterland.
Ziel 1 des LEP – Sachlicher Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ und Ziel 4.1 des Regional-
plans (Lage des Sondergebiets im Sinne von § 11 BauNVO in einem regionalplanerisch festg e-
legten Allgemeinen Siedlung sbereich (ASB)). Da dies im vorliegenden Planverfahren der Fall
ist, werden das Ziel 1 des LEP – Sachlicher Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ sowie das
Ziel 4.1 des Regionalplans Münsterland beachtet.
Ziel 3 des LEP – Sachlicher Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“
„Durch die Darstellung und Festsetzung von Kerngebieten und Sondergebieten für Vorhaben im
Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen zentrale Verso r-
gungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden“.
Der im Bestand vorhandene Baumarkt der Fa. Bauhaus verfügt über eine Verkaufsfläche von
10.300 m² und soll im Zuge der 42. Änderung des FNP der Stadt Münster eine Erweiterungsop-
tion um 2.700 m² auf zukünftig 13.000 m² Verkaufsfläche erhalten. Unternehmensseitig ist zzt.
nicht vorgesehen, diese Erweiterungsoption zu realisieren.
42. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße 51 / Albersloher Weg
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 15
Es ist geplant, unmittelbar nördlich an das Firmengrundstück angrenzend das bestehende
Baumarktangebot um einen Drive- In-Baustoffhandel der Fa. Bauhaus mit max. 5.000 m² Ver-
kaufsfläche mit ausschließlich nicht zentrenrelevanten Sortimenten zu ergänzen. Bei dem Dr i-
ve-In-Konzept handelt es sich um ein atypisches Einzelhandelsvorhaben.
Planungsrechtlich zulässig ist im geplanten Sondergebiet Bau - und Gartenmarkt der Betrieb ei-
nes Bau- und Gartenmarktes mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 13.000 m² Gesam t-
verkaufsfläche für nicht zentrenrelevante Sortimente gem äß Münsteraner Sortimentsliste.
Zentrenrelevante Randsortimente gem äß Münsteraner Sortimentsliste mit Bezug zum
Hauptsortiment sind auf max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche zulässig, höchstens jedoch im
Umfang von 800 m² Verkaufsfläche. Damit ist sichergestellt, dass durch die Darstellung des
Sondergebiets Bau- und Gartenmarkt die Schwelle der Großflächigkeit gemäß § 11 A bs. 3
BauNVO nicht überschritten wird und auch keine Erweiterung der Verkaufsfläche für zentrenr e-
levante Sortimente gegenüber der im Bestand vorhandenen und genehmigten Verkaufsfläche
des Bauhaus -Baumarktes möglich ist. Die einzelnen zentrenrelevanten Randsortimente im
Bauhaus-Baumarkt haben lediglich ergänzenden Charakter und weisen jeweils einen Bezug
zum Hauptsortiment auf.
Da die zulässige Verkaufsfläche für zentrenrelevante Randsortimente auf max. 800 m² begrenzt
ist, keine Erweiterung der Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente gegenüber der im
Bestand erfolgt und seit dem Jahr 2009 durchgängig ein Baumarkt (Praktiker, Max Bahr, Bau-
haus) am Standort Theodor -Scheiwe-Straße 2 ansässig ist (der Einzelhandelsbestand im Ei n-
zugsgebiet bzw. im Stadtgebiet hat sich daher vollumfänglich auf diesen Marktteilnehmer ei n-
gestellt), sind durch die Planung keine wesentlichen Beeinträchtigungen zentraler Verso r-
gungsbereiche zu erwarten. Ziel 3 des LEP NRW – Sachlicher Teilplan „Großflächiger Einzel-
handel“ wird damit entsprochen.
Grundsatz 4 des LEP – Sachlicher Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“
„Durch die Darstellung und Festsetzung von Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des § 11
Abs. 3 BauNVO mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten soll der zu erwartende Gesa m-
tumsatz der durch die jeweilige Festsetzung ermöglichten Einzelhandelsnutzungen die Kau f-
kraft der Einwohner der jeweiligen Gemeinde für die geplanten Sortimentsgruppen nicht über-
schreiten.“
Der Gesamtumsatz der durch die Darstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans der
Stadt Münster ermöglichten Baumarkterweiterung auf max. 13.000 m² Verkaufsfläche und des
Drive-In-Baustoffhandels mit max. 5.000 m² Verkaufsfläche wird sich zusammen auf der Basis
einer Worst-Case-Betrachtung mit der Annahme von durchschnittlich 1.500 Euro Umsatz je m²
Verkaufsfläche p. a. auf max. 27 Mio. Euro belaufen. Die aktuelle sortimentsspezifische Kau f-
kraft für bau- und gartenmarktspezifische Sortimente je Einwohner in Münster beträgt 550 Euro
(GfK GeoMarketing 2014). Bei rd. 300.000 Einwohnern zum 31.12.2014 ist von einem aktuellen
sortimentsspezifischen Kaufkraftpotenzial von rd. 165 Mio. € auszugehen. Damit ist sicherge-
stellt, dass der Gesamtumsatz die entsprechende Kaufkraft der Einwohner der Stadt Münster
nicht übersteigt. Dem Grundsatz 4 des LEP NRW – Sachlicher Teilplan „Großflächiger Einzel-
handel“ wird somit entsprochen.
42. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße 51 / Albersloher Weg
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 15
Grundsatz 6 des LEP – Sachlicher Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“
Der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente eines Sondergebiets für Vorhaben im Sinne
des § 11 Abs. 3 BauNVO mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten soll außerhalb von zent-
ralen Versorgungsbereichen 2.500 m² Verkaufsfläche nicht überschreiten.
Gemäß dem Entwurf der Begründung zur 42. Änderung des FNP ist eine Begrenzung der zen-
trenrelevanten Randsortimente auf eine maximale Verkaufsfläche von 800 m² geplant. Damit ist
der Grundsatz 6 berücksichtigt.
Aus städtebaulicher Sicht ist anzumerken, dass bei der Festlegung eines Sondergebiets nach
§ 11 BauNVO die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen sind. Um die Aus-
wirkungen besser beurteilen zu können, wird grundsätzlich die Darstellung der vorgesehenen
Gesamtverkaufsfläche dringend empfohlen. G emeint ist hier eine entsprechende Darstellung
der Obergrenze der Gesamtverkaufsfläche in der Planzeichnung.
Vom Dezernat 32 der Bezirksregierung Münster wurden entsprechende Empfehlungen wieder-
holt im Rahmen von einzelnen Änderungen des FNP vorgebracht (vgl. z. B. die 32. Änderung
des FNP 2009 und die 29. des FNP 2011). Die Stadt Münster hat bisher im Rahmen der Ände-
rung des FNP in der jeweiligen Begründung stets die konkrete, städtebaulich beabsichtigte Nut-
zung für den jeweiligen Standort dezidiert beschrieben. Insbesondere bei Sondergebieten im
Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO werden Angaben zu Sortimentsbereichen und Verkaufsfl ä-
chenobergrenzen in den Begründungen vorgenommen; so auch im vorliegenden Fall (siehe
Kapitel 4.5). Der Rat der Stadt Münster beschließt in seinem abschließenden Beschluss über
die jeweilige FNP -Änderung ausdrücklich auch die dazugehörige Begründung und bindet sich
damit an die entsprechenden textlichen Begründungen und Erläuterungen für die nachfol gende
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.
Daher ist es aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, bei der Darstellung von Sonder -
gebieten im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO alle differenzierten Nutzungsfestsetzungen zu den
zulässigen Sortimentsbereichen und den jeweiligen Verkaufsflächenobergrenzen in der Plan-
zeichnung oder in der dazu gehörigen Zeichenerklärung einer FNP-Änderung aufzulisten.
Zudem erscheint eine solche Auflistung nicht zweckmäßig, da differenzierte Angaben zu einzel-
nen zulässigen Sortimentsbereichen und zu den jeweiligen Verkaufsflächenobergrenzen für j e-
des Sondergebiet in der zeichnerischen Darstellung oder in der Legende zu einer Verschlechte-
rung der Lesbarkeit des Flächennutzungsplans und seiner Zeichenerklärung führen würden.
2.2 Bebauungsplan
Zu Beginn der 1990er Jahre wurde mit den heute bestandskräftigen Bebauungsplänen Nr. 348
und 401 der planungsrechtliche Rahmen zur Strukturierung der gewerblichen Flächen insbe-
sondere im Bereich des Stadthafens I geschaffen.
Auf der Grundlage des 2011/2012 fortgeschriebenen Masterplans Stadthäfen wird nun parallel
zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Bebauungsplan Nr. 541 für den Planbereich
‚Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg‘ au f-
gestellt.
42. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße 51 / Albersloher Weg
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 15
3. Änderungsbereich
Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt
im Norden durch den Stadthafen I
im Nordosten durch den Lütkenbecker Weg
im Südosten durch die Bundesstraße 51
im Südwesten durch den Albersloher Weg
im Nordwesten durch den Hafenplatz.
4. Änderungsinhalte
4.1 Planungsziele
Die Planungsziele für die 42. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des B e-
bauungsplans Nr. 541 leiten sich aus dem Masterplan Stadthäfen in seiner aktualisierten Form
(Stand ASSVW Mai 2012) ab. Für den vorliegenden Planbereich sind dabei insbesondere die
nachfolgenden Zielvorgaben maßgebend:
Für die zuk ünftige Nachnutzung der OSMO -Flächen nördlich des Stadthafens I ist eine
Wohn- und Mischnutzung vorgesehen. Um diese geplanten Ausweisungen bzw. Nut-
zungen zu ermöglichen, sollen die gewerblichen und industriell genutzten Flächen auf
der Südseite des Stadthafens I sowie die Flächen östlich des DEK so umstrukturiert
werden, dass sie immissionsverträglich in Bezug auf die bestehenden und neu zu schaf-
fenden Wohnnutzungen in der Umgebung sind.
Der Masterplan gibt ein klares Bekenntnis zum Standort des Kraftwerks für die zukünfti-
ge Energieversorgung der Stadt Münster. Mit einer Sicherung der bestehenden Nutzun-
gen und räumlichen Erweiterungsoptionen soll der Energieversorgungsstandort pl a-
nungsrechtlich gesichert werden.
Die Bedeutung des Albersloher Wegs als zentrale Einfahrtsstraße und Standort für Mes-
se und zentrale Verwaltungseinrichtungen wird im Masterplan bestätigt. Auch zukünftig
soll dies ein Standort für Großverwaltungseinrichtungen und Büronutzungen bleiben.
Stadtauswärts, östlich des DEK, werden entlang des Albersloher Weges die bestehende
Feuerwache 2 und die Baumarktnutzung bestätigt.
Auf den übrigen Flächen südlich des Stadthafens I sollen sich zukünftig nicht störende,
allgemeine Gewerbe- und Handwerksbetriebe ansiedeln. Auf den Flächen östlich des
DEK finden sich zukünftig ebenfalls gewerbliche, im Übergang zur B 51 auch eine ggf.
industrielle Nutzung. Die Nutzungsanforderungen der gewerblichen und industriellen
Nutzung sollen dabei die bestehenden gewerblichen Nutzungen im Blick halten, jedoch
gleichzeitig den Anforderungen der umgebenden bestehenden und geplanten Nutzun-
gen gerecht werden.
Die öffentliche Zugänglichkeit des Gebiets südlich des Stadthafens I – insbesondere als durch-
gängige Wegeverbindung entlang der Kaiflächen des Stadthafens aber auch entlang des DEK –
und die Schaffung eines öffentlich nutzbaren Freiraums im Einmündungsbereich DEK / Stadtha-
42. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße 51 / Albersloher Weg
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 15
fen I sollen dieses Quartier zukünftig ebenso erlebbar machen, wie der Bereich auf der nördl i-
chen Stadthafen-Seite es bereits ist.
Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit, die bisher private (derzeit einseitig gesperrte) Ver-
kehrstrasse „Theodor-Scheiwe-Straße“ im Bereich östlich des DEK künftig als öffentliche Ver-
kehrserschließungsstraße auszubauen; die notwendige Rechtsgrundlage dafür wird eine ent-
sprechende Festsetzung in dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 541 I bilden.
Diese Straßenverbindung ist von größter Bedeutung zur Gewährleistung einer ausreichenden
Verkehrsqualität für die Nutzungsziele im gesamten Stadtbereich (Masterplan Stadthäfen), wie
vor allem auch die Ausführungen der Verkehrsuntersuchung Masterplan Stadthäfen mit Stand
vom Juli 2017 verdeutlichen. Eine durchgehende Befahrbarkeit der verlängerten Theodor -
Scheiwe-Straße zwischen dem Albersloher Weg und dem Lütkenbeck er Weg muss sicherg e-
stellt sein. Dafür ist es grundlegend und stadtstrukturell geboten die Straße als öffentliche Ver-
kehrsfläche auszubauen.
Im FNP dagegen wird die Theodor-Scheiwe-Straße auch zukünftig nicht als Hauptverkehrsstra-
ße dargestellt, da es sich trotz ihrer Bedeutung im Verkehrsnetz nicht um eine klassifizierte
Straße handelt. Nur die klassifizierten Straßen (wie Kreis -, Landes- und Bundesstraßen sowie
Autobahnen) werden im FNP als Hauptverkehrsstraßen dargestellt.
4.2 Gemischte Bauflächen (M)
Im Einmündungsbereich Albersloher Weg / Kiesekamps Mühle wird die bestehende gemischte
Baufläche beiderseits der Straße Kiesekamps Mühle ostwärts etwas ausgeweitet, wodurch bi s-
her dargestellte Gewerbegebiete überplant werden.
4.3 Gewerbliche Bauflächen (G)
Auf den zzt. gewerblich genutzten Flächen östlich des DEK sollen diese Nutzungen auch z u-
künftig möglich sein, im zentralen und östlichen Bereich ggf. auch eine industrielle Nutzung. Die
Nutzungsanforderungen der gewerblichen und industriellen Nutzung sollen dabei die bestehen-
den gewerblichen Nutzungen im Blick halten, jedoch gleichzeitig den Anforderungen der umg e-
benden bestehenden und geplanten Nutzungen gerecht werden. Zur Gewährleistung dieser
Ziele soll die bereits bestehende Darstellung von gewerbli chen Bauflächen (G) östlich des DEK
beibehalten werden.
4.4 Gewerbegebiete (GE)
Um die vorgenannten Planungsziele im Hinblick auf die im Wesentlichen gewerblichen Nutzun-
gen zu erreichen, werden die bislang bestehenden Industriegebiete südlich des Stadthafens I in
Gewerbegebiete (GE) umgewidmet. Zur Sicherung des Kraftwerkstandorts und seiner räuml i-
chen Erweiterungsoptionen wird ein Teil der bisher dargestellten Industriegebiete neu als Fl ä-
chen für die Ver- und Entsorgung mit den Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme dar-
gestellt.
42. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße 51 / Albersloher Weg
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 15
4.5 Sondergebiete (SO)
4.5.1 Sondergebiet, Zweckbestimmung Bau- und Gartenmarkt (SO BuG)
Im Plangebiet besteht am Albersloher Weg / Ecke Theodor -Scheiwe-Straße ein Bau- und Gar-
tenmarkt, dessen Gesamtverkaufsfläche sich aktuell auf ca. 10.300 m² beläuft; der Standort ist
im wirksamen FNP als gemischte Baufläche dargestellt.
Im geplanten Sondergebiet Bau- und Gartenmarkt des im Parallelverfahren in Aufstellung be-
findlichen Bebauungsplans Nr. 541 ist der Betrieb eines Bau- und Gartenmarktes mit einer G e-
samtverkaufsfläche von maximal 13.000 m² für nicht zentrenrelevante Sortimente gemäß Müns-
teraner Sortimentsliste zulässig. Zentrenrelevante Randsortimente gem äß Münsteraner Sort i-
mentsliste mit Bezug zum Hauptsortiment sind auf max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche zuläs-
sig, höchstens jedoch im Umfang von 800 m² Verkaufsfläche.
Durch die Darstellung als Sondergebiet wird der bestehende Baumarkt in seiner spezifischen
Nutzung als Standort für großflächigen Einzelhandel mit bau- und gartenmarktspezifischen
Hauptsortimenten bestätigt. Er liegt an der leistungsfähigen Verkehrsachse Albersloher Weg
zwischen der Innenstadt und den südöstlich gelegenen Stadtteilen, weist eine räumliche Nähe
(rd. 500 m) zum Sonderstandort/Fachmarktzentrum E 3 Loddenheide 1 auf und ist aus allen
Teilräumen des Stadtgebietes mit dem Individualverkehr und dem öffentlichen Nahverkehr gut
erreichbar. Damit sind wesentliche Eignungskriterien für die Ansiedlung von großflächigem,
nicht zentrenrelevantem Einzelhandel außerhalb zentraler Versorgungsbereiche gem äß Einzel-
handels- und Zentrenkonzept erfüllt. Durch die Darstellung eines Sondergebiets und die Aus-
weitung der maximal zulässigen Verkaufsfläche um 2.700 m² im Bebauungsplan soll die best e-
hende und planungsrechtlich gesicherte Nutzung zukunftsfähig abgesichert werden. Die B e-
grenzung der zentrenrelevanten Randsortimente erfolgt zum Schutz zentraler Versorgungsbe-
reiche und basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des LEP NRW - Sachlicher Teilplan "Groß-
flächiger Einzelhandel" (Ziel 5) sowie den Regelungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts
Münster.
Siehe hierzu ergänzend die Ausführungen zur Vereinbarkeit der Planung mit Ziel 3 sowie mit
Grundsatz 4 des LEP NRW – Sachlicher Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ in Kapitel 2.1.
4.5.2 Sondergebiet, Zweckbestimmung Baustoffhandel (SO BSH)
Darüber hinaus soll die bestehende Baumarktstruktur um einen Baustoffhandel mit ausschließ-
lich nicht-zentrenrelevanten Segmenten (Baustoffen) ergänzt werden. A uf diese Segmente be-
grenzt, soll – als ergänzender SO-Standort – eine Ausweisung von 5.000 m² Verkaufsfläche auf
einer Fläche ermöglicht werden, die unmittelbar nordöstlich an den bestehenden Bau- und Gar-
tenmarkt angrenzt.
4.6 Flächen für den Gemeinbedarf
4.6.1 Flächen für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Feuerwehr
Der Standort der östlich des DEK und nördlich des Albersloher Weges bestehenden Feuerw a-
che 2 wird neu als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt und durch das Planzeichen für die
1 Siehe Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster, Fortschreibung 2009, Seite 149
42. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße 51 / Albersloher Weg
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 15
Zweckbestimmung Feuerwehr gekennzeichnet. Dadurch wird eine bisher dargestellte gemisc h-
te Baufläche überplant.
Die Fläche umfasst auch den Standort des bestehenden Park+Ride- Parkplatzes, der durch das
entsprechende Planzeichen gekennzeichnet ist.
4.6.2 Flächen für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Sportanlage
Am Nordrand des Plangebiets, östlich des DEK und südlich des Lütkenbecker Wegs sowie des
Gewässers „Vischeringgraben“, befindet sich das Vereinsgelände eines privaten Ruderklubs mit
zugehörigen Gebäuden und Anlagen auf einer Fläche, die im wirksamen FNP als Grünfläche
mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt ist.
Aufgrund eines Urteils des OVG NRW vom 04.07.2012 können Sporteinrichtungen, die im Si n-
ne von Sportanlagen eine Gesamtheit von funktionell zusammenhängenden baulichen Anlagen
und Einrichtungen umfassen und die einen regelmäßigen Sportbetrieb von einigem Umfang e r-
lauben und aufweisen, in der Bauleitplanung nicht mehr als Grünflächen mit der Zweckbesti m-
mung Sportplatz dargestellt bzw. festgesetzt oder mit dem Planzeichen Sportlichen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen gekennzeichnet werden. Stattdessen sind sie entweder
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
Sportanlage oder als Sondergebiet mit entsprechender Zweckbestimmung darzustellen bzw.
festzusetzen.
Im vorliegenden Fall soll die bestehende Vereins -Sportanlage zukünftig als Fläche für den G e-
meinbedarf mit der Zweckbestimmung Sportanlage dargestellt werden.
4.7 Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen, Zweckbestimmungen Elektrizität und
Fernwärme
Zur Sicherung des bestehenden Kraftwerkstandorts und seiner räumlichen Erweiterungsopti o-
nen wird eine Teilfläche der bisher dargestellten Industriegebiete neu als Flächen für Ver - und
Entsorgungsanlagen mit den Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme dargestellt.
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB
5.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad
für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans.
Für die Belange des Immissionsschutzes und des Artenschutzes fußt der Umweltbericht auf
den Ergebnissen folgender im Zuge des Bauleitplanverfahrens erstellter Fachgutachten:
Immissionsschutz-Gutachten: Schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Baulei t-
planung für den Teilbebauungsplan Nr. 541 I „Stadthafen I / Lütkenbecker Weg /
Bundesstraße 51 / Albersloher Weg“ (Uppenkamp und Partner: 2017)
Brutvogelerfassung B-Plan 541.I (Schwartze, M.: 2015)
42. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße 51 / Albersloher Weg
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 15
5.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung
Durch die 42. Änderung des Flächennutzungsplans in den Stadtbezirken Münster -Mitte un d
Münster-Südost, südlich des Stadthafens I , werden die planerischen Voraussetzungen zur
Neustrukturierung des südlichen Hafenareals gemäß den Zielen des Masterplans Hafen g e-
schaffen.
Die Änderung umfasst
die Umwandlung des Industriegebietes (GI) in Gewerbegebiet (GE) südlich des
Stadthafens,
die Umwandlung der Nutzflächen der Stadtwerke von GI in Flächen für Ver - und
Entsorgung,
die Umwandlung des vorhandenen Standortes der Feuerwache 2 südlich des DEK
von gemischter Baufläche in Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“,
die Darstellung einer Sonderbaufläche „Bau- und Gartenmarkt“ für den Standort des
vorhandenen Baumarktes durch Umwandlung einer gemischten Baufläche,
die Darstellung einer Sonderbaufläche „Baustoffhandel“ für den geplanten Baumarkt
(Handel mit Baustoffen) durch Umwandlung einer gewerblichen Baufläche und
die Darstellung einer sportaffinen Gemeinbedarfsfläche anstelle einer Grünfläche.
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Der Änderungsbereich ist im fortgeschriebenen Regionalpl an – Teilabschnitt Münsterland – als
Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) bzw. als Wasserstraße (DEK) dargestellt.
Folgende fachgesetzliche Anforderungen sind zu berücksichtigen:
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Menschen /
Gesundheit
- Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG)
- TA-Lärm
- Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
(39. BImSchV)
- Störfall-Verordnung (12.BImSchV)
Pflanzen und Tiere / bio-
logische Vielfalt
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG)
im Hinblick auf streng geschützte Arten
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des
BauGB)
Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz
- Landeswassergesetz
Klima / Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG)
- 39. BImSchV
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des
BauGB)
Kulturelles Erbe - Denkmalschutzgesetz NRW
Tabelle 1: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
42. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße 51 / Albersloher Weg
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 15
Der Lärmaktionsplan Münster sowie der Luftreinhalteplan Münster weisen für das Plangebiet
keine maßnahmenbezogene Relevanz auf. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines
Landschaftsplanes der Stadt Münster. Der Änderungsbereich bef indet sich zudem nicht inner-
halb eines Wasserschutzgebietes oder eines Überschwemmungsgebietes.
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im U m-
weltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Sofern die Umweltprüfung im Hinblick auf die zu
betrachtenden Schutzgüter keine oder nur eine geringe Erheblichkeit der Planung ergeben hat,
wird auf eine vertiefte Beschreibung bzw. Wirkungsprognose verzichtet (vgl. Tabelle 2). Belan-
ge mit erheblicher Bedeutung werden im Folgenden detaillierter erläutert.
Umweltbelang Beschreibung der heutigen U m-
weltsituation
Prognose der Umweltauswirku n-
gen
Bewer-
tung *
Mensch / menschli-
che Gesundheit
- Gewachsenes Gewerbe- und
Industriegebiet mit gebietstypi-
schen Immissionen.
- Hohe Lärmvorbelastung durch
Verkehrsbelastung im Bereich
der B 51und des Albersloher
Wegs.
- Keine relevante Luftvorbelas-
tung durch Straßenverkehr.
- Störfallbetrieb im Bereich des
Hafens (bis 09/2017)
- Erholungsnutzung entlang des
DEK einschl. Vereinshaus für
Wassersport.
- Vermeidung von Immissionsbe-
lastungen im Hafenbereich mit
Blick auf geplante Wohnbe-
bauung durch Neustrukturie-
rung der angrenzenden Nut-
zungen
- Geplante Steuerung der Lärm-
immissionen durch Emissions-
Kontingente im Bebauungs-
plan.
- Aufgabe des Störfallbetriebs
am Standort Hafen.
- Sicherung der Erholungsnut-
zung.
- Formale Neudarstellung einer
Gemeinbedarfsfläche anstelle
einer Grünfläche ohne Ände-
rung des Planungsziels.
/
_
Tiere /
Pflanzen /
biologische Vielfalt
- Zum Teil Brachflächen mit ru-
deralem Aufwuchs.
- Kein Vorkommen verfahrens-
kritischer Tier- und Pflanzenar-
ten.
- Vorkommen planungsrelevan-
ter Vogelarten ist bekannt.
- Verlust der Biotopfunktion
(Brachen)
- Vertiefte Artenschutzprüfung
erfolgt im weiteren Verfahren
- Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung (FFH-Ge-biete) o-
der europäische Vogelschutz-
gebiete werden nicht berührt.
/
Boden - Keine schutzwürdigen oder be-
sonders empfindlichen Böden.
- Überwiegend antropogen ver-
änderte Böden.
- Weitreichende Altlasten-/ Ver-
dachtsflächen im Änderungs-
bereich.
- Neuversiegelung im Rahmen
der bislang schon zulässigen
Dichte.
- Freiraumschonung durch Maß-
nahme der Innenentwicklung.
- Kennzeichnung der Altlasten-
/Verdachtsflächen;
42. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße 51 / Albersloher Weg
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 15
Umweltbelang Beschreibung der heutigen U m-
weltsituation
Prognose der Umweltauswirku n-
gen
Bewer-
tung *
Wasser - Keine schutzwürdigen Grund-
wasservorkommen.
- Renaturiertes Fließgewässer
Vischeringgraben.
- Keine relevanten Auswirkun-
gen auf den Wasserhaushalt
erkennbar.
_
Klima / Luft - Thermisch belastetes inner-
städtisches Gewerbe-/ Indust-
riegebiet.
- Freiflächen zwischen Kiese-
kampsmühle und B 51 werden
in der Stadtklimaanalyse Müns-
ter (Kiese 1992) als klimaöko-
logischer Ausgleichsraum be-
nannt.
- Keine Luftbelastung oberhalb
geltender Grenzwerte.
- Keine relevante Änderung; je-
doch auch keine Verbesserung
der Belastungssituation.
- Belange des Klimaschutzes
bzw.
Klimawandels sind auf der
Planungsebene des FNP nicht
in erheblichem Maße berührt.
Landschaft - Innerörtliche Lage mit vorhan-
dener Gewerbe- / Indus-
trienutzung.
- Keine Relevanz _
Sach- und Kulturg ü-
ter
- Hafenaffine Denkmale und Kul-
turgüter im Plangebiet vorhan-
den.
- Keine Beeinträchtigung er-
kennbar.
_
Wechselwirkungen - Keine maßgeblichen Wechsel-
wirkungen erkennbar.
- nicht erkennbar _
* Bewertung:
sehr erheblich / erheblich / wenig erheblich / - nicht erheblich (ggf. positiv)
Tabelle 2: Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit
Die Änderung des FNP verfolgt das Ziel, die planerischen Voraussetzungen zur Umsetzung des
Masterplans Hafen zu schaffen. Demnach soll zukün ftig auch eine Wohnnutzung nördlich des
Stadthafens I (Osmo-Gelände) zulässig sein. Folglich erfolgt zur Minderung des Emissionspo-
tenzials südlich des Stadthafens eine Umwandlung des bisherigen Industriegebietes (GI) in ein
Gewerbegebiet (GE). Auf der Ebene des Bebauungsplans ist mit der gleichen Zielrichtung eine
konkrete Festlegung von Emissionskontingenten vorgesehen. Dem Standort des Kraftwerkes
der Stadtwerke Münster wird dabei Rechnung getragen. Durch die Steuerung der Nutzungen
wird ein verträgliches Miteinander der vorhandenen und geplanten Nutzungen sichergestellt
bzw. vorbereitet.
Der im Änderungsbereich bislang ansässige Störfallbetrieb verlagert seine störfallrelevante
Nutzung bis Ende September 2017 aus dem Gebiet heraus, so dass störfallrelevante Gefäh r-
dungen, auch mit Blick auf künftig geplante Nutzungen nördlich des Stadthafens I, nicht mehr
gegeben sind.
42. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße 51 / Albersloher Weg
Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 15
Die Lärmimmissionen durch den Straßenverkehr auf dem Albersloher Weg bzw. der B 51 be-
wegen sich tags im Bereich von 70- 75 dB(A). Eine Wohnnutzung ist im Bereich der straßenbe-
gleitenden Bebauung nicht vorhanden und zukünftig auch nicht vorgesehen. Im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung ist sicherzustellen, dass gesunde Arbeitsverhältnisse im Einwi r-
kungsbereich der Hauptverkehrsstraßen gewährleistet werden.
Die Anforderungen an den Lärmschutz werden im Zuge eines Schalltechnischen Gutachtens
zum Bebauungsplan ermittelt und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (B ebauungs-
plan Nr. 541 I) konkretisiert.
Unter anderem durch Rücknahme der GI -Darstellung südlich des Hafens sind maßgebliche g e-
werblich-industrielle Luftschadstoffbelastungen – über die mit dem Kraftwerk bereits genehmi g-
ten und in der Summe irrelevanten Auswirkungen hinaus – nicht zu erwarten.
Schutzgüter Tiere/Pflanzen, Biologische Vielfalt
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH -Gebiete) oder europäische Vogelschutz -
gebiete werden nicht berührt.
Mit der Planung sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden (§ 18 BNatSchG). Die kon-
krete Bilanzierung der Eingriffe mit Bli ck auf mögliche Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im Rah-
men der verbindlichen Bauleitplanung. Dabei wird in der Bilanzierung die bisherige planung s-
rechtlich Situation der neuen Planung gegenübergestellt. Durch die bisherigen Planfestsetzun-
gen sind keine Ausgleichsmaßnahmen zu erwarten.
Für das Plangebiet wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Verfahrenskritische
Arten wurden nicht angetroffen. Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis,
dass bei Beachtung Konflikt vermeidender Maßnahm en sowie vorgezogener Ausgleichsmaß-
nahmen im weiteren Genehmigungsverfahren artenschutzrechtliche Konflikte und somit die
Verletzung der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG auszuschließen sind. Auf der Ebene
des FNP stehen artenschutzrechtliche Belange der Planung somit nicht entgegen.
Schutzgut Klima/Klimawandelanpassung
Bei dem Änderungsbereich handelt es sich gemäß den Darstellungen des Klimaanpassung s-
konzeptes um ein thermisch höher belastetes, innerstädtisches Gewerbe- /Industriegebiet. Die
mit der 42. Änderung verbundenen Nutzungsänderungen wirken sich mit Blick auf die maßgeb-
lichen Faktoren Dichte/Versiegelung gegenüber der Bestandssituation nicht maßgeblich aus,
eine Verbesserung der Belastungssituation ist auf der Planebene des FNP nicht vorgesehen.
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante)
Ein Verzicht auf die Planung hätte zur Folge, dass die durch den Beschluss des Hauptaus-
schusses beschlossene Zielsetzung der Stadt Münster, den Masterplan Hafen als Leitmotiv der
Hafenentwicklung umzusetzen, stark eingeschränkt würde. Die Nichtdurchführung kommt daher
nicht in Betracht.
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die im Rahmen dieser Umweltprüfung in Betracht gez o-
gen werden müssten, drängen sich nicht auf. Von einer fiktiven Betrachtung wird daher abg e-
sehen.
42. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße 51 / Albersloher Weg
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 15
5.7 Überwachung (Monitoring)
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind hinsichtlich des konkreten Änderungsbereiches
keine speziellen Monitoring-Maßnahmen vorgesehen bzw. erforderlich. Im Rahmen ihrer Mitwir-
kungspflicht unterrichten die zuständigen Behörden die Stadt Münster, sofern sie im Zusam-
menhang mit der Durchführung des Bauleitplans Erkenntnisse über erheblich nachteilige U m-
weltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB).
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuier-
lich die Entwicklung wesentli cher Schutzgüter im Stadtgebiet . Mittels geeigneter Indikatoren
kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards nachvollzogen
werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädtischen Monit o-
ring der Umweltentwicklungen.
5.8 Zusammenfassung
Durch die 42. Änderung des Flächennutzungsplans in den Stadtbezirken Münster -Mitte und
Münster-Südost, südlich des Stadthafens I , werden die planerischen Voraussetzungen zur
Neustrukturierung des südlichen Hafenareals gemäß den Zielen des Masterplans Hafen g e-
schaffen.
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter im
Planänderungsbereich untersucht. Durch die geplante Umstrukturierung der gewerblich- indus-
triellen Nutzung ergibt sich ein Entwicklungspotenzial, dass u.a. auch eine Wohnbebauung
nördlich des Stadthafens I zukünftig zulässt. Die potenziellen Immissionen werden durch die
Nutzungsänderung dahingehend minimiert.
Im Vergleich zu den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans ergibt sich kein maß-
gebliches Eingriffspotenzial. Belange des Artenschutzes stehen der Änderung nicht entgegen.
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sind diesbezüglich Vermeidungs - und Aus-
gleichsmaßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen absehbar.
Der Änderungsbereich stellt ein thermisch höher belastetes, innerstädtisches Gew erbe-/Indus-
triegebiet dar. Eine Verbesserung der Belastungssituation ist auf der Planebene des FNP nicht
vorgesehen.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 541) werden die konkretisier-
ten Rahmenbedingungen ermittelt, um erheblich nachteilige Umweltauswirkungen soweit mö g-
lich zu vermeiden oder auszugleichen.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten oder ein Verzicht auf die Planung kommen vor dem Hi n-
tergrund des Ziels, die planerischen Rahmenbedingungen zur Entwicklung des Hafenareals zu
schaffen, nicht in Betracht. Eine konkrete, über die Erfassung der städtischen Umweltdaten hin-
ausgehende Überwachung von Umweltfolgen im Kontext der Planung ist auf der Ebene des
Flächennutzungsplans nicht erforderlich.
42. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße 51 / Albersloher Weg
Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 15
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zum
Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
in den Stadtbezirken Münster-Mitte (Stadtteil Hafen) und Münster-
Südost (Stadtteil Gremmendorf-West) im Bereich Stadthafen I / Schiller-
straße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg
Münster, den __________
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (23)
- Schillerstraße
- Wasserstraße
- Theodor-Scheiwe-Straße 2
- Bernhard-Ernst-Straße
- Hafenstraße
- Lippstädter Straße
- Nieberdingstraße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Wolbecker Straße
- Warendorfer Straße
- Schulstraße
- Lütkenbecker Weg
- Albersloher Weg
- Hafenplatz
- Hansaring
- Industrieweg
- Hafenweg
- Schifffahrter Damm
- Am Mittelhafen
- Umgehungsstraße
- Dortmunder Straße
- Kiesekamps Mühle
- Loddenheide 1
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Details
- Aktenzeichen
- V/1090/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.12.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37