3291/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage aus der Sitzung des Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 18.09.2023 (AN/1653/2023) betreffend Einführung digitaler Klassenbücher an Kölner Schulen
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Mitteilung Ausschuss
2625 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 09.11.2023 3291/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage aus der Sitzung des Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 18.09.2023 (AN/1653/2023) betreffend Einführung digitaler Klassenbücher an Kölner Schulen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die CDU-Fraktion und Volt-Fraktion richten in der Sit- zung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 18.09.2023 folgende Fragen zur Ausstattung der Kölner Schulen mit digitalen Klassenbüchern: 1) Welche Software steht den Kölner Schulen zur Verfügung? 2) Gibt es eine App-Anwendung, die auf den Schul-IPads nutzbar ist? 3) Gibt es eine Schnittstelle zu SCHILD NRW, um Fehlzeiten automatisch übertragen zu können? 4) Welche Unterstützung erhalten die Schulen bei der Implementierung der digitalen Klas- senbücher? Antwort der Verwaltung: In enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Informationsverarbeitung wurde ein Prozess erar- beitet, der den Schulen die Möglichkeit eröffnet Fachapplikationen, die für den Verwaltungsbe- reich der Kölner Schulen in städtischer Trägerschaft erforderlich sind, eigenständig zu erwer- ben. Somit gibt der Schulträger nicht mehr vor, welche weiteren Anwendungen zur Abbildung von Schulprozessen, neben der verpflichtenden Nutzung von SchILDzentral, zur Anwendung kommen müssen. Die einzigen Vorgaben, welche als Erfordernis an die Nutzung von externen Fachanwendun- gen gestellt werden sind: - Datenschutzkonformität - Webbasiertheit - die Möglichkeit der Umsetzung des ID Brokers muss durch den Anbieter abgeschlossen sein. Die Übernahme der Kosten erfolgt bei Vorliegen dieser Voraussetzungen durch den Schulträ- ger Stadt Köln. Zur Beantwortung der konkreten Fragen: 2 Zu 1. Die Schulen werden im Rahmen des oben beschriebenen Verfahren in die Lage ver- setzt, eine Software auszuwählen, die den Bedürfnissen der Schule am gerechtesten wird. Der Schulträger schreibt insofern keine einheitliche Software vor. Zu 2. Die Anwendungen müssen webbasiert sein. Somit ist sichergestellt, dass diese auch über die Lehrerendgeräte der Lehrer*innen nutzbar sind. Zu 3. Auch diese Betrachtung obliegt in dem Verfahren der Schule selbst. Die Softwarepro- dukte, die uns die Umsetzung des ID-Brockers nachgewiesen haben, bedienen alle die Schnittstelle zu SchILD-NRW, bzw. SchILDzentral. Zu 4. Der Support hinsichtlich der Implementierung aber auch im laufenden Betrieb wird direkt über die Anbieter sichergestellt. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3291/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.11.2023
- Erstellt
- 16.10.2023 08:44