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3291/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage aus der Sitzung des Ausschuss Schule und Weiterbildung vom 18.09.2023 (AN/1653/2023) betreffend Einführung digitaler Klassenbücher an Kölner Schulen

Mitteilung Ausschuss 09.11.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 20.11.2023

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2625 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 09.11.2023 
 3291/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage aus der Sitzung des Ausschuss Schule und 
Weiterbildung vom 18.09.2023 (AN/1653/2023) betreffend Einführung digitaler 
Klassenbücher an Kölner Schulen 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die CDU-Fraktion und Volt-Fraktion richten in der Sit-
zung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 18.09.2023 folgende Fragen zur 
Ausstattung der Kölner Schulen mit digitalen Klassenbüchern: 
 
1) Welche Software steht den Kölner Schulen zur Verfügung?  
 
2) Gibt es eine App-Anwendung, die auf den Schul-IPads nutzbar ist? 
   
3) Gibt es eine Schnittstelle zu SCHILD NRW, um Fehlzeiten automatisch übertragen zu 
können?  
 
4) Welche Unterstützung erhalten die Schulen bei der Implementierung der digitalen Klas-
senbücher?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
In enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Informationsverarbeitung wurde ein Prozess erar-
beitet, der den Schulen die Möglichkeit eröffnet Fachapplikationen, die für den Verwaltungsbe-
reich der Kölner Schulen in städtischer Trägerschaft erforderlich sind, eigenständig zu erwer-
ben. Somit gibt der Schulträger nicht mehr vor, welche weiteren Anwendungen zur Abbildung 
von Schulprozessen, neben der verpflichtenden Nutzung von SchILDzentral, zur Anwendung 
kommen müssen. 
Die einzigen Vorgaben, welche als Erfordernis an die Nutzung von externen Fachanwendun-
gen gestellt werden sind: 
- Datenschutzkonformität  
- Webbasiertheit  
- die Möglichkeit der Umsetzung des ID Brokers muss durch den Anbieter abgeschlossen 
sein. 
 
Die Übernahme der Kosten erfolgt bei Vorliegen dieser Voraussetzungen durch den Schulträ-
ger Stadt Köln. 
 
 
Zur Beantwortung der konkreten Fragen:

2 
 
Zu 1. Die Schulen werden im Rahmen des oben beschriebenen Verfahren in die Lage ver-
setzt, eine Software auszuwählen, die den Bedürfnissen der Schule am gerechtesten 
wird. Der Schulträger schreibt insofern keine einheitliche Software vor. 
 
Zu 2. Die Anwendungen müssen webbasiert sein. Somit ist sichergestellt, dass diese auch 
über die Lehrerendgeräte der Lehrer*innen nutzbar sind. 
 
Zu 3. Auch diese Betrachtung obliegt in dem Verfahren der Schule selbst. Die Softwarepro-
dukte, die uns die Umsetzung des ID-Brockers nachgewiesen haben, bedienen alle die 
Schnittstelle zu SchILD-NRW, bzw. SchILDzentral. 
 
Zu 4. Der Support hinsichtlich der Implementierung aber auch im laufenden Betrieb wird direkt 
über die Anbieter sichergestellt. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

20.11.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3291/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.11.2023
Erstellt
16.10.2023 08:44