2007/0478
Städtebaulicher Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und JG Bauträger GmbH (Gregor) im Gebiet Erbacher Straße/Am Judenteich (O 17)
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2007/0478
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 17.09.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Liegenschaftsamt Stadtplanungsamt Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Amt: Vermessungsamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Öffentlich: Verteiler: II III VI 23 62 30 Stvv Vorlage-Nr. 2007/0478 Magistratsbeschluss-Nr. 643 Betreff: Städtebaulicher Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und JG Bauträger GmbH (Gregor) im Gebiet Erbacher Straße/Am Judenteich (O 17) Vorlage vom: 06.08.2007 Beschlussvorschlag: I. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrags wird zugestimmt. II. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, folgende Grundstücksübertragungen mit der JG Bauträger GmbH, Kranichsteiner Straße 105, 64289 Darmstadt durchzuführen: Übernahme von Teilflächen (Verkehrsflächen) von ca. 1.324 m² aus den in § 1 (2) und Anlage 4 des städtebaulichen Vertrags aufgeführten Grundstücken - davon unentgeltliche Übernahme von ca. 1.239 m² 0,00 € - Erwerb von ca. 85 m² á 355,00 €/m² ca. 30.175,00 € Erwerb einer Abrundungsfläche aus dem Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 9 Nr. 302/1 ca. 27 m² á 355,00 €/m² ca. 9.585,00 € Summe: ca. 39.760,00 € Anlagen: Städtebaul. Vertrag mit Anlagen Beschluss des Magistrats vom 10.10.2007 Der Vorlage wird zugestimmt. 2 Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 06.08.2007 1. Die JG Bauträger GmbH hat durch einen Kaufvertrag vom 20. April 2007 eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 2.625 m² aus dem ehemaligen Gärtnereigelände „Ott“ (Erbacher Straße 101) erworben. Zur Realisierung eines Bauvorhabens auf diesem Areal gab es im Vorfeld bereits Gespräche und Verhandlungen zwischen dem Erwerber und der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Es besteht inzwischen Einigkeit über den Inhalt des vom Vermessungsamt entworfenen und dieser Vorlage als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrages, der die Umwandlung vom aufgelassenen Gewerbegebiet in ein Wohnquartier im Geltungsbereich des Bebauungsplans O 17, Teil I erleichtern und beschleunigen soll. Im Vertrag verpflichtet sich der Investor unter anderem dazu: die Erschließungskosten für Entwässerung, Straßen- und Grünflächenausbau aufgrund einer Kostenschätzung abzulösen, die im Bebauungsplan festgesetzten künftigen öffentlichen Flächen kostenfrei an die Stadt zu übertragen, sich an den Kosten der Kindertagesstätte anteilig zu beteiligen und sich an den Kosten des Lärmschutzes anteilig zu beteiligen. Bäume, die sich im geplanten Straßen- und Gehwegbereich befinden, werden im Zuge der Räumung des Baufeldes vom Investor entfernt. Ein Ausgleich wird im Rahmen der neu zu pflanzenden Bäume von der Wissenschaftsstadt Darmstadt hergestellt. Der Inhalt des Vertrags beruht auf dem Bebauungsplan O 17 (Erbacher Straße/ Judenteich) und wurde inhaltlich und formell mit dem Stadtplanungsamt sowie dem Straßenverkehrs- und Tiefbauamt abgestimmt. 2. Die Abgabe der oben genannten Flächen an die Stadt Darmstadt wird in einem eigenen notariellen Vertrag beurkundet. Dieser notarielle Vertrag wird in Abstimmung zwischen Liegenschaftsamt und Vermessungsamt nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrags mit dem Investor abgeschlossen. Darmstadt, den 06.08.2007 III/62 kb, VI/23 ti Der Dezernent II Der Dezer nent III Der Dezernent VI Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat Stadtrat
anlage 1
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Städtebaulicher Vertrag im Gebiet "Erbacher Straße/Judenteich"
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der JG Bauträger GmbH Seite 1/19
Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Ma ß-
nahmen im Gebiet "Erbacher Straße/Judenteich"
zwischen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt,
vertreten durch den Magistrat,
nachfolgend Stadt ge nannt
und der
JG Bauträger GmbH
Kranichsteiner Straße 105
64289 Darmstadt
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Juraj Gregor,
nachfolgend Investor genannt
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Städtebaulicher Vertrag im Gebiet "Erbacher Straße/Judenteich"
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der JG Bauträger GmbH Seite 2/19
Gliederung
§ 1 Vertragsgebiet ................................ ................................ ... 3
§ 2 Bauleitplanung ................................ ................................ ... 4
§ 3 Freilegung der Grundstücke ................................ ................ 5
§ 4 Altlasten, Bodensanierung ................................ .................. 6
§ 5 Kampfmittelräumung ................................ .......................... 7
§ 6 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ................................ ..... 8
§ 7 Bauverpflichtung ................................ ................................ 8
§ 8 Übertragung von Flächen ................................ .................... 8
§ 9 Erschließungskosten ................................ ........................ 10
§ 10 Entwässerungsanlagen (Baukosten) ................................ .. 11
§ 11 Lärmschutzmaßnahmen ................................ .................... 12
§ 12 Folgekostenbeteiligung ................................ .................... 12
§ 13 Zahlungszeitpunkte ................................ .......................... 13
§ 14 Sonstige Bindungen ................................ ......................... 14
§ 15 Sicherung der Erfüllung der Vertragsverpflichtungen ......... 14
§ 16 Rechtsnachfolge ................................ ............................... 14
§ 17 Kostenregelungen zu d em Vertrag................................ ..... 15
§ 18 Änderungen und Ergänzungen ................................ ........... 16
§ 19 Rücktrittsrecht ................................ ................................ . 16
§ 20 Salvatorische Klausel ................................ ....................... 17
§ 21 Erfüllungsort und Gerichtsstand ................................ ....... 17
§ 22 Bestandteile des Vertrages, Verzeichnis der Anlagen......... 17
Anlagen 1-7
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§ 1 Vertragsgebiet
(1) Der Investor beabsichtigt den Erwerb folgender Flächen in
zwei Schritten:
Gemarkung Darmstadt B ezirk VI, Flur 9
Flurstück Nr. 302/1 1.036 m²
Flurstück Nr. 302/2 837 m²
Flurstück Nr. 303/1 319 m²
Flurstück Nr. 303/2 1.635 m²
GESAMTFLÄCHE 3.827 m²
Das Gebiet ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) gelb u m-
randet dargestellt.
(2) Das Vertragsgebiet umfasst folgende Flächen, über die der
Investor i m ersten Schritt mit der Eigentümerin am 20. April
2007 einen bedingten Kaufvertrag ohne Auflassung (Urkund e-
rollennummer 193/2007, Notar Dr. Wolfgang Rodenhäuser,
Darmstadt) abgeschlo ssen hat:
Gemarkung Darmstadt Bezirk VI, Flur 9
Teilfläche aus Nr. 302/1 ca. 926 m²
Teilfläche aus Nr. 302/2 ca. 517 m²
Flurstück Nr. 303/1 319 m²
Teilsfläche aus Nr. 303/2 ca. 863 m²
FLÄCHE ca. 2.625 m²
Das Vertragsgebiet ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1)
grün umrandet dar gestellt.
(3) Zweck dieses Vertrags ist u. a.
1. Regelung der Übertragung der künftige n öffentlichen Ve r-
kehrs- und Grünflächen an die Stadt vorbehaltlich des A b-
schlusses eines notariellen Übertragungsvertrages . Dabei
wird die für das gesamte in Absatz 1 genannte Gebiet zu
leistende Flächenabg abe berücksichtigt (§ 8).
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2. Regelung der Erschli eßungskosten (§ 9), der Kosten der
Entwässerungsanlagen (§ 1 0), der Lärmschutzmaßna h-
men (§ 11) und der Folgekostenbeteiligung (§ 1 2). Diese
Kosten werden im vorliegenden Vertrag nur für das in A b-
satz 2 beschriebene Gebiet geregelt.
Nach der Eigentumsübert ragung weiterer Flächen im Zuge
des schrittweisen Erwerbs der in Absatz 1 definierten Fl ä-
che, werden die Vertragsparteien einen gesonderten Ve r-
trag abschließen, in dem die Zahlung der Kosten für die
neu hinzugekommenen Flächen geregelt wird. Die ü brigen
Vereinbarungen des vorliegenden Vertrags werden analog
übernommen.
§ 2 Bauleitplanung
(1) Für das Gesamtgebiet "Erbacher Straße/Judenteich" (siehe
Anlage 2) hat die Stadt beschlossen, einen Bebauungs - und
Landschaftsplan nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustel-
len. Aus verfa hrenstechnischen Gründen wurde das zunächst
überplante G ebiet O 17 in zwei Teilabschnitte zerlegt. Das im
ursprünglichen Planungsgebiet O 17 gelegene Bahngelände
(O 17 Teil II) muss zunächst entwidmet werden, bevor e s neu
beplant werden kann. In diesem Plangebiet befindet sich u.a.
der überwiegende Teil der für das Baugebiet O 17 (Teil I) e r-
forderlichen Grünflächen.
(2) Der Bebauungsplan für Teil I des Gebietes (Anlage 3) ist am
16. November 2002 in Kraft getreten.
(3) Der Teil II des Bebauungsplans O 17 soll zu einem späteren
Zeitpunkt entsprechend dem offen gelegten Gesamtentwurf
O 17 (Anlage 2) b eschlossen werden.
(4) Die Kosten der Bauleitplanverfahren einschließlich Lan d-
schaftsplanung werden von der Stadt g etragen.
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(5) Ein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes b e-
steht gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht. Dieser kann auch
nicht durch Vertrag begründet werden. Eine Haftung der Stadt
für etwaige Aufwendungen des Investors, die die ser im Hin-
blick auf die Festsetzungen des in Kraft getretenen Beba u-
ungsplans O 17 Teil I und des noch nicht zur Satzung b e-
schlossenen Bebauungsplanentwurfs O 17 Teil II sowie den
Vollzug dieses Vertrags tätigt, ist au sgeschlossen.
(6) Der Bebauungsplan O 17 Teil I sieht für das in § 1 genannte
Gebiet allgemeines Wohngebiet (WA) vor. Der Investor e rkennt
die Festsetzungen, auch ökologische und gestalterische Bi n-
dungen, des in Kraft getretenen Bebauungsplans O 17 Teil I
und des Gesamtentwurfs des Bebauungspl ans O 17 als
Grundlage des Bebauungsplans O 17 Teil II für sich und seine
Rechtsnachfo lger an.
§ 3 Freilegung der Grundstücke
(1) Auf der in § 1 Absatz 2 beschriebenen Fläche, die bislang ü-
berwiegend gewerblich genutzt wurde, befinden sich mehrere
Aufbauten.
Der Investor verpflichtet sich, die gesamte Fläche, einschlie ß-
lich des Bereichs, der nach dem Bebauungsplan als öffentl i-
che Verkehrs - und Grünflächen verwendet werden so ll, auf
seine Kosten vollständig freizulegen . Dazu sind alle vorha n-
denen Gebäude und sonstige Aufbauten sowie Mauerreste
und Fundamente abzubrechen. Bauschutt und sonstige A b-
rissmassen sind ordnungsgemäß auf Kosten des Investors
von ihm zu entsorgen.
(2) Der Investor verpflichtet sich weiterhin auch zur Beseitigung
der versiegel ten Flächen einschließlich Schottertragschicht,
zur Entfernung aller unterirdischen Leitungen, sowie zur A n-
passung des derzeit teilweise veränderten Geländes (Au f-
schüttungen, Terrassierungen, etc.) an die künftigen Straße n-
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höhen als Voraussetzung für die Du rchführbarkeit der erfo r-
derlichen Erschließungsma ßnahmen auf seine Kosten. Hierzu
sind verbindlich einzuhaltende Höhenangaben vom Investor
mit dem Straßenverkehrs - und Tiefbauamt der Stadt abz u-
stimmen.
§ 4 Altlasten, Bodensanierung
(1) Zur Feststellung von eventuell vorhandenen Altlasten im g e-
samten Bereich des zu entwickelnden Gebietes "Am Jude n-
teich" hat die Stadt (Grünflächen - und Umweltamt) eine hist o-
rische Recherche bei der Firma AICON in Auftrag gegeben.
Die Kosten hierfür trägt die Sta dt. Das Gutachten hat erg e-
ben, dass die im Vertragsgebiet gelegenen Grundstücke ke ine
Verdachtsflächen sind. Der Investor als künftiger Eigentümer
der Grundstücke hat eventuell dennoch vorhandene Altlasten,
belastete Baustoffe und Böden auf seine Kosten or dnungsge-
mäß zu beseitigen und der Stadt (Grünflächen - und Umwel t-
amt) einen Nachweis hierüber auszuhändigen.
(2) Während und nach dem Abbruch der Gebäude auf den in § 1
Absatz 2 genannten Flächen können weitere Kontaminationen
zu Tage treten. Aus diesem Gr und ist eine den Baufortschritt
begleitende Gefahrenabschätzung und Überwachung der Au s-
hubarbeiten durch ein geeignetes Ingenieurbüro vom Investor
auf seine Kosten zu veranlassen . Die ordnungsgemäße Durc h-
führung ist der Stadt schriftlich nachzuweisen.
(3) Die nach anderen Rechtsvorschriften gegebenenfalls zu fo r-
dernden Sanierungen bezüglich Kontaminationen bleiben
durch die vorgenannten Verpflichtungen unb erührt.
(4) Der Investor verpflichtet sich, von der Stadt keine Entschäd i-
gungen - welcher Art auch im mer - dafür zu verlangen, dass
bei der geplanten Nutzung der Grundstücke die vorhandenen
Kontaminati onen beseitigt werden müssen.
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§ 5 Kampfmittelräumung
(1) Das Vertragsgebiet ist Bombenabwurfgebiet. Vom Vorhande n-
sein von Kampfmitteln muss auf solchen Flächen grundsätz-
lich ausgegangen werden. Eine systematische Überprüfung
des in § 1 Absatz 2 genannten Gebiets (Sondierung auf
Kampfmittel) vor Beginn eventuell geplanter Bauarbeiten ist
erforderlich.
(2) Der Investor verpflichtet sich, in Abstimmung mit dem Reg ie-
rungspräsidium Darmstadt und der Stadt auf seine Ko sten zu
prüfen, ob Kampfmittel vorhanden sind, etwa erforderliche
Kampfmittelräummaßnahmen durchzuführen und dies der
Stadt schriftlich nachzuwe isen.
Die Maßnahmen umfassen das Aufsuchen, das Bergen und
das Zwischenlagern von Kampfmitteln. Den Abtransport und
die Entschärfung und Vernichtung gefundener Kampfmittel
übernimmt nach derzeitigem Stand das Land Hessen, vertr e-
ten durch das Regierungspräsidium Darmstadt -
Kampfmittelräumdienst -, bei Wegfall dieser Übernahmereg e-
lung der Investor.
(3) Der Investor verpflichtet sich, von der Stadt keine Entschäd i-
gungen - welcher Art auch immer - dafür zu verlangen, dass
eine Überprüfung der Grundstücke auf Kampfmittel und d eren
eventuelle Beseitigung durchgeführt wer den muss.
(4) Durch die vorgenannten Verpflichtungen bleiben die nach a n-
deren Rechtsvorschriften gegebenenfalls zu fordernden Ma ß-
nahmen bezü glich Kampfmitteln unberührt.
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§ 6 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Bei dem Gesamtgebiet handelte es sich vor In-Kraft-Treten des Be-
bauungsplanes O 17 Teil I und auch jetzt noch im Teilbereich II um
bebauten, unbeplanten Innenbereich. Die Ausweisung von Au s-
gleichsflächen oder Ausgleich smaßnahmen gemäß § 1 a Abs. 3
BauGB ist daher nicht erforderlich. Somit fallen - auch für den I n-
vestor - keine Folgekosten an.
§ 7 Bauverpflichtung
Der Investor verpflichtet sich, die Bebauung des in sein Eige ntum
übergehende n Baugrundstücks im Vertragsgebiet entsprechend den
Festsetzung en des Bebauungsplan es innerhalb von 3 Jahren, g e-
rechnet ab dem Zeitpunkt an dem die erste Baugenehm igung erteilt
ist, spätestens jedoch bis zum 31.12. 2010, durchzuführen und a b-
zuschließen. Sofern eine Baugenehmigung nach der Hessischen
Bauordnung (HBO) nicht erforderlich sein sollte, gilt als Beginnzei t-
punkt der Dreijahresfrist die Bauanzeige an die Gemei nde (Stadt)
nach § 56 Abs. 3 HBO in der Fa ssung vom 18.06.2002.
§ 8 Übertragung von Flächen
(1) Der Investor beabsichtigt, die im beigefü gten Lageplan (Anl a-
ge 4) in rot dargestellten künftigen öffentlichen Verkehrs - und
Grünflächen innerhalb des Vertragsgebietes in einem noch
abzuschließenden geso nderten notariellen Vertrag frei von
Altlasten, belasteten Baustoffen und Böden sowie Aufbauten
und unterirdischen Leitungen kostenfrei an die Stadt a b-
zugeben. Die Größe dieser Flächen beträgt gemäß Beba u-
ungsplan O 17 Teil I (Anlage 3) ca. 1.324 m², das sind ca.
34,61 % der in § 1 Absatz 1 festgelegten Fläche .
(2) Im Neuordnungsgebiet des Bebauungs plans O 17 (Gesamtg e-
biet, Anlage 2) werden insgesamt zur Realisierung des Ne u-
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zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der JG Bauträger GmbH Seite 9/19
zustands ca. 32,39 % der Fläche für den über den vorhand e-
nen Bestand hinausgehenden Bedarf an zusätzliche r öffentli-
che Verkehrs - und Grünflächen benötigt.
Ausgehend von einer Fläc he gemäß § 1 Absatz 1 von
3.827 m² ist insgesamt eine Fläche von
3.827 m² x 0,32386 = 1.239 m² unentgeltlich abzugeben. Die
tatsächliche Flächenabgabe überschreitet somit die erforde r-
liche Abgabe um ca. 85 m².
Außerdem übernimmt die Stadt im Süden des Ver tragsge-
biets eine Fläche von 27 m², die für ein anderes Baufeld ben ö-
tigt wird. Sie ist im beigefügten Lageplan (Anlage 4) in gelb
dargestellt.
Für die beiden zuletzt genannten Flächen mit zusammen
112 m² beabsichtigt die Stadt im Rahmen des gesonderten
notariellen Vertrages über die oben beschriebene Flächena b-
gabe eine Entschädigung in Höhe des Wohnbaulandpreises
von 355,- €/m² zu zahlen (ohne Erschließungs - und Folgeko s-
ten gemäß §§ 9 bis 12).
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§ 9 Erschließungskosten
(1) Der Ausbau der öffentlichen Verkehrs - und Grünflächen e rfolgt
durch die Stadt.
(2) Die Bau- und Ausbaukosten der Str aßen und Wege im Gebiet
des Bebauungsplan s O 17 werden auf ca. 1.553.000, - € ge-
schätzt. Dieser Betrag ergibt sich als Produkt der künftigen
Straßenflächen im Gebiet O 17 (ca. 15.186 m²) mit den Bau -
und Ausbaukosten von ca. 102, - €/m² einschließlich Straße n-
begleitgrün. Hierin nicht enthalt en sind eventuell später anfa l-
lende Kosten für den Ausbau des Bürgersteigs in der Erb a-
cher Straße. Sollten hierfür später Kosten abgerechnet we r-
den, so treffen sie die dann eingetragenen jeweiligen Eigen-
tümer der erschlossenen Grundstücke bzw. Eige ntumswoh-
nungen.
(3) Die Kosten für den Ausbau der öffentlichen Grünflächen we r-
den derzeit mit ca. 1.931.000, - € veranschlagt. Dies sind ca.
25.179 m² mit Bau - und Ausbaukosten von ca. 77, - €/m².
(4) Bezogen auf die im Bebauungsplan ausgewiesenen Bauflä-
chen des gesamten Baugebiets ergibt dies unter Berücksic h-
tigung eines Abzugs v on 10 %, der von der Stadt getragen
wird, insgesamt einen Betrag von ca. 48,40 €/m². Der Ko s-
tenanteil für die verbleibenden Bauflächen des Investors im
Vertragsgebiet (ca 1.273 m²) beträgt somit g erundet
61.500,- €.
Der Investor verpflichtet sich, dies en Betrag als endgültige
und abschließende Ablösung der Erschließungsbeiträge für
die Bau- und Ausbaukosten für Straßen und öffentliche Grü n-
flächen zu bezahlen. Der Fälligkeitszeitpunkt für die Zahlung
ist in § 13 festgelegt. Hiervon unberührt bleiben even tuell
später anfallende Kosten für den Ausbau des Bürgersteigs in
der Erbacher Straße gemäß Absatz 2.
Städtebaulicher Vertrag im Gebiet "Erbacher Straße/Judenteich"
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(5) Spätere Erschließungsbeitragsbescheide zu den Kosten der
erstmaligen Herstellung (Bau - und Ausbaukosten) der öffen t-
lichen Verkehrs - und Grünfläche n nach Absatz 3 und 4 sind
ausgeschlossen.
§ 10 Entwässerungsanlagen (Baukosten)
(1) Der Bau der Entwässerungsanlagen erfolgt durch die Stadt.
Die Kosten für die Herstellung der Entwässerungsanlagen
werden durch Beiträge gedeckt. Nach § 3 Abs. 3 der Abwa s-
serbeitrags - und -gebührensatzung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt beträgt der Kanalanschlussbeitrag je angefang e-
nem Quadratmeter Messfläche derzeit 4,47 €/m². Die Mes s-
fläche ist die Summe von Grundstücksfläche und zulässiger
Geschossfläche. Die Messfläche für die im Vertragsgebiet g e-
legene Baufläche beträgt ca. 2.355 m² (s. Anlage 5). Die vo r-
aussichtlichen Kosten für die in Anlage 4 blau dargestellte
Baufläche belaufen sich somit auf ca. 10.527,07 €.
(2) Der Investor verpflichtet sich zur Zahlung eines Betrages in
Höhe von 10.500, - € zur endgültigen und abschließenden A b-
lösung der Bau - und Ausbaukosten der Entwässerungsanl a-
gen. Der Fälligkeitszeitpunkt für die Zahlung ist in § 13 fes t-
gelegt.
Städtebaulicher Vertrag im Gebiet "Erbacher Straße/Judenteich"
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§ 11 Lärmschutzmaßnahmen
(1) Um im Gebiet des Bebauungsplanentwurfs O 17 "Am Jude n-
teich" insgesamt eine Wohnbebauung durchführen zu können,
sind aktive un d passive Lärmschutzmaßnahmen erfo rderlich.
Deren Festsetzung ist im Bebauungsplan O 17 Teil I erfolgt
(passive Maßnahmen), bzw. ist im Teil II beabsichtigt. G e-
plant ist derzeit eine Lärmschutzwand entlang der bestehe n-
den Bundesstraße B 26, deren Herstellu ngskosten aktuell auf
ca. 971.500, - € geschätzt werden.
(2) Der Investor verpflichtet sich zur Beteiligung an den Kosten
für den Lärmschutz durch Zahlung eines Betrages in Höhe
von 20.000, - €, entsprechend der Aufstellung in Anlage 6, zur
endgültigen und abschließenden Ablösung der anteiligen Bau -
und Ausbaukosten der Lärmschutzwand. Bezüglich des Zei t-
punkts der Zahlung gilt § 13. Sollten in Abstimmung mit dem
Baulastträger der Bundesstraße B 26 andere Lärmschut z-
maßnahmen zur Durchführung kommen, so wird d er vom In-
vestor geleistete Betrag hierfür verwendet .
(3) Spätere Erschließungsbeitragsbescheide zu den Kosten der
erstmaligen Herstellung der Lärmschutzanlagen sind ausg e-
schlossen.
§ 12 Folgekostenbeteiligung
(1) Der Stadt entstehen als Folge der Baumaßnahmen im Ver-
tragsgebiet und durch den dadurch zu erwartenden Anstieg
der Wohnbevölkerung hohe Kosten für die Schaffung oder E r-
weiterung der sozialen Einrichtungen (Schulen, Kindergä rten,
Kinderspielplätze, Freizeit - und Erholungsflächen, usw.), die
nicht durch Beiträge und Gebühren gedeckt werden kö nnen.
(2) Die Berechnung der Höhe der Beteiligung an den Folgekosten
der Kindertagesstätte wurde von der Stadt anhand pausch a-
lierter Baukosten (ohne Grundstückskosten) durchgeführt und
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ist diesem Vertrag als Anlage 7 beigefügt. Danach beträgt der
durch die Neubebauung im Vertragsgebiet entstehende Anteil
der Folgekosten für den Inve stor ca. 14.400, - €.
(3) Der Investor verpflichtet sich, an die Stadt zweckgebunden für
die Kindertagesstätte einen Folgekostenzuschuss i n der in
Absatz 2 genannten Höhe von 14. 400,- € zu zahlen. Der Fä l-
ligkeitszei tpunkt ist in § 13 festgelegt.
(4) Auf die Entrichtung weiterer Folgekostenzuschüsse durch den
Investor für den erforderlichen Ausbau von Schulen und des
ÖPNV (Bushalt estelle Erbacher Straße) wird von der Stadt
verzichtet.
§ 13 Zahlungszeitpunkte
(1) Die Zahlungen gemäß § § 9 und 10 sind mit Bestandskraft der
ersten Baugenehmigungen für Wohngebäude im Vertragsg e-
biet fällig. Sollte eine Baugenehmigung nach der HBO nicht
erforderlich sein, sind die Zahlungen mit Baubeginnsanzeige
an die Stadt fällig. Unabhängig von den in Satz 1 und 2 g e-
nannten Zeitpunkten sind die Zahlungen in jedem Fall späte s-
tens zum 31.12.2009 fällig.
(2) Der Betrag zur Beteil igung an den Kosten der Lärmschut z-
maßnahmen gemäß § 11 ist bei Beginn der Herstellung der
Lärmschutzmaßnahmen, spätestens jedoch am 31.12.2009
fällig und zu zahlen.
(3) Der Folgekostenzuschuss gemäß § 12 ist 2 Jahre nach B e-
standskraft der ersten Baugenehm igung für Wohngebäude im
Vertragsgebiet fällig und zu zahlen, spätestens jedoch bis
zum 31.12.2009. Sofern eine Baugenehmigung nach der HBO
nicht erforderlich sein sollte, gilt als B eginnzeitpunkt der
Zweijahresfrist die Bauanzeige an die Gemeinde (Stadt) nach
§ 56 Abs. 3 HBO in der Fassung vom 18.06.2002.
Städtebaulicher Vertrag im Gebiet "Erbacher Straße/Judenteich"
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(4) Erfolgt die Z ahlung der Beträge nach Absatz 1 bis 3 nicht
fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit, so ist der
jeweils zu zahlende Betrag ab Fälligkei t mit 5 % über dem
Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu
verzinsen.
§ 14 Sonstige Bindungen
Die im Vertragsgebiet von dem Investor zu errichtenden G ebäude
sind mit einem Niedrigenergiehausstandard zu errichten. Der Hei z-
wärmebedarf beträgt max imal 55 kWh/m²*a für Mehrfamilie nhäuser
und maximal 65 kWh/m²*a für Reihenhäuser geprüft nach dem Lei t-
faden "Energiebewusste G ebäudeplanung".
§ 15 Sicherung der Erfüllung der Vertragsverpflichtungen
Zur Sicherung aller sich aus diesem Vertrag für den Investor e rge-
benden Verpflich tungen leistet dieser Sicherheit in Höhe von
106.400,- € durch Übergabe einer unbefristeten selbstschuldner i-
schen Bürgschaft auf erstes Anfordern unter Verzicht auf die Vorau s-
klage einer deutschen Bank nach Abschluss dieses städtebaulichen
Vertrages und des notariellen Vertrages nach § 8 Absatz 1. Die Bürg-
schaft wird auf Verlangen Zug um Zug nach Erfüllung der Verpflic h-
tungen aus diesem Vertrag von der Stadt zurückgeg eben.
§ 16 Rechtsnachfolge
(1) Sofern das Eigentum an allen oder einzelnen Grundstücken
sowie Grundstücksteilen im Vertragsgebiet von dem Investor
auf Dritte übertragen wird, ist der Investor verpflichtet, dem
Erwerber alle Pflichten aus diesem Vertrag aufzuerlegen mit
der Maßgabe, diese im Falle einer Rechtsnachfolge entspr e-
chend weiterzugeben. Für die Erfüllung der Pflichten aus di e-
Städtebaulicher Vertrag im Gebiet "Erbacher Straße/Judenteich"
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sem Vertrag haftet der Investor neben dem Erwerber als G e-
samtschuldner.
(2) Zur Veräußerung an Dritte gemäß Absatz 1 ist die Zusti m-
mung der Stadt erforderlich. Diese Zustimmung darf nur bei
Vorlage eines wichtigen Grundes verweigert werden. Ein so l-
cher wichtiger Grund lieg t insbesondere dann vor, wenn der
Investor nicht säm tliche, durch diesen Vertrag gegenüber der
Stadt übernommenen Verpflichtungen auf einen Dritten übe r-
tragen kann oder übertragen hat oder begründete Zwe ifel
daran bestehen, dass ein Rechtsnachfolger des In vestors in
der Lage sein wird, die von ihm übernommenen vertraglichen
Verpflichtungen auch tatsächlich gegenüber der Stadt zu e r-
füllen.
(3) Eine Rückgabe der Bürgschaft gemäß § 15 dieses Vertrages
darf bei Veräußerung nur verlangt werden, wenn der Erwe rber
seinerseits der Stadt eine entsprechende Bürgschaft übergibt.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht bei der Veräußerung von fe r-
tig gestellten Eigenheimen und Eigentumswohnungen durch
den Investor.
§ 17 Kostenregelungen zu dem Vertrag
(1) Die Kosten zur Herbe iführung dieses Vertrages und seiner
Durchführung trägt jede Vertragspartei entsprechend ihren
Aufwendungen für sich selbst, soweit in diesem Ve rtrag nichts
anderes vereinbart ist.
(2) Die Vermessung zur Heraustrennung der in Anlage 4 darg e-
stellten künfti gen öffentlichen Flächen gemäß § 8 Absatz 1
wird von der Stadt auf ihre Kosten durchg eführt.
Städtebaulicher Vertrag im Gebiet "Erbacher Straße/Judenteich"
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der JG Bauträger GmbH Seite 16/19
§ 18 Änderungen und Ergänzungen
(1) Sollte der Bebauungsplan O 17 Teil II von den diesem Ve rtrag
zugrunde gelegten Vorgaben nicht nur unwesentlich abwe i-
chen, kann eine Anpassung des Vertrages an die geänderten
Verhältnisse erfo lgen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform.
§ 19 Rücktrittsrecht
(1) Für den Fall, dass es dem Investor, aus welchen Gründen
auch immer, innerhalb von einem Jahr n ach Abschluss di eses
städtebaulichen Vertrags nicht gelingt, Eigentümer des in § 1
Absatz 2 festgelegten Vertragsgebiets zu werden, haben beide
Parteien ein Rücktrittsrecht.
(2) Sollte innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss der
Bebauungsplan O 17 (Teil II) nicht rechtsverbindlich werden
oder von den Grundzügen der Planung (Anlage 2) wesentlich
abweichen, ist der Investor berechtigt, von diesem Vertrag
zurückzutreten.
(3) Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Im Falle des Rüc ktritts
stehen dem Investor keine Ansprüche auf Erstattung der von
ihm bis dahin getätigten Aufwendu ngen zu.
(4) Für die Bauabschnitte, für die bereits Baugenehmigungen e r-
teilt wurden, oder die, sofern eine Baugenehmigung nach der
HBO nicht erforderlich sein sollte, bereits neu bebaut wurden,
werden im Rücktrittsfall alle Regelungen des Vertrags, insb e-
sondere die nach den §§ 9 bis 12 zu leistenden Zahlungen,
anteilig aufrecht erhalten.
(5) Wechselseitige Ansprüche der Vertragsparteien , z. B. auf E r-
stattung von Kosten, die im Zusammenhang mit dem A b-
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schluss dieses Vertrages und zur Vorbereitung seiner Durc h-
führung vera nlasst worden sind, werden für den Fall des
Rücktritts ausg eschlossen.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmunge n dieses Vertrages ganz oder teilwe i-
se unwirksam sein oder werden, so soll der Vertrag im Übrigen de n-
noch wirksam bleiben. Eine unwirksame Bestimmung ist in di esem
Fall durch diejenige zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem
erstrebten rechtlichen und wi rtschaftlichen Zweck nach dem Willen
der Vertragsparteien am nächsten kommt. Gleiches gilt, falls dieser
Vertrag Regelungslücken en thält, für die die Beteiligten, wenn sie
die Lücke erkannt hätten, von Anfang an eine zweckentsprechende
Regelung zum Erreich en des Vertragszieles getroffen hä tten.
§ 21 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Darmstadt.
§ 22 Bestandteile des Vertrages, Verzeichnis der Anlagen
(1) Dem Vertrag liegen 7 Anlagen bei. Die Anlagen sind Bestan d-
teil des Vertrages. Die Vertragsparteien bestätigen, dass i h-
nen die A nlagen vollständig vorliegen. Die Anlagen wurden in
allen Einzelheiten erö rtert bzw. verlesen.
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(2) Verzeichnis der Anlagen:
Anlage 1:
Lageplan (zu § 1)
Anlage 2:
Bebauungsplanentwurf O 17 "Erbacher Straße/Judenteich"
(Gesamtgebiet), Stand: 12.12.2001
(zu §§ 2, 8 und 19)
Anlage 3:
Bebauungsplan O 17 Teil I "Erbacher Straße/Judenteich"
(zu §§ 2 und 8)
Anlage 4:
Lageplan
− der abzutretenden öffentlichen Verkehrs - und Grünf lä-
chen im Vertrag sgebiet (rot)
− der verbleibenden Baublöcke (blau)
− der Flächen des Bauabschnittes 2 (grün)
− der an die Stadt zu veräußernden Fl äche (gelb)
(zu §§ 8, 10 und 17)
Anlage 5:
Berechnung der Messfläche für den Kanalbeitrag
(zu § 10)
Anlage 6:
Berechnung der Kosten der Lärmschutzmaßnahmen
(zu § 11)
Anlage 7:
Berechnung der Höhe der anteiligen Folgekosten für eine
Kindertagesstätte
(zu § 12)
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Für den Investor:
Darmstadt, den
Dipl.-Ing. Juraj Gregor
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt:
Darmstadt, den Darmstadt, den
Walter Hoffmann
Oberbürgermeister
Klaus Feuchtinger
Stadtrat
(Siegel)
Anlage 2
Bebauungsplanentwurf O 17
(Gesamtgebiet)
Stand: 12.12.2001
hier nicht beigefügt
Anlage 3
Bebauungsplan O 17 Teil I
in Kraft getreten am 16.12.2002
hier nicht beigefügt
Anlage 5 zu § 10 Entwässerungskosten (Baukosten) 07.12.2006
Kanalbeitrag
1 Fläche Baublock "JGB GmbH": 1.273,00 m²
2 Geschossflächenzahl nach B-Plan im Baublock "JGB GmbH": 0,85
3 Bruttogeschossfläche Baublock "JGB GmbH": Ziff. 1 x Ziff. 2 1.082,05 m²
4 Messfläche: Ziff. 1 + Ziff. 2 2.355,05 m²
5 Kanalbeitrag je QM-Messfläche: 4,47 €/m ²
6 Kanalbeitrag Baublock "JGB GmbH": 10.527,07 €
gerundet: 10.500,00 €
Anlage 6 zu § 11 Lärmschutzmaßmnahmen 07.12.2006
Lärmschutzmaßnahmen
1 Voraussichtliche Kosten für die Lärmschutzwand: 971.500,00 €
2 Bruttogeschoßfläche des geschützten Bereichs: 52.487,00 m²
3 Fläche Baublock "JGB GmbH": 1.273,00 m²
4 Geschossflächenzahl nach B-Plan im Baublock "JGB GmbH": 0,85
5 Bruttogeschossfläche Baublock "JGB GmbH" Ziff. 3 x Ziff. 4 1.082,05 m²
6 Anteil Baublock "JGB GmbH" an Gesamt-BGF: Ziff. 5 / Ziff. 2 2,0615581%
7 Kostenant. Baublock "JGB GmbH" - Lärmschutz: Ziff. 5 x Ziff. 1 20.028,04 €/m ²
gerundet: 20.000,00 €
Anlage 7 zu § 12 Folgekostenbeteiligung 07.12.2006
Kosten für den Bau der Kindertagesstätte
1 Voraussichtliche Kosten für die Kindertagesstätte (95 Plätze): 1.890.000,00 €
2 Anzahl der Plätze für das Gebiet der neu zu bebauenden Blöcke: 30
3 Kosten der 30 Plätze: Ziff. 1 / 95 x 30 596.842,11 €
4 Bruttogeschoßfläche des betroffenen Bereichs (ohne Nutzung MI): 44.776,02 m²
5 Fläche Baublock "JGB GmbH": 1.273,00 m²
6 Geschossflächenzahl nach B-Plan im Baublock "JGB GmbH": 0,85
7 Bruttogeschossfläche Baublock "JGB GmbH": Ziff. 5 x Ziff. 6 1.082,05 m²
8 Anteil Baublock "JGB GmbH" an Gesamt-BGF: Ziff. 7 / Ziff. 4 2,4165837%
9 Kostenant. Baubl. "JGB GmbH" - Kindertagesstätte: Ziff. 8 x Ziff. 3 14.423,19 €
gerundet: 14.400,00 €
Beratungsverlauf (5)
Orte (3)
- Kranichsteiner Straße 105
- Erbacher Straße 101
- Am Judenteich
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0478
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.08.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00