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2007/0478

Städtebaulicher Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und JG Bauträger GmbH (Gregor) im Gebiet Erbacher Straße/Am Judenteich (O 17)

Magistratsvorlage 06.08.2007

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2007/0478

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
17.09.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Liegenschaftsamt 
Stadtplanungsamt 
Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
 
Amt: Vermessungsamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein 
Öffentlich:     
Verteiler: 
II                  III 
VI                23 
62                30 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0478  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
643  
 
 
Betreff: Städtebaulicher Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und JG Bauträger 
GmbH (Gregor) im Gebiet Erbacher Straße/Am Judenteich (O 17) 
 
Vorlage vom: 06.08.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrags wird zugestimmt. 
II. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, folgende Grundstücksübertragungen mit der JG 
Bauträger GmbH, Kranichsteiner Straße 105, 64289 Darmstadt durchzuführen: 
 Übernahme von Teilflächen (Verkehrsflächen) von ca. 1.324 m² aus den in § 1 (2) und Anlage 4 
des städtebaulichen Vertrags aufgeführten Grundstücken 
- davon unentgeltliche Übernahme von ca. 1.239 m² 0,00 € 
- Erwerb von ca. 85 m² á 355,00 €/m² ca. 30.175,00 € 
 Erwerb einer Abrundungsfläche aus dem  
Grundstück Gemarkung Darmstadt Flur 9 Nr. 302/1 
ca. 27 m² á 355,00 €/m²  ca. 9.585,00 € 
 Summe:  ca. 39.760,00 € 
 
 
Anlagen: Städtebaul. Vertrag mit Anlagen 
 
Beschluss des Magistrats vom 10.10.2007 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

2 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 06.08.2007 
 
 
1. Die JG Bauträger GmbH hat durch einen Kaufvertrag vom 20. April 2007 eine noch zu 
vermessende Teilfläche von ca. 2.625 m² aus dem ehemaligen Gärtnereigelände „Ott“ 
(Erbacher Straße 101) erworben. Zur Realisierung eines Bauvorhabens auf diesem Areal gab 
es im Vorfeld bereits Gespräche und Verhandlungen zwischen dem Erwerber und der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
Es besteht inzwischen Einigkeit über den Inhalt des vom Vermessungsamt entworfenen und 
dieser Vorlage als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrages, der die Umwandlung vom 
aufgelassenen Gewerbegebiet in ein Wohnquartier im Geltungsbereich des Bebauungsplans 
O 17, Teil I erleichtern und beschleunigen soll. 
 
Im Vertrag verpflichtet sich der Investor unter anderem dazu: 
 die Erschließungskosten für Entwässerung, Straßen- und Grünflächenausbau aufgrund 
einer Kostenschätzung abzulösen, 
 die im Bebauungsplan festgesetzten künftigen öffentlichen Flächen kostenfrei an die Stadt 
zu übertragen, 
 sich an den Kosten der Kindertagesstätte anteilig zu beteiligen und 
 sich an den Kosten des Lärmschutzes anteilig zu beteiligen. 
 
Bäume, die sich im geplanten Straßen- und Gehwegbereich befinden, werden im Zuge der 
Räumung des Baufeldes vom Investor entfernt. Ein Ausgleich wird im Rahmen der neu zu 
pflanzenden Bäume von der Wissenschaftsstadt Darmstadt hergestellt. 
Der Inhalt des Vertrags beruht auf dem Bebauungsplan O 17 (Erbacher Straße/ Judenteich) 
und wurde inhaltlich und formell mit dem Stadtplanungsamt sowie dem Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt abgestimmt. 
 
2. Die Abgabe der oben genannten Flächen an die Stadt Darmstadt wird in einem eigenen 
notariellen Vertrag beurkundet. Dieser notarielle Vertrag wird in Abstimmung zwischen 
Liegenschaftsamt und Vermessungsamt nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrags 
mit dem Investor abgeschlossen. 
 
 
Darmstadt, den 06.08.2007 
III/62 kb, VI/23 ti 
 
Der Dezernent II Der Dezer nent III Der Dezernent VI 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister Stadtrat  Stadtrat

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Städtebaulicher Vertrag im Gebiet "Erbacher Straße/Judenteich"  
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der JG Bauträger GmbH Seite 1/19 
 
 
 
 
 
 
 
 
    
    
    
   
  
 
 
 
Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Ma ß-
nahmen im Gebiet "Erbacher Straße/Judenteich"  
zwischen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt,  
vertreten durch den Magistrat,  
nachfolgend Stadt ge nannt 
 
und der 
JG Bauträger GmbH 
Kranichsteiner Straße 105  
64289 Darmstadt 
vertreten durch den Geschäftsführer  Herrn Dipl.-Ing. Juraj Gregor, 
nachfolgend Investor genannt  
 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt

Städtebaulicher Vertrag im Gebiet "Erbacher Straße/Judenteich"  
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der JG Bauträger GmbH Seite 2/19 
 
Gliederung 
 
§ 1 Vertragsgebiet ................................ ................................ ... 3 
§ 2 Bauleitplanung ................................ ................................ ... 4 
§ 3 Freilegung der Grundstücke ................................ ................ 5 
§ 4 Altlasten, Bodensanierung ................................ .................. 6 
§ 5 Kampfmittelräumung ................................ .......................... 7 
§ 6 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ................................ ..... 8 
§ 7 Bauverpflichtung ................................ ................................ 8 
§ 8 Übertragung von Flächen ................................ .................... 8 
§ 9 Erschließungskosten ................................ ........................ 10 
§ 10 Entwässerungsanlagen (Baukosten) ................................ .. 11 
§ 11 Lärmschutzmaßnahmen ................................ .................... 12 
§ 12 Folgekostenbeteiligung ................................ .................... 12 
§ 13 Zahlungszeitpunkte ................................ .......................... 13 
§ 14 Sonstige Bindungen ................................ ......................... 14 
§ 15 Sicherung der Erfüllung der Vertragsverpflichtungen ......... 14 
§ 16 Rechtsnachfolge ................................ ............................... 14 
§ 17 Kostenregelungen zu d em Vertrag................................ ..... 15 
§ 18 Änderungen und Ergänzungen ................................ ........... 16 
§ 19 Rücktrittsrecht ................................ ................................ . 16 
§ 20 Salvatorische Klausel ................................ ....................... 17 
§ 21 Erfüllungsort und Gerichtsstand ................................ ....... 17 
§ 22 Bestandteile des Vertrages, Verzeichnis der Anlagen......... 17 
Anlagen 1-7

Städtebaulicher Vertrag im Gebiet "Erbacher Straße/Judenteich"  
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der JG Bauträger GmbH Seite 3/19 
 
§ 1 Vertragsgebiet 
(1) Der Investor beabsichtigt den Erwerb folgender Flächen in 
zwei Schritten:  
 
Gemarkung Darmstadt B ezirk VI, Flur 9  
Flurstück Nr. 302/1  1.036 m² 
Flurstück Nr. 302/2  837 m² 
Flurstück Nr.  303/1 319 m² 
Flurstück Nr. 303/2  1.635 m² 
GESAMTFLÄCHE  3.827 m² 
 
Das Gebiet ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) gelb u m-
randet dargestellt.  
(2)  Das Vertragsgebiet umfasst folgende Flächen, über die der 
Investor i m ersten Schritt mit der Eigentümerin am 20. April 
2007 einen bedingten Kaufvertrag ohne Auflassung (Urkund e-
rollennummer 193/2007, Notar Dr. Wolfgang Rodenhäuser, 
Darmstadt) abgeschlo ssen hat: 
 
Gemarkung Darmstadt Bezirk VI, Flur 9  
Teilfläche  aus Nr. 302/1 ca. 926 m² 
Teilfläche aus Nr. 302/2  ca. 517 m² 
Flurstück Nr. 303/1   319 m² 
Teilsfläche aus Nr. 303/2  ca. 863 m² 
FLÄCHE ca. 2.625 m² 
 
Das Vertragsgebiet  ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) 
grün umrandet dar gestellt. 
(3) Zweck dieses Vertrags ist u. a.  
1. Regelung der Übertragung der künftige n öffentlichen Ve r-
kehrs- und Grünflächen an die Stadt vorbehaltlich des A b-
schlusses eines notariellen Übertragungsvertrages . Dabei 
wird die für das gesamte in Absatz 1 genannte Gebiet zu 
leistende Flächenabg abe berücksichtigt (§ 8).

Städtebaulicher Vertrag im Gebiet "Erbacher Straße/Judenteich"  
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der JG Bauträger GmbH Seite 4/19 
 
2. Regelung der Erschli eßungskosten (§ 9), der Kosten der 
Entwässerungsanlagen (§ 1 0), der Lärmschutzmaßna h-
men (§ 11) und der Folgekostenbeteiligung (§ 1 2). Diese 
Kosten werden im vorliegenden Vertrag nur für das in A b-
satz 2 beschriebene Gebiet geregelt.  
 Nach der Eigentumsübert ragung weiterer Flächen im Zuge 
des schrittweisen Erwerbs der in Absatz 1 definierten Fl ä-
che, werden die Vertragsparteien einen gesonderten Ve r-
trag abschließen, in dem die Zahlung der Kosten für die 
neu hinzugekommenen Flächen geregelt wird. Die ü brigen 
Vereinbarungen des vorliegenden Vertrags werden analog 
übernommen.  
§ 2 Bauleitplanung 
(1)  Für das Gesamtgebiet "Erbacher Straße/Judenteich"  (siehe 
Anlage 2) hat die Stadt beschlossen, einen Bebauungs - und 
Landschaftsplan nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB)  aufzustel-
len. Aus verfa hrenstechnischen Gründen wurde das zunächst 
überplante G ebiet O 17 in zwei Teilabschnitte zerlegt. Das im 
ursprünglichen Planungsgebiet O  17 gelegene Bahngelände 
(O 17 Teil II) muss zunächst entwidmet werden, bevor e s neu 
beplant werden kann. In diesem Plangebiet befindet sich u.a. 
der überwiegende Teil der für das Baugebiet O  17 (Teil I) e r-
forderlichen Grünflächen.  
(2)  Der Bebauungsplan für Teil I des Gebietes (Anlage 3) ist am 
16. November 2002 in Kraft getreten.  
(3)  Der Teil II des Bebauungsplans O  17 soll zu einem späteren 
Zeitpunkt entsprechend dem offen gelegten Gesamtentwurf 
O 17 (Anlage 2) b eschlossen werden.  
(4)  Die Kosten der Bauleitplanverfahren einschließlich Lan d-
schaftsplanung werden von der Stadt g etragen.

Städtebaulicher Vertrag im Gebiet "Erbacher Straße/Judenteich"  
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der JG Bauträger GmbH Seite 5/19 
 
(5)  Ein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes b e-
steht gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht. Dieser kann auch 
nicht durch Vertrag begründet werden. Eine Haftung der Stadt 
für etwaige Aufwendungen des Investors, die die ser im Hin-
blick auf die Festsetzungen des in Kraft getretenen Beba u-
ungsplans O  17 Teil I und des noch nicht zur Satzung b e-
schlossenen Bebauungsplanentwurfs O  17 Teil II sowie den 
Vollzug dieses Vertrags tätigt, ist au sgeschlossen.  
(6)  Der Bebauungsplan O  17 Teil I sieht für das in § 1 genannte 
Gebiet allgemeines Wohngebiet (WA) vor. Der Investor e rkennt 
die Festsetzungen, auch ökologische und gestalterische Bi n-
dungen, des in Kraft getretenen Bebauungsplans O  17 Teil I 
und des Gesamtentwurfs des Bebauungspl ans O 17 als 
Grundlage des Bebauungsplans O  17 Teil II für sich und seine 
Rechtsnachfo lger an. 
§ 3 Freilegung der Grundstücke 
(1)  Auf der in § 1 Absatz 2 beschriebenen Fläche, die bislang ü-
berwiegend gewerblich genutzt wurde, befinden sich mehrere 
Aufbauten.  
Der Investor verpflichtet sich, die gesamte Fläche, einschlie ß-
lich des Bereichs, der nach dem Bebauungsplan  als öffentl i-
che Verkehrs - und Grünflächen verwendet werden so ll, auf 
seine Kosten vollständig  freizulegen . Dazu sind  alle vorha n-
denen Gebäude und sonstige Aufbauten sowie Mauerreste 
und Fundamente abzubrechen. Bauschutt und sonstige A b-
rissmassen sind ordnungsgemäß auf Kosten des Investors 
von ihm zu entsorgen.  
(2)  Der Investor verpflichtet sich weiterhin auch zur Beseitigung 
der versiegel ten Flächen einschließlich Schottertragschicht, 
zur Entfernung aller unterirdischen Leitungen, sowie zur A n-
passung des derzeit teilweise veränderten Geländes (Au f-
schüttungen, Terrassierungen, etc.) an die künftigen Straße n-

Städtebaulicher Vertrag im Gebiet "Erbacher Straße/Judenteich"  
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der JG Bauträger GmbH Seite 6/19 
 
höhen als Voraussetzung für die Du rchführbarkeit der erfo r-
derlichen Erschließungsma ßnahmen auf seine Kosten. Hierzu 
sind verbindlich einzuhaltende Höhenangaben vom Investor 
mit dem Straßenverkehrs - und Tiefbauamt  der Stadt abz u-
stimmen. 
§ 4 Altlasten, Bodensanierung  
(1)  Zur Feststellung von eventuell vorhandenen Altlasten im g e-
samten Bereich des zu entwickelnden Gebietes "Am Jude n-
teich" hat die Stadt (Grünflächen - und Umweltamt) eine hist o-
rische Recherche bei der Firma AICON in Auftrag gegeben. 
Die Kosten hierfür trägt die Sta dt. Das Gutachten hat erg e-
ben, dass die im Vertragsgebiet gelegenen Grundstücke ke ine 
Verdachtsflächen sind. Der Investor als künftiger Eigentümer 
der Grundstücke hat eventuell dennoch vorhandene Altlasten, 
belastete Baustoffe und Böden auf seine Kosten or dnungsge-
mäß zu beseitigen und der Stadt (Grünflächen - und Umwel t-
amt) einen Nachweis hierüber auszuhändigen.  
(2)  Während und nach dem Abbruch der Gebäude auf den in § 1 
Absatz 2 genannten Flächen können weitere Kontaminationen 
zu Tage treten. Aus diesem Gr und ist eine den Baufortschritt 
begleitende Gefahrenabschätzung und Überwachung der Au s-
hubarbeiten durch ein geeignetes  Ingenieurbüro vom Investor 
auf seine Kosten zu veranlassen . Die ordnungsgemäße Durc h-
führung ist der Stadt schriftlich nachzuweisen.  
(3)  Die nach anderen Rechtsvorschriften gegebenenfalls zu fo r-
dernden Sanierungen bezüglich Kontaminationen bleiben 
durch die vorgenannten Verpflichtungen unb erührt. 
(4)  Der Investor verpflichtet sich, von der Stadt keine Entschäd i-
gungen - welcher Art auch im mer - dafür zu verlangen, dass 
bei der geplanten Nutzung der Grundstücke die vorhandenen 
Kontaminati onen beseitigt werden müssen.

Städtebaulicher Vertrag im Gebiet "Erbacher Straße/Judenteich"  
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der JG Bauträger GmbH Seite 7/19 
 
§ 5 Kampfmittelräumung 
(1)  Das Vertragsgebiet ist Bombenabwurfgebiet. Vom Vorhande n-
sein von Kampfmitteln muss auf solchen Flächen  grundsätz-
lich ausgegangen werden. Eine systematische Überprüfung 
des in § 1 Absatz 2 genannten Gebiets (Sondierung auf 
Kampfmittel) vor Beginn eventuell geplanter Bauarbeiten ist 
erforderlich. 
(2)  Der Investor verpflichtet sich, in Abstimmung mit dem Reg ie-
rungspräsidium Darmstadt und der Stadt auf seine Ko sten zu 
prüfen, ob Kampfmittel vorhanden sind, etwa erforderliche 
Kampfmittelräummaßnahmen durchzuführen und dies der 
Stadt schriftlich nachzuwe isen. 
Die Maßnahmen umfassen das Aufsuchen, das Bergen und 
das Zwischenlagern von Kampfmitteln. Den Abtransport und 
die Entschärfung und Vernichtung gefundener Kampfmittel 
übernimmt nach derzeitigem Stand das Land Hessen, vertr e-
ten durch das Regierungspräsidium Darmstadt -
Kampfmittelräumdienst -, bei Wegfall dieser  Übernahmereg e-
lung der Investor.  
(3)  Der Investor verpflichtet sich, von der Stadt keine Entschäd i-
gungen - welcher Art auch immer - dafür zu verlangen, dass 
eine Überprüfung der Grundstücke auf Kampfmittel und d eren 
eventuelle Beseitigung durchgeführt wer den muss.  
(4)  Durch die vorgenannten Verpflichtungen bleiben die nach a n-
deren Rechtsvorschriften gegebenenfalls zu fordernden Ma ß-
nahmen bezü glich Kampfmitteln unberührt.

Städtebaulicher Vertrag im Gebiet "Erbacher Straße/Judenteich"  
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der JG Bauträger GmbH Seite 8/19 
 
§ 6 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
Bei dem Gesamtgebiet handelte es sich vor In-Kraft-Treten des Be-
bauungsplanes O 17 Teil I und auch jetzt noch im Teilbereich II um 
bebauten, unbeplanten Innenbereich. Die Ausweisung von Au s-
gleichsflächen oder Ausgleich smaßnahmen gemäß § 1 a Abs. 3 
BauGB ist daher nicht erforderlich. Somit fallen  - auch für den I n-
vestor - keine Folgekosten an.  
§ 7 Bauverpflichtung 
Der Investor verpflichtet sich, die Bebauung des in sein Eige ntum 
übergehende n Baugrundstücks im Vertragsgebiet entsprechend den 
Festsetzung en des Bebauungsplan es innerhalb von 3 Jahren, g e-
rechnet ab dem Zeitpunkt an dem die erste Baugenehm igung erteilt 
ist, spätestens jedoch bis zum 31.12. 2010, durchzuführen und a b-
zuschließen. Sofern eine Baugenehmigung nach der Hessischen 
Bauordnung (HBO) nicht erforderlich sein sollte, gilt als Beginnzei t-
punkt der Dreijahresfrist die Bauanzeige an die Gemei nde (Stadt) 
nach § 56 Abs. 3 HBO in der Fa ssung vom 18.06.2002.  
§ 8 Übertragung von Flächen 
(1)  Der Investor beabsichtigt, die im beigefü gten Lageplan (Anl a-
ge 4) in rot dargestellten künftigen öffentlichen Verkehrs - und 
Grünflächen innerhalb des Vertragsgebietes in einem noch 
abzuschließenden geso nderten notariellen Vertrag frei von 
Altlasten, belasteten Baustoffen und Böden sowie Aufbauten  
und unterirdischen Leitungen kostenfrei an die Stadt a b-
zugeben. Die Größe dieser Flächen beträgt gemäß Beba u-
ungsplan O  17 Teil I (Anlage 3) ca. 1.324 m², das sind ca. 
34,61 % der in § 1 Absatz 1 festgelegten Fläche . 
(2)  Im Neuordnungsgebiet des Bebauungs plans O 17 (Gesamtg e-
biet, Anlage 2) werden insgesamt zur Realisierung des Ne u-

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zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der JG Bauträger GmbH Seite 9/19 
 
zustands ca. 32,39  % der Fläche für den über den vorhand e-
nen Bestand hinausgehenden Bedarf an zusätzliche r öffentli-
che Verkehrs - und Grünflächen benötigt.  
Ausgehend von einer Fläc he gemäß § 1 Absatz 1 von 
3.827 m² ist insgesamt  eine Fläche von  
3.827 m² x 0,32386 = 1.239 m² unentgeltlich abzugeben. Die 
tatsächliche Flächenabgabe überschreitet somit die erforde r-
liche Abgabe um ca. 85 m². 
Außerdem übernimmt die Stadt im Süden des Ver tragsge-
biets eine Fläche von 27 m², die für ein anderes Baufeld ben ö-
tigt wird.  Sie ist im beigefügten Lageplan (Anlage 4) in gelb 
dargestellt.  
Für die beiden zuletzt genannten Flächen mit zusammen 
112 m² beabsichtigt  die Stadt im Rahmen des gesonderten 
notariellen Vertrages über die oben beschriebene Flächena b-
gabe eine Entschädigung in Höhe des Wohnbaulandpreises 
von 355,- €/m² zu zahlen (ohne Erschließungs - und Folgeko s-
ten gemäß §§ 9 bis 12).

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zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der JG Bauträger GmbH Seite 10/19 
 
§ 9 Erschließungskosten 
(1)  Der Ausbau der öffentlichen Verkehrs - und Grünflächen e rfolgt 
durch die Stadt.  
(2) Die Bau- und Ausbaukosten der Str aßen und Wege im Gebiet 
des Bebauungsplan s O 17 werden auf ca. 1.553.000, - € ge-
schätzt. Dieser Betrag ergibt sich als Produkt der künftigen 
Straßenflächen im Gebiet O  17 (ca. 15.186 m²) mit den Bau - 
und Ausbaukosten von ca. 102, - €/m² einschließlich Straße n-
begleitgrün. Hierin nicht enthalt en sind eventuell später anfa l-
lende Kosten für den Ausbau des Bürgersteigs in der Erb a-
cher Straße. Sollten hierfür später Kosten abgerechnet we r-
den, so treffen sie die dann eingetragenen jeweiligen Eigen-
tümer der erschlossenen Grundstücke bzw. Eige ntumswoh-
nungen. 
(3)  Die Kosten für den Ausbau der öffentlichen Grünflächen we r-
den derzeit mit ca. 1.931.000, - € veranschlagt. Dies sind ca. 
25.179 m² mit Bau - und Ausbaukosten von ca. 77, - €/m².  
(4)  Bezogen auf die im Bebauungsplan ausgewiesenen  Bauflä-
chen des gesamten Baugebiets ergibt dies unter Berücksic h-
tigung eines Abzugs v on 10 %, der von der Stadt getragen 
wird, insgesamt einen Betrag von ca. 48,40  €/m². Der Ko s-
tenanteil für die verbleibenden Bauflächen des Investors im 
Vertragsgebiet (ca  1.273 m²) beträgt somit g erundet 
61.500,- €. 
Der Investor verpflichtet sich, dies en Betrag als endgültige 
und abschließende Ablösung der Erschließungsbeiträge für 
die Bau- und Ausbaukosten für Straßen und öffentliche Grü n-
flächen zu bezahlen. Der Fälligkeitszeitpunkt für die Zahlung 
ist in § 13 festgelegt.  Hiervon unberührt bleiben even tuell 
später anfallende Kosten für den Ausbau des Bürgersteigs in 
der Erbacher Straße gemäß Absatz 2.

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zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der JG Bauträger GmbH Seite 11/19 
 
(5)  Spätere Erschließungsbeitragsbescheide zu den Kosten der 
erstmaligen Herstellung (Bau - und Ausbaukosten) der öffen t-
lichen Verkehrs - und Grünfläche n nach Absatz 3 und 4 sind 
ausgeschlossen.  
§ 10 Entwässerungsanlagen (Baukosten) 
(1)  Der Bau der Entwässerungsanlagen erfolgt durch die Stadt. 
Die Kosten für die Herstellung der Entwässerungsanlagen 
werden durch Beiträge gedeckt. Nach § 3 Abs. 3 der Abwa s-
serbeitrags - und -gebührensatzung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt beträgt der Kanalanschlussbeitrag je angefang e-
nem Quadratmeter Messfläche derzeit 4,47  €/m². Die Mes s-
fläche ist die Summe von Grundstücksfläche und zulässiger 
Geschossfläche. Die Messfläche für die im Vertragsgebiet g e-
legene Baufläche beträgt ca. 2.355 m² (s. Anlage 5). Die vo r-
aussichtlichen Kosten für die in Anlage 4 blau dargestellte 
Baufläche belaufen sich somit auf ca. 10.527,07  €. 
(2)  Der Investor verpflichtet sich zur Zahlung eines Betrages in 
Höhe von 10.500, - € zur endgültigen und abschließenden A b-
lösung der Bau - und Ausbaukosten der Entwässerungsanl a-
gen. Der Fälligkeitszeitpunkt für die Zahlung ist in § 13 fes t-
gelegt.

Städtebaulicher Vertrag im Gebiet "Erbacher Straße/Judenteich"  
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der JG Bauträger GmbH Seite 12/19 
 
§ 11 Lärmschutzmaßnahmen 
(1)  Um im Gebiet des Bebauungsplanentwurfs O  17 "Am Jude n-
teich" insgesamt eine Wohnbebauung durchführen zu können, 
sind aktive un d passive Lärmschutzmaßnahmen erfo rderlich. 
Deren Festsetzung ist im Bebauungsplan O  17 Teil I erfolgt 
(passive Maßnahmen), bzw. ist im Teil II beabsichtigt. G e-
plant ist derzeit eine Lärmschutzwand entlang der bestehe n-
den Bundesstraße B 26, deren Herstellu ngskosten aktuell auf 
ca. 971.500, - € geschätzt werden.  
(2)  Der Investor verpflichtet sich zur Beteiligung an den Kosten 
für den Lärmschutz durch Zahlung eines Betrages in Höhe 
von 20.000, - €, entsprechend der Aufstellung in Anlage 6, zur 
endgültigen und abschließenden Ablösung der anteiligen Bau - 
und Ausbaukosten der Lärmschutzwand. Bezüglich des Zei t-
punkts der Zahlung gilt § 13. Sollten in Abstimmung mit dem 
Baulastträger der Bundesstraße B 26 andere Lärmschut z-
maßnahmen zur Durchführung kommen, so wird d er vom In-
vestor geleistete Betrag hierfür verwendet . 
(3)  Spätere Erschließungsbeitragsbescheide zu den Kosten der 
erstmaligen Herstellung der Lärmschutzanlagen sind ausg e-
schlossen. 
§ 12 Folgekostenbeteiligung 
(1)  Der Stadt entstehen als Folge der Baumaßnahmen  im Ver-
tragsgebiet und durch den dadurch zu erwartenden Anstieg 
der Wohnbevölkerung hohe Kosten für die Schaffung oder E r-
weiterung der sozialen Einrichtungen (Schulen, Kindergä rten, 
Kinderspielplätze, Freizeit - und Erholungsflächen, usw.), die 
nicht durch Beiträge und Gebühren gedeckt werden kö nnen. 
(2)  Die Berechnung der Höhe der Beteiligung an den Folgekosten 
der Kindertagesstätte wurde von der Stadt anhand pausch a-
lierter Baukosten (ohne Grundstückskosten) durchgeführt  und

Städtebaulicher Vertrag im Gebiet "Erbacher Straße/Judenteich"  
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der JG Bauträger GmbH Seite 13/19 
 
ist diesem Vertrag als Anlage 7  beigefügt. Danach beträgt der 
durch die Neubebauung im Vertragsgebiet entstehende Anteil 
der Folgekosten  für den Inve stor ca. 14.400, - €. 
(3)  Der Investor verpflichtet sich, an die Stadt zweckgebunden für 
die Kindertagesstätte einen Folgekostenzuschuss i n der in 
Absatz 2 genannten Höhe von 14. 400,- € zu zahlen. Der Fä l-
ligkeitszei tpunkt ist in § 13 festgelegt.  
(4)  Auf die Entrichtung weiterer Folgekostenzuschüsse durch den 
Investor für den erforderlichen Ausbau von Schulen und des 
ÖPNV (Bushalt estelle Erbacher Straße) wird von der Stadt 
verzichtet.  
§ 13 Zahlungszeitpunkte 
(1)  Die Zahlungen gemäß § § 9 und 10 sind mit Bestandskraft der 
ersten Baugenehmigungen für Wohngebäude im Vertragsg e-
biet fällig. Sollte eine Baugenehmigung nach der HBO nicht 
erforderlich sein, sind die Zahlungen mit Baubeginnsanzeige 
an die Stadt fällig. Unabhängig von den in Satz 1 und 2 g e-
nannten Zeitpunkten sind die Zahlungen in jedem Fall späte s-
tens zum 31.12.2009  fällig.  
(2)  Der Betrag zur Beteil igung an den Kosten der Lärmschut z-
maßnahmen gemäß § 11 ist bei Beginn der Herstellung der 
Lärmschutzmaßnahmen, spätestens jedoch am 31.12.2009 
fällig und zu zahlen.  
(3)  Der Folgekostenzuschuss gemäß § 12 ist 2 Jahre nach B e-
standskraft der ersten Baugenehm igung für Wohngebäude im 
Vertragsgebiet fällig und zu zahlen, spätestens jedoch bis 
zum 31.12.2009. Sofern eine Baugenehmigung nach der HBO 
nicht erforderlich sein sollte, gilt als B eginnzeitpunkt der 
Zweijahresfrist die Bauanzeige an die Gemeinde (Stadt) nach 
§ 56 Abs. 3 HBO in der Fassung vom 18.06.2002.

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(4)  Erfolgt die Z ahlung der Beträge nach Absatz 1 bis 3 nicht 
fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit, so ist der 
jeweils zu zahlende Betrag ab Fälligkei t mit 5 % über dem 
Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu 
verzinsen.  
§ 14 Sonstige Bindungen 
Die im Vertragsgebiet von dem Investor zu errichtenden G ebäude 
sind mit einem Niedrigenergiehausstandard zu errichten. Der Hei z-
wärmebedarf beträgt max imal 55 kWh/m²*a für Mehrfamilie nhäuser 
und maximal 65 kWh/m²*a für Reihenhäuser geprüft nach dem Lei t-
faden "Energiebewusste G ebäudeplanung".  
§ 15 Sicherung der Erfüllung der Vertragsverpflichtungen 
Zur Sicherung aller sich aus diesem Vertrag für den Investor e rge-
benden Verpflich tungen leistet dieser Sicherheit in Höhe von 
106.400,- € durch Übergabe einer unbefristeten selbstschuldner i-
schen Bürgschaft auf erstes Anfordern unter Verzicht auf die Vorau s-
klage einer deutschen Bank nach Abschluss dieses städtebaulichen 
Vertrages und des notariellen Vertrages nach § 8 Absatz 1. Die Bürg-
schaft wird auf Verlangen Zug um Zug nach Erfüllung der Verpflic h-
tungen aus diesem Vertrag von der Stadt zurückgeg eben. 
§ 16 Rechtsnachfolge 
(1)  Sofern das Eigentum an allen oder einzelnen Grundstücken 
sowie Grundstücksteilen im Vertragsgebiet von dem Investor 
auf Dritte übertragen wird, ist der Investor verpflichtet, dem 
Erwerber alle Pflichten aus diesem Vertrag aufzuerlegen mit 
der Maßgabe, diese im Falle einer Rechtsnachfolge entspr e-
chend weiterzugeben. Für die Erfüllung der Pflichten aus di e-

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sem Vertrag haftet  der Investor neben dem Erwerber als G e-
samtschuldner.  
(2)  Zur Veräußerung an Dritte gemäß Absatz 1 ist die Zusti m-
mung der Stadt erforderlich. Diese Zustimmung darf nur bei 
Vorlage eines wichtigen Grundes verweigert werden. Ein so l-
cher wichtiger Grund lieg t insbesondere dann vor, wenn der 
Investor nicht säm tliche, durch diesen Vertrag gegenüber der 
Stadt übernommenen Verpflichtungen auf einen Dritten übe r-
tragen kann oder übertragen hat oder begründete Zwe ifel 
daran bestehen, dass ein Rechtsnachfolger des In vestors in 
der Lage sein wird, die von ihm übernommenen vertraglichen 
Verpflichtungen auch tatsächlich gegenüber der Stadt zu e r-
füllen. 
(3)  Eine Rückgabe der Bürgschaft gemäß § 15 dieses Vertrages 
darf bei Veräußerung nur verlangt werden, wenn der Erwe rber 
seinerseits der Stadt eine entsprechende Bürgschaft übergibt. 
(4)  Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht bei der Veräußerung von fe r-
tig gestellten Eigenheimen und Eigentumswohnungen durch 
den Investor.  
§ 17 Kostenregelungen zu dem Vertrag 
(1)  Die Kosten zur Herbe iführung dieses Vertrages und seiner 
Durchführung trägt jede Vertragspartei entsprechend ihren 
Aufwendungen für sich selbst, soweit in diesem Ve rtrag nichts 
anderes vereinbart ist.  
(2)  Die Vermessung zur Heraustrennung der in Anlage 4 darg e-
stellten künfti gen öffentlichen Flächen gemäß § 8 Absatz 1 
wird von der Stadt auf ihre Kosten durchg eführt.

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§ 18 Änderungen und Ergänzungen 
(1)  Sollte der Bebauungsplan O  17 Teil II von den diesem Ve rtrag 
zugrunde gelegten Vorgaben nicht nur unwesentlich abwe i-
chen, kann eine  Anpassung des Vertrages an die geänderten 
Verhältnisse erfo lgen. 
(2)  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der 
Schriftform. 
§ 19 Rücktrittsrecht 
(1)  Für den Fall, dass es dem Investor, aus welchen Gründen 
auch immer, innerhalb von einem Jahr n ach Abschluss di eses 
städtebaulichen Vertrags nicht gelingt, Eigentümer des in § 1 
Absatz 2 festgelegten Vertragsgebiets zu werden, haben beide 
Parteien ein Rücktrittsrecht.  
(2)  Sollte innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss der 
Bebauungsplan O  17 (Teil II) nicht rechtsverbindlich werden 
oder von den Grundzügen der Planung (Anlage 2) wesentlich 
abweichen,  ist der Investor berechtigt, von diesem Vertrag 
zurückzutreten.  
(3) Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Im Falle des Rüc ktritts 
stehen dem Investor keine Ansprüche auf Erstattung der von 
ihm bis dahin getätigten Aufwendu ngen zu. 
(4)  Für die Bauabschnitte, für die bereits Baugenehmigungen e r-
teilt wurden, oder die, sofern eine Baugenehmigung nach der 
HBO nicht erforderlich sein sollte, bereits neu bebaut wurden, 
werden im Rücktrittsfall alle Regelungen des Vertrags, insb e-
sondere die nach den §§ 9 bis 12 zu leistenden Zahlungen, 
anteilig aufrecht erhalten.  
(5)  Wechselseitige Ansprüche der Vertragsparteien , z. B. auf E r-
stattung von Kosten, die im Zusammenhang mit dem A b-

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schluss dieses Vertrages und zur Vorbereitung seiner Durc h-
führung vera nlasst worden sind, werden für den Fall des 
Rücktritts ausg eschlossen.  
§ 20 Salvatorische Klausel 
Sollten einzelne Bestimmunge n dieses Vertrages ganz oder teilwe i-
se unwirksam sein  oder werden, so soll der Vertrag im Übrigen de n-
noch wirksam bleiben. Eine unwirksame Bestimmung ist in di esem 
Fall durch diejenige zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem 
erstrebten rechtlichen und wi rtschaftlichen Zweck nach dem Willen 
der Vertragsparteien am nächsten kommt. Gleiches gilt, falls dieser 
Vertrag Regelungslücken en thält, für die die Beteiligten, wenn sie 
die Lücke erkannt hätten, von Anfang an eine zweckentsprechende 
Regelung zum Erreich en des Vertragszieles getroffen hä tten. 
§ 21 Erfüllungsort und Gerichtsstand  
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Darmstadt.  
§ 22 Bestandteile des Vertrages, Verzeichnis der Anlagen 
(1) Dem Vertrag liegen 7 Anlagen bei. Die Anlagen sind Bestan d-
teil des Vertrages. Die  Vertragsparteien bestätigen, dass i h-
nen die A nlagen vollständig vorliegen. Die Anlagen wurden in 
allen Einzelheiten erö rtert bzw. verlesen.

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(2) Verzeichnis der Anlagen:  
Anlage 1:  
Lageplan (zu § 1) 
Anlage 2:   
Bebauungsplanentwurf O  17 "Erbacher Straße/Judenteich"  
(Gesamtgebiet), Stand: 12.12.2001  
(zu §§ 2, 8 und 19) 
Anlage 3:  
Bebauungsplan O  17 Teil I "Erbacher Straße/Judenteich"  
(zu §§ 2 und 8) 
Anlage 4:  
Lageplan 
−  der abzutretenden öffentlichen Verkehrs - und Grünf lä-
chen im Vertrag sgebiet (rot)  
−  der verbleibenden Baublöcke (blau)  
−  der Flächen des Bauabschnittes 2 (grün)  
−  der an die Stadt zu veräußernden Fl äche (gelb)  
(zu §§ 8, 10 und 17) 
Anlage 5:   
Berechnung der Messfläche für den Kanalbeitrag  
(zu § 10) 
Anlage 6:   
Berechnung der Kosten der Lärmschutzmaßnahmen  
(zu § 11) 
Anlage 7:   
Berechnung der Höhe der anteiligen Folgekosten für eine 
Kindertagesstätte  
(zu § 12)

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Für den Investor: 
 
Darmstadt, den   
 
 
Dipl.-Ing. Juraj Gregor  
 
 
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
 
Darmstadt, den   Darmstadt, den  
 
 
Walter Hoffmann 
Oberbürgermeister 
 Klaus Feuchtinger 
Stadtrat 
 
 
 
(Siegel)

Anlage 2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bebauungsplanentwurf O 17 
(Gesamtgebiet) 
Stand: 12.12.2001 
 
 
 
hier nicht beigefügt

Anlage 3 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bebauungsplan O 17 Teil I 
in Kraft getreten am 16.12.2002 
 
 
 
hier nicht beigefügt

Anlage 5 zu § 10 Entwässerungskosten (Baukosten) 07.12.2006
Kanalbeitrag
1 Fläche Baublock "JGB GmbH": 1.273,00 m²
2 Geschossflächenzahl nach B-Plan im Baublock "JGB GmbH": 0,85
3 Bruttogeschossfläche Baublock "JGB GmbH": Ziff. 1 x Ziff. 2 1.082,05 m²
4 Messfläche: Ziff. 1 + Ziff. 2 2.355,05 m²
5 Kanalbeitrag je QM-Messfläche: 4,47 €/m ²
6 Kanalbeitrag Baublock "JGB GmbH": 10.527,07 €
gerundet: 10.500,00 €

Anlage 6 zu § 11 Lärmschutzmaßmnahmen 07.12.2006
Lärmschutzmaßnahmen
1 Voraussichtliche Kosten für die Lärmschutzwand: 971.500,00 €
2 Bruttogeschoßfläche des geschützten Bereichs: 52.487,00 m²
3 Fläche Baublock "JGB GmbH": 1.273,00 m²
4 Geschossflächenzahl nach B-Plan im Baublock "JGB GmbH": 0,85
5 Bruttogeschossfläche Baublock "JGB GmbH" Ziff. 3 x Ziff. 4 1.082,05 m²
6 Anteil Baublock "JGB GmbH" an Gesamt-BGF: Ziff. 5 / Ziff. 2 2,0615581%
7 Kostenant. Baublock "JGB GmbH" - Lärmschutz: Ziff. 5 x Ziff. 1 20.028,04 €/m ²
gerundet: 20.000,00 €

Anlage 7 zu § 12 Folgekostenbeteiligung 07.12.2006
Kosten für den Bau der Kindertagesstätte
1 Voraussichtliche Kosten für die Kindertagesstätte (95 Plätze): 1.890.000,00 €
2 Anzahl der Plätze für das Gebiet der neu zu bebauenden Blöcke: 30
3 Kosten der 30 Plätze: Ziff. 1 / 95 x 30 596.842,11 €
4 Bruttogeschoßfläche des betroffenen Bereichs (ohne Nutzung MI): 44.776,02 m²
5 Fläche Baublock "JGB GmbH": 1.273,00 m²
6 Geschossflächenzahl nach B-Plan im Baublock "JGB GmbH": 0,85
7 Bruttogeschossfläche Baublock "JGB GmbH": Ziff. 5 x Ziff. 6 1.082,05 m²
8 Anteil Baublock "JGB GmbH" an Gesamt-BGF: Ziff. 7 / Ziff. 4 2,4165837%
9 Kostenant. Baubl. "JGB GmbH" - Kindertagesstätte: Ziff. 8 x Ziff. 3 14.423,19 €
gerundet: 14.400,00 €

Beratungsverlauf (5)

TOP 7
TOP 643
TOP 7
TOP 26
TOP 2

Orte (3)

  • Kranichsteiner Straße 105
  • Erbacher Straße 101
  • Am Judenteich

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2007/0478
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.08.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00