V/0192/2005
Die Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster - ein Modellprojekt in der aufsuchenden Gesu
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Berichtsvorlage
12686 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Gesundheitsamt
Betrifft
Die Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster -
Ein Modellprojekt in der aufsuchenden Gesundheitshilfe für Flüchtlinge und sozial sowie
gesundheitlich Benachteiligte
Beratungsfolge
25.05.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
02.06.2005 Ausländerbeirat Bericht
16.06.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
23.06.2005 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern und Bericht
ausländischen Flüchtlingen
Bericht:
Die Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster-
Ein Modellprojekt in der aufsuchenden Gesundheitshilfe für Flüchtlinge und sozial sowie
gesundheitlich Benachteiligte
1. Ausgangslage
Nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) aus dem Jahre 1998 haben
die Gesundheitsämter Personen, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zu-
standes und aufgrund sozialer Umstände besonderer gesundheitlicher Fürsorge bedürfen, Unter-
stützungen und Beratungen anzubieten und bei Bedarf auch aufsuchende Hilfen zu leisten.
Diese aufsuchenden Gesundheitshilfen wurden in den vergangenen Jahren vom Gesundheitsamt
der Stadt Münster bedarfsgerecht aufgebaut. Die verschiedenen Aktivitäten wurden in der Be-
richtsvorlage 702/2002 vorgestellt. In dieser Vorlage wurde bereits auf den besonderen Bedarf
von Schwangeren und neugeborenen Kindern verwiesen. Die Phasen einer Schwangerschaft
und das erste Lebensjahr eines Kindes sind entscheidend für das weitere Leben. Wenn es hier
gelingt, Mutter und Kind optimal zu versorgen, steigen die Chancen für ein gesundes Aufwach-
sen erheblich. Im Rahmen der aufsuchenden Hilfen wurde in den letzten Jahren immer stärker
deutlich, dass einige Bevölkerungsgruppen Angebote wie Schwangerschaftsvorsorgen und Vor-
sorgeuntersuchungen für Kinder nicht oder nicht ausreichend in Anspruch nehmen und dass da-
durch erhebliche Probleme auftreten. Der nachfolgende Bericht beschreibt die Situation vor Ort
und die bereits durchgeführten Aktivitäten zur Verbesserung der Lage.
Vorlagen-Nr.:
V/0192/2005
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Schwarte
Ruf:
492 53 03
E-Mail:
SchwartD@stadt-muenster.de
Datum:
02.05.2005
Öffentliche Berichtsvorlage
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2. Zur Versorgung von Schwangeren und Neugeborenen in Münster
In der Stadt Münster ist das gesundheitliche Regelversorgungssystem gut ausgebildet, so dass
Schwangeren und Kindern zahlreiche Möglichkeiten einer optimalen Gesundheitsvorsorge zur
Verfügung stehen. Hierbei ist aber die Eigenver antwortung und Eigeninitiative des Einzelnen ge-
fragt, um die Angebote tatsächlich nutzen zu können.
Es gibt auch in Münster zunehmend Gruppen, die den Zugang zum Vorsorgesystem nicht su-
chen oder nicht finden, die Gründe sind vielfältig.
Da ist einmal die Gruppe der Asylbewerber-/innen, ausländischen Flüchtlinge und Aussiedler/-
innen. Hier sind es mangelnde Sprachkenntnisse und kulturelle Gründe, die Zugangsbarrieren
darstellen können:
• Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere und Kinder, so wie sie in Deutschland Standard
sind, sind in vielen anderen Ländern nicht vorhanden oder aber nicht finanzierbar.
• Obwohl die betreuenden Sozialarbeiter/-innen sich bemühen, werdende Mütter und ihre Kin-
der schnell bei niedergelassen Ärzten/-innen anzubinden, kam es in den letzten Jahren im-
mer wieder vor, dass Schwangere nur eine
Vorsorgeuntersuchung in der gesamten Schwan-
gerschaft in Anspruch nahmen (Durchschnitt sind 10 Untersuchungen).
• So erklären sich dann auch Komplikationen wie Frühgeburten nach Infektionen. Diese bedeu-
ten für die betroffenen Kinder und Familien eine private Katastrophe.
• Die Unwissenheit vieler Mütter über eine vernünftige Pflege und Ernährung von Säuglingen
und Kleinkindern führt immer wieder zu Komplikationen, die häufig mit zahlreichen Arztbesu-
chen und Krankenhausaufenthalten verbunden sind.
• Neben der psychischen Belastung für die Kinder entstehen hier erhebliche Kosten, die durch
eine individuelle Betreuung sicher zu vermeiden sind.
Es sind aber nicht nur Familien mit Migrationshintergrund, die Auffälligkeiten zeigen. Durch die
aufsuchenden Hilfen in den Stadtteilen und die enge Kooperation mit dem Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien wird zunehmend deutlich, dass auch viele deutsche Familien
einen erheblichen Unterstützungsbedarf während und nach einer Schwangerschaft haben:
• Hier sind es nicht Sprachbarrieren, die den Zugang zum Gesundheitssystem erschweren,
sondern fehlende Bildung, Überforderung oder schlechte Erfahrungen mit Ärzten oder Hilfsin-
stitutionen.
• So werden Vorsorgen ebenfalls nicht oder nur rudimentär wahrgenommen und Themen wie
Familienplanung bleiben unbearbeitet. Das führt dann dazu, dass in Familien, die sowieso
schon überfordert sind, nicht selten jedes Jahr ein Kind geboren wird.
3. Die Familienhebamme am Gesundheitsamt
Um hier adäquat Hilfe leisten zu können, hat die Abteilung Gesundheitsförderung des Gesund-
heitsamtes das Modellprojekt „Die Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster“
entwickelt und im Jahr 2004 auf den Weg gebracht.
Ausgehend von der bekannten Problemlage wurde überlegt, wie die Betreuung von Schwange-
ren und Neugeborenen auf Dauer grundlegend verbessert werden könnte. Als optimale Unter-
stützung wurde die frühzeitige Betreuung durch eine Hebamme gesehen.
Die Berufsordnung der Hebammen weist dieses Aufgabenfeld als originäre Aufgabe aus. Dar-
über hinaus genießen Hebammen in allen Kulturen hohes Ansehen und Vertrauen. Eine He-
bamme des Gesundheitsamtes findet den Zugang auch zu den Frauen, die sonst den Kontakt mit
Ämtern vermeiden.
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Um möglichst viele Frauen aus den unterschi edlichen Kulturen aus den Problembereichen errei-
chen zu können, wurde eine freiberufliche Hebamme gesucht, die über einen eigenen Migrati-
onshintergrund verfügt und eine hohe Sprachkompetenz hat. Es gelang, eine Hebamme für das
Projekt zu gewinnen, die im Iran geboren wurde, ihre Hebammenausbildung in Russland absol-
vierte und dann nach Deutschland kam. Hier absolvierte sie noch eine zusätzliche Ausbildung zur
Heilpädagogin und arbeitete in einer Einrichtung mit alleinerziehenden jungen Müttern. Neben
den Sprachen Persisch, Russisch, Afghanisch und Türkisch bringt sie also auch noch eine hohe
Fachkompetenz aus unterschiedlichen Aufgabenfeldern mit.
Im Einzelnen hat die Familienhebamme des Gesundheitsamtes folgende Aufgabenbereiche:
1. Zunächst nimmt sie alle üblichen Hebammentätigkeiten wahr, die im Rahmen der Ge-
burtsvorbereitung sowie der Betreuung nach der Geburt angeboten werden, wie z.B.
Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen, Wochenbettbetreuung und Stillberatung bis 8
Wochen nach der Geburt. Sie nimmt frühzeitig, also schon in der Schwangerschaft Kon-
takt zu den Frauen auf. Die Vermittlung läuft über die Sozialarbeiter/-innen in den Über-
gangseinrichtungen, über den Kommunalen Sozialdienst u.a.
2. Neben der medizinischen Betreuung bezieht die Familienhebamme in verstärktem Maß
auch soziale Gesichtspunkte mit ein. Die umfassende Betreuung beinhaltet auch die
Vermittlung von Informationen über Ernährung, Pflege, notwendige Vorsorgen etc. Die
Familienhebamme sorgt dafür, dass Mutter und Kind die weiteren Untersuchungen bei
den niedergelassenen Ärzten wahrnehmen, thematisiert ggf. auch Dinge wie Familienpla-
nung, Gewalt in der Familie und zeigt weitere Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten
auf. Der Betreuungszeitraum wird individuell festgelegt und kann bei Bedarf das 1. Le-
bensjahr des Kindes umfassen. Die Profession der Hebamme ist für diese Art der Betreu-
ung äußerst günstig, da Hebammen in der Regel ein besonders vertrauensvolles Verhält-
nis zu den Müttern und eine hohe Akzeptanz haben.
3. Schließlich arbeitet die Hebamme eng mit allen Diensten, die in der jeweiligen Familie
tätig sind, sowie mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zusammen. Diese Ko-
operation ermöglicht eine niedrigschwellige Betreuung von Problemfamilien. Die Famili-
enhebamme ist den kooperierenden Institutionen als feste Ansprechpartnerin bekannt.
Sie macht andere freiberuflich tätige Hebammen, mit denen das Gesundheitsamt auch
zusammenarbeitet, mit den unterschiedlichen Kulturen bekannt und versucht die Sensibili-
tät ihrer Kolleginnen für die besonderen Problemlagen dieser Frauen zu steigern. Ziel ist
dabei immer eine Integration in das Regelversorgungssystem.
Für die Hebamme selbst bedeutet ihre Tätigkeit eine hohe Herausforderung und die Bereitschaft,
sich in neue Aufgabengebiete und Problemsituationen einzuarbeiten. Die Tätigkeit erfordert ein
hohes Maß an Berufserfahrung und eine kontinuierliche Weiterbildung.
Die Anbindung an das Gesundheitsamt und hier an die Fachstelle für sozialmedizinische Hilfen
und Beratung in der Abteilung Gesundheitsförderung ist für beide Seiten gewinnbringend. Die
Arbeit der Hebamme ergänzt die aufsuchenden Gesundheitshilfen im Sektor Frauenarbeit und
Familienhilfe. Da die Fachstellenleiterin Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist, steht
sie der Hebamme als kompetente Beraterin zur Seite. Alle betreuten Fälle werden in regelmäßi-
gen Rücksprachen aufgerollt und diskutiert.
Die Erfahrungen des letzten Jahres zeigen, dass durch die Unterstützung einer Hebamme die
aufsuchenden Hilfen für bestimmte Problemgruppen deutlich ausgebaut und verbessert werden
konnten. Gerade in den letzten Monaten wurden die Dienste der Hebamme auch verstärkt vom
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien angefordert. In zahlreichen Fällen wurde deutlich, dass
die Arbeit der Hebamme auch eine Einsparung bedeuten kann, da durch die frühzeitige Hilfestel-
lung dem Sozial- oder Jugendhilfeträger Kosten erspart bleiben.
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Die Hebammenarbeit sollte daher dauerhaft im Gesundheitsamt verankert werden.
4. Finanzierung des Projektes / Ausblick
Im ersten Jahr wurde die Arbeit der Familienhebamme über einen Honorarvertrag finanziert. Be-
teiligt waren die Ämter 53, 50, 51 und V/KF mit insgesamt je 10.000 Euro im Jahr 2004 und 2005.
So konnte das Projekt in diesem Umfang bis Ende 2005 gesichert werden.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen aber, dass diese Stundenkapazität bei weitem nicht ausreicht,
um die notwendigen Hilfen zu leisten. Daher sucht das Gesundheitsamt nach neuen Finanzie-
rungsmöglichkeiten. Seit Januar 2005 rechnet die Familienhebamme, die freiberuflich tätig ist, die
Leistungen, die im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, direkt mit
den Kassen ab. Die Krankenkassen finanzieren im Zeitraum von acht Wochen nach einer Ent-
bindung bis zu 16 Besuche einer Hebamme. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie ärztlich ver-
ordnet sind.
Um die nötigen Weichen für eine gesunde Entwicklung des Kindes zu stellen und den Erfolg zu
kontrollieren, sind aber - wie oben unter Ziff. 3 beschrieben - regelmäßig weitere Hausbesuche
und Beratungen bis zu einem Jahr nach der Geburt sowie koordinierende Tätigkeiten der Famili-
enhebamme erforderlich. Daher müssen ergänzend zu den Leistungen der Gesetzlichen Kran-
kenversicherung weiterhin auch städtische Mittel für das Hebammenprojekt eingesetzt werden.
Das Gesundheitsamt prüft zur Zeit, ob diese Leistungen über Einzelfallhilfen oder Projektmittel
finanziert werden können, um eine nachhaltige und kontinuierliche Fortführung des Projektes zu
gewährleisten. Ziel ist es, den Einsatz der Familienhebamme und die Kooperation mit anderen
freiberuflich tätigen Hebammen auszubauen.
Grundsätzlich ist eine einzelfallbezogene Beauftragung der Familienhebamme durch das Amt 53
vorzunehmen. Der Umfang des Einsatzes, die Pr oblemstellung in der Familie und die erforderli-
chen Hilfsmaßnahmen sind in Form eines Hilfeplanes festzuhalten.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Abrechnung der Familienhebamme direkt mit
den Krankenkassen (Vorsorgeuntersuchungen; 16 Besuche nach der Entbindung im Zeitraum
von 8 Wochen).
Sofern ein darüber hinausgehender Einsatz notwendig ist, werden diese ergänzenden Leistun-
gen in Anlehnung an die Hebammengebührenordnung einzelfallbezogen durch das Amt 53 be-
auftragt und mit den verschiedenen Kostenträgern abgerechnet.
Die Verwaltung wird über den Fortgang der Entwicklung zu gegebener Zeit berichten.
In Vertretung
Dr. Klein
Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0192/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 15.03.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37