1372/2022
Beantwortung der Anfrage AN/0799/2022 (Teilhabe und Integration von neu zugewanderten Schüler*innen an Kölner Schulen, Anfrage zur Beschulung) vom 29.03.2022
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2373 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/5 Vorlagen-Nummer 1372/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 10.05.2022 Beantwortung der Anfrage AN/0799/2022 (Teilhabe und Integration von neu zugewanderten Schüler*innen an Kölner Schulen, Anfrage zur Beschulung) vom 29.03.2022 Von Seiten des Integrationsrates wurden auf Grund des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Bildung vom 15.10.2018 (13-63 Nr. 3) folgende Fragen an die Verwaltung gestellt: 1. Wie sind die Deutschfördergruppen (Vorbereitungsklassen) auf die einzelnen Schulformen der allgemeinbildenden Schulen verteilt? 2. Wie wird die Heterogenität in der Altersstruktur didaktisch und methodisch aufgefangen, auf wel- che Weise wird eine Binnendifferenzierung sichergestellt? 3. Auf welche Weise und in welchem Umfang werden Lehrende aller Fächer geschult, um einen sprachsensiblen Fach-Unterricht zu gewährleisten? 4. Auf welche Weise wird die „sprachliche Vielfalt“ der neuzugewanderten Schüler*innen didaktisch einbezogen? 5. Wer berät, begleitet und organisiert die o.g. Übergänge, insbesondere den Übergang der Schü- ler*innen von der allgemeinbildenden Schule an eine berufsbildende Schule nach Überschreitung der für die berufsbildenden Schulen maßgeblichen einjährigen Förderdauer und bei fortbestehen- dem Deutsch-Förderbedarf? Die Verwaltung antwortet wie folgt: 1. Die Deutschfördergruppen sind an den Grundschulen sowie an allen Schulformen der Sekundar- stufe 1 eingerichtet, mit Ausnahme der Förderschulen. Die Schulaufsicht hat in der SEK I schul- formübergreifende Lerngruppen zur Deutschförderung eingerichtet. Einen wichtigen Aspekt bei der Einrichtung von Vorbereitungsklassen stellt die Verfügbarkeit von Unterrichtsräumen dar. 2. Es handelt sich um interne Schulangelegenheiten in der Verantwortung der Einzelschule in eige- ner Zuständigkeit. 3. Es handelt sich um interne Schulangelegenheiten in der Verantwortung der Einzelschule in eige- ner Zuständigkeit. 4. Es handelt sich um interne Schulangelegenheiten in der Verantwortung der Einzelschule in eige- ner Zuständigkeit. 5. Die Beratung erfolgt durch die beim Schulamt für die Stadt Köln angebundene Fachberatung „In- tegration durch Bildung SEK I“ in Abstimmung mit dem Kommunalen Integrationszentrum.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1372/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 05.05.2022
- Erstellt
- 25.04.2022 12:15