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1372/2022

Beantwortung der Anfrage AN/0799/2022 (Teilhabe und Integration von neu zugewanderten Schüler*innen an Kölner Schulen, Anfrage zur Beschulung) vom 29.03.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 05.05.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 10.05.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2373 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/400/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1372/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 10.05.2022 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0799/2022 (Teilhabe und Integration von neu zugewanderten 
Schüler*innen an Kölner Schulen, Anfrage zur Beschulung) vom 29.03.2022 
Von Seiten des Integrationsrates wurden auf Grund des Runderlasses des Ministeriums für Schule 
und Bildung vom 15.10.2018 (13-63 Nr. 3) folgende Fragen an die Verwaltung gestellt: 
 
1. Wie sind die Deutschfördergruppen (Vorbereitungsklassen) auf die einzelnen Schulformen der 
allgemeinbildenden Schulen verteilt? 
2. Wie wird die Heterogenität in der Altersstruktur didaktisch und methodisch aufgefangen, auf wel-
che Weise wird eine Binnendifferenzierung sichergestellt?  
3. Auf welche Weise und in welchem Umfang werden Lehrende aller Fächer geschult, um einen 
sprachsensiblen Fach-Unterricht zu gewährleisten?  
4. Auf welche Weise wird die „sprachliche Vielfalt“ der neuzugewanderten Schüler*innen didaktisch 
einbezogen?  
5. Wer berät, begleitet und organisiert die o.g. Übergänge, insbesondere den Übergang der Schü-
ler*innen von der allgemeinbildenden Schule an eine berufsbildende Schule nach Überschreitung 
der für die berufsbildenden Schulen maßgeblichen einjährigen Förderdauer und bei fortbestehen-
dem Deutsch-Förderbedarf?  
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
1. Die Deutschfördergruppen sind an den Grundschulen sowie an allen Schulformen der Sekundar-
stufe 1 eingerichtet, mit Ausnahme der Förderschulen. Die Schulaufsicht hat in der SEK I schul-
formübergreifende Lerngruppen zur Deutschförderung eingerichtet. Einen wichtigen Aspekt bei 
der Einrichtung von Vorbereitungsklassen stellt die Verfügbarkeit von Unterrichtsräumen dar. 
2. Es handelt sich um interne Schulangelegenheiten in der Verantwortung der Einzelschule in eige-
ner Zuständigkeit. 
3. Es handelt sich um interne Schulangelegenheiten in der Verantwortung der Einzelschule in eige-
ner Zuständigkeit. 
4. Es handelt sich um interne Schulangelegenheiten in der Verantwortung der Einzelschule in eige-
ner Zuständigkeit. 
5. Die Beratung erfolgt durch die beim Schulamt für die Stadt Köln angebundene Fachberatung „In-
tegration durch Bildung SEK I“ in Abstimmung mit  dem Kommunalen Integrationszentrum.

Beratungsverlauf (1)

10.05.2022 Integrationsrat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1372/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
05.05.2022
Erstellt
25.04.2022 12:15