BV1/186/2025
Reinigung und Neuanstrich Geländer Spee’scher Graben entlang der Poststraße; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 04.03.2022; BV1/039/2022
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Informationsvorlage BV
1132 Zeichen
BV1/186/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Reinigung und Neuanstrich Geländer Spee’scher Graben entlang der Poststraße; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 04.03.2022; BV1/039/2022 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 05.09.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde gebeten, die Reinigung und das Streichen des Geländers entlang der Poststraße zeitnah zu beauftragen. Stellungnahme der Verwaltung: Die vorliegende Kostenschätzung zum Neuanstrich mit begleitenden und unabdingbar nötigen konservatorischen Arbeiten beläuft sich auch 220.000 Eu ro brutto (Stand 2023). Nicht enthalten ist eine gegebenenfalls erforderliche statische Prüfung und Sicherung des Geländers. Aufgrund der Lage im Denkmalbereich Carlstadt und auf der Uferböschung des Spee’schen Graben, der ein eingetragenes Baudenkmal un d Bodendenkmal (Bäckerstraße 7 bis 9) ist, ist die Maßnahme nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erlaubnisfähig und genehmigungspflichtig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV1/186/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 24.07.2025
- Erstellt
- 24.07.2025 13:49