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BV1/186/2025

Reinigung und Neuanstrich Geländer Spee’scher Graben entlang der Poststraße; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 04.03.2022; BV1/039/2022

Bezirksvertretung Informationsvorlage 24.07.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1, Sitzung am 05.09.2025, TOP 6.7

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

1132 Zeichen

BV1/186/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Reinigung und Neuanstrich Geländer Spee’scher Graben entlang der Poststraße; 
Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 04.03.2022; BV1/039/2022 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 1 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 1 05.09.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Die Verwaltung wurde gebeten, die Reinigung  und das Streichen des Geländers 
entlang der Poststraße zeitnah zu beauftragen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die vorliegende Kostenschätzung zum Neuanstrich mit begleitenden und 
unabdingbar nötigen konservatorischen Arbeiten beläuft sich auch 220.000 Eu ro 
brutto (Stand 2023). Nicht enthalten ist eine gegebenenfalls erforderliche statische 
Prüfung und Sicherung des Geländers.  
 
Aufgrund der Lage im Denkmalbereich Carlstadt und auf der Uferböschung des 
Spee’schen Graben, der ein eingetragenes Baudenkmal un d Bodendenkmal 
(Bäckerstraße 7 bis 9) ist, ist die Maßnahme nach § 9 Denkmalschutzgesetz 
Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) erlaubnisfähig und genehmigungspflichtig.

Beratungsverlauf (1)

05.09.2025 Bezirksvertretung 1
TOP 6.7 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV1/186/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
24.07.2025
Erstellt
24.07.2025 13:49