A-M/0013/2021
Aufstellung von Hundebeutelstationen grundsätzlich mit Mülleimer
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Antrag_A-M_0013_2021
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FDP-Ratsfraktion Rothenburg 20/21 48143 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de fdp-ms.de Münster, 23.08.2021 Aufstellung von Hundebeutelstationen grundsätzlich mit Mülleimer Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen: Bei der Aufstellung von Hundebeutelstationen soll im Bereich der BV -Mitte in Münster grundsätzlich ein dazugehöriger Mülleimer aufgestellt werden. Begründung: Hundebesitzer sollten durch die Zahlung der Hundesteuer Anspruch auf eine städtische Infrastruktur haben, die ihren Bedürfnissen und den Bedürfn issen ihrer Tiere angepasst ist. Dazu zählt neben der Ve rfügbarmachung von Hundekotbeuteln auch die Möglichkeit diese ordnungsgemäß entsorgen zu können. Erfahrungsgemäß haben Hundebesitzer in unmittelbarer Nähe von Hundebeutelstationen auch den Bedarf gefüllte Hundekotbeutel zu entsorgen. gez. Johannes Geist FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster Antrag A-M/0013/2021
Stellungnahme zum Antrag A-M_0013_2021 (nicht barrierefrei)
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67.40.0105 Frau Stöckel 14.09.2021 6873 Bezirksvertretung Münster-Mitte über Herrn Stadtrat Peck \ Rückmeldung zur Anfrage an die Verwaltung von der FDP-Ratsfraktion, Herr Johannes Geist vom 23.08.2021, Antrag A-M/0013/202 „Aufstellen von Hundebeutelstationen grundsätzlich mit Mülleimer“ Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit bittet die Bezirksvertretung Münster-Mitte in ihrer Sitzung am 05.10.2021 zur oben aufgeführten Anfrage wie folgt zu informieren: i Bei der Konzeption und Aufstellung der Hundebeutelstationen sind die Standorte bewusst von den Papierkörben entkoppelt worden. Die Beutelspender wurden im Jahr 2013 gemäß Beschluss in zusammenhängenden, öffentlichen Grünanlagen in durch Hundehalter stark frequentierten Bereichen aufgestellt. Dabei wurden die Standorte unter Berücksichtigung der vorhandenen Papierkorbstruktur an zentralen Punkten wie z.B. Eingängen oder Wegekreu- zungen angeordnet. Durch die Ausrichtung ist sichergestellt, dass Beutel beim Betreten der Grünanlagen bereits durch Hundehalter*innen entnommen werden und zeitgleich die ausrei- chend vorhandenen Papierkörbe der Grünanlagen mitgenutzt werden können. Da Hundekot zwangsweise aufgrund der hohen Keimbelastung der Verbrennung zugeführt werden muss, bietet sich die Entsorgung über die vorhandene Papierkörbestruktur als Mischrestmüllentsor- gung an. Des Weiteren hat die Erfahrung gezeigt, dass Hunde ihr Geschäft nicht gezielt in der Nähe der Hundebeutelstationen erledigen, sondern im Wegeverlauf der Grünanlage. Zu- dem kommt es in Bereichen von Papierkörben mit einem hohen Aufkommen an entsorgten Hundekotbeuteln bei entsprechender Witterungslage zu Geruchsbelästigungen. Durch die Geruchsbelastung werden die Papierkörbe teilweise weniger genutzt. Dieses Problem könnte auch bei einer Kombination von Beutelspender und Papierkorb auftreten. Weiterhin anzumerken ist, dass die Stadt Münster die Hundebeutelstationen als zusätzlichen kostenlosen Service zur Verfügung stellt. Im Grundsatz ist jeder Hundehalter*in dazu ver- pflichtet die Hinterlassenschaften des Tieres aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Aus den oben genannten Gründen können wir Ihrer Bitte nach Mülleimern an Hundebeutel- stationen daher leider nicht nachkommen. Im Auftrag HRFELEL/ Rebekka Stöckel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Rothenburg 20
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Details
- Aktenzeichen
- A-M/0013/2021
- Typ
- Antrag an die BV Mitte
- Datum
- 27.08.2021
- Erstellt
- 27.08.2021 09:29