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A-M/0013/2021

Aufstellung von Hundebeutelstationen grundsätzlich mit Mülleimer

Antrag an die BV Mitte 27.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 16.11.2021, TOP 9.3

Antrag_A-M_0013_2021

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Ansehen

Stellungnahme zum Antrag A-M_0013_2021 (nicht barrierefrei)

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Ansehen

Antrag_A-M_0013_2021

968 Zeichen

FDP-Ratsfraktion 
Rothenburg 20/21 
48143 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
fdp-ms.de 
Münster, 23.08.2021 
Aufstellung von Hundebeutelstationen grundsätzlich mit 
Mülleimer 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen: 
Bei der  Aufstellung von Hundebeutelstationen soll im Bereich der BV -Mitte in Münster 
grundsätzlich ein dazugehöriger Mülleimer aufgestellt werden. 
Begründung: 
Hundebesitzer sollten durch die Zahlung der Hundesteuer Anspruch auf  eine städtische 
Infrastruktur haben, die ihren Bedürfnissen und den Bedürfn issen ihrer Tiere angepasst ist. Dazu 
zählt neben der Ve rfügbarmachung von Hundekotbeuteln auch die Möglichkeit diese 
ordnungsgemäß entsorgen zu können. Erfahrungsgemäß haben Hundebesitzer in unmittelbarer 
Nähe von Hundebeutelstationen auch den Bedarf gefüllte Hundekotbeutel zu entsorgen.   
gez. 
Johannes Geist 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Antrag A-M/0013/2021

Stellungnahme zum Antrag A-M_0013_2021 (nicht barrierefrei)

2291 Zeichen

67.40.0105
Frau Stöckel

14.09.2021
6873

Bezirksvertretung Münster-Mitte
über Herrn Stadtrat Peck \

Rückmeldung zur Anfrage an die Verwaltung von der FDP-Ratsfraktion, Herr Johannes
Geist vom 23.08.2021, Antrag A-M/0013/202
„Aufstellen von Hundebeutelstationen grundsätzlich mit Mülleimer“

Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit bittet die Bezirksvertretung
Münster-Mitte in ihrer Sitzung am 05.10.2021 zur oben aufgeführten Anfrage wie folgt zu
informieren: i

Bei der Konzeption und Aufstellung der Hundebeutelstationen sind die Standorte bewusst
von den Papierkörben entkoppelt worden. Die Beutelspender wurden im Jahr 2013 gemäß
Beschluss in zusammenhängenden, öffentlichen Grünanlagen in durch Hundehalter stark
frequentierten Bereichen aufgestellt. Dabei wurden die Standorte unter Berücksichtigung der
vorhandenen Papierkorbstruktur an zentralen Punkten wie z.B. Eingängen oder Wegekreu-
zungen angeordnet. Durch die Ausrichtung ist sichergestellt, dass Beutel beim Betreten der
Grünanlagen bereits durch Hundehalter*innen entnommen werden und zeitgleich die ausrei-
chend vorhandenen Papierkörbe der Grünanlagen mitgenutzt werden können. Da Hundekot
zwangsweise aufgrund der hohen Keimbelastung der Verbrennung zugeführt werden muss,
bietet sich die Entsorgung über die vorhandene Papierkörbestruktur als Mischrestmüllentsor-
gung an. Des Weiteren hat die Erfahrung gezeigt, dass Hunde ihr Geschäft nicht gezielt in
der Nähe der Hundebeutelstationen erledigen, sondern im Wegeverlauf der Grünanlage. Zu-
dem kommt es in Bereichen von Papierkörben mit einem hohen Aufkommen an entsorgten
Hundekotbeuteln bei entsprechender Witterungslage zu Geruchsbelästigungen. Durch die
Geruchsbelastung werden die Papierkörbe teilweise weniger genutzt. Dieses Problem
könnte auch bei einer Kombination von Beutelspender und Papierkorb auftreten.

Weiterhin anzumerken ist, dass die Stadt Münster die Hundebeutelstationen als zusätzlichen
kostenlosen Service zur Verfügung stellt. Im Grundsatz ist jeder Hundehalter*in dazu ver-
pflichtet die Hinterlassenschaften des Tieres aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.

Aus den oben genannten Gründen können wir Ihrer Bitte nach Mülleimern an Hundebeutel-
stationen daher leider nicht nachkommen.

Im Auftrag

HRFELEL/

Rebekka Stöckel

Beratungsverlauf (1)

16.11.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 9.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rothenburg 20

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Details

Aktenzeichen
A-M/0013/2021
Typ
Antrag an die BV Mitte
Datum
27.08.2021
Erstellt
27.08.2021 09:29