2550/2024
Anmeldung und Aufnahmeverfahren zu den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I in Köln zum Schuljahr 2025/26
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 2550/2024 Freigabedatum 02.09.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anmeldung und Aufnahmeverfahren zu den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I in Köln zum Schuljahr 2025/26 Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt für das Schuljahr 2025/26 die Bean- tragung eines vorgezogenen Anmeldeverfahrens bei der Bezirksregierung Köln für die Ge- samtschulen und folgende neue Schulen: - Gymnasium Neustadt/Nord mit Zielstandort in Neustadt/Nord und Start im Interim Ubierring 45,50679 Köln, - Gymnasium Brügelmannstraße, Brügelmannstraße 10, 50679 Köln (Zielstandort), - Gesamtschule Kalk mit Zielstandort in Kalk und Start im Interim Brügelmannstraße 10, 50679 Köln. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, den Zeitplan (Anlage 2) für das An- meldeverfahren zum Schuljahr 2025/26 der Bezirksregierung zur Zustimmung vorzulegen. Die Verwaltung fordert die Schulleitungen auf, dass bei der Schulanmeldung ein Zweitwunsch erfragt und im Rahmen des Aufnahmeverfahrens berücksichtigt wird. Auf die Abfrage eines Drittwunsches wird verzichtet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In den Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfun- gen in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I) ist der Zeitraum zur Durchführung der Anmeldever- fahren an den weiterführenden Schulen vorgegeben. Er umfasst sechs Wochen und beginnt mit dem durch das Ministerium bestimmten Tag der letzten Möglichkeit zur Ausgabe der Halb- jahreszeugnisse an den Grundschulen. Im Schuljahr 2025/26 endet die Möglichkeit der Aus- gabe der Halbjahreszeugnisse an den Grundschulen am 07.02.2025. Daraus ergibt sich der Zeitraum für das Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2025/26 vom 07.02.2025 bis 21.03.2025. Das vorgezogene Verfahren kann gemäß Zif. 1.1.2 zu § 1 VVzAPO-S I auf Antrag des Schul- trägers von der oberen Schulaufsichtsbehörde zugelassen werden, wenn ein Anmeldeüber- hang zu erwarten ist. Auf Grund des Schulplatzmangels bei den Gesamtschulen ist das vorgezogene Verfahren für diese Schulform geübte Praxis in Köln. Die Auswertung der Anmeldezahlen zeigte einen weiterhin bestehenden Anmeldeüberhang an Gesamtschulen, der sich auf einige Stadtbezirke konzentriert. Insbesondere fehlen im Rechtsrheinischen Gesamtschulplätze. Die Schulgründungen zum Schuljahr 2024/25 und die neuen Schulen 2025/26 konnten und können diesen Mangel noch nicht ausgleichen. Auch im Anmeldeverfahren 2025/26 der Gesamtschulen erwartet die Verwaltung Anmelde- überhänge. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens 2025/26 werden die Anmeldezahlen ausgewertet und die Situation für das Anmeldeverfahren 2026/27 neu bewertet. Gemäß VVzAPO-S I ist das Anmeldeverfahren für neu genehmigte Schulen im Errichtungs- jahr so zu gestalten, dass im Falle des Nichterreichens der Mindestgröße die Durchführung eines weiteren Anmeldeverfahrens an fortzuführenden Schulen möglich ist. Eine Verlänge- rung der Anmeldefrist um eine Woche ist auf Antrag möglich, wenn das vorgezogene Verfah- ren für die neuen Schulen zugelassen ist. Da derzeit die für eine Genehmigung der Schulen notwendigen Anmeldezahlen nicht vorhersehbar sind, schlägt die Verwaltung vor, das vorge- zogene Verfahren und bei Nichterreichen der Mindestgröße einen Antrag auf Fristverlänge- rung um eine Woche ebenfalls für die neuen Schulen - Gymnasium Brügelmannstraße - Gymnasium Neustadt/Nord - Gesamtschule Kalk. zu beantragen. Das Anmeldeverfahren an allen übrigen Schulformen ist erst nach Abschluss der Verlänge- rungswoche vorgesehen. Damit berücksichtigt die Verwaltung die Verwaltungsvorschrift, dass bei Nichterreichen der Mindestgröße die Schüler*innen an den anderen weiterführenden Schulen angemeldet werden können. In weiteren Verlauf haben die Erziehungsberechtigten, deren Kinder nach der ersten Anmel- derunde noch keine Schulplatz-Zusage erhalten haben, die Möglichkeit ihr Kind/ihre Kinder an Schulen jeglicher Schulform anzumelden, die noch über freie Kapazitäten verfügen. Parallel zu beiden Verfahren erfolgt das Anmeldeverfahren zum Angebot im Gemeinsamen Lernen. 3 Das Schulministerium NRW hatte mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I) im November 2022 den § 1 APO-S I dahin- gehend ergänzt, dass Anmeldungen an mehr als einer Schule nicht zulässig sind. Die Rege- lung hat nun durch den Charakter als Rechtsverordnung rechtlich bindenden Charakter mit Außenwirkung. Damit sind Mehrfach-Anmeldungen ausgeschlossen. Bei der Anmeldung an einer weiterführenden Schule kann nach der APO-S I jedoch ein unverbindlicher Zweitwunsch abgefragt werden. Er kann schulformübergreifend erfolgen. Die Schule leitet die Unterlagen an die Zweitwunschschule weiter, sofern diese nach Abschluss der ersten Anmelderunde über freie Kapazitäten verfügt. An der Zweitwunschschule wird der Zweitwunsch mit allen anderen Anmeldungen der zweiten Runde gleichbehandelt. Nach den Vorgaben der APO-S I darf ihm kein Vorrang eingeräumt werden, er ersetzt auch nicht die Vorsprache der Erziehungsberech- tigten zur Anmeldung des Kindes an der Zweitwunsch-Schule.
Anlage 1
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Zeitplan Anmeldungverfahren SEK I zum Schuljahr 2025/26 KW Februar 1 Sa 2 So 6 3 Mo 4 Di 5 Mi 6 Do 7 Fr Aushändigung Halbjahreszeugnisse = Start Anmeldung vorgezogenes Verfahren 8 Sa 9 So 7 10 Mo 11 Di 12 Mi 13 Do 14 Fr 15 Sa 16 So 8 17 Mo 18 Di 19 Mi 20 Do 21 Fr 22 Sa 23 So 9 24 Mo 25 Di 26 Mi 27 Do 28 Fr März 1 Sa 2 So 10 3 Mo 4 Di 5 Mi 6 Do 7 Fr 8 Sa 9 So 11 10 Mo 11 Di 12 Mi 13 Do 14 Fr 15 Sa 16 So 12 17 Mo 18 Di 19 Mi 20 Do 21 Fr 22 Sa 23 So 13 24 Mo 25 Di 26 Mi 27 Do 28 Fr 29 Sa 30 So 14 31 Mo April 1 Di 2 Mi 3 Do 4 Frei 5 Sa 6 So 7 Mo Möglichkeit weiterer Anmeldung Woche mit Entscheidung, Bescheiderteilung und Versand der Bescheide 10.-14.02.2024 Anmeldung vorgezogenes Verfahren Gesamtschulen (Bestand) und neue Schulen 17.-21.02.2024 Entscheidungswoche mit Verteilkonferenz Gemeinsames Lernen, Bescheiderteilung, Übergabe Zweitwünsche und zentralem Versand 17.-19.02.2024 Verlängerungszeitraum für neue Schulen, wenn vorgegebene Anmeldezahlen nicht erreicht werden mit Bescheiderteilung und Versand 24.02.-07.03.2024 Anmeldung übrige Schulformen und Fortführung Anmeldungen an neuen Schulen mit freien Kapazitäten (Karneval 27.02.-05.03.2024 einschl. Aschermittwoch) Woche mit Entscheidung, Verteilkonferenz, Bescheiderteilung und Versand der Bescheide 17.-28.03.2024 Zweite Anmelderunde mit Verteilkonferenz Gemeinsames Lernen; 21.03.2024 Ende Anmeldeverfahren nach VVzAPO-S I
Anlage 0_Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit: Die Terminierung der Anmeldephasen ist abhängig von der Entscheidung, ob ein vorgezogenes Verfahren für Gesamtschulen und neue Schulen oder ein paralleles Verfahren aller Schulformen durchgeführt wird. Der Zeitplan für das Anmeldeverfahren muss den Schulen frühzeitig für die Planung des Anmeldeverfahrens zur Verfügung gestellt werden. Ein vorgezogenes Anmeldeverfahren bedarf der Genehmigung durch die Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Köln auf Antrag durch die Stadt Köln. Aus diesem Grund ist eine Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 09.09.2024 erforderlich. Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und Abstimmungsprozesse war eine frühere Vorlage nicht möglich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Brügelmannstraße 10
- Ubierring 45
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2550/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.09.2024
- Erstellt
- 22.08.2024 08:01