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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion Anwohnerparken: Zieht die Verwaltung ihre offenkundig rechtswidrige Vorlage zurück

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 2140/2023 vom 07.07.2023

Stand: Am 10.07.2023 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/III Vorlagen-Nummer 07.07.2023 2140/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 10.07.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion "Anwohnerparken: Zieht die Verwaltung ihre offenkundig rechtswidrige Vorlage zurück?", AN/1268/2023, zur Sitzung des Hauptausschusses am 10.07.2023 Die Anfrage lautet: 1. Zieht die Verwaltung der Stadt Köln ihre Beschlussvorlage zur massiven Erhöhung der Gebühren zum Anwohnerparken aufgrund der Rechtsprechung des Bundesver- waltungsgerichtes zurück? 2. Wenn ja, welche rechtskonformen Änderungen will die Verwaltung vornehmen? 3. Wenn nein, welche Gründe sieht die Verwaltung, dass ihre Satzung anders als in Freiburg rechtskonform ist? 4. Inwieweit lässt die Verwaltung durch die neuen Rahmenbedingungen von ihrem Vorhaben ab, alle betroffenen Kölnerinnen und Kölner mit einer bis zu 1200%igen Gebührenerhöhung zu belasten? Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen gemeinsam beantwortet. Die bereits in den Gremienlauf eingebrachte Beschlussvorlage wurde durch die Ver- waltung vorerst zurückgezogen. Die Stadtverwaltung wird, sobald die schriftliche Ur- teilsbegründung des ergangenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zu Bewoh- nerparkgebühren vorliegt, die inhaltlichen und zeitlichen Auswirkungen auf die Be- schlussvorlage prüfen. Bis zum Beschluss einer neuen Bewohnerparkgebührenord- nung hat die geltende Verwaltungspraxis weiterhin Bestand. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 10.07.2023

    Hauptausschuss

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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