AN/1011/2018
Werbesäule am Rheinufer / Höhe P+R-Platz Marienburg: Versetzung
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Anlage Heinrich Lübke Ufer
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67 25.06.2018 671/1 Frau Weber 26188 2-6840 CLS Heinrich Lübke Ufer.docx 1. Schreiben an: ab: 02 02/2/0 Frau Paßmann Rechtswidrige Werbesäule Heinrich-Lübke-Ufer Sehr geehrte Frau Paßmann, per Email vom 13.06.2018 bitten sie um die Ablehnungsgründe die von Seiten 67 gegen den CLS Standort vorgebracht werden. Dieser Bitte komme ich hiermit nach. 67 wurde bereits im Baugenehmigungsverfahren beteiligt und hatte am 06.07.2016 den Standort aus den folgenden Gründen abgelehnt: Der von der Firma Ströer anvisierte Standort wird im Landschaftsplan der Stadt Köln als Landschaftsschutzgebiet L 13 "Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Ro- denkirchen" festgesetzt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt hier Grünfläche dar. In Landschaftsschutzgebieten ist es laut Landschaftsplan allgemein verboten Wer- beanlagen im Sinne des § 13 Abs. 1 BauO NW zu errichten, anzubringen oder rechtswid- rig errichtete zu betreiben. Das Verbot dient der Sicherung des Landschaftsbildes. Der durch die Firma Ströer anvisierte Standort wurde durch 67 aufgrund von Grünverde- ckung gemäß § 13 Abs. 2 BauO NRW abgelehnt, da die an der Stelle vorhandene Lin- denallee die denkmalgeschützte Lindenallee des Oberländer Ufers in Richtung Rodenkir- chen verlängert. Eine Werbesäule an der Stelle würde den Alleencharakter durch Grün- verdeckung stören, bzw. das Landschaftsbild verunstalten. An dem Standort sind Baum(nach-)pflanzungen geplant, hier werden Konflikte im Kro- nenbereich erwartet. Bei dem Ortstermin am 24.05. 2017 mit Vertretern der Firma Ströer und Herrn Harzendorf am Heinrich-Lübke-Ufer wurde seitens 67 zugesagt den Alternativ-Standort intern zu prüfen. Eine Zustimmung zu diesem Standort wurde vor Ort seitens 67 nicht geäußert. Mit freundlichen Grüßen 2. z.Vg. 671/1 Frau Weber
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
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CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Die Grünen FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1011/2018 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 Werbesäule am Rheinufer / Höhe P+R-Platz Marienburg: Versetzung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die oben genannten Fraktionen bitten, folgenden Ant rag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen am 09.07.2018 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die äußerst ungünstig stehende o.g. Werb e- säule über die Betreiberfirma Ströer AG um einige Meter ver setzen zu lassen. Der neue Standort soll sich auf der Grünfläche an der auf der gleichen Str a- ßenseite und in unmittelbarer Nähe liegenden Bushaltestelle befinden. Konkr e- ter Wunsch siehe Anlage. Begründung: Der bisherige Standort hat wegen seiner Gefährli chkeit für den Radverkehr und des Behinderungspotenzials bei Hochwasserschutz-Aktivitäten nie die Akzeptanz der BV Rodenkirchen gehabt. Der vorgeschlagene neue Standort weist diese Nachteile nicht auf. Die vom Grünflächenamt gegen den neuen Standort vorgeb rachten fachlichen Gründe werden von der BV gewürdigt, aber bei Abwägung mit den Argumenten für die oben beschriebene Versetzung der Säule als nicht ausschlaggebend gewertet. gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Giesen gez. Daniel
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1011/2018 Stand: 30.06.2022 Sachstandsbericht Werbesäule am Rheinufer / Höhe P+R-Platz Marienburg: Versetzung Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 09.07.2018 8.1.1 Werbesäule am Rheinufer / Höhe P+R-Platz Marienburg: Versetzung, Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen AN/1011/2018 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die äußerst ungünstig stehende o.g. Werbesäule über die Betreiber- firma Ströer AG um einige Meter versetzen zu lassen. Der neue Standort soll sich auf der Grünfläche an der auf der gleichen Straßenseite und in unmittelbarer Nähe liegenden Bushaltestelle befinden. Konkreter Wunsch siehe Bild. Sachstand Dezember 2018 Gegen eine Versetzung der Werbesäule bestehen seitens des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes keine grundsätzlichen Bedenken. Da der geplante Standort aber im Landschaftsschutzgebiet liegt, ist ein entsprechendes Genehmigungsverfahren durchzuführen. Dies muss die Firma beantragen. Zu- 2 dem muss ein Antrag hinsichtlich des Hochwasserschutzes an Bezirksregierun durch die Firma ge- stellt werden. Die jeweiligen Genehmigungen sind einem Bauantragsverfahren dem Bauaufsichtsamt vorzulegen. Die Zuständigkeit für eine Versetzung der Werbesäule liegt beim Bauaufsichtsamt in Absprache mit der Firma Stroer. Die Kostenübernahme für die Versetzung hatte die Firma Stroer gegenüber der Bezirksvertretung Rodenkirchen zugesagt. Die Säule wurde versetzt. Der Beschluss ist erledigt. Status erledigt
Anlage 2 zu Heinrich-Lübke-Straße Werbesäule
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Heinrich Lübke Ufer — Neuer Standortvorschlag
Anlage 1 zu Heinrich-Lübke-Ufer Werbesäule
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Hauptstraße 85
- Lindenallee
- Heinrich-Lübke-Ufer
- Am Rheinufer
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1011/2018
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
- Datum
- 25.06.2018
- Erstellt
- 19.06.2018 12:15