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AN/1748/2020

Umgang mit sogenannten Winterflüchtlingen im Bezirk Rodenkirchen.

Anfrage nach § 4 BV2 (FWK) 02.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 20.01.2020, TOP 7.2.1

Anfrage (FWK BV2)

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Ansehen

Anfrage (FWK BV2)

2004 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Mike Homann  
Hauptstraße 85 
50996 Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Hist. Rathaus 
50667 Köln 
In der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  
Torsten Ilg 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Hauptstr. 85 
50996 Köln 
Tel: +49 (221) 84 66 688 
Mobil: +49 (172) 60 76 376 
Mail: toifan@icloud.com 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1748/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.01.2020 
 
Umgang mit sogenannten Winterflüchtlingen im Bezirk Rodenkirchen. 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
Nach einem akt.Urteil des VG Köln, vom 12.12.2019 (AZ.: 20 L 2567/19), ist die Stadt Köln verpflic h-
tet, Ausländern trotz Ausreisepflicht  ein Obdach in einer Kölner Obdachloseneinrichtung zu bieten. Als 
Vertreter der FREIEN WÄHLER bitte ich Sie deshalb folgende Anfrage auf die Tagesordnung der 
Sitzung der BV -Rodenkirchen am 20.01.2020 zu setzen:  
 
1.) Wie viele solcher Ausreisepflichtigen be finden sich derzeit in Einrichtungen im Bezirk Rodenki r-
chen? 
 
2.) Sind solche Personen derzeit auch in den bestehenden Flüchtlingseinrichtungen in Rodenkirchen, 
Sürth, Hochkirchen, im ehemaligen Bonotel und am Kalscheurer Weg in Zollstock untergebracht?  
 
- wenn ja, wie viele? 
- Wenn ja, welche Einrichtungen sind noch betroffen?  
 
3.) Ist derzeit geplant, diese Personen wie im o.g. Urteil verlangt, in Kölner Obdachloseneinrichtungen 
umzusiedeln und besteht ferner die Möglichkeit, diese Personen bis zur Absch iebung, in die noch 
bestehenden temporären Notunterkünfte umzusiedeln?  
 
4.) Warum werden ausreisepflichtige Personen nicht direkt einer zentralen Verteilungsstelle in NRW 
zugewiesen, also noch bevor diese Personen aufgrund drohender Obdachlosigkeit im Stad tgebiet 
Köln untergebracht werden müssen?  
 
5.) Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus obigem Urteil?  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Torsten Ilg

Beratungsverlauf (1)

20.01.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1748/2020
Typ
Anfrage nach § 4 BV2 (FWK)
Datum
02.01.2020
Erstellt
01.01.2020 12:36