Umgang mit sogenannten Winterflüchtlingen im Bezirk Rodenkirchen.
Anfrage nach § 4 BV2 (FWK) AN/1748/2020 vom 02.01.2020
Stand: Am 20.01.2020 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.
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Anfrage (FWK BV2)
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Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Hauptstraße 85 50996 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Hist. Rathaus 50667 Köln In der Bezirksvertretung Rodenkirchen Torsten Ilg Bezirksrathaus Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Tel: +49 (221) 84 66 688 Mobil: +49 (172) 60 76 376 Mail: toifan@icloud.com Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1748/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.01.2020 Umgang mit sogenannten Winterflüchtlingen im Bezirk Rodenkirchen. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Nach einem akt.Urteil des VG Köln, vom 12.12.2019 (AZ.: 20 L 2567/19), ist die Stadt Köln verpflic h- tet, Ausländern trotz Ausreisepflicht ein Obdach in einer Kölner Obdachloseneinrichtung zu bieten. Als Vertreter der FREIEN WÄHLER bitte ich Sie deshalb folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der BV -Rodenkirchen am 20.01.2020 zu setzen: 1.) Wie viele solcher Ausreisepflichtigen be finden sich derzeit in Einrichtungen im Bezirk Rodenki r- chen? 2.) Sind solche Personen derzeit auch in den bestehenden Flüchtlingseinrichtungen in Rodenkirchen, Sürth, Hochkirchen, im ehemaligen Bonotel und am Kalscheurer Weg in Zollstock untergebracht? - wenn ja, wie viele? - Wenn ja, welche Einrichtungen sind noch betroffen? 3.) Ist derzeit geplant, diese Personen wie im o.g. Urteil verlangt, in Kölner Obdachloseneinrichtungen umzusiedeln und besteht ferner die Möglichkeit, diese Personen bis zur Absch iebung, in die noch bestehenden temporären Notunterkünfte umzusiedeln? 4.) Warum werden ausreisepflichtige Personen nicht direkt einer zentralen Verteilungsstelle in NRW zugewiesen, also noch bevor diese Personen aufgrund drohender Obdachlosigkeit im Stad tgebiet Köln untergebracht werden müssen? 5.) Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus obigem Urteil? Mit freundlichen Grüßen gez. Torsten Ilg
Beratungsverlauf
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20.01.2020
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
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