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2006/0689

1. Außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 12.000 Euro für das Haushaltsjahr 2006 bei der Haushaltsstelle 02.1200001.935000 2. Begründung einer Mitgliedschaft Deutscher Fluglärmdienst e. V.

Magistratsvorlage 06.11.2006

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2006/0689

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2006/0689

5186 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
14.11.2006 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  
 
Amt: Grünflächen- und 
Umweltamt 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2006/0689 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: 1. Außerplanmäßige Ausg aben gemäß § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH     
in Höhe von 12.000 € für das Haushaltsjahr 2006 bei der Haushaltsstelle     
02.1200001.935000  
2. Begründung einer Mitgliedschaft Deutscher Fluglärmdienst e. V.  
 
Vorlage vom: 6.11.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Bei der Haushaltsstelle 02.1200001.935000 werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe  von 
12.000 Euro erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese außerplanmäßige Ausgabe, für die ein 
unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gemäß § 100 HGO. Die Mehraus-
gaben werden gedeckt durch Wenigerausgaben bei den bereits genehmigten außerplanmäßigen 
Mitteln (75.000,00 Euro) bei der Haushaltsstelle 01.1200.609000 – Schädlingsbekämpfung-
Eichenprozessionsspinner – (ursprüngliche Deckung aus der Haushaltsstelle 01.1200 7170 00 – 
Zuschüsse zur Unterstützung von Entsiegelungsmaßnahmen bei kleinen und mittleren Unterneh-
men).  
2. Um zu gewährleisten, dass der Deutsche Fluglärmdienst e.V. (DFLD) weiterhin sämtliche Messda-
ten dauerhaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung stellen kann, genehmigt der Ma-
gistrat die Mitgliedschaft zum DFLD. 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 06.11.2006  
 
Begründung: 
 
Gemäß den Magistratsbeschlüssen vom 11.3.1999 (Nr. 0147) und 1.11.2000 (Nr. 0808), betreibt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt durch das Grünflächen- und Umweltamt, zwei stationäre Fluglärm-
messgeräte wie folgt: 
 
1.) Wixhausen Lärmmonitor Cirr us CR 245/3 incl. Software RASP 
   Laptop zur Datenübermittlung und Datenauswertung  
 
   01/99 - 06/00 Bezirksverwaltung Da-Wixhausen 
      Falltorstr.1  
   07/00 – heute  Grundschule Georg-August-Zinn Schule –  
      Außenstelle  
      Ostendstraße 27-29 
 
2.) Arheilgen Lärmmonitor Cirr us CR 245/3 incl. Software RASP 
 
   03/01 – heute  Bezirksverwaltung Da-Arheilgen  
      Rathausstraße 1 
 
 
Bei der Überprüfung der Messergebnisse wurde festgestellt, dass seit einiger Zeit das Messgerät aus 
Arheilgen sich nicht mehr selbständig kalibriert. Die Kalibrierung ist zur Bestimmung der Genauigkeit 
messtechnisch notwendig. Durch eine aufwändige Fehlersuche vor Ort und einer Reparatur des 
Messgerätes beim Hersteller konnte der Fehler nicht vollständig behoben werden. Nach Auskunft des 
Herstellers liegt die Ursache des Schadens an einer plötzlichen Überspannung im Stromnetz (Blitz-
schlag). Daraufhin wurde die zweite Messstation aus Wixhausen ebenfalls überprüft. Dieses Gerät 
kalibriert sich zwar noch regelmäßig, jedoch erkennt es nicht mehr alle Flugzeugereignisse. Die 
Einsendung des Gerätes schien nach vorliegenden Erkenntnissen nicht mehr sinnvoll. 
 
Somit ist festzustellen, dass der Wissenschaftsstadt Darmstadt keine gesicherten und überprüfbaren 
Messergebnisse der beiden Messstationen im nördlichen Stadtgebiet vorliegen. 
 
Basierend auf dem derzeitigen Kenntnisstand schlägt das Grünflächen- und Umweltamt nach einge-
hender Prüfung die Ersatzbeschaffung eines stationären Fluglärmmessgerätes der GfS zum Preis von 
11.060 Euro vor, mit folgender Ausstattung:  
 
  Schallpegelmonitor SPM 483 ohne DKD-Kalibrierung, 
  wetterfestem Mikrofon,  
  Schallkalibrator für Mikrofon, 
  20m Verlängerungskabel für Mikrofon 
  und Versand  
   
inklusive Montage und ISDN-Anschluss.  
 
Montage und Installation des Fluglärmmessgerätes sind auf dem Dach der Grundschule Georg-
August-Zinn Schule – Außenstelle –  durch einen Installateur bzw. einen Mitarbeiter der GfS vorgese-
hen. Die Aufstellung eines zweiten Messgerätes in Arheilgen wird zukünftig entbehrlich, da beim 
DFLD eine Messstation in Arheilgen (Weiterstädter Str., südlich der Abflugroute Startbahn West,

3 
 
Funkfeuer KNG 18) Messdaten liefert, die für die Stadt im Rahmen einer Mitgliedschaft beim DFLD 
zur Verfügung stehen werden. Diese Messstation steht ca. 300 m Luftlinie westlich der bislang einge-
richteten, städtischen Messstation. Vor diesem Hintergrund wird eine Installation des neu zu beschaf-
fenden Messgerätes nördlich der Abflugroute Startbahn West (Wixhausen) empfohlen. 
 
Zu den Anschaffungs- und Installationskosten sind jährliche Kosten für eine Eichung in Höhe von 450 
Euro erforderlich. Außerdem wird zwecks Erhalt sämtlicher Informationen der Beitritt zum Deutschen 
Fluglärmdienst e.V. empfohlen, jährliche Kosten: 100 Euro. Die vorgesehene Demontage der beiden 
Cirrus-Messgeräte kostet 320 Euro.  
 
 
Aufgestellt: 
Darmstadt, den 6. November 2006 
Ve/Kr-hr 
 
Dezernat II     Dezernat III 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz     Klaus Feuchtinger 
Bürgermeister     Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 774

Orte (4)

  • Falltorstraße
  • Ostendstraße 27
  • Rathausstraße 1
  • Weiterstädter Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0689
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.11.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00