2006/0689
1. Außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 12.000 Euro für das Haushaltsjahr 2006 bei der Haushaltsstelle 02.1200001.935000 2. Begründung einer Mitgliedschaft Deutscher Fluglärmdienst e. V.
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2006/0689
5186 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
14.11.2006
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III
Amt: Grünflächen- und
Umweltamt
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Tagesordnung: I II
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2006/0689
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: 1. Außerplanmäßige Ausg aben gemäß § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH
in Höhe von 12.000 € für das Haushaltsjahr 2006 bei der Haushaltsstelle
02.1200001.935000
2. Begründung einer Mitgliedschaft Deutscher Fluglärmdienst e. V.
Vorlage vom: 6.11.2006
Beschlussvorschlag:
1. Bei der Haushaltsstelle 02.1200001.935000 werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von
12.000 Euro erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese außerplanmäßige Ausgabe, für die ein
unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gemäß § 100 HGO. Die Mehraus-
gaben werden gedeckt durch Wenigerausgaben bei den bereits genehmigten außerplanmäßigen
Mitteln (75.000,00 Euro) bei der Haushaltsstelle 01.1200.609000 – Schädlingsbekämpfung-
Eichenprozessionsspinner – (ursprüngliche Deckung aus der Haushaltsstelle 01.1200 7170 00 –
Zuschüsse zur Unterstützung von Entsiegelungsmaßnahmen bei kleinen und mittleren Unterneh-
men).
2. Um zu gewährleisten, dass der Deutsche Fluglärmdienst e.V. (DFLD) weiterhin sämtliche Messda-
ten dauerhaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung stellen kann, genehmigt der Ma-
gistrat die Mitgliedschaft zum DFLD.
Anlagen:
Beschluss des Magistrats vom
2
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 06.11.2006
Begründung:
Gemäß den Magistratsbeschlüssen vom 11.3.1999 (Nr. 0147) und 1.11.2000 (Nr. 0808), betreibt die
Wissenschaftsstadt Darmstadt durch das Grünflächen- und Umweltamt, zwei stationäre Fluglärm-
messgeräte wie folgt:
1.) Wixhausen Lärmmonitor Cirr us CR 245/3 incl. Software RASP
Laptop zur Datenübermittlung und Datenauswertung
01/99 - 06/00 Bezirksverwaltung Da-Wixhausen
Falltorstr.1
07/00 – heute Grundschule Georg-August-Zinn Schule –
Außenstelle
Ostendstraße 27-29
2.) Arheilgen Lärmmonitor Cirr us CR 245/3 incl. Software RASP
03/01 – heute Bezirksverwaltung Da-Arheilgen
Rathausstraße 1
Bei der Überprüfung der Messergebnisse wurde festgestellt, dass seit einiger Zeit das Messgerät aus
Arheilgen sich nicht mehr selbständig kalibriert. Die Kalibrierung ist zur Bestimmung der Genauigkeit
messtechnisch notwendig. Durch eine aufwändige Fehlersuche vor Ort und einer Reparatur des
Messgerätes beim Hersteller konnte der Fehler nicht vollständig behoben werden. Nach Auskunft des
Herstellers liegt die Ursache des Schadens an einer plötzlichen Überspannung im Stromnetz (Blitz-
schlag). Daraufhin wurde die zweite Messstation aus Wixhausen ebenfalls überprüft. Dieses Gerät
kalibriert sich zwar noch regelmäßig, jedoch erkennt es nicht mehr alle Flugzeugereignisse. Die
Einsendung des Gerätes schien nach vorliegenden Erkenntnissen nicht mehr sinnvoll.
Somit ist festzustellen, dass der Wissenschaftsstadt Darmstadt keine gesicherten und überprüfbaren
Messergebnisse der beiden Messstationen im nördlichen Stadtgebiet vorliegen.
Basierend auf dem derzeitigen Kenntnisstand schlägt das Grünflächen- und Umweltamt nach einge-
hender Prüfung die Ersatzbeschaffung eines stationären Fluglärmmessgerätes der GfS zum Preis von
11.060 Euro vor, mit folgender Ausstattung:
Schallpegelmonitor SPM 483 ohne DKD-Kalibrierung,
wetterfestem Mikrofon,
Schallkalibrator für Mikrofon,
20m Verlängerungskabel für Mikrofon
und Versand
inklusive Montage und ISDN-Anschluss.
Montage und Installation des Fluglärmmessgerätes sind auf dem Dach der Grundschule Georg-
August-Zinn Schule – Außenstelle – durch einen Installateur bzw. einen Mitarbeiter der GfS vorgese-
hen. Die Aufstellung eines zweiten Messgerätes in Arheilgen wird zukünftig entbehrlich, da beim
DFLD eine Messstation in Arheilgen (Weiterstädter Str., südlich der Abflugroute Startbahn West,
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Funkfeuer KNG 18) Messdaten liefert, die für die Stadt im Rahmen einer Mitgliedschaft beim DFLD
zur Verfügung stehen werden. Diese Messstation steht ca. 300 m Luftlinie westlich der bislang einge-
richteten, städtischen Messstation. Vor diesem Hintergrund wird eine Installation des neu zu beschaf-
fenden Messgerätes nördlich der Abflugroute Startbahn West (Wixhausen) empfohlen.
Zu den Anschaffungs- und Installationskosten sind jährliche Kosten für eine Eichung in Höhe von 450
Euro erforderlich. Außerdem wird zwecks Erhalt sämtlicher Informationen der Beitritt zum Deutschen
Fluglärmdienst e.V. empfohlen, jährliche Kosten: 100 Euro. Die vorgesehene Demontage der beiden
Cirrus-Messgeräte kostet 320 Euro.
Aufgestellt:
Darmstadt, den 6. November 2006
Ve/Kr-hr
Dezernat II Dezernat III
Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger
Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Falltorstraße
- Ostendstraße 27
- Rathausstraße 1
- Weiterstädter Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0689
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.11.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00