AN/1712/2019
Klimaneutralität – Berechnung, Systematik und Meßbarkeit
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GUT Anfrage nach § 4
3327 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.12.2019 AN/1712/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 12.12.2019 Klimaneutralität – Berechnung, Systematik und Meßbarkeit Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, unsere Ratsgruppe GUT bittet Sie folgende Anfrage mit auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 12. Dezember 2019 zu setzen. Die Erklärung des Klimanotstandes durch den Rat der Stadt Köln, das damit verbundene Bekenntnis zu den Pariser Klimaschutz-Zielen, sowie die beschlossenen Maßnahmen, sind eine wichtige Selbstverpflichtung unsere Klima- schutzaktivitäten weiter zu verstärken. Damit es jedoch nicht nur bei Symbolen bleibt (die auch wichtig sind), erfordert es unseres Erachtens nach dringend einer Präzisierung dessen, was eigentlich beschlossen wurde, und auf welchen Grundlagen die Stadt Köln sich auf den Weg zur Klimaneutralität machen möchte. Bereits bei der Frage wer eigentlich Klimaneutral werden möchte, beginnen Missverständnisse. So ist weiten Tei- len der interessierten Öffentlichkeit nicht klar, ob der Beschluss eigentlich nur die „Stadt Köln“ meint, oder auch den Stadtwerkekonzern (Rheinenergie, GAG, …) und auch private Unternehmen und Haushalte. Beträfe der Be- schluss nur die „Stadt Köln“, würden wohl lediglich 1% der für den Klimawandel relevanten Emissionen erfasst – mit dem bescheidenen Ziel erst 2050 klimaneutral zu werden. Aber auch zu den Ausgangsdaten, sowie zur Systematik der Berechnung der Reduktion von Emissionen gibt es Fragen. Nur eine verlässliche, präzise Erfassung des Ist-Zustandes, und folgend ein streng wissenschaftliches und zertifiziertes Monitoring der Wirksamkeit der Maßnahmen, schaffen Vertrauen in den eingeschlagenen Weg. Bislang scheint unklar welche Emissionen tatsächlich in die Berechnung einfließen. Ein Beispiel: Werden nur die CO2-Emissionen die tatsächlich durch Ausstoß auf Kölner Stadtgebiet entstehen in die Bilanz eingerechnet, oder auch die Emissionen die bei der Herstellung eines in Köln genutzten, aber außerhalb Kölns hergestellten Produk- tes anfallen? Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Köln Tobias Scholz, MdR Thor Zimmermann, MdR Referent*innen: Aline Damaske Karin Preugschat Thomas Schmeckpeper Laurenzplatz 1 -3, Zi. 512 50667 Köln Tel.: 0221/221-22176 gut@s tadt-koeln.de www.dieguten. koeln - 2 - Vor diesem Hintergrund stellen sich uns folgende Fragen: 1. Welche Akteure erfasst der im Klimanotstands-Beschluss genannte Begriff „Klimaneutrale Kommune 2050“ – welche nicht? 2. Wie stellt sich die Ausgangslage dar und nach welcher Systematik wurden welche Emissionen erfasst, welche nicht? 3. Wie ist sichergestellt, dass Kölner CO2-Emissionen nicht schön gerechnet werden und werden Erfassung und Monitoring anerkannt wissenschaftlich zertifiziert? 4. Wie könnte das Monitoring so aufbereitet werden, dass es transparent und motivierend wirkt? 5. Wie werden Stadtwerkekonzern, Unternehmen und private Haushalte mit erfasst und mitgenommen auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gesamt-Köln? Mit Dank für Ihre Antwort! gez. Tobias Scholz und Thor Zimmermann Anmerkung: Diese Anfrage wurde in Zusammenarbeit mit Kölner Bürger*innen im Rahmen unserer Klima- workshops Ende November erstellt.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1712/2019
- Typ
- GUT Anfrage nach § 4
- Datum
- 09.12.2019
- Erstellt
- 09.12.2019 09:56