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AN/1712/2019

Klimaneutralität – Berechnung, Systematik und Meßbarkeit

GUT Anfrage nach § 4 09.12.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2019, TOP 4.3

GUT Anfrage nach § 4

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GUT Anfrage nach § 4

3327 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.12.2019 
AN/1712/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 12.12.2019 
 
Klimaneutralität – Berechnung, Systematik und Meßbarkeit 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
unsere Ratsgruppe GUT bittet Sie folgende Anfrage mit auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 12. Dezember 
2019 zu setzen. 
 
Die Erklärung des Klimanotstandes durch den Rat der Stadt Köln, das damit verbundene Bekenntnis zu den Pariser 
Klimaschutz-Zielen, sowie die beschlossenen Maßnahmen, sind eine wichtige Selbstverpflichtung unsere Klima-
schutzaktivitäten weiter zu verstärken. Damit es jedoch nicht nur bei Symbolen bleibt (die auch wichtig sind), 
erfordert es unseres Erachtens nach dringend einer Präzisierung dessen, was eigentlich beschlossen wurde, und 
auf welchen Grundlagen die Stadt Köln sich auf den Weg zur Klimaneutralität machen möchte. 
 
Bereits bei der Frage wer eigentlich Klimaneutral werden möchte, beginnen Missverständnisse. So ist weiten Tei-
len der interessierten Öffentlichkeit nicht klar, ob der Beschluss eigentlich nur die „Stadt Köln“ meint, oder auch 
den Stadtwerkekonzern (Rheinenergie, GAG, …) und auch private Unternehmen und Haushalte. Beträfe der Be-
schluss nur die „Stadt Köln“, würden wohl lediglich 1% der für den Klimawandel relevanten Emissionen erfasst – 
mit dem bescheidenen Ziel erst 2050 klimaneutral zu werden. 
 
Aber auch zu den Ausgangsdaten, sowie zur Systematik der Berechnung der Reduktion von Emissionen gibt es 
Fragen. Nur eine verlässliche, präzise Erfassung des Ist-Zustandes, und folgend ein streng wissenschaftliches und 
zertifiziertes Monitoring der Wirksamkeit der Maßnahmen, schaffen Vertrauen in den eingeschlagenen Weg. 
Bislang scheint unklar welche Emissionen tatsächlich in die Berechnung einfließen. Ein Beispiel: Werden nur die 
CO2-Emissionen die tatsächlich durch Ausstoß auf Kölner Stadtgebiet entstehen in die Bilanz eingerechnet, oder 
auch die Emissionen die bei der Herstellung eines in Köln genutzten, aber außerhalb Kölns hergestellten Produk-
tes anfallen? 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Köln 
 
Tobias Scholz, MdR  
Thor Zimmermann, MdR  
Referent*innen:  
Aline Damaske  
Karin Preugschat  
Thomas Schmeckpeper  
 
Laurenzplatz 1 -3, Zi. 512 
50667 Köln  
Tel.: 0221/221-22176 
gut@s tadt-koeln.de 
www.dieguten. koeln

- 2 - 
 
Vor diesem Hintergrund stellen sich uns folgende Fragen:  
 
1. Welche Akteure erfasst der im Klimanotstands-Beschluss genannte Begriff „Klimaneutrale Kommune 
2050“ – welche nicht? 
2. Wie stellt sich die Ausgangslage dar und nach welcher Systematik wurden welche Emissionen erfasst, 
welche nicht? 
3. Wie ist sichergestellt, dass Kölner CO2-Emissionen nicht schön gerechnet werden und werden Erfassung 
und Monitoring anerkannt wissenschaftlich zertifiziert? 
4. Wie könnte das Monitoring so aufbereitet werden, dass es transparent und motivierend wirkt? 
5. Wie werden Stadtwerkekonzern, Unternehmen und private Haushalte mit erfasst und mitgenommen auf 
dem Weg zu einem klimaneutralen Gesamt-Köln? 
 
 
Mit Dank für Ihre Antwort! 
 
gez. Tobias Scholz und Thor Zimmermann 
 
Anmerkung: Diese Anfrage wurde in Zusammenarbeit mit Kölner Bürger*innen im Rahmen unserer Klima-
workshops Ende November erstellt.

Beratungsverlauf (1)

12.12.2019 Rat
TOP 4.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/1712/2019
Typ
GUT Anfrage nach § 4
Datum
09.12.2019
Erstellt
09.12.2019 09:56