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0219/2021

Hauptversammlung des Deutschen Städtetages: Benennung der acht Delegierten der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.01.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 17.2

Beschlussvorlage Rat

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Terminplan_Delegiertenanzahl_1

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Beschlussvorlage Rat

3545 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0219/2021 
Freigabedatum 
25.01.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages: Benennung der acht Delegierten der Stadt 
Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I.  Der Rat der Stadt Köln wählt die folgenden acht Delegierten zur Hauptversammlung des Deu t-
schen Städtetages: 
 
1.:_____________________ 2.:_______________________  
3.:_____________________ 4.:_______________________ 
5.:_____________________ 6.:_______________________ 
7.:_____________________ 8.:_______________________ 
 
Die Wahl gilt für die laufende Amtszeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörig-
keit zum Rat bzw. zur Verwaltung der Stadt Köln. 
 
 
II.  Der Rat lehnt es ab, weitere Teilnehmer/Innen als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversam m-
lung zu benennen. 
 
Alternative zu II.  
 
Der Rat entsendet folgende Teilnehmer/Innen als Gäste ohne Stimmrecht zur virtuellen Teilnahme in 
die Hauptversammlung: 
 
 
 
Rat 04.02.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Vom 29.06. bis 01.07.2021 findet in Erfurt die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen 
Städtetages statt. 
Die Stadt Köln hat das Recht, unter Zugrundelegung der amtlichen Einwohnerzahl acht Delegierte in 
die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages zu entsenden. Die Hälfte der Delegierten soll aus 
Mitgliedern der Vertretungskörperschaften bestehen. Der Hauptausschuss bittet die Mitgliedstädte 
und -verbände, bei der Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten zur Hauptversammlung 
Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Vertretungskörperschaften zu 
berücksichtigen. Gastdelegierte hatte die Stadt Köln in der abgelaufenen Wahlperiode nicht benannt. 
Als Mitglied des Hauptausschusses bzw. des Präsidiums des Deutschen Städtetages gehört ferner 
Frau Oberbürgermeisterin Reker der Hauptversammlung an. Der Deutsche Städtetag bittet bis zum 
15.03.2021 um Meldung der Delegierten für die 41. ordentliche Hauptversammlung. Zur Einhaltung 
der Terminlage ist eine Wahl der Abgeordneten am 04. Februar 2021 erforderlich. 
 
Zu I.: Gemäß § 63 Abs. 2 GO NW i.V.m. § 113 und § 50 Abs. 4 GO NW sind die Delegierten durch 
den Rat zu wählen (Hare-Niemeyer). Laut § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NW vertritt ein vom Rat bestellter 
Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt 
ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO eigentlich der 
Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde da-
zuzählen. Da Frau Oberbürgermeisterin Reker aber bereits aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Haupt-
ausschuss und im Präsidium des Deutschen Städtetages auch der Hauptversammlung angehört, 
findet § 113 Abs. 2 Satz 2 GO in diesem Fall keine Anwendung. Es sind somit acht Delegierte zu 
wählen. 
 
Zu II. Der Deutsche Städtetag weist darauf hin, dass aufgrund der COVID-19-Lage und den damit 
verbundenen rechtlichen Auflagen ausschließlich Delegierte in Erfurt teilnehmen können. Interessier-
te Gäste können lediglich virtuell teilnehmen. Gäste müssen nicht benannt werden. 
 
Zur weiteren Information wird auf das in der Anlage umgedruckte Schreiben des Deutschen Städteta-
ges verwiesen. 
 
 
 
Anlagen

Terminplan_Delegiertenanzahl_1

2668 Zeichen

Anlage

Aufgrund der COVID-19-Lage und den damit verbundenen rechtlichen Auflagen können dies-
mal ausschließlich Delegierte in Erfurt teilnehmen.

Interessierte Gäste aus Ihrer Stadt können virtuell teilnehmen. Gäste müssen nicht benannt
werden (die Einwahldaten für Gäste erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt).

Benennung von Delegierten

Als unmittelbare Mitgliedsstadt können Sie zur Hauptversammlung stimmberechtigte

Delegierte benennen. Nach $ 6 Abs. 2a der Satzung kann jede unmittelbare Mitglieds-
stadt zur Hauptversammlung mit Stimmrecht entsenden:

bis 250.000 Einwohner “2 Delegierte
250.000 bis - 500.000 Einwohner 4 Delegierte
500.000 bis 1.000,000 Einwohner 6 Delegierte
über 1.000.000 Einwohner 8 Delegierte

Ihrer Stadt stehen danach unter Zugrundelegung der vom Statistischen Bundesamt festgeleg-
ten Einwohnerzahlen

8 Delegierte zu.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Hälfte der Delegierten aus vom Volk gewählten
Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern (Stadtverordneten, Ratsfrauen/Ratsher-
ren, Gemeinderätinnen/Gemeinderäten) bestehen sollte. Zudem sollten Frauen bei der Ent-
sendung von Delegierten zur Hauptversammlung mindestens entsprechend ihrem Anteil an
den Sitzen in den Stadt- bzw. Gemeindevertretungen berücksichtigt werden.

Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass die stimmberechtigten Mitglieder des Haupt-
ausschusses und des Präsidiums des Deutschen Städtetages neben den stimmberechtigten
Delegierten kraft Satzung zur Hauptversammlung stimmberechtigt sind. Sie bleiben bei der
Anzahl der von Ihnen zu benennenden Delegierten außen vor.

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Stimmberechtigte Delegierte aus Ihrer Stadt sind:

Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker

Stimmrechte und Stimmübertragung

Das Stimmrecht von Delegierten, die nicht spätestens zwei Wochen vor der Hauptversamm-
lung der Hauptgeschäftsstelle bekannt gegeben sind, verfällt, ohne dass dadurch die Be-
schlussfähigkeit der Hauptversammlung berührt wird.

Delegierte können ihr Stimmrecht auf eine/einen andere/anderen Stimmberechtigte/n der
Hauptversammlung durch schriftliche Mitteilung an den Präsidenten (z. Hd. der Hauptge-
schäftsstelle) übertragen.

Anmeldeverfahren

Wir möchten darauf hinweisen, dass das Anmeldeverfahren ausschließlich online erfolgt.
Das Anmeldeverfahren ist ab Mitte Januar 2021 freigeschaltet.

Wir bitten um Benennung von Delegierten aus Ihrer Stadt bis zum 15. März 2021 und bit-
ten die Delegierten über ihre Benennung unmittelbar zu benachrichtigen.

Voraussichtlicher Zeitplan

Ausklang in der Messe und Einladung auf das BUGA Gelände

14:00 Uhr

15:00 Uhr

16:30 Uhr

Seite4/5

Hau tversammlung Il. Teil
Begen 12:00 Uhr

Beratungsverlauf (1)

23.03.2021 Rat
TOP 17.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0219/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.01.2021
Erstellt
21.01.2021 08:14