0219/2021
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages: Benennung der acht Delegierten der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/2 Vorlagen-Nummer 0219/2021 Freigabedatum 25.01.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Hauptversammlung des Deutschen Städtetages: Benennung der acht Delegierten der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln wählt die folgenden acht Delegierten zur Hauptversammlung des Deu t- schen Städtetages: 1.:_____________________ 2.:_______________________ 3.:_____________________ 4.:_______________________ 5.:_____________________ 6.:_______________________ 7.:_____________________ 8.:_______________________ Die Wahl gilt für die laufende Amtszeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörig- keit zum Rat bzw. zur Verwaltung der Stadt Köln. II. Der Rat lehnt es ab, weitere Teilnehmer/Innen als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversam m- lung zu benennen. Alternative zu II. Der Rat entsendet folgende Teilnehmer/Innen als Gäste ohne Stimmrecht zur virtuellen Teilnahme in die Hauptversammlung: Rat 04.02.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Vom 29.06. bis 01.07.2021 findet in Erfurt die 41. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages statt. Die Stadt Köln hat das Recht, unter Zugrundelegung der amtlichen Einwohnerzahl acht Delegierte in die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages zu entsenden. Die Hälfte der Delegierten soll aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaften bestehen. Der Hauptausschuss bittet die Mitgliedstädte und -verbände, bei der Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten zur Hauptversammlung Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Vertretungskörperschaften zu berücksichtigen. Gastdelegierte hatte die Stadt Köln in der abgelaufenen Wahlperiode nicht benannt. Als Mitglied des Hauptausschusses bzw. des Präsidiums des Deutschen Städtetages gehört ferner Frau Oberbürgermeisterin Reker der Hauptversammlung an. Der Deutsche Städtetag bittet bis zum 15.03.2021 um Meldung der Delegierten für die 41. ordentliche Hauptversammlung. Zur Einhaltung der Terminlage ist eine Wahl der Abgeordneten am 04. Februar 2021 erforderlich. Zu I.: Gemäß § 63 Abs. 2 GO NW i.V.m. § 113 und § 50 Abs. 4 GO NW sind die Delegierten durch den Rat zu wählen (Hare-Niemeyer). Laut § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO eigentlich der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde da- zuzählen. Da Frau Oberbürgermeisterin Reker aber bereits aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Haupt- ausschuss und im Präsidium des Deutschen Städtetages auch der Hauptversammlung angehört, findet § 113 Abs. 2 Satz 2 GO in diesem Fall keine Anwendung. Es sind somit acht Delegierte zu wählen. Zu II. Der Deutsche Städtetag weist darauf hin, dass aufgrund der COVID-19-Lage und den damit verbundenen rechtlichen Auflagen ausschließlich Delegierte in Erfurt teilnehmen können. Interessier- te Gäste können lediglich virtuell teilnehmen. Gäste müssen nicht benannt werden. Zur weiteren Information wird auf das in der Anlage umgedruckte Schreiben des Deutschen Städteta- ges verwiesen. Anlagen
Terminplan_Delegiertenanzahl_1
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Anlage Aufgrund der COVID-19-Lage und den damit verbundenen rechtlichen Auflagen können dies- mal ausschließlich Delegierte in Erfurt teilnehmen. Interessierte Gäste aus Ihrer Stadt können virtuell teilnehmen. Gäste müssen nicht benannt werden (die Einwahldaten für Gäste erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt). Benennung von Delegierten Als unmittelbare Mitgliedsstadt können Sie zur Hauptversammlung stimmberechtigte Delegierte benennen. Nach $ 6 Abs. 2a der Satzung kann jede unmittelbare Mitglieds- stadt zur Hauptversammlung mit Stimmrecht entsenden: bis 250.000 Einwohner “2 Delegierte 250.000 bis - 500.000 Einwohner 4 Delegierte 500.000 bis 1.000,000 Einwohner 6 Delegierte über 1.000.000 Einwohner 8 Delegierte Ihrer Stadt stehen danach unter Zugrundelegung der vom Statistischen Bundesamt festgeleg- ten Einwohnerzahlen 8 Delegierte zu. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Hälfte der Delegierten aus vom Volk gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern (Stadtverordneten, Ratsfrauen/Ratsher- ren, Gemeinderätinnen/Gemeinderäten) bestehen sollte. Zudem sollten Frauen bei der Ent- sendung von Delegierten zur Hauptversammlung mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Stadt- bzw. Gemeindevertretungen berücksichtigt werden. Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass die stimmberechtigten Mitglieder des Haupt- ausschusses und des Präsidiums des Deutschen Städtetages neben den stimmberechtigten Delegierten kraft Satzung zur Hauptversammlung stimmberechtigt sind. Sie bleiben bei der Anzahl der von Ihnen zu benennenden Delegierten außen vor. Seite3/5 Stimmberechtigte Delegierte aus Ihrer Stadt sind: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Stimmrechte und Stimmübertragung Das Stimmrecht von Delegierten, die nicht spätestens zwei Wochen vor der Hauptversamm- lung der Hauptgeschäftsstelle bekannt gegeben sind, verfällt, ohne dass dadurch die Be- schlussfähigkeit der Hauptversammlung berührt wird. Delegierte können ihr Stimmrecht auf eine/einen andere/anderen Stimmberechtigte/n der Hauptversammlung durch schriftliche Mitteilung an den Präsidenten (z. Hd. der Hauptge- schäftsstelle) übertragen. Anmeldeverfahren Wir möchten darauf hinweisen, dass das Anmeldeverfahren ausschließlich online erfolgt. Das Anmeldeverfahren ist ab Mitte Januar 2021 freigeschaltet. Wir bitten um Benennung von Delegierten aus Ihrer Stadt bis zum 15. März 2021 und bit- ten die Delegierten über ihre Benennung unmittelbar zu benachrichtigen. Voraussichtlicher Zeitplan Ausklang in der Messe und Einladung auf das BUGA Gelände 14:00 Uhr 15:00 Uhr 16:30 Uhr Seite4/5 Hau tversammlung Il. Teil Begen 12:00 Uhr
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0219/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.01.2021
- Erstellt
- 21.01.2021 08:14