0165/2017
Planungsaufnahme zur Errichtung einer 3-fach Turnhalle sowie von 4 zusätzlichen Klassenräumen für das Herder - Gymnasium, Kattowitzer Str. 52, 51065 Köln Buchheim
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Anlage 1 - DE unterschrieben_Herder Gymnasium_3fachTH_4 neue Klassenräume
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/23 Vorlagen-Nummer 0165/2017/1 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Planungsaufnahme zur Errichtung einer 3-fach Turnhalle sowie von 4 zusätzlichen Klassenräumen für das Herder - Gymnasium, Kattowitzer Str. 52, 51065 Köln Buchheim Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.05.2017 Begründung der Dringlichkeit Um den dringenden Bedarf an zusätzlichen Sportübungseinheiten und Unterrichtsräumen zu decken und den lehrplanmäßigen Unterricht sicher zu stellen, bedarf es einer umgehenden Aufnahme der Planung. Aus diesem Grund ist eine Beschlussfassung durch den Rat am 18.05.2017 dringend erforderlich. Die Bezirksvertretung 9 wird im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung vorab beteiligt. Beschluss: Gemäß § 60 Abs. 2, Satz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NW) in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu entscheiden: „Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung einer 3 – fach – Sporthalle sowie von 4 Klassenräumen für das Herder – Gymnasium, Kattowitzer Straße 52, 51065 Köln Buchheim nach gesicherter Finanzierung. Nach Abschluss der Machbarkeitsstudie wird die Verwaltung nun beauftragt, die Maßnahme als Planungsprojekt in die Schulbauliste aufzunehmen. Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf rd. 870.000 €. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten werden voraussichtlich im Haushaltsjahr 2017 mit 170.000 €, im Haushaltsjahr 2018 mit 200.000 € und im Haushaltsjahr 2019 mit 500.000 € ergebniswirksam und sind im Haushaltsplan 2017 im Teilergebnisplan 0301, Schulträ- geraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereits veranschlagt. Die Haushaltsansätze für 2018 und 2019 sind entsprechend zu veranschlagen.“ Alternative: Wegen des dringenden Bedarfs an zusätzlichen Sportübungseinheiten und Unterrichtsräumen gibt es keine Alternative zu dem angedachten Bau. 2 Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen. Datum 19.04.2017 Abstimmungsergebnis Zugestimmt Unterschrift Unterschrift gezeichnet: Seldschopf 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rd. 870.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Gemeinsam mit dem benachbarten Erich-Gutenberg-Berufskolleg, Modemannstraße, nutzt das Herder-Gymnasium die an der Beuthener Straße gelegene Dreifachsporthalle. Dem Erich-Gutenberg- Berufskolleg steht zudem eine eigene Sporthalle im Schulgebäude zur Verfügung. Das Herder-Gymnasium verfügt auf dem Schulgelände über eine Sporthalle sowie eine darunterlie- gende Gymnastikhalle. Die Gymnastikhalle kann jedoch wegen erheblicher Feuchtigkeitsschäden seit Jahren nicht genutzt werden. Nach dem Wegzug der Industrie in Kalk ist der Grundwasserspiegel derart gestiegen, dass dieser nun über der ungeschützten Bauwerkssohle liegt. Durch ständige Wassereinbrüche wird die Schimmelbildung in der Gymnastikhalle begünstigt und die Bausubstanz stark angegriffen. Eine Sanierung dieser Halle ist laut eines durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beauftragten Gutachtes nicht möglich. Auch die Sporthalle im Erdgeschoss des Gebäudetraktes ist stark sanierungsbedürftig. Um die Nutz- barkeit der Halle dauerhaft zu sichern, wäre eine Generalsanierung erforderlich. Eine Wirtschaftlich- keitsbetrachtung führt jedoch zu dem Ergebnis, dass aufgrund der stark angegriffenen Gebäudesub- stanz eine Sanierung unwirtschaftlich wäre. Dauerhaft stehen den Schulen Kattowitzer Straße und Modemannstraße somit lediglich vier Sportübungseinheiten aus der Dreifachhalle Beuthener Straße und der Sporthalle Modemannstraße zur Verfügung. Dem gegenüber steht jedoch der Bedarf der beiden Schulen. Das 5- / 7- zügige Herder – Gymnasium 4 hat einen Bedarf von 3,8 Sportübungseinheiten (SpÜE), das Erich – Gutenberg – Berufskolleg benö- tigt 3,2 SpÜE. Hierbei wurde bereits berücksichtigt, dass ca. ein Viertel der Berufskolleg – Schüler in der Außenstelle Ricarda – Huch – Straße unterrichtet werden und dort ebenfalls eine Sporthalle zur Verfügung haben. Im Ergebnis benötigen die beiden Schulen damit insgesamt 7 SpÜE, demgegenüber steht der Bestand von 4 SpÜE. Mithin besteht ein Defizit von 3 SpÜE. Da dieser Bedarf nicht an umliegenden Schulen gedeckt werden kann, ist der Bau einer Dreifachhalle erforderlich. Durch Aufstockung der geplanten Dreifachsporthalle könnten zusätzliche Räume eingeplant werden. Damit könnten die beiden Containerklassen auf dem Schulhof entfernt und Räumlichkeiten zum Beispiel für zusätzliche VK – Klassen oder Inklusion geschaffen werden. Eine Voruntersuchung hat ergeben, dass für den Bau einer 3-fach Turnhalle der benachbarte Sportplatz Silesiusstraße / Modemannstraße aufgrund des Grundstückzuschnitts nicht geeignet ist. Eine Überprüfung des Schulstandortes hat ergeben, dass eine 3 – fach Turnhalle auf dem Schul- grundstück realisiert werden kann. Finanzierung: Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten werden voraussichtlich im Haushaltsjahr 2017 mit 170.000 €, im Haushaltsjahr 2018 mit 200.000 € und im Haushaltsjahr 2019 mit 500.000 € ergebniswirksam und sind im Haushaltsplan 2017 im Teilergebnisplan 0301, Schulträ- geraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereits veranschlagt. Die Haushaltsansätze für 2018 und 2019 sind entsprechend zu veranschlagen. Weiterer Verlauf: Nach Abschluss der Leistungsphase3 HOAI wird das Ergebnis der Planungen dem Rat vorgelegt. Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe auf der Grundlage der Kostenberechnung nach der Leistungsphase 3 HOAI, inklusive der Einrichtungs- und Betriebskosten sein. Alternative: Wegen des dringenden Bedarfs an zusätzlichen Sportübungseinheiten und Unterrichtsräumen gibt es keine Alternative zu dem angedachten Bau. Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit: Um den dringenden Bedarf an zusätzlichen Sportübungseinheiten und Unterrichtsräumen zu decken und den lehrplanmäßigen Unterricht sicher zu stellen, bedarf es einer umgehenden Aufnahme der Planung. Aus diesem Grund ist eine Beschlussfassung durch den Rat am 18.05.2017 dringend erforderlich. Die Bezirksvertretung 9 wird im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung vorab beteiligt.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/23 Vorlagen-Nummer 0165/2017 Freigabedatum 21.04.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsaufnahme zur Errichtung einer 3-fach Turnhalle sowie von 4 zusätzlichen Klassenräumen für das Herder - Gymnasium, Kattowitzer Str. 52, 51065 Köln Buchheim Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung einer 3 – fach – Sporthalle sowie von 4 Klassenräumen für das Herder – Gymnasium, Kattowitzer Straße 52, 51065 Köln Buchheim nach gesicherter Finanzierung. Nach Abschluss der Machbarkeitsstudie wird die Verwaltung nun beauftragt, die Maßnahme als Planungsprojekt in die Schulbauliste aufzunehmen. Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf rd. 870.000 €. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten werden voraussichtlich im Haushaltsjahr 2017 mit 170.000 €, im Haushaltsjahr 2018 mit 200.000 € und im Haushaltsjahr 2019 mit 500.000 € ergebniswirksam und sind im Haushaltsplan 2017 im Teilergebnisplan 0301, Schulträ- geraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereits veranschlagt. Die Haushaltsansätze für 2018 und 2019 sind entsprechend zu veranschlagen. Alternative: Wegen des dringenden Bedarfs an zusätzlichen Sportübungseinheiten und Unterrichtsräumen gibt es keine Alternative zu dem angedachten Bau. Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) DE vom 19.04.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.04.2017 Sportausschuss 04.05.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.05.2017 Finanzausschuss 15.05.2017 Rat 18.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rd. 870.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Gemeinsam mit dem benachbarten Erich-Gutenberg-Berufskolleg, Modemannstraße, nutzt das Herder-Gymnasium die an der Beuthener Straße gelegene Dreifachsporthalle. Dem Erich-Gutenberg- Berufskolleg steht zudem eine eigene Sporthalle im Schulgebäude zur Verfügung. Das Herder-Gymnasium verfügt auf dem Schulgelände über eine Sporthalle sowie eine darunterlie- gende Gymnastikhalle. Die Gymnastikhalle kann jedoch wegen erheblicher Feuchtigkeitsschäden seit Jahren nicht genutzt werden. Nach dem Wegzug der Industrie in Kalk ist der Grundwasserspiegel derart gestiegen, dass dieser nun über der ungeschützten Bauwerkssohle liegt. Durch ständige Wassereinbrüche wird die Schimmelbildung in der Gymnastikhalle begünstigt und die Bausubstanz stark angegriffen. Eine Sanierung dieser Halle ist laut eines durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beauftragten Gutachtes nicht möglich. Auch die Sporthalle im Erdgeschoss des Gebäudetraktes ist stark sanierungsbedürftig. Um die Nutz- barkeit der Halle dauerhaft zu sichern, wäre eine Generalsanierung erforderlich. Eine Wirtschaftlich- keitsbetrachtung führt jedoch zu dem Ergebnis, dass aufgrund der stark angegriffenen Gebäudesubstanz eine Sanierung unwirtschaftlich wäre. Dauerhaft stehen den Schulen Kattowitzer Straße und Modemannstraße somit lediglich vier Sportübungseinheiten aus der Dreifachhalle Beuthener Straße und der Sporthalle Modemannstraße zur Verfügung. Dem gegenüber steht jedoch der Bedarf der beiden Schulen. Das 5- / 7- zügige Herder – Gymnasium 3 hat einen Bedarf von 3,8 Sportübungseinheiten (SpÜE), das Erich – Gutenberg – Berufskolleg benö- tigt 3,2 SpÜE. Hierbei wurde bereits berücksichtigt, dass ca. ein Viertel der Berufskolleg – Schüler in der Außenstelle Ricarda – Huch – Straße unterrichtet werden und dort ebenfalls eine Sporthalle zur Verfügung haben. Im Ergebnis benötigen die beiden Schulen damit insgesamt 7 SpÜE, demgegenüber steht der Be- stand von 4 SpÜE. Mithin besteht ein Defizit von 3 SpÜE. Da dieser Bedarf nicht an umliegenden Schulen gedeckt werden kann, ist der Bau einer Dreifachhalle erforderlich. Durch Aufstockung der geplanten Dreifachsporthalle könnten zusätzliche Räume eingeplant werden. Damit könnten die beiden Containerklassen auf dem Schulhof entfernt und Räumlichkeiten zum Bei- spiel für zusätzliche VK – Klassen oder Inklusion geschaffen werden. Eine Voruntersuchung hat ergeben, dass für den Bau einer 3-fach Turnhalle der benachbarte Sportplatz Silesiusstraße / Modemannstraße aufgrund des Grundstückzuschnitts nicht geeignet ist. Eine Überprüfung des Schulstandortes hat ergeben, dass eine 3 – fach Turnhalle auf dem Schul- grundstück realisiert werden kann. Finanzierung: Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten werden voraussichtlich im Haushaltsjahr 2017 mit 170.000 €, im Haushaltsjahr 2018 mit 200.000 € und im Haushaltsjahr 2019 mit 500.000 € ergebniswirksam und sind im Haushaltsplan 2017 im Teilergebnisplan 0301, Schulträ- geraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereits veranschlagt. Die Haushaltsansätze für 2018 und 2019 sind entsprechend zu veranschlagen. Weiterer Verlauf: Nach Abschluss der Leistungsphase3 HOAI wird das Ergebnis der Planungen dem Rat vorgelegt. Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe auf der Grundlage der Kostenberechnung nach der Leistungsphase 3 HOAI, inklusive der Einrichtungs- und Betriebskosten sein. Alternative: Wegen des dringenden Bedarfs an zusätzlichen Sportübungseinheiten und Unterrichtsräumen gibt es keine Alternative zu dem angedachten Bau. Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0165/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27