1103/2025
Teileinziehung von Straßenteilstücken der Straße Eigelstein von Ebertplatz bis Machabäerstraße
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 Vorlagen-Nummer 1103/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teileinziehung von Straßenteilstücken der Straße Eigelstein von Ebertplatz bis Machabäerstraße Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, die Teileinziehung von folgenden zurzeit noch uneingeschränkt gewidmeten Straßenteilstücken der Straße Eigelstein: zwischen Ebertplatz und Dagobertstraße (Gemarkung Köln, Flur 27, Flurstück 615 und Teilstücke aus den Flurstücken 613 und 616 sowie Flur 26, Teilstück aus Flurstück 651 und Flur 38, Teilstück aus Flurstück 89) zwischen Im Stavenhof und Unter Krahnenbäumen (Gemarkung Köln, Flur 27, Teilstü- cke aus den Flurstücken 595 und 616) zwischen Unter Krahnenbäumen und Machabäerstraße (Gemarkung Köln, Flur 27, Flurstück 601 und Teilstück aus Flurstück 616). Die Widmung für den Bereich zwischen Ebertplatz und Dagobertstraße wird auf den Fuß- und Radverkehr, auf den Anlieferverkehr werktags zwischen 6 und 11 Uhr sowie auf die Zufahrt zu der Tiefgarage Eigelstein 129 und dem Stellplatz der Eigelsteintorburg beschränkt. Die Widmung für den Bereich zwischen Im Stavenhof und Unter Krahnenbäumen und dem Bereich zwischen Unter Krahnenbäumen und Machabäerstraße wird auf den Fuß- und Rad- verkehr sowie auf den Anlieferverkehr werktags zwischen 6 und 11 Uhr beschränkt. Die betroffenen Flächen sind in dem beigefügten Plan (Anlage 2) in blau kenntlich gemacht. Die Teileinziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles, gemäß § 7 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW). Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Am 11.03.2021 wurde der Umsetzungsbeschluss zur neuen Verkehrsführung als Fahr- radstraße im Bereich der Straße Eigelstein (Vorlage Nr. 0243/2021/1) als Zielkonzept für eine autoarme bzw. autofreie Entwicklung der Straße vom Ebertplatz bis Machabäerstraße gefasst. Bei Ortsterminen und mittels systematischer Auswertung von Verkehrsbeobachtungen wurde das Verhalten der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden analysiert. Demnach kommt es zu vermehrten Begegnungen zwischen zu Fuß Gehenden, E-Scooterfahrenden und Radfahren- den auf der Fahrbahn. E-Scooter- und Radfahrende sind dann dazu gezwungen abzubrem- sen oder auszuweichen. Umgekehrt werden Vorbeifahrten von Rad- und E-Scooterfahrenden als unangenehm bzw. von zu Fuß Gehenden als gefährdend wahrgenommen. Durch schnelle Fahrten dicht an zu Fuß Gehenden vorbei, kann es auch zu Gefahrensituationen kommen. Deshalb wurde die Verwaltung mit Beschluss vom 07.11.2024 beauftragt, unabhängig von der Entscheidung, ob die Bereiche als Fahrradstraße oder Fußgängerzone mit dem Zusatz „Fahr- rad frei“ deklariert werden, das Teileinziehungsverfahren einzuleiten. An den Regelungen, dass Personen mit individuellen Ausnahmegenehmigungen das Befah- ren von Fußgängerzonen möglich ist bzw. ermöglicht werden kann, ändert die Widmungsbe- schränkung nichts. Beispiele hierfür sind Inhaber*innen von Behindertenparkausweisen oder im Rahmen von Veranstaltungen ausgestellten Ausnahmegenehmigungen. Die Absicht der Teileinziehung wurde gemäß § 7 Abs. 4 StrWG NRW am 06.01.2025 öffent- lich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Die Einwendungsfrist lief am 06.04.2025 ab. Einwendungen, die einer Teileinziehung entgegenstehen, wurden nicht er- hoben. Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Lageplan Teileinziehung Eigelstein
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Teileinziehung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde verfügt wird (vgl. § 6 StrWG NRW i.V.m. § 35 VvVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes auch nicht vorgesehen (s. § 25 Abs. 3 VvVfG NRW). Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Plan Teileinziehung Eigelstein
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Lageplan Teileinziehungen Eigelstein Mittelpunkt: 356486, 5646077 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 16.05.2024Seite 1 / 1 Anlage 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Machabäerstraße
- Brückenstraße 5
- Ebertplatz
- Unter Krahnenbäumen
- Dagobertstraße
- Im Stavenhof
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Details
- Aktenzeichen
- 1103/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.04.2025
- Erstellt
- 11.04.2025 11:13