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1103/2025

Teileinziehung von Straßenteilstücken der Straße Eigelstein von Ebertplatz bis Machabäerstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 28.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 08.05.2025, TOP 3.12

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Plan Teileinziehung Eigelstein

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3765 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1103/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teileinziehung von Straßenteilstücken der Straße Eigelstein von Ebertplatz bis 
Machabäerstraße  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, die Teileinziehung von folgenden zurzeit noch 
uneingeschränkt gewidmeten Straßenteilstücken der Straße Eigelstein: 
 
 zwischen Ebertplatz und Dagobertstraße (Gemarkung Köln, Flur 27, Flurstück 615 und 
Teilstücke aus den Flurstücken 613 und 616 sowie Flur 26, Teilstück aus Flurstück 651 
und Flur 38, Teilstück aus Flurstück 89) 
 zwischen Im Stavenhof und Unter Krahnenbäumen (Gemarkung Köln, Flur 27, Teilstü-
cke aus den Flurstücken 595 und 616) 
 zwischen Unter Krahnenbäumen und Machabäerstraße (Gemarkung Köln, Flur 27, 
Flurstück 601 und Teilstück aus Flurstück 616). 
 
Die Widmung für den Bereich zwischen Ebertplatz und Dagobertstraße wird auf den Fuß- und 
Radverkehr, auf den Anlieferverkehr werktags zwischen 6 und 11 Uhr sowie auf die Zufahrt zu 
der Tiefgarage Eigelstein 129 und dem Stellplatz der Eigelsteintorburg beschränkt. 
 
Die Widmung für den Bereich zwischen Im Stavenhof und Unter Krahnenbäumen und dem 
Bereich zwischen Unter Krahnenbäumen und Machabäerstraße wird auf den Fuß- und Rad-
verkehr sowie auf den Anlieferverkehr werktags zwischen 6 und 11 Uhr beschränkt.  
 
Die betroffenen Flächen sind in dem beigefügten Plan (Anlage 2) in blau kenntlich gemacht. 
 
Die Teileinziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles, gemäß § 7 
Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW). 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Am 11.03.2021 wurde der Umsetzungsbeschluss zur neuen Verkehrsführung als Fahr-
radstraße im Bereich der Straße Eigelstein (Vorlage Nr. 0243/2021/1) als Zielkonzept für eine 
autoarme bzw. autofreie Entwicklung der Straße vom Ebertplatz bis Machabäerstraße gefasst. 
Bei Ortsterminen und mittels systematischer Auswertung von Verkehrsbeobachtungen wurde 
das Verhalten der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden analysiert. Demnach kommt es zu 
vermehrten Begegnungen zwischen zu Fuß Gehenden, E-Scooterfahrenden und Radfahren-
den auf der Fahrbahn. E-Scooter- und Radfahrende sind dann dazu gezwungen abzubrem-
sen oder auszuweichen. Umgekehrt werden Vorbeifahrten von Rad- und E-Scooterfahrenden 
als unangenehm bzw. von zu Fuß Gehenden als gefährdend wahrgenommen. Durch schnelle 
Fahrten dicht an zu Fuß Gehenden vorbei, kann es auch zu Gefahrensituationen kommen. 
Deshalb wurde die Verwaltung mit Beschluss vom 07.11.2024 beauftragt, unabhängig von der 
Entscheidung, ob die Bereiche als Fahrradstraße oder Fußgängerzone mit dem Zusatz „Fahr-
rad frei“ deklariert werden, das Teileinziehungsverfahren einzuleiten. 
 
An den Regelungen, dass Personen mit individuellen Ausnahmegenehmigungen das Befah-
ren von Fußgängerzonen möglich ist bzw. ermöglicht werden kann, ändert die Widmungsbe-
schränkung nichts. Beispiele hierfür sind Inhaber*innen von Behindertenparkausweisen oder 
im Rahmen von Veranstaltungen ausgestellten Ausnahmegenehmigungen. 
 
Die Absicht der Teileinziehung wurde gemäß § 7 Abs. 4 StrWG NRW am 06.01.2025 öffent-
lich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Die Einwendungsfrist lief 
am 06.04.2025 ab. Einwendungen, die einer Teileinziehung entgegenstehen, wurden nicht er-
hoben. 
 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Lageplan Teileinziehung Eigelstein

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1176 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Teileinziehung ist eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung, die von der Straßenbaubehörde 
verfügt wird (vgl. § 6 StrWG NRW i.V.m. § 35 VvVfG NRW). Es handelt sich somit nicht um einen 
Antragsgegenstand. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf es daher nicht und sie ist kraft Gesetzes 
auch nicht vorgesehen (s. § 25 Abs. 3 VvVfG NRW). 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Plan Teileinziehung Eigelstein

168 Zeichen

Lageplan Teileinziehungen Eigelstein
Mittelpunkt: 356486, 5646077
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 16.05.2024Seite 1 / 1
Anlage 2

Beratungsverlauf (1)

08.05.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Machabäerstraße
  • Brückenstraße 5
  • Ebertplatz
  • Unter Krahnenbäumen
  • Dagobertstraße
  • Im Stavenhof

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Details

Aktenzeichen
1103/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.04.2025
Erstellt
11.04.2025 11:13