1469/2020
Maßnahmen seit Beginn der Coronakrise bei der Volkshochschule und der Musikschule
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3315 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/403 Vorlagen-Nummer 25.05.2020 1469/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.05.2020 Maßnahmen seit Beginn der Coronakrise bei der Volkshochschule und der Musikschule Anfrage von Herr Kockerbeck, Fraktion Die Linke - „Welche Maßnahmen wurden bei der Volkshochschule und der Rheinischen Musikschule seit Aus- bruch der Coronakrise Mitte März bis zum Ausschusstermin getroffen, um den drohenden Einkom- mensverlust der auf Honorarbasis arbeitenden Lehrenden beider Einrichtungen aufzufangen? In wel- chem Maße wurden welche Gruppen von Lehrenden dabei unterstützt bzw. wurde es ermöglicht, den Unterricht unter Wahrung des Gesundheitsschutzes fortzusetzen? Welche Maßnahmen sind geplant oder werden erwogen, um dies in den kommenden Wochen bei Andauern der Coronakrise fortzuset- zen?“ Die Verwaltung teilt hierzu mit: Auf Grundlage der juristischen Bewertung durch das Rechtsamt hat die VHS während vorübergehen- den Betriebsschließung vom 14.03.2020 bis 22.03.2020 100 % des Honoraranspruchs an diejenigen Dozierenden aus laufenden Kursen gezahlt, deren ausgefallene Termine nicht nachgeholt werden können. Für die Zeitspanne vom 23.03.2020 bis 03.05.2020 gilt eine andere Rechtslage, da die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW für beide Vertragspartner eine Erfüllung des Vertrags unmöglich gemacht hat. Deshalb bestand ausdrücklich kein Rechtsanspruch auf eine Honorarleistung aus den entsprechenden Honorarverträgen. Dennoch hat die VHS in Abstimmung mit Dez. II aus Ku- lanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht freiwillige Zahlungen geleistet an Dozierende laufen- der Kurse für Termine, die nicht nachgeholt werden können. Dies erfolgte im Umfang von 60 bzw. 67 % analog Kurzarbeitergeld. Nach der VHS-Betriebsschließung hat die VHS ihr Angebot an Online-Kursen nochmals ausgebaut. Ab dem 11.05.2020 hat die VHS den schrittweisen Neustart ihrer Kurse begonnen. Dies erfolgte auf der Basis eines im engen Austausch mit dem Gesundheitsamt/ Infektions-hygiene entwickelten Hygi- enekonzepts. Die Honorarverträge der Rheinischen Musikschule wurden für die Dauer des Schuljahres 2019/2020 abgeschlossen und enden faktisch mit Beginn der Sommerferien am 27.06.2020. Von der Kündigungsmöglichkeit der Verträge wurde kein Gebrauch gemacht, da die meisten Unterrichte durch die Kollegen auf Distanzunterrichte umgestellt werden konnten. Seit dem 05.05.2020 finden grundsätzlich die Einzelunterrichte im Rahmen des städtischen Hygiene- konzeptes wieder als Präsenzunterrichte statt. Hierzu mussten im Rahmen des Raummanagements teilweise Unterrichtsräume getauscht werden, 2 da bei atmungsaktiven Fächern (Gesang und Blasinstrumente) durch die landesweite Verordnung für die Einzelunterrichte eine Mindestgröße der Unterrichtsräume von je 20 qm vorgegeben wurde. Gleichwohl wird bei beidseitigem Einvernehmen von Eltern/Schülern und Lehrkraft der Distanzunter- richt fortgesetzt, da u. a. die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes in den Räumen von allgemein bildenden Schulen nur rollierend wieder aufgenommen werden kann, da sich das Raumangebot dort bekanntlich verknappt hat. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1469/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.05.2020
- Erstellt
- 18.05.2020 08:31