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AN/0566/2020

Änderungsantrag zu TOP 5.2 "Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betr.: "Die ganze Stadt im Blick: Kreative Lösungen für Außengastronomie stadtweit umsetzen" [AN/0521/2020]

Gem. Änderungsantrag (CDU) 07.05.2020

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 08.05.2020

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

2659 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses 
Herrn  
Jörg van Geffen 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.05.2020 
 
AN/0566/2020 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Wirtschaftsausschuss 08.05.2020 
 
Änderungsantrag  zu TOP 5.2  "Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betr.: "Die 
ganze Stadt im Blick: Kreative Lösungen für Außengastronomie stadtweit umsetzen" 
[AN/0521/2020] 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussfas-
sung in die Tagesordnung der Sitzung am 08.05.2020 aufzunehmen: 
 
 
 
Beschluss: 
 
Der Antrag der SPD-Fraktion wird wie folgt ersetzt: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
1. weitere Genehmigungen zur Außengastronomie auf Parkplatzflächen vor Gastronomie-
einrichtungen zu ermöglichen. 
 
2. private Flächen und Nebenflächen neben dem Gastronomiebetrieb miteinzubeziehen, 
falls der/die Eigentümer ihr Einverständnis erklären, keine Fluchtwege versperrt werden 
und keine weiteren Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft entstehen. So soll die 
Verwaltung die Öffnungszeiten festlegen. 
 
3. zu prüfen, ob bis zum Ende des Jahres 2020 auf die Erhebung von Sondernutzungs- 
und Bearbeitungsgebühren verzichtet werden kann. 
 
4. die Standorte für diese zusätzliche Außengastronomie mit den Bezirksamtsleitern und 
den Bezirksvertretungen abzustimmen und notwendige Entscheidungen im Wege der 
Dringlichkeit zu veranlassen.

- 2 - 
 
 
5. Die Umsetzung und dazu notwendigen Regelungen dringlich durchzuführen, damit die 
Gastronomie davon kurzfristig profitieren kann. 
 
 
Begründung: 
Die Gastronomie ist von den notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor Infizierungen mit 
dem Coronavirus SARS-CoV-2 in besonderem Maße betroffen. Auch nach Beendigung der 
Schließungsanordnungen wird Gastronomie auf absehbare Zeit nur mit Auflagen möglich 
sein. So werden z.B. Tische und Stühle zur Einhaltung von Abstands- und Hygiene-Regeln 
in größerem Abstand aufgestellt werden müssen. Damit verkleinert sich die Ausnutzung der 
vorhandenen Wirtschaftsfläche erheblich.  
 
Außengastronomie eröffnet die Möglichkeit, die Wirtschaftsfläche so zu erweitern, dass auch 
bei größerem Abstand ein ausreichendes Gastronomie-Angebot für die Bevölkerung ermög-
licht werden kann und den Gastronomiebetreibern so auch wirtschaftlich geholfen werden 
kann. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz     gez. Lino Hammer    
(CDU-Fraktionsgeschäftsführer)    (GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführe r)

Beratungsverlauf (1)

08.05.2020 Wirtschaftsausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0566/2020
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
07.05.2020
Erstellt
07.05.2020 12:24