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Änderungsantrag zu TOP 5.2 "Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betr.: "Die ganze Stadt im Blick: Kreative Lösungen für Außengastronomie stadtweit umsetzen" [AN/0521/2020]
Gem. Änderungsantrag (CDU) AN/0566/2020 vom 07.05.2020
Stand: Am 08.05.2020 im Wirtschaftsausschuss geändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses Herrn Jörg van Geffen Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.05.2020 AN/0566/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Wirtschaftsausschuss 08.05.2020 Änderungsantrag zu TOP 5.2 "Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betr.: "Die ganze Stadt im Blick: Kreative Lösungen für Außengastronomie stadtweit umsetzen" [AN/0521/2020] Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussfas- sung in die Tagesordnung der Sitzung am 08.05.2020 aufzunehmen: Beschluss: Der Antrag der SPD-Fraktion wird wie folgt ersetzt: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. weitere Genehmigungen zur Außengastronomie auf Parkplatzflächen vor Gastronomie- einrichtungen zu ermöglichen. 2. private Flächen und Nebenflächen neben dem Gastronomiebetrieb miteinzubeziehen, falls der/die Eigentümer ihr Einverständnis erklären, keine Fluchtwege versperrt werden und keine weiteren Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft entstehen. So soll die Verwaltung die Öffnungszeiten festlegen. 3. zu prüfen, ob bis zum Ende des Jahres 2020 auf die Erhebung von Sondernutzungs- und Bearbeitungsgebühren verzichtet werden kann. 4. die Standorte für diese zusätzliche Außengastronomie mit den Bezirksamtsleitern und den Bezirksvertretungen abzustimmen und notwendige Entscheidungen im Wege der Dringlichkeit zu veranlassen. - 2 - 5. Die Umsetzung und dazu notwendigen Regelungen dringlich durchzuführen, damit die Gastronomie davon kurzfristig profitieren kann. Begründung: Die Gastronomie ist von den notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor Infizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in besonderem Maße betroffen. Auch nach Beendigung der Schließungsanordnungen wird Gastronomie auf absehbare Zeit nur mit Auflagen möglich sein. So werden z.B. Tische und Stühle zur Einhaltung von Abstands- und Hygiene-Regeln in größerem Abstand aufgestellt werden müssen. Damit verkleinert sich die Ausnutzung der vorhandenen Wirtschaftsfläche erheblich. Außengastronomie eröffnet die Möglichkeit, die Wirtschaftsfläche so zu erweitern, dass auch bei größerem Abstand ein ausreichendes Gastronomie-Angebot für die Bevölkerung ermög- licht werden kann und den Gastronomiebetreibern so auch wirtschaftlich geholfen werden kann. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer (CDU-Fraktionsgeschäftsführer) (GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführe r)
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