V/0153/2011
Investitionen auf Vereinssportanlagen
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Berichtsvorlage
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V/0153/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Investitionen auf Vereinssportanlagen; hier: Anträge auf Sportförderung 2012 ff. Beratungsfolge 24.03.2011 Sportausschuss Bericht 05.05.2011 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 05.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 12.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht Bericht: 1. Die städt. Zuschüsse zu den Baumaßnahmen von Sportvereinen Nach der Sportförderrichtlinie kann die Stadt Münster zu Baumaßnahmen von Sportvereinen bis zu 50% Baukostenzuschuss zahlen, wenn - die Vereine seit mehr als drei Jahren Mitglied im Stadtsportbund Münster e. V. sind und alle Antragsvoraussetzungen erfüllen, - die geplanten Baumaßnahmen notwendig und die vorgesehenen Aufwendungen inhaltlich und der Höhe nach förderfähig sind. Die Sportförderrichtlinie regelt das Antragsverfahren, die Entscheidungswege, die fachliche Ver- einsbegleitung durch die Stadt Münster und den Stadtsportbund Münster e. V. sowie die städti- sche Zuschussvergabe. Für eine Förderung müssen mit dem Etat ausreichend Sportfördermittel bereitstehen. Die Sportvereine müssen mit ihrer geplanten Baumaßnahme bis zur Zuschussentscheidung der Stadt warten. In nachweislich drängenden Fällen kann der Sportausschuss die Bauausführung zeitlich von der Zuschussentscheidung trennen, indem er den förderungsunschädlichen vorzeiti- gen Baubeginn genehmigt. 2. Die Vereinsanträge und das Verfahren Die Sportvereine, die zu einer Baumaßnahme einen städtischen Baukostenzuschuss erhalten möchten, müssen den bis zum 28.02. beim Sportamt beantragen. Das trägt dem Arbeitskreis „Ver- einseigene Anlagen“ im Stadtsportbund Münster e. V., den Bezirksvertretungen und dem Sport- ausschuss die gesammelten Anträge vor. Ob bzw. wie die Stadt Münster die geplanten Baumaß- nahmen fördern wird, entscheidet der Sportausschuss nach der Anhörung der Bezirksvertretun- gen frühestens im Jahr nach der Antragstellung. Bis dahin müssen die Vereine im Regelfall mit der Bauausführung warten. Vorlagen-Nr.: V/0153/2011 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 03.03.2011 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0153/2011 Zur Vorbereitung einer Zuschussentscheidung müssen die Vereinsanträge vollständig und die geplanten Baumaßnahmen förderfähig sein. Solange bis unvollständige Anträge vollständig und fehlende Fördervoraussetzungen geschaffen sind, steht eine städtische Zuschussentscheidung aus. Der Sportausschuss entscheidet grundsätzlich einmal im Jahr über die beantragten Baukos- tenzuschüsse. Sportamt und Stadtsportbund Münster e. V. beraten und unterstützen die Sportvereine von der Antragstellung bis zur Bauausführung. 3. Die Zuschussanträge der Sportvereine für 2012 Zum 28.02.2011 erhielt das Sportamt folgende Zuschussanträge für Maßnahmen mit unterschied- lichem Planungsstand und unterschiedlichen Fördervoraussetzungen. Verein Maßnahme Antrag vom Aufwand Evtl. BKZ BV VZB* BSV Roxel Heizungssanie- rung Tennisheim 15.02.11 5.000 € 2.500 € West X DJK GW Marathon Container Wienburgpark Dez. 2010 Ungeschätzt Hängt vom Aufwand ab Mitte X DJK SC Nienberge Energetische Sanierung Mehrzweckhalle 28.02.11 250.000 € 125.000 € West - Eintracht Münster Schutzhütte für Pflegegeräte 23.02.11 Ungeschätzt Hängt vom Aufwand ab Ost X Hiltruper Segelclub Sanierung von Außenanlagen 12.02.11 5.000 € 2.500 € Hiltrup X Münster Cardinals Zaun um den Baseballplatz Siemensstraße 28.02.11 3.000 € 1.500 € Hiltrup X Reit- und Fahr- verein Nienberge Sanierung Turnierplatz 29.04.10 7.000 € 3.500 € West 17.06. 2010 Ruderverein MS von 1882 Sanierungen im Clubhaus 23.02.11 Ungeschätzt Hängt vom Aufwand ab Mitte - Segelclub Hansa Neues Fenster im Clubhaus 28.02.11 1.400 € 700 € West X Segelclub Hansa Kanalsanierung im Clubhaus 28.02.11 700 € 350 € West X Segelclub Hansa Sanierung Zuweg Bootsanlegerkai 28.02.11 22.000 € 11.000 € West - TSV Angelmodde Wegesanierung Tennisanlage 23.02.11 3.500 € 1.750 € Südost X *VZB: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn, genehmigt am bzw. X = beantragt. 4. Das weitere Vorgehen Zu den v. g. Anträgen werden sich Sportamt und Stadtsportbund Münster e. V. im Interesse einer gemeinsam verantworteten Sportentwicklung abstimmen, die Vereine beraten und die Zuschuss- entscheidung sachgerecht miteinander vorbereiten. Der Sportausschuss wird ab 2012 über die Anträge entscheiden, für die alle Fördervoraussetzungen vorliegen, bei Bedarf vorher über einen förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. I. V. Gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Siemensstraße 28
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0153/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.03.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37