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2025/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Einrichten einer Verkehrsinsel auf der Kreuzung 'Im Weidenbruch' und 'Thuleweg' in Köln Höhenhaus, Aktenzeichen: 159/24

Mitteilung BV 17.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 23.06.2025, TOP 10.2.19

Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

1134 Zeichen

Von:  online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-
koeln.de>  
Gesendet:  Samstag, 7. Dezember 2024 12:11 
An:  02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-
anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff:  Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 
07.12.2024 12:10:40 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Einrichten einer Verkehrsinsel auf der Kreuzung Im Weidenbruch und Thuleweg in 
Köln Höhenhaus  
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
mit dem oben angegebenen Anliegen wende ich mich an Sie, da viele Schulkinder 
auf dem Weg zur Willy-Brandt Gesamtschule diese Kreuzung an einer Stelle 
überqueren müssen, an der die Einmündung des Thulewegs ungefähr 20 Meter 
beträgt. Ich selbst empfinde diese Stelle als Erwachsener schon als sehr 
unangenehm, sehe Kindern bei der Überquerung mit großer Sorge zu und habe 
manchen dabei auch schon geholfen.  
 
Ich bitte um Überprüfung meines Anliegens. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Antwortschreiben

3746 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt  
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen   
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln  
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221-  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 159/24 03.06.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Einrichten einer Verkehrsinsel auf der Kreuzung Im Wei- 
denbruch und Thuleweg in Köln Höhenhaus, Aktenzeichen: 159/24 
 
Sehr geehrter Herr   , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.12.2024. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein- 
gangsbestätigung mitgeteilt habe, waren vorerst Stellungnahmen bei der Fachdienst- 
stelle einzuholen. 
Nachfolgend übermittle ich Ihnen das Prüfergebnis des Amtes für Verkehrsmanage- 
ment: 
„Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und 
Verkehrseinrichtungen (hier: Fußgängerüberweg, Verkehrsinsel etc.) nur dort anzu- 
bringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Zu- 
dem sind Fußgängerüberwege (FGÜ) nach Maßgabe des § 26 StVO in Verbindung 
mit den Verwaltungsvorschriften zu § 26 (VwV-StVO) anzuordnen. Dabei sind auch 
die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und die Richtlinien für die 
Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) zu berücksichtigen.  
Eine Erforderlichkeit für die Errichtung eines Fußgängerüberweges oder einer sonsti- 
gen Fußgängerquerung liegt vor, wenn eine ersichtliche Verkehrsstärke erreicht wor- 
den ist und die örtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Diesbezüglich sollten Que- 
rungsmöglichkeiten auch nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist dem Fußgän- 
ger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße gelangt.  
Die Verkehrszählung ergab, dass trotz wohlwollender Auslegung die Verkehrsmengen 
nicht mit den gesetzlichen Anforderungen vereinbar sind. Bezugnehmend auf die Er- 
gebnisse, ist eine Erforderlichkeit zur Errichtung einer Querungsmöglichkeit für Fuß- 
gänger nach Maßgabe der StVO (inkl. VwV-StVO), den R-FGÜ 2001 und den RASt 
06 nicht gegeben.

Seite 2/2 
 
Des Weiteren ist nach Rücksprache mit der Polizei Köln und nach Aktenlage der 
Kreuzungsbereich (Im Weidenbruch / Thuleweg) im Hinblick auf das Unfallgeschehen 
unauffällig. Aufgrund den vorliegenden Ergebnissen, liegt hier im beklagten Bereich 
keine konkrete und/oder qualifizierte Gefährdung für die Verkehrssicherheit vor. 
Abschließend sind nach Maßgabe der StVO keine straßenverkehrsrechtlichen Maß- 
nahmen erforderlich. Die Verwaltung muss daher aus den oben genannten Gründen 
von der gewünschten Veränderung der Verkehrssituation absehen.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Verkehrsmanagement, Herrn     unter Telefonnummer: 0221/221-
       
oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de   
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- 
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- 
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- 
den@stadt-koeln.de  mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
 
gez. Dr. Ulrich Höver  
Amtsleiter

Mitteilung BV

940 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2025/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Einrichten einer Verkehrsinsel auf 
der Kreuzung 'Im Weidenbruch' und 'Thuleweg' in Köln Höhenhaus, Aktenzeichen: 
159/24 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.19 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2025/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
17.06.2025
Erstellt
17.06.2025 11:28