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V/0318/2005

Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien

Vorlage 21.04.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.05.2005, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4378 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.05.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
11.05.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
I Folgende Umbesetzungen werden beschlossen: 
 
1. Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 
 
Von der SPD: 
 
Mitglieder Liste der Stellvertretung 
  1. RF Maria Anna  Hakenes 
Gunter Braun 
Leuschnerstr. 15 
48151 Münster 
 
2. Wahlausschuss: 
 
Von der SPD: 
 
Beisitzer/in Stellvertretung 
 L utz Wedhorn 
Friedrich-Ebert-Straße 31 
48153 Münster 
Florian Szamocki 
Graelstr. 32 
48153 Münster 
 
  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0318/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Rietkötter 
Ruf: 
492 60 43 
E-Mail: 
RietkoeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.05.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
3. Wahlprüfungsausschuss 
 
Von der SPD: 
 
Mitglieder Liste der Stellvertretung 
 L utz Wedhorn 
Friedrich-Ebert-Straße 31 
48153 Münster 
Florian Szamocki 
Graelstr. 32 
48153 Münster 
 
  
 
4. Kreiswahlausschuss 
 
Von der SPD: 
 
Beisitzer/in Stellvertretung 
 L utz Wedhorn 
Friedrich-Ebert-Straße 31 
48153 Münster 
Florian Szamocki 
Graelstr. 32 
48153 Münster 
  
 
5. Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung 
 
 Von der CDU: 
 
Mitglieder Liste der Stellvertretung 
 RF Helga Welker  
Werner Quante 
Franz-Marc-Weg 51 
48165 Münster 
 
4. Werner Quante
 
Franz-Marc-Weg 51 
48165 Münster 
RF Helga Welker 
 
6. Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
 
 Beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 S. 7 GO 
 
 von der Fraktion UWG-MS/ödp: 
 
Mitglieder Liste der Stellvertretung 
 Ursula Blankenstein  
Hägerfeld 4 
48161 Münster 
Karl-Theodor Becks 
Inselgarten 19 
48151 Münster

- 3 - 
II Folgendes wird zur Kenntnis genommen: 
 
1. Die CDU-Fraktion bestimmt gemäß § 58 Abs. 5 GO NW Herrn Ratsherrn Stefan Weber als 
 Nachfolger von Frau Ratsfrau Helga Welker zum Vorsitzenden im Ausschuss für Personal, 
 Recht und Ordnung.  
 
2. Die SPD-Fraktion bestimmt gemäß § 58 Abs. 5 GO NW Frau Ratsfrau Beanka Ganser als 
 Nachfolgerin von Frau Ratsfrau Maria Anna Hakenes zur stellvertretenden Vorsitzenden in der 
 Stiftungskommission. 
 
Begründung: 
 
Zu I: 
 
Ziffer 1: 
Die Umbesetzung wird von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 26.04.2005 beantragt. 
 
Ziffern 2 und 3: 
Herr Wedhorn ist mit Schreiben vom 05.04.2005 von seinem Amt als sachkundiger Bürger im 
Wahlausschuss und Wahlprüfungsausschuss zurück getreten. Die Umbesetzung wird von der 
SPD- Fraktion mit Schreiben vom 06.05.2005 beantragt. 
 
Ziffer 4: 
Gemäß § 10 Abs. 3 Landeswahlgesetz besteht der  Kreiswahlausschuss aus dem Kreiswahlleiter 
als Vorsitzendem und 6 Beisitzern, die vom Rat der Stadt Münster nach den allgemeinen Vor-
schriften des kommunalen Verfassungsrechts gewählt werden. Gemäß Beschluss des Rates vom 
08.12.2004 bilden die Beisitzer und stellvertretenden Beisitzer des Wahlausschusses in der Beset-
zung gemäß Ratsbeschlüsse vom 13.10.2004 und 17.11.2004 den Kreiswahlausschuss. Es wird 
vorgeschlagen, die von der SPD beantragte Umbesetzung im Wahlausschuss entsprechend im 
Kreiswahlausschuss zu beschließen. 
 
Ziffer 5: 
Die Umbesetzung wird von der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 08.05.2005 beantragt. 
 
Ziffer 6: 
Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NW sind Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, 
berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Rat 
angehören kann, zu benennen. Die Bestellung erfolgt durch den Rat. Frau Blankenstein wurde in 
der Sitzung des Rates am 17.11.2004 als beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NW 
in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung entsandt. Mit Schreiben vom 10.05.2005 benennt 
die Fraktion UWG-MS/ödp als Nachfolger von Frau Blankenstein Herrn Becks.   
 
Zu II: 
 
Ziffern 1und 2: 
Gemäß § 58 Abs. 5 GO NW bestimmen die Fraktionen im Rahmen des Zugriffsverfahrens die 
Ausschussvorsitzenden aus der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglie-
dern. Scheidet ein Ausschussvorsitzender während der Wahlzeit aus, bestimmt die Fraktion, der er 
angehört hat, ein Ratsmitglied zum Nachfolger. Die o.g. Änderungen werden von der CDU-
Fraktion mit Schreiben vom 08.05.2005 und von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 26.04.2005 
mitgeteilt. 
 
Gez. 
Dr. Tillmann

Beratungsverlauf (2)

11.05.2005 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2005 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Leuschnerstraße 15
  • Friedrich-Ebert-Straße 31
  • Graelstraße 32
  • Franz-Marc-Weg 51
  • Inselgarten 19
  • Hägerfeld 4

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0318/2005
Typ
Vorlage
Datum
21.04.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37