0363/2022
Beantwortung einer Anfrage AN/0263/2022 der AfD-Fraktion "86 UMA in Köln spurlos verschwunden"
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
4177 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 03.02.2022 0363/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 03.02.2022 Beantwortung einer Anfrage AN/0263/2022 der AFD-Fraktion "86 UMA in Köln spurlos verschwunden" Die AfD-Fraktion bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Was genau versteht die Verwaltung in diesem Zusammenhang unter „entwichen“ und was ist der Stadt Köln über den Verbleib dieser Kinder und Jugendlichen bekannt? 2. Wie sehen die Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 und für das Jahr 2021 aus? (Anzahl in Ob- hut genommener unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, Anzahl der Entwichenen für 2015 – 2019 und 2021) 3. Wurden davon einige - und wenn ja: wie viele? – wieder aufgegriffen? 4. Welche Konsequenzen zieht die Stadt aus diesem Vorgang? Dies insbesondere vor dem Hin- tergrund der Tatsache, dass ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer (sog. UMA) den Steu- erzahler pro Monat ca. 6.800 € kostet. 5. Wurden die Zahlungen an die betreuenden Sozialorganisationen (Caritas, Diakonie etc.) um die Zahl der „entwichenen UMAs“ reduziert? Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass in der Jahresauswertung 2020 über unbegleitete minder- jährige Ausländer (UMA) dokumentiert ist, dass 65 minderjährige Flüchtlinge während der vorläufigen Inobhutnahme entwichen sind, und nicht wie im Schreiben der AfD erwähnt, 86 UMA entwichen sind. Die Beantwortung wurde dem Ausschuss für Soziales und Senioren am 30.09.2021 vorgelegt. 1. Was genau versteht die Verwaltung in diesem Zusammenhang unter „entwichen“ und was ist der Stadt Köln über den Verbleib dieser Kinder und Jugendlichen bekannt? Eine Entweichung aus einer Aufnahmeeinrichtung für Kinder und Jugendliche bedeutet ein unerlaub- tes Entfernen ohne Rückkehr innerhalb von 24 Stunden. In einigen Fällen informiert die Polizei die Stadtverwaltung, die in jedem Einzelfall über eine Entwei- chung in Form einer Vermisstenanzeige informiert wird, wenn die Person in einer anderen Stadt oder in einem angrenzenden Land angetroffen wird. Über den größten Teil der vermissten Kinder und Ju- gendlichen liegen keine Erkenntnisse vor. 2 2. Wie sehen die Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 und für das Jahr 2021 aus? (Anzahl in Ob- hut genommener unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, Anzahl der Entwichenen für 2015 – 2019 und 2021) Die Zahlen konnten noch nicht erhoben werden und werden nachgeliefert. 3. Wurden davon einige – und wenn ja: wie viele? – wieder aufgegriffen? Da die Stadtverwaltung nicht automatisch über einen Aufgriff eines vermissten Kindes und Jugendli- chen in einer anderen Stadt unterrichtet wird, kann hierzu keine qualifizierte Aussage getroffen wer- den. 4. Welche Konsequenzen zieht die Stadt aus diesem Vorgang? Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ein unbegleiteter Ausländer (sog. UMA) den Steuerzahler pro Monat ca. 6.800 € kostet. Die Stadtverwaltung wird sich weiterhin an die Gesetzgebung halten und Kinder und Jugendlichen gem. § 42 Sozialgesetzbuch Schutz in Krisensituation gewähren. Als eine Konsequenz auf die Angaben zu den Entweichungen wird die Stadtverwaltung die Träger der Einrichtungen bitten, zukünftig bei der Personalbesetzung auf Mehrsprachlichkeit achten, damit die Aufgaben und Hilfestellungen in den besonderen Lebenssituationen der Kinder und Jugendlichen frühzeitig besprochen werden, sowie Ängste, Unsicherheiten und Misstrauen abgebaut werden kön- nen. Ziel ist es, das sich diese Kinder und Jugendliche längerfristig auf Hilfestellung einlassen und sich nicht durch eine Entweichung selbst in Gefahr bringen. 5. Wurden die Zahlungen an die betreuenden Sozialorganisationen (Caritas, Diakonie etc.) um die Zahl der „entwichenen UMA´s“ reduziert? Grundsätzlich werden Betreuungs- und Unterbringungskosten nur dann an Träger der Aufnahmeein- richtungen entrichtet, wenn auch eine entsprechende Leistung für Kinder und Jugendliche erbracht wurde. Für Klient*innen, die sich einer Maßnahme durch eine Entweichung entziehen, fallen weniger Kosten an. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0363/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 03.02.2022
- Erstellt
- 31.01.2022 13:52