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0363/2022

Beantwortung einer Anfrage AN/0263/2022 der AfD-Fraktion "86 UMA in Köln spurlos verschwunden"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 03.02.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.02.2022

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

4177 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 03.02.2022 
 0363/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 03.02.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage AN/0263/2022 der AFD-Fraktion "86 UMA in Köln spurlos 
verschwunden" 
Die AfD-Fraktion bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. Was genau versteht die Verwaltung in diesem Zusammenhang unter „entwichen“ und was ist 
der Stadt Köln über den Verbleib dieser Kinder und Jugendlichen bekannt? 
 
2. Wie sehen die Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 und für das Jahr 2021 aus? (Anzahl in Ob-
hut genommener unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, Anzahl der Entwichenen für 2015 – 
2019 und 2021) 
 
3. Wurden davon einige - und wenn ja: wie viele? – wieder aufgegriffen? 
 
4. Welche Konsequenzen zieht die Stadt aus diesem Vorgang? Dies insbesondere vor dem Hin-
tergrund der Tatsache, dass ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer (sog. UMA) den Steu-
erzahler pro Monat ca. 6.800 € kostet. 
 
5. Wurden die Zahlungen an die betreuenden Sozialorganisationen (Caritas, Diakonie etc.) um 
die Zahl der „entwichenen UMAs“ reduziert?   
 
 
Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass in der Jahresauswertung 2020 über unbegleitete minder-
jährige Ausländer (UMA) dokumentiert ist, dass 65 minderjährige Flüchtlinge während der vorläufigen 
Inobhutnahme entwichen sind, und nicht wie im Schreiben der AfD erwähnt, 86 UMA entwichen sind. 
Die Beantwortung wurde dem Ausschuss für Soziales und Senioren am 30.09.2021 vorgelegt. 
 
1. Was genau versteht die Verwaltung in diesem Zusammenhang unter „entwichen“ und was 
ist der Stadt Köln über den Verbleib dieser Kinder und Jugendlichen bekannt? 
 
Eine Entweichung aus einer Aufnahmeeinrichtung für Kinder und Jugendliche bedeutet ein unerlaub-
tes Entfernen ohne Rückkehr innerhalb von 24 Stunden. 
In einigen Fällen informiert die Polizei die Stadtverwaltung, die in jedem Einzelfall über eine Entwei-
chung in Form einer Vermisstenanzeige informiert wird, wenn die Person in einer anderen Stadt oder 
in einem angrenzenden Land angetroffen wird. Über den größten Teil der vermissten Kinder und Ju-
gendlichen liegen keine Erkenntnisse vor.

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2. Wie sehen die Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 und für das Jahr 2021 aus? (Anzahl in Ob-
hut genommener unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, Anzahl der Entwichenen für 2015 – 
2019 und 2021) 
 
Die Zahlen konnten noch nicht erhoben werden und werden nachgeliefert. 
 
3. Wurden davon einige – und wenn ja: wie viele? – wieder aufgegriffen? 
Da die Stadtverwaltung nicht automatisch über einen Aufgriff eines vermissten Kindes und Jugendli-
chen in einer anderen Stadt unterrichtet wird, kann hierzu keine qualifizierte Aussage getroffen wer-
den. 
 
4. Welche Konsequenzen zieht die Stadt aus diesem Vorgang? Dies insbesondere vor dem 
Hintergrund der Tatsache, dass ein unbegleiteter Ausländer (sog. UMA) den Steuerzahler pro 
Monat ca. 6.800 € kostet. 
 
Die Stadtverwaltung wird sich weiterhin an die Gesetzgebung halten und Kinder und Jugendlichen 
gem. § 42 Sozialgesetzbuch Schutz in Krisensituation gewähren. 
Als eine Konsequenz auf die Angaben zu den Entweichungen wird die Stadtverwaltung die Träger der 
Einrichtungen bitten, zukünftig bei der Personalbesetzung auf Mehrsprachlichkeit achten, damit die 
Aufgaben und Hilfestellungen in den besonderen Lebenssituationen der Kinder und Jugendlichen 
frühzeitig besprochen werden, sowie Ängste, Unsicherheiten und Misstrauen abgebaut werden kön-
nen. Ziel ist es, das sich diese Kinder und Jugendliche längerfristig auf Hilfestellung einlassen und 
sich nicht durch eine Entweichung selbst in Gefahr bringen. 
 
5. Wurden die Zahlungen an die betreuenden Sozialorganisationen (Caritas, Diakonie etc.) um 
die Zahl der „entwichenen UMA´s“ reduziert? 
Grundsätzlich werden Betreuungs- und Unterbringungskosten nur dann an Träger der Aufnahmeein-
richtungen entrichtet, wenn auch eine entsprechende Leistung für Kinder und Jugendliche erbracht 
wurde. Für Klient*innen, die sich einer Maßnahme durch eine Entweichung entziehen, fallen weniger 
Kosten an.  
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

03.02.2022 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0363/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
03.02.2022
Erstellt
31.01.2022 13:52