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AN/0168/2017

Erhöhte Feinstaubbelastung durch die Braunkohleverbrennung im Heizkraftwerk Merkenich

Die Linke. Anfrage nach § 4 27.01.2017

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 14.03.2017, TOP 3.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

5798 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Herrn Dr. Unna 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 27.01.2017 
AN/0168/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 14.03.2017 
 
Erhöhte Feinstaubbelastung durch die Braunkohleverbrennung im Heizkraftwerk Merkenich 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der 
kommenden Sitzung des Gesundheitsausschusses zu setzen. 
Im Oktober 2016 veröffentlichte das Kreisgesundheitsamt Düren den Feinstaubbericht 
2015. Darin werden folgende Kernaussagen getroffen: 
„Verbrennungsprodukte sind daher toxikologisch bedeutsamer als z. B. Partikel aus 
Bodenaufwirbelungen oder Reifenabrieb sowie Partikel natürlichen Ursprungs, da sie 
einen geringeren aerodynamischen Durchmesser aufweisen. Neben der Partikelgröße ist 
auch die chemische Zusammensetzung der Partikel wichtig. So enthalten partikelförmige 
Verbrennungsprodukte u. a. krebserzeugende PAK (Polyzyklische aromatische 
Kohlenwasserstoffe).  Feinstäube unterschiedlicher Zusammensetzung (z.B. 
Teilchengröße, Schwermetalle, PAK, Mineralien) verursachen unterschiedlich starke 
gesundheitliche Beeinträchtigungen.“ 
“In der aktuellen „European Study of Cohorts for Air Pollution Effects“ (ESCAPE) wurde 
anhand von Daten aus 17 europäischen Kohortenstudien mit insgesamt über 300.000 
Probanden festgestellt, dass Feinstaub das Risiko erhöht, an Lungenkrebs oder an einer 
Herz-Kreislaufbeeinträchtigung zu erkranken. Ebenfalls aus dieser Studie stammen die 
aktuellen Einschätzungen, dass "Ultrafeinen Partikel" (UF) eine besonders 
krankmachende Rolle zukommt und dass es für Feinstaub keinen Schwellenwert gibt, 
unter dem eine gesundheitliche Beeinträchtigung auszuschließen ist. Aus den 
Ergebnissen epidemiologischer Studien lässt sich folgern, dass PM 2.5 einen stärkeren 
Beitrag zu den beobachteten schädlichen gesundheitlichen Wirkungen leistet als PM 10.

Nach aktuellen Berechnungen der WHO ist die durchschnittliche Lebenserwartung in den 
EU-Ländern durch die Einwirkung von PM 2.5 um 9 Monate verkürzt, in Deutschland 
sogar um 10 Monate. Gefährdet sind insbesondere ältere Menschen, Kinder und 
Personen mit Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen. Das Umweltbundesamt geht 
nach vorliegenden Schätzungen davon aus, dass im Zeitraum 2007 - 2014 im Mittel 
jährlich etwa 45.300 vorzeitige Todesfälle durch Feinstaub verursacht wurden.“ 
Die Bevölkerung im Kreis Düren ist aus Sicht der AOK in der Bergbauregion besonders 
Lungenkrebs-gefährdet. Passend hierzu berichtet die AOK Rheinland/Hamburg von 
vermehrtem Lungenkrebs in der Bergbauregion Düren. (Onkologie-Report der AOK 
Rheinland/Hamburg, zitiert in Aachener Zeitung, 19. Dezember 2013: "Lungenkrebs 
häufiger in Bergbau-Regionen") 
Die Kölner Bevölkerung ist aber neben den erhöhten Gesundheitsgefahren durch die  
Verkehrsfeinstäube einer Millionenstadt auch noch zusätzlich den hochkonzentrierten  
Braunkohlefeinstäuben  bei 80% Westwind ausgesetzt:  
„365.000 kg Feinstaub-Emissionen pro Jahr wurden 2012 aus den Braunkohle-
Kraftwerken bei Eschweiler auf etwa 35 km Breite hochkonzentriert freigesetzt – ohne die 
erheblichen Feinstaubfreisetzungen im Tagebau. Zum Vergleich: 235.000 kg Verkehrs-
Feinstaub wurden 2007 freigesetzt, aber in ganz NRW.“ (Gesundheitsamt Düren, 
Kurzbericht Feinstaub im Kreis Düren, September 2015, S.10) 
Die hohen gesundheitlichen Belastungen der Menschen in Köln sind sicherlich individuell 
unterschiedlich zu bewerten: Noch schlimmer erkranken Menschen mit Vorerkrankungen, 
Abwehrschwäche durch Alter oder Unreife, wie Babys und Kinder. So geht das Helmholtz-
Institut davon aus, dass bei einer Feinstaub-Zunahme um nur 10 % des Grenzwertes 
jedes sechste Neugeborene untergewichtig geboren wird. Hinzu kommen unterschiedliche 
Entwicklungsverzögerungen. (Kinderärztlicher Kongress Berlin 2014, Dr. Heinrich, 
Helmholtz-Institut München)  
Uns stellt sich daher die Frage, in wie fern wir es im Hinblick auf den umweltmedizinischen 
Schutz der Bevölkerung leisten können, auf Basis der hohen Luftverschmutzung in Köln 
noch zusätzlich ein mit Kohle betriebenes Mischkraftwerk innerhalb der Stadtgrenzen zu 
betreiben. 
 
Wir bitten deswegen um eine Antwort auf die nachfolgend aufgeführten Fragen: 
 
1. Geht von den aus der Kohleverbrennung im Heizkraftwerk Merkenich 
resultierenden ultrafeinen Feinstäuben eine besonders große 
Gesundheitsgefährdung hervor? 
Wir bitten Sie um die Erläuterung Ihrer Antwort. 
2. Was bedeutet die oben aufgeführte WHO-Angabe konkret für die besondere 
Belastungssituation der Kölner*innen in Bezug auf die Lebenszeitverkürzung und 
höheren Erkrankungsrisiken?

3. Welche Bevölkerungsgruppen benötigen nach Ansicht der Verwaltung medizinisch 
begründet besonderen Schutz vor den aus der Braunkohleverbrennung 
resultierenden Feinstäuben? 
4. Welche umweltmedizinischen Schutzmaßnahmen werden für diese Personen bei 
der vorherrschenden, überdurchschnittlichen hohen Belastung für sinnvoll erachtet 
und können empfohlen werden und welche besondere Vorgehensweise ist bei einer 
Inversionswetterlage aus umweltmedizinischer Sicht notwendig? 
5. Wird aus umweltmedizinischer Sicht eine Abschaltung des Braunkohleanteils beim 
Heizkraftwerk Köln Merkenich durch die Verwaltung befürwortet und wie begründet 
sie das? 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0168/2017
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
27.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27