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1002/2017

Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.03.2017 betreffend "Optimierung der städtischen Wirtschaftsförderung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.04.2017

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 27.04.2017, TOP 3.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Auszug aus der Niederschrift TOP 6.6, AVR vom 27.03

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5739 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
Dezernat I 
 
27.03.2017 
Vorlagen-Nummer 
 1002/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 
Wirtschaftsausschuss  27.04.2017 
 
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.03.2017 betreffend "Optimierung der 
städtischen Wirtschaftsförderung 
 
Zur oben genannten Sitzung liegt eine Anfrage der SPD-Fraktion vor, die wie folgt beantwortet wird: 
 
1. Wie stellt sich der Sachstand bezüglich der vergleichenden Analyse mit Hilfe externer 
Unterstützung dar? 
 
a) Wurde der Auftrag bereits ausgeschrieben und vergeben? 
b) Falls ja, welches Unternehmen hat den Zuschlag, aufgrund welcher Expertise, wann er-
halten? 
c) Wann ist mit der Vorlage der Ergebnisse in den politischen Gremien zu rechnen? 
d) Inwieweit ist die Stabsstelle für Medien- und Internetwirtschaft ebenfalls Gegenstand 
der Analyse? 
 
Antwort der Verwaltung zu 1. a) – d) 
Die Verwaltung arbeitet den Ratsauftrag in einem zweistufigen Verfahren ab. In einem ersten 
Schritt erfolgt die Analyse der Ausgangslage anhand eines vergleichenden Benchmarkings 
der Wirtschaftsförderung großer Städte Deutschlands und der Ableitung daraus resultierender 
Handlungsoptionen für die Stadt Köln. Hierzu lag der Oberbürgermeisterin das Angebot eines 
in Köln ansässigen Beratungsunternehmens (The Boston Consulting Group) vor, das aufgrund 
seiner früheren Beschäftigung mit vergleichbaren Fragen der Wirtschaftsförderung in Kommu-
nen und seiner Verbundenheit mit der Stadt Köln angeboten hat, dieses Benchmarking pro 
bono erbringen zu können Dieses Angebot hat die Stadt Köln angenommen. Die Ergebnisse 
der Benchmarkanalyse werden in Kürze erwartet. 
 
Im nächsten Schritt wird der zweite Teil des Ratsbeschlusses umgesetzt. Dieser beinhaltet die 
erforderliche Betrachtung der Strukturen und Prozesse der städtischen Wirtschaftsförderung 
im Lichte der aus der Benchmarkanalyse folgenden Handlungsoptionen. Gegenstand der Be-
trachtung werden die Bestandspflege vorhandener Unternehmen sowie die Verfahren der Un-
ternehmensakquise und –ansiedlung sowie die Optimierung des Standortmarketings sein. Des

2 
 
Weiteren soll untersucht werden, wie ein besseres Zusammenwirken der Wirtschaftsförderung 
mit den anderen Verwaltungsbereichen erreicht werden kann (s. AN/2082/2016). 
 
Diese Leistungen plant die Verwaltung auf der Basis der Ergebnisse und Handlungsempfeh-
lungen der Benchmarkanalyse an ein noch auszuwählendes Beratungsunternehmen zu ver-
geben.  
 
Unter Berücksichtigung des pro bono Angebotes für den ersten Teil der Untersuchung wäre 
es aus Sicht der Verwaltung wirtschaftlich gewesen, den Auftrag insgesamt an Boston Consul-
ting zu vergeben. Dies war auch entsprechend vorbereitet und gegenüber dem Unternehmen 
kommuniziert. Letztlich hat die Verwaltung hiervon jedoch aus formalen Gründen Abstand ge-
nommen. Boston Consulting hat seine pro bono Leistung zu keinem Zeitpunkt von einer hono-
rarpflichtigen Beauftragung darüber hinaus abhängig gemacht. 
  
Zu den Ergebnissen der Benchmarkanalyse geht die Verwaltung von einer Information der Po-
litik noch im Frühjahr aus. Ziel der Verwaltung ist es, die Gesamtuntersuchung bis zur Som-
merpause 2017 abzuschließen und die Ergebnisse in die Gremien einzubringen.  
 
Die Stabsstelle für Medien- und Internetwirtschaft stellt einen eine Schnittstelle in der Verwal-
tung dar. Deren Betrachtung wird insofern Bestandteil der Struktur- und Prozessbetrachtung in 
der zweiten Verfahrensstufe sein.  
 
 
2. Inwieweit werden die Akteure der Kölner Wirtschaft als  Kunden der Wirtschaftsförde-
rung in die Prozesse eingebunden? 
a) Wie schafft die Verwaltung die Möglichkeit für Kölner Wirtschaftsakteure, sich aktiv in 
den Optimierungsprozess einzubringen? 
b) Welche Akteure werden im Einzelnen an dem Prozess beteiligt? 
c) Wie wird die stetige Kommunikation über den Verfahrensstand mit den Kölner Unter-
nehmen sichergestellt? 
 
 
Antwort der Verwaltung zu 2. a)-c) 
 
Die Abarbeitung der genannten Fragestellungen wird gemeinsam mit dem auszuwählenden 
Gutachter und unter Bezugnahme auf die über die Benchmarkanalyse erarbeiteten Hand-
lungsoptionen festgelegt. Die wesentlichen einzubindenden Akteure sind im Ratsbeschluss 
bereits genannt.   
 
 
3. Wie stellt sich die Situation für die dezernatsangehörigen Ämter des Wirtschaftsdezer-
nates in der Übergangszeit dar? 
a) Ab wann wird die Wirtschaftsförderung im Dezernat der Oberbürgermeisterin ange-
siedelt? 
b) Wann und in welcher Form wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirt-
schaftsförderung sowie des Dezernates über diese Entscheidung informiert? 
c) Wie ist die Vertretung nach dem Ausscheiden von Wirtschaftsdezernentin Ute Berg 
mit Blick auf die Stabsstelle für Medien- und Internetwirtschaft sowie das städtische 
Liegenschaftsamt geregelt?

3 
 
 
Antwort der Verwaltung zu 3. a) 
Das Amt für Wirtschaftsförderung wird zum 01.04.2017 aus dem Geschäftsbereich des De-
zernates III herausgelöst und an das Dezernat der Oberbürgermeisterin angebunden. 
 
Antwort der Verwaltung zu 3. b) 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates und der Wirtschaftsförderung wurden im 
Rahmen des Ämterbesuches der Oberbürgermeisterin am 10. Februar über die geplanten or-
ganisatorischen Regelungen in der Übergangszeit informiert. 
 
Antwort der Verwaltung zu 3. c) 
Die Stabsstelle für Medien- und Internetwirtschaft wird ebenfalls zum 01.04.2017 an das De-
zernat der Oberbürgermeisterin angebunden.  
 
Die Vertretung des städtischen Liegenschaftsamtes wird ab dem 01.04.2017 durch Frau Blo-
me übernommen.  
 
gez. Dr. Keller

Auszug aus der Niederschrift TOP 6.6, AVR vom 27.03

7216 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Frau Mahmod 
Telefon:  (0221) 221 25001  
Fax       :  (0221) 221 26565 
E-Mail:  midia.mahmod@stadt-koeln.de 
Datum: 26.04.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Allgemeine 
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 
27.03.2017 
öffentlich 
6.6 Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Optimierung und Neustrukturie-
rung der städtischen Wirtschaftsförderung" zur Sitzung am 27.03.2017 
AN/0499/2017 
 Stellungnahme der Verwaltung vom 27.03.2017 
1002/2017 
MdR Krupp teilt mit, dass die Angelegenheit bereits am Wochenende in der Presse 
Wellen geschlagen habe und nun eine Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der 
SPD-Fraktion vorliegt. Für ihn stelle sich aber weiterhin die Frage, warum die Verwal-
tung den Ratsauftrag in einem zweistufigen Verfahren abarbeiten möchte. Insbeso n-
dere mit Blick auf das Vergabeverfahren sei es zumindest erst einmal nicht erken n-
bar, warum dies in zwei Stufen geschehen sollte.  
Ferner stelle sich auch die Frage, so habe man es der Presse entnehmen können, 
warum das Vergabeamt und das Rechnungsprüfungsamt nicht beteiligt werden sol l-
ten. Seiner Kenntnis nach gebe es interne Regelungen, in  Form von  compliance-
Regelungen, nach welchen eine Wertgrenze in Höhe von 20.000€ besteht. Er könne 
sich nicht vorstellen, dass ein solcher Auftrag diese Wertgrenze unterschreitet, und 
selbst wenn The Boston Consulting Group das Benchmarking pro bono angeboten 
hat, sei es fraglich, ob dies etwas an der Notwendigkeit ändert. Die Wertgrenze mü s-
se im Vorfeld des Vergabeverfahrens bedacht werden. Biete die Leistungen dann 
hinterher jemand pro bono an, sei dies die eine Sache, im Vorfeld müsse aber erst 
einmal der Wert, den das Ganze hätte, wenn es berechnet wird, festgesetzt werden. 
Schließlich möchte er wissen, wie es zu dem Angebot von The Boston Consulting 
Group gekommen ist. Konkret interessiere ihn, ob auch andere Unternehmen ang e-
fragt worden sind und ob The Boston Consulting Group von sich aus auf die Stadt 
Köln zugekommen ist ob oder das Angebot eines Morgens im Briefkasten lag.

Herr Stadtdirektor Dr. Keller teilt mit, er gehe davon aus, dass das Angebot tatsäc h-
lich eines Morgens im Briefkasten der Stadtverwaltung lag. The Boston Consulting 
Group sei von sich aus auf die Stadt Köln zugekommen, weil sie eine ähnliche 
Benchmarkanalyse offensichtlich bereits für andere Kommunen erstellt habe und 
auch schon einmal für Köln aktiv gewesen sei und aus Verbundenheit mit der  Stadt 
Köln angeboten habe, den ersten Teil des Ratsauftrages - man könne ihn ja grob in 
zwei Teile aufteilen - tatsächlich pro bono anzubieten; wahrscheinlich aus der Übe r-
legung heraus, dass hier relativ viel Vorwissen und Vorerfahrung aus Aufträgen für 
Köln und andere Städte existiere, die hier fruchtbar gemacht werden sollten. Insb e-
sondere vor dem Hintergrund, dass es sich um ein renommiertes Beratungsunte r-
nehmen handele, so dass man hier durchaus von einer gewissen Qualität ausgehe, 
sei die Verwaltung d er Auffassung gewesen, dass es eigentlich töricht wäre, ein so l-
ches pro bono Angebot an dieser Stelle auszuschlagen. Er erinnert daran, dass das 
gleiche Unternehmen in der Vergangenheit schon einmal ein Gutachten - ebenfalls 
pro bono - zu Fragen des Museum sdienstes für die Stadt Köln erstellt habe. Es sei 
zwar nicht umgesetzt worden, seinem Wissen nach aber nicht aus dem Grund, dass 
es qualitativ nicht in Ordnung gewesen wäre. Letztlich sei dies aber vor seiner Zeit 
gewesen, weshalb er es nicht bewerten könne. 
Das zweistufige Vorgehen, d. h. zuerst eine Benchmarkanalyse durchzuführen mit 
der Frage, wie es andere Städte machen und welche organisatorischen Optionen es 
gibt, um eine solche Aufgabe zu strukturieren, und anschließend dann im Lichte di e-
ser Optione n nach den städtischen Schnittstellen zu fragen und mit den Akteuren 
innerhalb der Stadtgesellschaft oder innerhalb der Unternehmerschaft bzw. der Wir t-
schaft der Stadt organisatorisch zu prüfen, wie man das entsprechend zuordnen 
kann, war inhaltlich vorges ehen, weil die Verwaltung dies durchaus auch für sachl o-
gisch gehalten habe. Die Verwaltung - auch er persönlich - sei der Auffassung gewe-
sen, dass es durchaus wirtschaftlich und sinnvoll gewesen wäre, den Gesamtauftrag 
dann auch in die Hand dieses Unternehmens zu geben, und habe dies dann auch so 
angestrebt. Dazu habe die Verwaltung versucht, die Frage der Wirtschaftlichkeit e i-
nes solchen Vorgehens durch eine Angebotsabfrage bei zwei weiteren Unternehmen 
zu verifizieren. Hierbei - er sage dies sehr selbstkritisch - sei der Verwaltung der ers-
te Fehler unterlaufen bzw. die erste Schwäche in dem Verfahren entstanden, da die 
Verwaltung eine sehr kurze Frist gesetzt habe. Diese mache er nun dafür verantwort-
lich, dass die Verwaltung im Prinzip kein vergleichbares Angebot erhalten habe. Die 
Unternehmen hätten schlicht und einfach gesagt, dass sie hierfür im Moment keine 
Zeit haben würden. Im Ergebnis habe die Stadt also kein wirtschaftliches Parallela n-
gebot erhalten. Er räumt ein, dass man dies hätte vorher wissen m üssen und dass 
man das hätte anders machen sollen. Es sei allerdings aber auch sein Wunsch g e-
wesen, hier zügig voranzukommen, da die Verwaltung bereits einen Termin zur Vo r-
lage der Ergebnisse genannt hatte. 
Er bestätigt die von MdR Krupp angesprochene Wert grenze in  Höhe von 20.000€ 
und erklärt, dass es die zweite Schwäche des gewählten Verfahrens gewesen sei, 
den Bedarf nicht vorher mit dem Rechnungsprüfungsamt abgesprochen zu haben. 
Es sei richtig, dass die Wertgrenze in Höhe von 20.000€ dazu verpflichte. Er sei de r 
Auffassung gewesen, dass der Bedarf nicht unbedingt noch geprüft werden müsste, 
wenn die Haushaltsmittel bereit stünden und der Rat selbst die externe Unters u-
chung beschlossen habe. Es habe aber einen kollegialen Hinweis zum Regelwerk 
und zu Beteiligungserfordernissen Anfang der letzten Woche gegeben.  
Er fasst zusammen, dass sich die Verwaltung aus der Kombination dieser beiden 
Umstände heraus - nämlich einerseits, dass das innerstädtische Beteiligungsverfa h-
ren nicht vernünftig abgewickelt worden sei und  dass andererseits eine sehr kurze 
Angebotsfrist gesetzt worden sei, die möglicherweise dazu geführt habe, dass kein

sauberer Wirtschaftlichkeitsvergleich durchgeführt werden konnte - dazu entschlos-
sen hat, die beiden Teile, voneinander zu trennen. Dies kö nne man auch der vorli e-
genden Beantwortung entnehmen. Dem Unternehmen sei er nach wie vor dankbar, 
dass es der Verwaltung aus Engagement für die Stadt Köln seine Expertise zur Ve r-
fügung stelle; was dann damit gemacht und wie dann damit umgangen wird, sei l etz-
ten Endes eine Sache, die die Verwaltung und die Politik dann gemeinsam zu en t-
scheiden hätten. 
MdR Krupp bedankt sich für die Antwort. Seine Fraktion wolle diese gerne auch 
schriftlich für den AVR und den Wirtschaftsausschuss haben. Im Übrigen gebe es 
zwar keinen Grund an den Worten des Stadtdirektors zu zweifeln, gleichwohl werde 
seine Fraktion Akteneinsicht beantragen und sich die Angelegenheit anschauen.

Beratungsverlauf (2)

27.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.04.2017 Wirtschaftsausschuss
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1002/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27