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2983/2025

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025/2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 15.12.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2025, TOP 7.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 1 - Aufwand

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Ansehen

Anlage 2 - Auszahlung

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

2985 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer          15.12.2025 
 2983/2025 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 15.12.2025 
Rat 16.12.2025 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2025 und 2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung 
mit der Haushaltssatzung 2025/2026 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
- im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt werden und zu buchen sind,  
- für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenar-
beitsplätzen erforderlich sind, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds in der Pro-
duktgruppe 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht.

2 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat regelmäßig zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
 
 
Gez. Burmester

Anlage 1 - Aufwand

7530 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Grund Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 Üpl. 25.000,00 € 0701 15
Transferauf-
wendungen
Der Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern hat am 
26.05.2025 beschlossen, die Mittel für den Verhütungsmittelfonds um 
25.000 € zu erhöhen. Die Deckung erfolgt aus der Produktgruppe 0111, 
Amt für Gleichstellung. 
25.000,00 € 0111 16
Sonstige
ordentliche 
Aufwendungen
Dez. V /
Amt 53 
2 Üpl. 25.000,00 € 0801 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Mit Beschluss vom 22.05.2025 beschloss die BV 6 aus den in 
Produktgruppe 1301 Öffentliches Grün, Wald- u. Forstwirtschaft, 
Erholungsanlagen veranschlagten Mitteln 2025 des Stadtklima-
/Stadtverschönerungsprogramms der Bezirke die Mittelverwendung in 
Höhe von 25.000 € für die Maßnahme "Sonderreinigung Fühlinger 
See". Der Fühlinger See liegt in der Zuständigkeit des Amtes 52 
Sportamt, so dass die Mittel sachgerecht in die Produktgruppe 0801 
Sportförderung/ Unterhaltung von Sportstätten des Sportamtes 
umzuschichten sind.
25.000,00 € 1301 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. IV / 
Amt 52
3 Üpl. 10.779,33 €
420.309,62 €
324.361,83 €
54.325,15 €
60.805,24 €
1.670.334,00 €
0101
0604
0701
1301
1301
0604
15
Transferauf-
wendungen
Mit Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushaltsplan 2025/2026 (Session 
0138/2025, Punkt 111.8 vom 13.02.2025) ist die Verwaltung beauftragt 
worden, die vorhandenen Restmittel aus dem im Haushalt 2023/2024 
aufgelegten Strukturförderfonds in das Haushaltsjahr 2025 zu 
übertragen und zur weiteren Struktursicherung der zahlreichen Träger, 
Vereine und Institutionen aufgrund gestiegener Personal- und 
Betriebskosten zu nutzen.
104.803,26 €
97.854,17 €
33.932,38 €
2.046.279,06 €
138.706,00 €
119.340,00 €
0504
1601
0801
0504
0416
0301
15
Transferauf-
wendungen
13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Divers
4 Üpl 71.500,43 € 1301 15
Transferauf-
wendungen
Nachträgliche Umschichtung zum Strukturförderfond v. 10.09.2025 71.500,43 € 1401 15
Transferauf-
wendungen
Dez. VIII /
Amt 67 u. 
Amt 57
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2025/2026
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Seite 1

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Grund Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
5 Üpl. 82.000,00 €
135.000,00 €
45.000,00 €
0406
0407
04008
13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Der Ausschuss Kunst und Kultur hat mit der Beschlussvorlage 
0491/2025 am 20.05.2025 die Verwendung der Mittel aus dem 
Renovierungsprogramm beschlossen. Die Freigabe der Mittel erfolgte 
im Finanzausschuss am 31.03.2025. 
Die Mittel aus dem Renovierungsprogramm sind zentral im 
Teilergebnisplan des Museumsreferats veranschlagt und werden nun 
haushaltsneutral in die inhaltlich zutreffenden Teilergebnispläne der 
Museen umgeschichtet werden. 
262.000,00 € 0401 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. VII / 4
6 Üpl. 317.427,60 € 0401 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Das Aufgabengebiet der Digitalisierung der Infrastruktur der Museen 
lag 2023 und 2024 in der Zuständigkeit des Museumsdienstes und 
wurde zum Hpl. 2025/26 zum Museumsreferat verlagert. Nachdem im 
Juli bereits der allgemeine Digital-Etat von 4522 zu Vll/4 umgeschichtet 
wurde, wurden im Weiteren auch die Mittel der einzelnen Digitalprojekte 
(z.B. Museumsportal, Besucherforschung, Bibliothekssoftware) zu Vll/4 
umgeschichtet. Es handelt sich hierbei um eine Umschichtung von 
bereits gebundenen Mitteln aus finanzstatistischen Gründen, für die 
Maßnahmen wurden Aufträge vergeben und es liegen teilweise bereits 
Rechnungen vor. 
317.427,60 € 0411 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. VII / 4
7 Üpl. 25.000,00 € 0416 15
Transferauf-
wendungen
Am 1.9.2025 hat der Finanzausschuss beschlossen, dem Verein 
Singpause Köln e. V. für das Jahr 2025 Mittel in Höhe von 25.000 € 
bereitzustellen. Die Mittel werden zur Umsetzung beim Amt für 
Schulentwicklung aus der Produktgruppe 1601 "Allgemeine 
Finanzwirtschaft" der Kämmerei bereitgestellt.
25.000,00 € 1601 16
Sonstige
ordentliche 
Aufwendungen
Dez. IV / 
Amt 40
Seite 2

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Grund Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
8 Üpl. 2.000.000,00 € 0108 15
Transferauf-
wendungen
Im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2025/2026 wurde 
zur Gegenfinanzierung von
Maßnahmen aus dem politischen Veränderungsnachweises eine 
Einsparung bei den Bewachungsleistungen in Höhe von insgesamt 2 
Mio. € u.a. für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehen (und in gleicher 
Höhe für 2026). Die Umsetzung musste
aufgrund des bereits weit fortgeschrittenen Aufstellungsverfahrens 
zeitnah erfolgen. Da die Einsparung von Kosten bei 
Bewachungsleistungen bei einer Vielzahl von Ämtern/ 
Organisationseinheiten zu verzeichnen ist, konnte in der Kürze der Zeit 
die zutreffende relative Verteilung der Reduzierung nicht mehr ermittelt 
werden.
Vielmehr wurde zur Umsetzung der Einsparung zunächst der 
Betriebskostenzuschuss der Gebäudewirtschaft um 2 Mio. € sowohl für 
2025 als auch für 2026 gekürzt. Im Rahmen dieser ÜPL erfolgt nun die 
zutreffende finanzstatistische Zuordnung auf die beteiligten Ämter/ 
Organisationseinheiten zunächst für das Haushaltsjahr 2025. Für das 
Haushaltsjahr 2026 erfolgt dieser Schritt im neuen Haushaltsjahr.
4.355,10 €
6.129,11 €
17.491,46 €
565,91 €
25.897,13 €
147.966,42 €
1.334.283,14 €
188.777,73 €
0110
0109
0107
0301
0414
0604
0801
0901
13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
16
Sonstige
ordentliche 
Aufwendungen
Divers
9 Üpl. 246.000,00 € 1501 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Der Mehrbedarf entsteht im Rahmen der Realisierung eines 
sogenannten modernen Frischezentrums bzw. FoodHubs (Vorlage 
2372/2024). Entsprechende Deckungsmöglichkeiten stehen bei 15 Amt 
für Stadtentwicklung und Statistik und 12 Amt für Digitalisierung und 
Informationstechnik bereit. 
96.000,00 €
150.000,00 €
0104
0902
13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. IX /
Amt 12,
Amt 15
10 Üpl. 12.800,00 € 0111 16
Sonstige
ordentliche 
Aufwendungen
Die Mittel des Dezernatsbudgets IV sind derzeit erschöpft, um den 
voraussichtliche Mehrbedarf, welcher unter anderem durch eine 
allgemeine Kostensteigerung für Fahrzeugleasing entsteht und sich auf 
12.800 € beläuft, zu decken. Daher erfolgt eine Deckung durch 
Minderaufwendungen bei der VHS.
8.700,83 €
4.099,17 €
0414
0414
13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
16
Sonstige
ordentliche 
Aufwendungen
Dez. IV
11 Apl. 11.515,90 € 0416 16
Sonstige
ordentliche 
Aufwendungen
Für das Haushaltsjahr 2025 sind keine Mittel für den Wertausgleich für 
Zweit-Freikarten gemäß der vom Rat der Stadt Köln beschlossenen 
Richtlinie für das Gürzenich-Orchester veranschlagt. Es liegt die 
Abrechnung für die Spielzeit 2024/2025 vor. Aufgrund der 
steuerrechtlichen Notwendigkeit ist die Unabweisbarkeit der 
Zahlungsnotwendigkeit gegeben.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aufgrund einer Rückforderung 
bei der KölnBusiness Wirtschaftsförderung.
11.515,90 € 1501 6
Kostenerstattung 
und 
Kostenumlage
Dez. II / 
II/2-2
Seite 3

Anlage 2 - Auszahlung

3306 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-plan Teilplanzeile Dez. / Amt
1 Üpl. 100.000,00 € 0601 9
Auszahlung für 
den Erwerb von 
Vermögensgegens
tänden
Aufgrund diverser Ersatzbeschaffungen benötigt 5111 einmalig die 
aufgeführten Mittel zur ordnungsgemäßen Begleichung von 
Rechnungen. Die Deckung erfolgt aus dem Budget des Amtes 51.
100.000,00 € 0604 8
Auszahlung für 
Baumaßnahmen
Dez. IV /
5111
2 Üpl. 34.000.000,00 € 0606 15
Transferauf-
wendungen
IV/51 benötigt zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit für den Monat 
Dezember Zahlungsmittel für den Bereich der Hilfen zur Erziehung in 
der Produktgruppe 0606, Hilfen für junge Menschen und ihre 
Familien. Seit Oktober 2025 konnte zunächst durch die Abrechnung 
der unechten Deckung aus der Abrechnung mit der Bezirksregierung 
in Höhe von bis jetzt insgesamt 
36.255.074, 43 € die Zahlungsfähigkeit für die Unterbringung und 
Verpflegung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen 
gewährleistet werden.
Aktuell werden 68 Mio. € Mehraufwand prognostiziert.
Der Grund sind steigende Tarifkosten und inflationsbedingte 
Preissteigerungen, die dem personalintensiven Bereich zusetzen.
Analog der Vorgehensweise zum Umgang mit den entsprechenden 
Mehrbedarfen im Haushaltsjahr
2023 und 2024 werden die Aufwandsermächtigungen umgeschichtet, 
sobald sich der
Finanzierungsbedarf und seine Deckung im Haushalt abschließend 
einschätzen lassen. Aus
Transparenzgründen wird dann von IV/51 eine entsprechende 
Ratsvorlage gefertigt.
Der Ausgleich im Ergebnishaushalt wird demnach zum Jahresende, 
spätestens im Jahresabschluss
2025 vollzogen. Sofern keine (vollständige) Decklungsmöglichkeit 
gefunden werden kann, belastet
der Mehraufwand (anteilig) das Jahresergebnis.
34.000.000,00 € Keine 
Deckung
Keine Deckung Dez. IV / 
Amt 51
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2025/2026
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2025 und 2026 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. 
Seite 1

Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-plan Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
3 Üpl. 743.541,52 € 1601 10
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
Finanzanalgen 
Gemäß der Vereinbarung in den Nord-Süd-Stadtbahnverträgen 
zwischen der Stadt Köln und der KVB vom 17.07.2002 bzw. 
22.02.2006 wurde festgelegt, dass die Stadt Köln der KVB alle im
Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes "Nord-Süd-
Stadtbahn 1. und 2. Baustufe" entstehenden finanziellen 
Verpflichtungen ausgleicht. Dies geschieht, indem die Stadt Köln der 
KVB den Kapitaldienst für die langfristigen Darlehen und die Zinsen 
für die kurzfristige Zwischenfinanzierung ausgleicht. Die Abrechnung 
für die Quartale I. bis IV. liegt nun vor (s.
Anlage). Demnach sind Tilgungsleistungen über 20.251.000 Euro 
fällig. Die aktuell auf der Finanzstelle noch vorhandenen Mittel von 
19.507.458,48 Euro sind nicht ausreichend.
Bei den jetzt für das Jahr 2025 insgesamt
auszuzahlenden Mittel ergibt sich daher ein überplanmäßiger 
Mehrbedarf von 743.541,52 Euro.
743.541,52 € 1601 10
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
Finanzanalgen 
Dez II /
II/2-2
Seite 2

Beratungsverlauf (2)

15.12.2025 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.12.2025 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2983/2025
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
15.12.2025
Erstellt
15.10.2025 14:45