2983/2025
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025/2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 15.12.2025 2983/2025 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 15.12.2025 Rat 16.12.2025 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025 und 2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2025/2026 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie- rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre- ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts- neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au- ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer- den müssen, - im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt werden und zu buchen sind, - für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenar- beitsplätzen erforderlich sind, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds in der Pro- duktgruppe 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich- tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 2 Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun- gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat regelmäßig zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Burmester
Anlage 1 - Aufwand
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Grund Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Dez. / Amt 1 Üpl. 25.000,00 € 0701 15 Transferauf- wendungen Der Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern hat am 26.05.2025 beschlossen, die Mittel für den Verhütungsmittelfonds um 25.000 € zu erhöhen. Die Deckung erfolgt aus der Produktgruppe 0111, Amt für Gleichstellung. 25.000,00 € 0111 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Dez. V / Amt 53 2 Üpl. 25.000,00 € 0801 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mit Beschluss vom 22.05.2025 beschloss die BV 6 aus den in Produktgruppe 1301 Öffentliches Grün, Wald- u. Forstwirtschaft, Erholungsanlagen veranschlagten Mitteln 2025 des Stadtklima- /Stadtverschönerungsprogramms der Bezirke die Mittelverwendung in Höhe von 25.000 € für die Maßnahme "Sonderreinigung Fühlinger See". Der Fühlinger See liegt in der Zuständigkeit des Amtes 52 Sportamt, so dass die Mittel sachgerecht in die Produktgruppe 0801 Sportförderung/ Unterhaltung von Sportstätten des Sportamtes umzuschichten sind. 25.000,00 € 1301 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. IV / Amt 52 3 Üpl. 10.779,33 € 420.309,62 € 324.361,83 € 54.325,15 € 60.805,24 € 1.670.334,00 € 0101 0604 0701 1301 1301 0604 15 Transferauf- wendungen Mit Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushaltsplan 2025/2026 (Session 0138/2025, Punkt 111.8 vom 13.02.2025) ist die Verwaltung beauftragt worden, die vorhandenen Restmittel aus dem im Haushalt 2023/2024 aufgelegten Strukturförderfonds in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen und zur weiteren Struktursicherung der zahlreichen Träger, Vereine und Institutionen aufgrund gestiegener Personal- und Betriebskosten zu nutzen. 104.803,26 € 97.854,17 € 33.932,38 € 2.046.279,06 € 138.706,00 € 119.340,00 € 0504 1601 0801 0504 0416 0301 15 Transferauf- wendungen 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Divers 4 Üpl 71.500,43 € 1301 15 Transferauf- wendungen Nachträgliche Umschichtung zum Strukturförderfond v. 10.09.2025 71.500,43 € 1401 15 Transferauf- wendungen Dez. VIII / Amt 67 u. Amt 57 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2025/2026 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Grund Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 5 Üpl. 82.000,00 € 135.000,00 € 45.000,00 € 0406 0407 04008 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Der Ausschuss Kunst und Kultur hat mit der Beschlussvorlage 0491/2025 am 20.05.2025 die Verwendung der Mittel aus dem Renovierungsprogramm beschlossen. Die Freigabe der Mittel erfolgte im Finanzausschuss am 31.03.2025. Die Mittel aus dem Renovierungsprogramm sind zentral im Teilergebnisplan des Museumsreferats veranschlagt und werden nun haushaltsneutral in die inhaltlich zutreffenden Teilergebnispläne der Museen umgeschichtet werden. 262.000,00 € 0401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VII / 4 6 Üpl. 317.427,60 € 0401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Das Aufgabengebiet der Digitalisierung der Infrastruktur der Museen lag 2023 und 2024 in der Zuständigkeit des Museumsdienstes und wurde zum Hpl. 2025/26 zum Museumsreferat verlagert. Nachdem im Juli bereits der allgemeine Digital-Etat von 4522 zu Vll/4 umgeschichtet wurde, wurden im Weiteren auch die Mittel der einzelnen Digitalprojekte (z.B. Museumsportal, Besucherforschung, Bibliothekssoftware) zu Vll/4 umgeschichtet. Es handelt sich hierbei um eine Umschichtung von bereits gebundenen Mitteln aus finanzstatistischen Gründen, für die Maßnahmen wurden Aufträge vergeben und es liegen teilweise bereits Rechnungen vor. 317.427,60 € 0411 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VII / 4 7 Üpl. 25.000,00 € 0416 15 Transferauf- wendungen Am 1.9.2025 hat der Finanzausschuss beschlossen, dem Verein Singpause Köln e. V. für das Jahr 2025 Mittel in Höhe von 25.000 € bereitzustellen. Die Mittel werden zur Umsetzung beim Amt für Schulentwicklung aus der Produktgruppe 1601 "Allgemeine Finanzwirtschaft" der Kämmerei bereitgestellt. 25.000,00 € 1601 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Dez. IV / Amt 40 Seite 2 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Grund Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 8 Üpl. 2.000.000,00 € 0108 15 Transferauf- wendungen Im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2025/2026 wurde zur Gegenfinanzierung von Maßnahmen aus dem politischen Veränderungsnachweises eine Einsparung bei den Bewachungsleistungen in Höhe von insgesamt 2 Mio. € u.a. für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehen (und in gleicher Höhe für 2026). Die Umsetzung musste aufgrund des bereits weit fortgeschrittenen Aufstellungsverfahrens zeitnah erfolgen. Da die Einsparung von Kosten bei Bewachungsleistungen bei einer Vielzahl von Ämtern/ Organisationseinheiten zu verzeichnen ist, konnte in der Kürze der Zeit die zutreffende relative Verteilung der Reduzierung nicht mehr ermittelt werden. Vielmehr wurde zur Umsetzung der Einsparung zunächst der Betriebskostenzuschuss der Gebäudewirtschaft um 2 Mio. € sowohl für 2025 als auch für 2026 gekürzt. Im Rahmen dieser ÜPL erfolgt nun die zutreffende finanzstatistische Zuordnung auf die beteiligten Ämter/ Organisationseinheiten zunächst für das Haushaltsjahr 2025. Für das Haushaltsjahr 2026 erfolgt dieser Schritt im neuen Haushaltsjahr. 4.355,10 € 6.129,11 € 17.491,46 € 565,91 € 25.897,13 € 147.966,42 € 1.334.283,14 € 188.777,73 € 0110 0109 0107 0301 0414 0604 0801 0901 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Divers 9 Üpl. 246.000,00 € 1501 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Der Mehrbedarf entsteht im Rahmen der Realisierung eines sogenannten modernen Frischezentrums bzw. FoodHubs (Vorlage 2372/2024). Entsprechende Deckungsmöglichkeiten stehen bei 15 Amt für Stadtentwicklung und Statistik und 12 Amt für Digitalisierung und Informationstechnik bereit. 96.000,00 € 150.000,00 € 0104 0902 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. IX / Amt 12, Amt 15 10 Üpl. 12.800,00 € 0111 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Die Mittel des Dezernatsbudgets IV sind derzeit erschöpft, um den voraussichtliche Mehrbedarf, welcher unter anderem durch eine allgemeine Kostensteigerung für Fahrzeugleasing entsteht und sich auf 12.800 € beläuft, zu decken. Daher erfolgt eine Deckung durch Minderaufwendungen bei der VHS. 8.700,83 € 4.099,17 € 0414 0414 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Dez. IV 11 Apl. 11.515,90 € 0416 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Für das Haushaltsjahr 2025 sind keine Mittel für den Wertausgleich für Zweit-Freikarten gemäß der vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Richtlinie für das Gürzenich-Orchester veranschlagt. Es liegt die Abrechnung für die Spielzeit 2024/2025 vor. Aufgrund der steuerrechtlichen Notwendigkeit ist die Unabweisbarkeit der Zahlungsnotwendigkeit gegeben. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aufgrund einer Rückforderung bei der KölnBusiness Wirtschaftsförderung. 11.515,90 € 1501 6 Kostenerstattung und Kostenumlage Dez. II / II/2-2 Seite 3
Anlage 2 - Auszahlung
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Grund Betrag Teil-plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 Üpl. 100.000,00 € 0601 9 Auszahlung für den Erwerb von Vermögensgegens tänden Aufgrund diverser Ersatzbeschaffungen benötigt 5111 einmalig die aufgeführten Mittel zur ordnungsgemäßen Begleichung von Rechnungen. Die Deckung erfolgt aus dem Budget des Amtes 51. 100.000,00 € 0604 8 Auszahlung für Baumaßnahmen Dez. IV / 5111 2 Üpl. 34.000.000,00 € 0606 15 Transferauf- wendungen IV/51 benötigt zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit für den Monat Dezember Zahlungsmittel für den Bereich der Hilfen zur Erziehung in der Produktgruppe 0606, Hilfen für junge Menschen und ihre Familien. Seit Oktober 2025 konnte zunächst durch die Abrechnung der unechten Deckung aus der Abrechnung mit der Bezirksregierung in Höhe von bis jetzt insgesamt 36.255.074, 43 € die Zahlungsfähigkeit für die Unterbringung und Verpflegung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen gewährleistet werden. Aktuell werden 68 Mio. € Mehraufwand prognostiziert. Der Grund sind steigende Tarifkosten und inflationsbedingte Preissteigerungen, die dem personalintensiven Bereich zusetzen. Analog der Vorgehensweise zum Umgang mit den entsprechenden Mehrbedarfen im Haushaltsjahr 2023 und 2024 werden die Aufwandsermächtigungen umgeschichtet, sobald sich der Finanzierungsbedarf und seine Deckung im Haushalt abschließend einschätzen lassen. Aus Transparenzgründen wird dann von IV/51 eine entsprechende Ratsvorlage gefertigt. Der Ausgleich im Ergebnishaushalt wird demnach zum Jahresende, spätestens im Jahresabschluss 2025 vollzogen. Sofern keine (vollständige) Decklungsmöglichkeit gefunden werden kann, belastet der Mehraufwand (anteilig) das Jahresergebnis. 34.000.000,00 € Keine Deckung Keine Deckung Dez. IV / Amt 51 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2025/2026 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2025 und 2026 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Grund Betrag Teil-plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 3 Üpl. 743.541,52 € 1601 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanalgen Gemäß der Vereinbarung in den Nord-Süd-Stadtbahnverträgen zwischen der Stadt Köln und der KVB vom 17.07.2002 bzw. 22.02.2006 wurde festgelegt, dass die Stadt Köln der KVB alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes "Nord-Süd- Stadtbahn 1. und 2. Baustufe" entstehenden finanziellen Verpflichtungen ausgleicht. Dies geschieht, indem die Stadt Köln der KVB den Kapitaldienst für die langfristigen Darlehen und die Zinsen für die kurzfristige Zwischenfinanzierung ausgleicht. Die Abrechnung für die Quartale I. bis IV. liegt nun vor (s. Anlage). Demnach sind Tilgungsleistungen über 20.251.000 Euro fällig. Die aktuell auf der Finanzstelle noch vorhandenen Mittel von 19.507.458,48 Euro sind nicht ausreichend. Bei den jetzt für das Jahr 2025 insgesamt auszuzahlenden Mittel ergibt sich daher ein überplanmäßiger Mehrbedarf von 743.541,52 Euro. 743.541,52 € 1601 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanalgen Dez II / II/2-2 Seite 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2983/2025
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 15.12.2025
- Erstellt
- 15.10.2025 14:45