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1876/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 22.05.2025 betr. "Kurzzeitparkzone Friedhof Volkhovener Weg" (AN/0648/2025)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 02.09.2025, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3172 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1876/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) vom 22.05.2025 betr. "Kurzzeitparkzone Friedhof 
Volkhovener Weg" (AN/0648/2025) 
Die CDU-Fraktion bezieht sich auf den am 02.05.2024 erfolgten Beschluss des Antrags zur 
Einrichtung einer Kurzzeitparkzone für Besucher des Friedhofs in Köln Weiler Damiansweg 
(AN/0594/2024) und bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Wurde hier bereits eine Prüfung vorgenommen, welche Aufstellung der Schilder ggfs. 
im Wege stehen könnte? 
2. Wann ist mit der Einrichtung dieser Zone zu rechnen? 
3. Da zwischenzeitlich die Wohnungen im Bereich Damiansweg bezogen wurden, hat 
sich die Situation verschärft und die Parkraumsituation sich weiter verschlechtert. Hat 
die Verwaltung hier ein Konzept zur Verbesserung der Situation?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
(Die schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion (AN/0648/2025) bezieht sich ursächlich auf den 
o. g. Antrag (AN/0594/2024). 
Die Beantwortung der Anfrage und der angeforderte Sachstandsbericht für den o. g. Antrag 
werden daher zusammenhängend betrachtet und bearbeitet. In den Vorlagen erfolgt jeweils 
der zugehörige Verweis.) 
 
Eine Beeinträchtigung der Ordnung des Verkehrs bzw. eine Verkehrsgefährdung durch Kraft-
fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 t liegt nicht vor. 
Verbote oder Beschränkungen für solche genannten Kfzs durch verkehrslenkende Maßnah-
men sind nur bei erheblichen Störungen gerechtfertigt, jedoch nicht bei einer allgemeinen 
Parkplatzknappheit. 
 
Die von der Bezirksvertretung intendierte Beschränkung der Parkberechtigung für Besu-
cher*innen des Friedhofs ist nicht rechtskonform umsetzbar. Die Reservierung öffentlichen 
Parkraums für bestimmte Personengruppen ist – abgesehen von gesetzlich abschließend ge-
regelten, hier nicht einschlägigen Ausnahmetatbeständen – in der Straßenverkehrsordnung 
nicht vorgesehen und folglich nicht anordnungsfähig. 
 
Als verbleibende Möglichkeit kann die Verwaltung stattdessen auf dem Parkplatz neben dem 
genannten Friedhof sieben von insgesamt 15 Parkplätzen als Kurzzeitparkplätze mit einer 
Höchstparkdauer von zwei Stunden mit Parkscheinpflicht ausweisen und bewirtschaften. Die

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verbleibenden 8 Parkplätze können weiterhin kostenlos für bspw. Bewohner*innen oder an-
dere Besucher*innen zur Verfügung stehen. 
Die Verwaltung schlägt dabei vor, die Parkplätze an jedem Tag der Woche, auch an Sonn- 
und Feiertagen, zwischen 9 und 18 Uhr zu bewirtschaften. Die Parkplatznachfrage auf dem 
Parkplatz wird auch und besonders an Sonn- und Feiertagen erhöht sein; einerseits durch die 
Besucher*innen des Friedhofs und andererseits durch die Bewohner*innen des Neubauge-
biets. 
 
Zur allgemeinen Parkplatzproblematik wird auf den Masterplan Parken verwiesen. Im Rahmen 
des Masterplans Parken werden Lösungen für das Parken in Köln sukzessive weiterentwi-
ckelt. Ein Konzept zur Bearbeitung wird erstellt.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1876/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.06.2025
Erstellt
10.06.2025 09:35