1876/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 22.05.2025 betr. "Kurzzeitparkzone Friedhof Volkhovener Weg" (AN/0648/2025)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3172 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 1876/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) vom 22.05.2025 betr. "Kurzzeitparkzone Friedhof Volkhovener Weg" (AN/0648/2025) Die CDU-Fraktion bezieht sich auf den am 02.05.2024 erfolgten Beschluss des Antrags zur Einrichtung einer Kurzzeitparkzone für Besucher des Friedhofs in Köln Weiler Damiansweg (AN/0594/2024) und bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wurde hier bereits eine Prüfung vorgenommen, welche Aufstellung der Schilder ggfs. im Wege stehen könnte? 2. Wann ist mit der Einrichtung dieser Zone zu rechnen? 3. Da zwischenzeitlich die Wohnungen im Bereich Damiansweg bezogen wurden, hat sich die Situation verschärft und die Parkraumsituation sich weiter verschlechtert. Hat die Verwaltung hier ein Konzept zur Verbesserung der Situation?“ Antwort der Verwaltung (Die schriftliche Anfrage der CDU-Fraktion (AN/0648/2025) bezieht sich ursächlich auf den o. g. Antrag (AN/0594/2024). Die Beantwortung der Anfrage und der angeforderte Sachstandsbericht für den o. g. Antrag werden daher zusammenhängend betrachtet und bearbeitet. In den Vorlagen erfolgt jeweils der zugehörige Verweis.) Eine Beeinträchtigung der Ordnung des Verkehrs bzw. eine Verkehrsgefährdung durch Kraft- fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 t liegt nicht vor. Verbote oder Beschränkungen für solche genannten Kfzs durch verkehrslenkende Maßnah- men sind nur bei erheblichen Störungen gerechtfertigt, jedoch nicht bei einer allgemeinen Parkplatzknappheit. Die von der Bezirksvertretung intendierte Beschränkung der Parkberechtigung für Besu- cher*innen des Friedhofs ist nicht rechtskonform umsetzbar. Die Reservierung öffentlichen Parkraums für bestimmte Personengruppen ist – abgesehen von gesetzlich abschließend ge- regelten, hier nicht einschlägigen Ausnahmetatbeständen – in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen und folglich nicht anordnungsfähig. Als verbleibende Möglichkeit kann die Verwaltung stattdessen auf dem Parkplatz neben dem genannten Friedhof sieben von insgesamt 15 Parkplätzen als Kurzzeitparkplätze mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden mit Parkscheinpflicht ausweisen und bewirtschaften. Die 2 verbleibenden 8 Parkplätze können weiterhin kostenlos für bspw. Bewohner*innen oder an- dere Besucher*innen zur Verfügung stehen. Die Verwaltung schlägt dabei vor, die Parkplätze an jedem Tag der Woche, auch an Sonn- und Feiertagen, zwischen 9 und 18 Uhr zu bewirtschaften. Die Parkplatznachfrage auf dem Parkplatz wird auch und besonders an Sonn- und Feiertagen erhöht sein; einerseits durch die Besucher*innen des Friedhofs und andererseits durch die Bewohner*innen des Neubauge- biets. Zur allgemeinen Parkplatzproblematik wird auf den Masterplan Parken verwiesen. Im Rahmen des Masterplans Parken werden Lösungen für das Parken in Köln sukzessive weiterentwi- ckelt. Ein Konzept zur Bearbeitung wird erstellt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1876/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 26.06.2025
- Erstellt
- 10.06.2025 09:35