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1090/2026

Beantwortung einer Anfrage vom 15.04.2026 der GOL zur Notunterkunft Vorgebirgsstraße

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 09.06.2026, TOP 3.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6112 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562 
 
Vorlagen-Nummer 21.04.2026 
 1090/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026 
Beantwortung einer Anfrage vom 15.04.2026 der GOL zur Notunterkunft 
Vorgebirgsstraße 
Die GOL-Fraktion im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat vor dem Hinter-
grund der öffentlich geschilderten Zustände in der Unterkunft für Geflüchtete in der Vorgebirg-
straße am 15. April 2026 folgende Fragen gestellt: 
 
1. Belegung und Mindeststandards 
 
Wie hoch war die tatsächliche Belegung der Unterkunft in den letzten zwölf Monaten (monats-
weise), differenziert nach Gesamtbelegung, Container-Typ (15 Quadratmeter/30 Quadratme-
ter) sowie Soll-/Ist-Belegung? Welche verbindlichen Standards gelten für Wohnfläche, Bele-
gungsdichte und den Schutz von Familien, Kindern und vulnerablen Personen - und wurden 
diese zu jeder Zeit eingehalten? Falls nicht: wann und weshalb nicht? 
 
2.  Lebensbedingungen, Sanitär und technische Mängel 
 
Wie stellt sich die tatsächliche Situation in Bezug auf Gemeinschaftsflächen, Außenbereiche, 
Sanitäranlagen (Abschließbarkeit, Geschlechtertrennung, Intimsphäre) und Warmwasserver-
sorgung dar? Welche technischen Mängel (Heizung, Sanitär, Elektrik) wurden in den letzten 
zwölf Monaten dokumentiert, wie lange dauerte jeweils die Behebung, und wie wird die Ein-
haltung der Reinigungsstandards kontrolliert? 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
zu 1.) 
 
Belegung der Notunterkunft Vorgebirgsstraße / Am Südstadion 
 
Die Plan-Belegung der Unterkunft beträgt 396 Personen, die baurechtlich maximal zulässige 
Belegung 416 Personen. Die tatsächliche Ist-Belegung der Unterkunft hat sich in den letzten 
Monaten wie folgt entwickelt:  
 
31.03.25 30.04.25 31.05.25 30.06.25 31.07.25 31.08.25 30.09.25 
269 270 243 238 214 219 207 
 
31.10.25 30.11.25 31.12.25 31.01.26 28.02.26 31.03.26 
224 240 217 241 230 222 
 
Die Unterkunft für Geflüchtete war damit im letzten Jahr und in den ersten Monaten diesen 
Jahres zu keinem Zeitpunkt vollständig ausgelastet, so dass stets eine angemessene Bele-
gung gegeben war.

2 
 
Es gibt keine gesetzlichen Regeln für die Belegung von Unterkünften für Geflüchtete in Nord-
rhein-Westfalen und auch keine gesetzliche Mindestwohnfläche pro Geflüchteten. Wohnflä-
chen und Belegung orientieren sich an den Bedarfen der untergebrachten Geflüchteten im 
Einzelfall. 
 
In der Unterkunft gibt es Wohncontainer mit 15 Quadratmetern mit Doppelstockbetten, ge-
dacht  für ein bis zwei Personen, und Wohncontainer mit 30 Quadratmetern, gedacht für drei 
bis vier Personen. Ergänzungen durch Einzelbetten, insbesondere für Kinder, sind möglich. 
 
In den kleineren Wohncontainern sind in der Regel Ehepaare untergebracht. Eine Unterbrin-
gung mit drei oder vier Personen erfolgt zum Beispiel bei alleinerziehenden Geflüchteten mit 
mehreren kleinen Kindern oder Familien mit ein oder zwei kleinen Kindern. Größere Kinder, 
Jugendliche oder volljährige Kinder erhalten meist einen eigenen Wohncontainer. 
Neben den Wohncontainern verfügen die Geflüchteten über weitere Aufenthaltsmöglichkeiten, 
zum Beispiel im Speiseraum und in einem größeren Aufenthaltsraum, der für alle Geflüchteten 
frei zugänglich ist. Darüber hinaus verfügt die Unterkunft über einen großen Außenbereich 
und angrenzende Grünflächen.  
Es gibt in der Unterkunft Vorgebirgsstraße ein pädagogisches Zentrum mit verschiedenen 
Räumlichkeiten für unterschiedliche Altersgruppen an Kindern und Jugendlichen, in denen an 
fünf Tagen in der Woche eine pädagogische Betreuung stattfindet.  
 
Es sind ständig fünf Sicherheitsmitarbeiter*innen tagsüber und vier Sicherheitsmitarbeiter*in-
nen abends/nachts vor Ort, darunter stets auch weibliche Sicherheitsmitarbeiterinnen. 
 
zu 2.) 
 
Es erfolgt tagsüber und abends seit März 2026 von 6:30 bis 21.30 Uhr (vorher 8 bis 20 Uhr) 
an sieben Tagen in der Woche in der Unterkunft eine fortlaufende und regelmäßige desinfizie-
rende Reinigung der Gemeinschaftssanitärräume (Sanitär/Dusche/WC). Dazu gibt es vier 
Schichten à zwei Reinigungskräfte (vorher zwei Teams à vier Personen mit 6-Stunden-
Schichten), die permanent in der Unterkunft reinigen. Die Kontrolle der Reinigung erfolgt 
durch die Heimleitung des Deutschen Roten Kreuzes sowie deren Fachkräften der Sozialen 
Arbeit vor Ort. 
 
Der Zugangsraum zu den Duschcontainern ist räumlich durch eine Trennwand in einen Be-
reich für Frauen und Männer getrennt. Von den getrennten Zugangsfluren gehen die Dusch-
container (mit schließbarer Tür) ab. In diesen befindet sich ein langer Vorraum mit den einzel-
nen Duschkabinen. Zu dem Duschcontainer haben die untergebrachten Männer weder Zu-
gang noch Einblickmöglichkeiten. Die Duschkabinen verfügen alle über Duschvorhänge. 
Das weibliche Sicherheitspersonal der Unterkunft achtet zudem darauf, dass die Trennung 
der Geschlechter im Sanitärbereich stets beachtet wird. Eine angedeutete Gefährdung von 
Frauen ist nicht gegeben. Die Toilettenkabinen sind selbstverständlich abschließbar. 
 
In der Unterkunft sind insgesamt zahlreiche Vandalismusschäden, insbesondere im Sanitär-
bereich, zu verzeichnen. Deren laufende Beseitigung, für die die Stadt Köln Sorge trägt, ist mit 
einem hohen Aufwand und Kosten im fünfstelligen Bereich verbunden. Insbesondere müssen 
regelmäßig von den Geflüchteten abmontierte Duschköpfe ersetzt werden. 
 
Im Winter 2025/2026 hat es leider kurzfristige Heizungsausfälle gegeben. Diese wurden je-
weils schnellstmöglich und innerhalb weniger Tage behoben und betrafen nur einzelne Ge-
meinschaftszelte mit Ölheizung. Die Wohncontainer verfügen alle über elektrische Heizungen, 
die im Winter durchgehend im Betrieb waren. Es ist daher unzutreffend, dass die Geflüchteten 
längere Zeit ohne Heizung waren. 
 
Die Unterkunft Vorgebirgstraße wird bis zum 30. November 2026 leergezogen. Anschließend 
erfolgt ein Rückbau der Unterkunft, um das Grundstück der Entwicklung im Rahmen des Pro-
jektes „Parkstadt Süd“ zuzuführen. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

09.06.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1090/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.04.2026
Erstellt
16.04.2026 12:35