V/0199/2019
Kinderbetreuung während der Gremiensitzungen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
1471 Zeichen
Anlage A zur V/0199/2019 Kurzüberblick Der Antrag der FDP-Fraktion A-R/0034/2017 „Umfrage: Kinderbetreuung während der Gremiensit- zungen“ in der Fassung des Änderungsantrages des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien wird nicht aufgegriffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Die rechtlichen Vorgaben für die Erstattung der Kosten für eine Kinderbetreuung während der Gremiensitzungen werden beachtet, angewendet und darauf hingewiesen. Für ein Betreuungsan- gebot durch die Stadt wird nach Auswertung der Umfrage kein Bedarf gesehen. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung Politische Gremien, Städtepartner- schaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine Relevanz.
Anlage 1
8 Zeichen
Anlage 1
Beschlussvorlage
5087 Zeichen
V/0199/2019 V/0199/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kinderbetreuung während der Gremiensitzungen Antrag der FDP-Fraktion A-R/0034/2017 „Umfrage: Interesse an einer Kinderbetreuung während der Gremiensitzungen“ Beratungsfolge 26.03.2019 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 27.03.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das Ergebnis der Umfrage „Interesse an einer Kinderbetreuung während der Gremiensitzun- gen“ wird zur Kenntnis genommen. 2. Eine Kinderbetreuung, die die Mitglieder des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüs- se sowie die regelmäßig an Sitzungen teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Gremiensitzungen in Anspruch nehmen können, wird nicht eingerichtet. 3. Der Antrag der FDP-Fraktion A-R/0034/2017 „Umfrage: Interesse an Kinderbetreuung während der Gremiensitzungen“ ist hiermit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Begründung: Kinderbetreuung Basierend auf dem Antrag der FDP-Fraktion A-R/0034/2017 „Umfrage: Interesse an Kinderbetreuung während der Gremiensitzungen“ hat der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in seiner Sitzung am 04.10.2017 beschlossen, dass die Verwaltung eine Umfrage zum grundsätzlichen Int e- resse an einer Kinderbetreuung während der Gremiensitzungen durchführt. Entsprechend diesem Beschluss wurde im Zeitra um von Dezember 2017 bis Januar 2018 eine anonymisierte Umfrage u n- ter den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern durchgeführt. Gleichzeitig erfolgte auch eine Umfr a- ge unter den städtischen Schriftführerinnen und Schriftführern der Gremien. Da bei dem o. g. Kreis Amt für Bürger- und Ratsservice 11.03.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dautzenberg Telefon: 492-3365 Dautzenberg@stadt- muenster.de - 2 - V/0199/2019 von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung kein Bedarf für eine Kinderbetreuung während der Gremiensitzungen benannt wurde, wird im Folgenden nur auf die Ergebnisse der Befragung unter den Gremienmitgliedern eingegangen. Mit der Umfrage w urden u. a. der grundsätzliche Bedarf für eine Kinderbetreuung, das Alter der zu betreuenden Kinder und eventuell erforderliche Betreuungstage und -zeiten abgefragt. Des Weiteren wurde um die Angabe gebeten, wie häufig eine Kinderbetreuung vor Ort genutzt würde. Der Umfragebogen wurde an 563 Gremienmitglieder versandt. 257 Personen haben den Umfrageb o- gen zurückgesandt; dies entspricht einer Rücklaufquote von 45,6%. 306 Personen haben keinen Fr a- gebogen abgegeben. Es ist davon auszugehen, dass Personen, die den Fragebogen nicht abgeg e- ben haben, keinen Bedarf bzw. kein Interesse an einer Kinderbetreuung haben. Von den befragten Personen haben 39 einen grundsätzlichen Betreuungsbedarf für Kinder unter 14 Jahren. Von diesem Personenkreis gaben 25 Personen den Wunsch nach einer Kinderbetreuung vor Ort an, 13 wünschten keine Kinderbetreuung vor Ort und eine Person machte keine Angabe. 6 Pe r- sonen würden eine Kinderbetreuung regelmäßig und 13 Personen nur gelegentlich in Anspruch ne h- men. Da die Umfrage anonymisie rt erfolgt ist, kann nicht zurückverfolgt werden, in welchen Gremien die Personen, die sich für die Nutzung einer Kinderbetreuung ausgesprochen haben, Mitglied sind. So kann es sich um Mitglieder des Rates, der Bezirksvertretungen oder Ausschüsse handeln. Es gibt also möglicherweise verschiedene bzw. sogar wechselnde Sitzungsorte, die nicht mit einer zentralen Kinderbetreuung versorgt werden können, sondern ggf. durch nur mehrere Kinderbetreuungsstellen bedient werden könnten. Der geringe Bedarf für eine Kinderbetreuung und insbesondere das Bewusstsein, dass nur 6 von 563 Personen eine Kinderbetreuung regelmäßig nutzen würden, ist ausschlaggebendes Argument gegen die Einrichtung bzw. das Angebot einer von der Verwaltung zentral organisierten Kinderbetreuu ng während der Gremiensitzungen. Kinderbetreuungskosten Ein Ergebnis der Umfrage ist, dass sich die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nicht ausreichend über die Möglichkeit, Kinderbetreuungskostenkosten erstattet zu bekommen, informiert fühlen. Alle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger werden zu Beginn ihrer Mandatstätigkeit mit einem I n- foblatt über diese Möglichkeit informiert. Um dem Antragsanliegen nach offensiver Werbung nachz u- kommen, ist zukünftig vorgesehen, ein besonderes Merkblatt für die Erst attung von Kinderbetre u- ungskosten zu erstellen, in dem ein Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin benannt sowie auf die Fundstelle des Antragsformulars im Internet verwiesen wird. Dieses Merkblatt wird nicht nur am Beginn der Mandatstätigkeit, sondern auch als Erinnerung in der Mitte der Wahlperiode erneut übe r- sandt. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Änderungsantrag der FDP-Fraktion, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/die Grünen/GAL, DIE LINKE.-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Anlage A
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0199/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37