A-W/0012/2020
Änderung der Ampelphasen der Fußgängerampel Osthofstraße - Schulwegsicherung
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Stellungnahme der Verwaltung vom 25.05.2020
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66.54.0003 Frau Sowa 25.05.2020 6588 Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Münster-West Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtbaurat Denstorff e A-WI/0048/2015 der CDU-Fraktion — Steigerung der Leistungsfähigkeit der Kreuzung L551, K60 und L529 in Albachten, «e A-W/0016/2018 der SPD-Fraktion - Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Osthofstraße - Am Kämpken - Steinkuhle mit zusätzlichen Schutzblinkern ergänzen, e A-W/0012/2020 der CDU-Fraktion - Änderung der Ampelphasen der Fußgängerampel in der Osthofstraße (Verlängerung der Grünzeit für die Fußgänger), Höhe Gemeinschaftsgrundschule Mit den o. g. Anträgen in der Bezirksvertretung Münster-West wurde die Verwaltung beauftragt, die o. g. genannten Optimierungsmaßnahmen in den einzelnen Knotenpunkten (Anträge: Anlage 1-3) zu prüfen. Die Verwaltung beabsichtigt gemeinsam mit einem Ingenieurbüro unter Berücksichtigung der in den Anträgen genannten Optimierungsmaßnahmen, der aktuellen Verkehrszahlen und der Planungsgrundsätze der Stadt Münster die Steuerung dieser Lichtsignalanlagen signaltechnisch zu überarbeiten. Die Ausschreibungsphase wird in Kürze erfolgen. Aufgrund der aktuellen Auftragslage bei den Firmen können Verzögerungen nicht ausgeschlossen werden. Die o träge werden damit als erledigt angesehen.
Originalantrag
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CDU-Fraktion in der BV West CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 A-W/0012/2020 48161 M ü n s t e r Münster, 02.03.2020 Änderung der Ampelphasen der Fußgängerampel Osthofstraße Schulwegsicherung Die V erwaltung prüft, 1. ob die Grünphase der Fußgängerampel Osthofstraße (Höhe Gemeinschaftsgrundschule Ludgerusschule Albachten) für die Fußgänger verlängert werden kann. 2. ob die Umschaltzeit (GELB auf ROT) für die Autofahrer verlängert werden kann, bevor das GRÜN für die Fußgänger schaltet. Begründung: Die Grünphase an der Fußgängerampel Osthofstraße ist recht „sportlich“ eingestellt. Insbesondere zu Schulbeginn und Schulende stehen oftmals so viele Schülerinnen und Schüler an der Ampel, dass eine Querung aller „in einem Rutsch“ nicht immer möglich ist. Die V erwaltung prüft darüber hinaus, ob die Ampel nach dem Drücken durch die Fußgänger nicht zu schnell auf ROT für die Autofahrer umspringt und gleichzeitig den Fußgängern durch GRÜN den Weg freigibt. Eine V erlängerung der Phasen um nur wenige Sekunden könnte den Schulweg sicherer machen. gezeichnet: Peter Wolfgarten Christian Hinzmann Peter Hamann Thomas Lilge Markus von Diepenbroick-Grüter Thomas Bartelt Nils Schappler Ingeborg Hissmann
Stellungnahme der Verwaltung vom 15.07.2021
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A-W [OOAS[20A8 A-W[O0A2[ 202 66.54.0003 15.07.2021 Frau Sowa 6588 Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksvertretung Münster-West Bezirksverwaltung West über Herrn Stadtbaurat Denstorff N. 1. A-W/0016/2018 der SPD-Fraktion (Anlage 1), STADT MÜNSTER k2 7. JULI 2021 Amt für Bürger- u. Rateseryios Bezirkeverwaltung West - Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Osthofstraße - Am Kämpken - Steinkuhle mit zusätzlichen Schutzblinkern ergänzen, 2. A-W/0012/2020 der CDU-Fraktion (Anlage 2), - Änderung der Ampelphasen der Fußgängerampel in der Osthofstraße / In der Weede (Verlängerung der Grünzeit für die Fußgänger) in Höhe der Gemeinschaftsgrundschule - Die Umschaltzeit (GELB auf ROT) für die Autofahrer zu verlängern Mit den o. g. Anträgen in der Bezirksvertretung Münster-West wurde die Verwaltung beauftragt, die 0. 9. genannten Optimierungsmaßnahmen in den einzelnen Knotenpunkten (Anlage 1 und 2) zu prüfen. Die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen, kurz AfV (ein Gremium bestehend aus den mit Verkehrsfragen betrauten Fachämtern der Verwaltung, der Polizei und den Stadtwerken) hat in ihrer Sitzung am 25.06.2021 über die zur Prüfung vorgelegten Optimierungsmaßnahmen intensiv diskutiert und ist zu folgender Entscheidung gekommen: Zu Punkt 1: Im Ergebnis sprachen sich die Mitglieder der AfV für die Installierung der Gelb-/Schutzblinker zum Schutz des Fußgänger- und Radverkehrs aus. Diese werden mit einem Vorlauf von 2 Sekunden vor dem Fußgängergrün geschaltet, damit sich der einbiegende Kfz-Verkehr auf die eingehenden Fußgänger / einfahrenden Radfahrer vorbereiten kann. Die Verwaltung wird diesen Punkt aufgreifen und je nach Auftragslage zeitnah umsetzen (Anlage 3). Zu Punkt 2: Die Verwaltung legt Wert auf die Feststellung, dass die bisher geschalteten Fußgängergrünzeiten an der Fußgängerbedarfsampel Osthofstraße / In der Weede mit 11 Sekunden Fußgängergrünzeit bei einer Fahrbahnquerung von ca. 9,00 m sowie 5 Sekunden Sicherheitszeit (Zwischenzeit nach einer Fußgängerfreigabe bis der Kfz-Verkehr Grünlicht erhält) eine sichere Querung für Schüler und auch für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen ermöglicht. Die bundesweit gültigen Vorgaben der „Richtlinien für Lichtsignalanlagen“ und der städtischen Standards werden eingehalten. Wenn die Fußgängerampel auf Rotlicht umspringt, besteht kein Grund für Panik oder Sprints. Selbst wenn ein Fußgänger erst mit der letzten Grün-Sekunde der Fußgängerampel losgeht, hat dieser in der Sicherheitszeit mit Rotlicht am Fußgängersignal und den Kfz-Signalen genügend Zeit, im normalen Geh- Tempo den nächsten Fahrbahnrand zu erreichen, bevor der Autoverkehr mit Grünlicht startet. Da die eingestellte Freigabezeit von 11 Sekunden den Fußgängern ein komfortables queren der Osthofstraße iz sehen die Mitglieder der AfV keine Notwendigkeit die Freigabezeit zu verlängern. \ Als weiterer Punkt der Anregung war die Prüfung einer Verlängerung der Umschaltzeit (GELB auf ROT) für die Autofahrer. R Die beantragte Verlängerung der Übergangszeit (GELB vor ROT) ist laut den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) nicht zulässig. Für Kraftfahrzeuge wird der Wechsel von der Freigabezeit zur Sperrzeit aus fahrdynamischen Gründen durch das Übergangssignal GELB vor ROT angezeigt. Diese Übergangszeit GELB richtet sich bei Kraftfahrzeugen nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Knotenpunktzufahrt. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sollte die Übergangszeit 3 Sekunden betragen. Diese genannte Übergangszeit von 3 Sekunden ist bei der Steuerung der Fußgängerbedarfsampel sichergestellt, sodass eine Verlängerung an der Stelle rechtlich nicht möglich ist. Die o. g. Anträge werden damit als erledigt angesehen. HL Gerhard Rüller Anlage 1: Anregung, Ifd. Nr. A-W/0016/2018 Anlage 2: Anregung, Ifd. Nr. A-W/0012/2020 TT 52 Knotenpunkt 23100 / ir Osthofstr. / Am Kämpken I L > Signallageplan_Planung || zı10/S! 100 y) 2 ‚004 Zy100182 Amt für Mobilität und Tiefbau 13.07.2021 Schäper
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Mauritzstraße 4
- Osthofstraße
- Am Kämpken
- In der Weede
- Steinkuhle
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0012/2020
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 04.03.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37