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0934/2025

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63450/03 (63450/03-00-02) Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße 2. Änderung in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 14.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 30.06.2025, TOP 10.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage- 2 Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung Nr. 63450/03 (63450/03-00-02)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1317 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/612-1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0934/2025
Stand: 04.11.2025 
Sachstandsbericht  
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des  
Bebauungsplanes Nr. 63450/03 (63450/03-00-02) 
Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße 2.Änderung in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
Beschlussfassung vom 26.06.2025: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, den am 24.03.1992 durch den Rat gefassten und am 06.04.1992 ortsüblich 
bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 
Nr.63450/03 (63450/03-00-02) für das Gebiet zwischen Stolberger Straße, Oskar Jä-
ger-Straße, Melatengürtel, Scheidtweilerstraße und KVB-Betriebshof –Arbeitstitel: 
Oskar-Jäger-Straße 2. Änderung in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld- nach § 2 Absatz 1 in 
Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal und  Ehren-
feld ohne Einschränkung zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig ungeändert beschlossen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Im Amtsblatt Nummer 25 vom 27.08.2025 veröffentlicht. Verfahren ist somit in Kraft getreten, 
weitere Schritte sind nicht erforderlich. 
Nächste Schritte: 
Keine 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

2

Beschlussvorlage Ausschuss

5284 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/612-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0934/2025 
Freigabedatum 07.04.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des  
Bebauungsplanes Nr. 63450/03 (63450/03-00-02) 
Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße 2.Änderung in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, den am 24.03.1992 durch den Rat gefassten und am 06.04.1992 ortsüblich 
bekanntgemachten Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 
Nr.63450/03 (63450/03-00-02) für das Gebiet zwischen Stolberger Straße, Oskar Jä-
ger-Straße, Melatengürtel, Scheidtweilerstraße und KVB-Betriebshof –Arbeitstitel: 
Oskar-Jäger-Straße 2. Änderung in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld- nach § 2 Absatz 1 in 
Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufzuheben; 
 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Lindenthal und  Ehren-
feld ohne Einschränkung zustimmt. 
 
 
  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 19.05.2025 
23.06.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.05.2025 
30.06.2025 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 17.06.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 
26.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Aufhebung 
Im Kölner Stadtgebiet befinden sich eine Vielzahl in Aufstellung befindlicher Bebauungspläne, 
die zum Teil seit mehreren Jahren ruhen und nicht weiterbearbeitet werden, weil die städte-
bauliche Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist und für die städtebauliche Entwicklung und 
Ordnung nicht mehr erforderlich sind. Aufgrund der hohen Anzahl laufender Bebauungsplan-
verfahren erfolgt vorwiegend eine Priorisierung von solchen Bebauungsplänen, die zwecks 
Realisierung dringend erforderlichen Wohnungsbau oder sozialer Infrastruktureinrichtungen 
oder zur Sicherung der Planung mittels einer Veränderungssperre eine hohe Bedeutung besit-
zen. Dies führt im Umkehrschluss dazu, dass viele Bebauungsplanverfahren mit derzeit gerin-
gem „Planungsdruck“ nicht kontinuierlich bearbeitet werden können. Dies betrifft insbesondere 
solche Verfahren, bei denen der ursprüngliche Planungsanlass bei längerer Verfahrensdauer 
nicht mehr aktuell ist oder/und Planinhalt und Planungsziele überholt und erneut planungs-
rechtlich zu überprüfen sind. Entsprechend der vorhandenen personellen Kapazitäten wird für 
diese Bebauungspläne, die teilweise vor mehr als 20 Jahren aufgestellt wurden, sukzessive 
das Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) überprüft und eingestellt. 
 
Verfahren und Auswirkungen 
Zu Beginn des Jahres 1992 hat der Rat der Stadt Köln einen Aufstellungsbeschluss für die 2. 
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63450/03 in Köln Braunsfeld/Ehrenfeld mit dem Ziel ge-
fasst, den Bereich Stolberger Straße, Oskar-Jäger-Straße, Melatengürtel und Scheidtweiler-
straße einer höherwertigen und intensiveren gewerblichen Nutzung zuzuführen. Der Anlass 
hierzu war die seinerzeit geplanten Erweiterungen eines ansässigen Automobilbetriebes an 
der Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel zu ermöglichen und planungsrechtlich zu sichern. Den-
noch sind auf der Grundlage des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 63450/03 in den Jahren 
1994/1995 Abriss-/Baugenehmigungen und Befreiungen positiv beschieden und erteilt wor-
den. Die geplanten Erweiterungsbauten sind auf dieser Grundlage realisiert worden. Die ge-
plante 2. Änderung wurde seither nicht weiterverfolgt und weitere Planungsschritte nicht er-
zielt worden.  
 
Die Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) plante nördlich der Scheidtweilerstraße, unmit-
telbar gegenüber ihrem Hauptsitz an der Aachener Straße, den Bau von Erweiterungsgebäu-
den um Ihre in der Umgebung verteilte Mitarbeiter*innen zentral unterzubringen. Da das Vor-
haben nicht mit den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes Nr. 63450/03 umsetzbar 
war, ist ein neuer Bebauungsplan (VEP) Nr. 63454/02 erarbeitet worden der am 26.08.2002 in 
Kraft getreten ist. 
 
Weiterhin hat der Stadtentwicklungsausschuss mit Beschluss vom 30.11.2023 die Neuaufstel-
lung eines Bebauungsplanes „Green Campus Oskar-Jäger-Straße/Melatengürtel“ gefasst mit 
dem Ziel, die bestehenden Gebäude, des zwischenzeitlich aufgegebenen Automobilbetriebes, 
zurückzubauen und das Grundstück einer geordneten und zukunftsfähigen Nutzung durch ge-
werbliche Nutzungen zuzuführen.

3 
Aus den v.g. Gründen und aufgrund des Alters des Aufstellungsbeschlusses sowie damit ein-
hergehend aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch gegenüber den an-
fragenden Bürgern, Eigentümern, Investoren, Architekten und Planern, empfiehlt die Verwal-
tung, den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung vom 24.03.1992 aufzuheben. Die geordnete 
städtebauliche Entwicklung für das Gebiet ist durch die rechtsgültigen Bebauungspläne 
63450/03, 63454/02 (VEP) und den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Green Cam-
pus gewährleistet. 
 
Anlagen 
1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
2 Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung Nr. 63450/03 (63450/03-00-02)

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1176 Zeichen

Anlage 1 
 
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplanes ist eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, da mit dem Beschluss auf das Plangebiet und die 
Nachbargebiete keine Außenwirkung verbunden ist. Die Öffentlichkeit wird hinreichend über die 
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses durch die Bekanntmachung im Amtsblatt informiert. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage- 2 Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung Nr. 63450/03 (63450/03-00-02)

831 Zeichen

3% Stadt Köln Anlage 2

Stadtplanungsamt

Geltungsbereich zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63450/03 (63450/03-00-02)

Oskar-Jäger-Straße 2. Änderung

in Köln - Braunsfeld / Ehrenfeld

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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-

tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
0 150 300 450 Meter diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Beratungsverlauf (5)

22.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2025 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.06.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0934/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.05.2025
Erstellt
25.03.2025 13:59