Mandari Insight

1563/2023

Zwischennutzung Ebertplatz 2023 - Freigabe von Mitteln aus der Kulturförderabgabe und anderweitige Verwendung von Transfermitteln

Beschlussvorlage Ausschuss 23.05.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 06.06.2023, TOP 4.5

Anlage 1 Freigabe Mittel Ebertplatz

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Freigabe Mittel Ebertplatz

3127 Zeichen

01 Freitreppe
Die Freitreppe schaff  t weitere Aufenthalts- und Veranstal-
tungsmöglichkeiten sowie neue Perspektiven auf den Platz 
und seine Umgebung. Der Ebertplatz wird enger an den Eigel-
stein angebunden und ebenerdig zugänglich, anstatt durch 
einen Treppenabgang und Tunnelsituation. Als neuer Ort der 
Kommunikation inkl. Aussichtsplattform, soll die Freitreppe 
Passage und Platz weiter beleben und deren Erreichbarkeit 
vereinfachen. Für Anwohner*innen, Passant*innen, Interes-
sierte und Kunstschaff  ende soll sie zu einem Ort werden, an 
dem man verweilen möchte und Veranstaltungen stattfi  nden. 
02 Lichthof Installation
Die Installation über dem Lichthof soll die Passage als Teil 
der Eigelstein-Achse erkennbar machen. Die Achse wird 
durch ein aus Bändern gespanntes Hexagon überirdisch 
sichtbar. Besonders deutlich wird diese Achse auch vom 
Aussichtspunkt der Freitreppe. Zugleich öff  net sich der 
Raum der Passage - vom Lichthof aus gesehen - noch 
stärker nach oben.
AKöln
Fakultät für Architek-
Technology
Arts Sciences
TH Köln
Brunnen e.V.
In Kooperation mit
AKöln
Fakultät für Architek-
Technology
Arts Sciences
TH Köln
Brunnen e.V.
In Kooperation mit
Weiterführende Informationen 
und Kontakt: 
www.unser-ebertplatz.koeln/
ebertplatz-0
AK
AK
AK
öln
öln
öln
Fakultät für Architek-
Fakultät für Architek-
Fakultät für Architek-
Technology
Technology
Technology
Arts Sciences
Arts Sciences
Arts Sciences
TH Köln
TH Köln
TH Köln
 Brunnen e.V.
Brunnen e.V.
Brunnen e.V.
In Kooperation mit
In Kooperation mit
In Kooperation mit
03 (Sitz-) Podeste
Die Ebertplatzpassage soll mit den Sitzgelegenhei-
ten stärker zum Verweilen einladen. Die entworfenen 
Bänke und ein leicht erhöhtes Plateau, das als Platt-
form vor dem African Drum platziert wird, bestehen 
aus Holz und fügen sich in die hexagonale Architektur 
der Passage ein. Die Podeste sind so gefertigt, dass 
sie nach der dreimonatigen Installation in der Ebert-
platzpassage auch an einem anderen Ort zum Ein-
satz kommen können.
Wie geht es weiter mit dem Ebertplatz? 
Um in dieser Frage wichtigen Antworten näher 
zu kommen, möchte das Projekt „Ebertplatz 0?“ 
Impulse für die Gestaltung und Nutzungserwei-
terung des Ebertplatzes geben. 
Das Kulturamt der Stadt Köln, die TH Köln und 
der Brunnen e.V.  haben im Zuge der städtischen 
Zwischennutzung 2022-2024 dazu angeregt. 
Studierende im Masterstudiengang Architektur 
der TH Köln haben im Austausch mit weiteren 
Akteur*innen von „Unser Ebertplatz“ und in 
Kooperation mit Baukultur NRW, Chancen und 
Potenziale des Ebertplatzes – insbesondere der 
Passage – erfasst und wichtige Themen heraus-
gearbeitet. 
Das Ergebnis nach drei Semestern intensiver 
Arbeit sind Entwürfe für drei temporäre Inter-
ventionen, die im Sommer 2023 für einen Zeit-
raum von drei Monaten umgesetzt und in ihrer 
Wirkung getestet werden sollen. 
Folgende temporäre Interventionen erwarten Euch:
Drei temporäre 
Interventionen 
auf dem Ebertplatz
Sommer 2023
Lageplan der temporären Interventionen mit Frei-
treppe, Installation über dem Lichthof und (Sitz-)
Podesten
Ebertplatz 0?
Eigel-
stein
Agnes-
viertel
IN

Beschlussvorlage Ausschuss

9494 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 1563/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zwischennutzung Ebertplatz 2023 - Freigabe von Mitteln aus der Kulturförderabgabe 
und anderweitige Verwendung von Transfermitteln  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im 
Rahmen des Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mit-
tel „Interimsnutzung Ebertplatz“ in Höhe von 50.000 Euro für 2023 im Teilergebnisplan des 
Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen. Die Finanzmittel sollen dafür verwendet werden, große künst-
lerisch-kreative Interventionen auf dem Ebertplatz 2023 zu ermöglichen.  
 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt zudem die anderweitige Verwendung von Zu-
schussmitteln aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes aus der Produktgruppe 0416 - Kul-
turförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, hier aus der Position „Zwischennut-
zung Ebertplatz“ in Höhe von 80.000 Euro im Jahr 2023 für die Finanzierung des unterjähri-
gen Kulturprogramms auf dem Ebertplatz im Rahmen von Dienstleistungen. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 06.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  150.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.       € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Freigabe von Mitteln „Interimsnutzung Ebertplatz“ 2023 
Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 wurden im Rahmen der Kulturförder-
abgabe (AN/1728/2022) zusätzliche Fördermittel „Interimsnutzung Ebertplatz“ in Höhe von 
50.000 Euro für 2023 und 2024 bereitgestellt. Diese Zuschüsse wurden in den am 10.11.2022 
vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 2023/2024 übernommen. Die Positionen stehen unter 
dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Hierbei handelt es sich um Mittel aus der Teil-
planzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des Teilergebnisplans des Kultu-
ramtes, Produktgruppe 0416 – Kulturförderung.  
Die Freigabe der zugesetzten Mittel „Interimsnutzung Ebertplatz“ in Höhe von 50.000 Euro für 
2024 erfolgt zu Beginn des kommenden Jahres. 
Im Jahr 2023 sollen die zugesetzten Mittel in etwa paritätisch in folgende drei Maßnahmen 
fließen, die mit größerem finanziellen Aufwand auf dem Ebertplatz realisiert und eine beson-
dere Strahlkraft haben werden:  
1. Es wird die Umsetzung der räumlichen Interventionen im Bereich der westlichen Kunstpas-
sage unterstützt, die in einem Prozess von zwei Jahren (2021/2022) von der TH Köln in

3 
Kooperation mit den Kunsträumen, den Pionierpartner*innen und diversen städtischen Äm-
tern, der Polizei und mit Unterstützung von Baukultur NRW entwickelt wurden (vgl. An-
lage). In den Sommermonaten 2023 sollen diese räumlichen Interventionen „Ebertplatz 0?“ 
im Sinne eines Reallabors weitere Impulse für den Kunst- und Kulturstandort Ebertplatz ge-
ben.  
2. Nach der erfolgreichen ersten Ausgabe der „KUNSTBASIS EBERTPLATZ“ der Kölner 
Künstlerin Stefanie Klingemann im Jahr 2017 ist für September 2023 eine zweite Ausgabe 
dieses kuratierten Kunstprogramms und -festivals für den Platz in Planung. Es handelt sich 
um mehrere – auch großformatige und partizipativ angelegte – Werke und Installationen 
verschiedener Künstler*innen, die explizit für den Platz entwickelt werden. Zu den teilneh-
menden Künstler*innen gehören u.a. Ka Bartholl (Berlin), Valeria Fahrenkrog (Berlin, Köln), 
Oliver Kunkel (Köln), Reinigungsgesellschaft (Dresden), Tim Cierpiszewski (Essen) und 
Sebastian Freytag (Köln). Neben den immer relevanter werdenden Themen der künstleri-
schen Stadtentwicklung und kulturgeleiteten Stadtplanung wird es bei der zweiten Festival-
ausgabe auch um Nachhaltigkeit sowie digitale und hybride Formate in der kulturellen Pro-
duktion und Vermittlung gehen. 
3. Ab November 2023 soll zudem „Fries TV“, der offene Text- und Videokanal auf dem 50 
Meter langen Waschbetonfries, eine Neuauflage erhalten. Das 50 Meter lange LED-Display 
war von April 2021 bis ins Frühjahr 2022 am Platz installiert, von der freien Kunst- und Lite-
raturszene kuratiert und mit wechselndem Programm für die Öffentlichkeit bespielt 
(www.unser-ebertplatz.koeln/friestv). Den Auftakt machte während der Corona-Monate 
2021 „Transit – Vorübergehende Literatur am Ebertplatz“. Ein Format, das vom Kölner Kul-
turrat, den Leser*innen des Kölner Stadtanzeiger und der Kölner Rundschau unter die bes-
ten Kulturevents des Jahres 2021 gewählt wurde. Im Rückblick auf den letzten Winter 
2022/23 ohne „Fries TV“ wurde nochmals klar, dass mit dem LED-Fries die Platzqualität 
und -atmosphäre in der dunklen Jahreszeit entscheidend aufgewertet wird. Aus diesem 
Grund und aufgrund der einzigartigen Möglichkeiten des Displays für Text und Video- und 
Medienkunst im öffentlichen Raum soll es eine Fortsetzung des Projektes geben.  
Über die Auswahl der Maßnahmen erfolgte eine Abstimmung der Kulturverwaltung mit den 
Zwischennutzer*innen. 
Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 
Unabhängig von der Freigabe der vorgenannten 50.000 Euro (Dienstleistungsmittel) stehen 
für die „Zwischennutzung Ebertplatz“ Transfermittel (Fördermittel) im Haushalt 2023/2024 in 
Höhe von insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung. Es werden für die Finanzierung des unter-
jährigen Kulturprogramms auf dem Ebertplatz jedoch weitere Mittel für Sach- und Dienstleis-
tungen benötigt. Eine Verausgabung von Transfermitteln für Sach- und Dienstleistungen ist 
nicht ohne einen entsprechenden Beschluss möglich. Somit soll mit dieser Vorlage neben der 
o. g. Freigabe auch eine haushaltsneutrale Umschichtung von Mitteln zwischen den Teilplan-
zeilen des Teilergebnisplans des Kulturamtes, Produktgruppe 0416 - Kulturförderung im Um-
fang von 80.000 Euro erfolgen (siehe hierzu unten: Finanzierung). 
 
Finanzierung:  
Freigabe von Mitteln „Interimsnutzung Ebertplatz“ 2023 
Die Aufwandsermächtigungen für „Interimsnutzung Ebertplatz“ in Höhe von 50.000 Euro in 
2023 stehen im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförde-
rung, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
Sie stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Der Rat hat den Haushalts-
plan 2023/24 insgesamt in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen. 
Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 
Im Haushaltsplan 2023/2024 wurden in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 100.000 € für die 
„Zwischennutzung Ebertplatz“ im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 
0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 15-Transferauswendungen veranschlagt.

4 
Für die Finanzierung des unterjährigen Kulturprogramms auf dem Ebertplatz in 2023 werden 
jedoch statt „Transferaufwendungen“ (Zuschussmittel) weitere Mittel für Sach- und Dienstleis-
tungen in Höhe von 80.000 Euro benötigt. Diese stehen im Teilergebnisplan des Kulturamtes 
0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
nicht zur Verfügung. Zur Deckung werden daher im Jahr 2023 aus dem Teilergebnisplan des 
Kulturamtes aus der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwen-
dungen, hier aus der Einzelposition „Zwischennutzung Ebertplatz“, Aufwandsermächtigungen 
in Höhe von 80.000 Euro anderweitig verwendet bzw. haushaltsneutral in die Teilplanzeile 13 
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des gleichen Teilergebnisplans umgeschich-
tet. 
Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 
ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen 
eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetra-
ges auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde; über eine abwei-
chende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss. Dies ist hier der Fall. 
Die haushaltsneutrale Umschichtung ist notwendig, um für das unterjährige Kulturprogramm 
auf dem Ebertplatz in 2023 im Wege von (Honorar-) Verträgen / Beauftragungen für Dienst-
leistungen ein ausreichendes Budget zu gewährleisten. 
Zur Finanzierung der oben beschriebenen Förderungen im Rahmen der „Zwischennutzung 
Ebertplatz“ stehen demnach weiterhin Transferaufwendungen in Höhe von 20.000 € im Haus-
haltsjahr 2023 im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416-Kulturförde-
rung in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen zur Verfügung. 
Über die Mittelverwendung für 2024 wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine entspre-
chende Beschlussfassung notwendig werden. 
 
Anlage 
Visualisierung der 1. Maßnahme

Beratungsverlauf (1)

06.06.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1563/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.05.2023
Erstellt
09.05.2023 20:46