1563/2023
Zwischennutzung Ebertplatz 2023 - Freigabe von Mitteln aus der Kulturförderabgabe und anderweitige Verwendung von Transfermitteln
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Anlage 1 Freigabe Mittel Ebertplatz
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01 Freitreppe Die Freitreppe schaff t weitere Aufenthalts- und Veranstal- tungsmöglichkeiten sowie neue Perspektiven auf den Platz und seine Umgebung. Der Ebertplatz wird enger an den Eigel- stein angebunden und ebenerdig zugänglich, anstatt durch einen Treppenabgang und Tunnelsituation. Als neuer Ort der Kommunikation inkl. Aussichtsplattform, soll die Freitreppe Passage und Platz weiter beleben und deren Erreichbarkeit vereinfachen. Für Anwohner*innen, Passant*innen, Interes- sierte und Kunstschaff ende soll sie zu einem Ort werden, an dem man verweilen möchte und Veranstaltungen stattfi nden. 02 Lichthof Installation Die Installation über dem Lichthof soll die Passage als Teil der Eigelstein-Achse erkennbar machen. Die Achse wird durch ein aus Bändern gespanntes Hexagon überirdisch sichtbar. Besonders deutlich wird diese Achse auch vom Aussichtspunkt der Freitreppe. Zugleich öff net sich der Raum der Passage - vom Lichthof aus gesehen - noch stärker nach oben. AKöln Fakultät für Architek- Technology Arts Sciences TH Köln Brunnen e.V. In Kooperation mit AKöln Fakultät für Architek- Technology Arts Sciences TH Köln Brunnen e.V. In Kooperation mit Weiterführende Informationen und Kontakt: www.unser-ebertplatz.koeln/ ebertplatz-0 AK AK AK öln öln öln Fakultät für Architek- Fakultät für Architek- Fakultät für Architek- Technology Technology Technology Arts Sciences Arts Sciences Arts Sciences TH Köln TH Köln TH Köln Brunnen e.V. Brunnen e.V. Brunnen e.V. In Kooperation mit In Kooperation mit In Kooperation mit 03 (Sitz-) Podeste Die Ebertplatzpassage soll mit den Sitzgelegenhei- ten stärker zum Verweilen einladen. Die entworfenen Bänke und ein leicht erhöhtes Plateau, das als Platt- form vor dem African Drum platziert wird, bestehen aus Holz und fügen sich in die hexagonale Architektur der Passage ein. Die Podeste sind so gefertigt, dass sie nach der dreimonatigen Installation in der Ebert- platzpassage auch an einem anderen Ort zum Ein- satz kommen können. Wie geht es weiter mit dem Ebertplatz? Um in dieser Frage wichtigen Antworten näher zu kommen, möchte das Projekt „Ebertplatz 0?“ Impulse für die Gestaltung und Nutzungserwei- terung des Ebertplatzes geben. Das Kulturamt der Stadt Köln, die TH Köln und der Brunnen e.V. haben im Zuge der städtischen Zwischennutzung 2022-2024 dazu angeregt. Studierende im Masterstudiengang Architektur der TH Köln haben im Austausch mit weiteren Akteur*innen von „Unser Ebertplatz“ und in Kooperation mit Baukultur NRW, Chancen und Potenziale des Ebertplatzes – insbesondere der Passage – erfasst und wichtige Themen heraus- gearbeitet. Das Ergebnis nach drei Semestern intensiver Arbeit sind Entwürfe für drei temporäre Inter- ventionen, die im Sommer 2023 für einen Zeit- raum von drei Monaten umgesetzt und in ihrer Wirkung getestet werden sollen. Folgende temporäre Interventionen erwarten Euch: Drei temporäre Interventionen auf dem Ebertplatz Sommer 2023 Lageplan der temporären Interventionen mit Frei- treppe, Installation über dem Lichthof und (Sitz-) Podesten Ebertplatz 0? Eigel- stein Agnes- viertel IN
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/41/41/21 Vorlagen-Nummer 1563/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zwischennutzung Ebertplatz 2023 - Freigabe von Mitteln aus der Kulturförderabgabe und anderweitige Verwendung von Transfermitteln Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im Rahmen des Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mit- tel „Interimsnutzung Ebertplatz“ in Höhe von 50.000 Euro für 2023 im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Finanzmittel sollen dafür verwendet werden, große künst- lerisch-kreative Interventionen auf dem Ebertplatz 2023 zu ermöglichen. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt zudem die anderweitige Verwendung von Zu- schussmitteln aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes aus der Produktgruppe 0416 - Kul- turförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, hier aus der Position „Zwischennut- zung Ebertplatz“ in Höhe von 80.000 Euro im Jahr 2023 für die Finanzierung des unterjähri- gen Kulturprogramms auf dem Ebertplatz im Rahmen von Dienstleistungen. Ausschuss Kunst und Kultur 06.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 150.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Freigabe von Mitteln „Interimsnutzung Ebertplatz“ 2023 Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 wurden im Rahmen der Kulturförder- abgabe (AN/1728/2022) zusätzliche Fördermittel „Interimsnutzung Ebertplatz“ in Höhe von 50.000 Euro für 2023 und 2024 bereitgestellt. Diese Zuschüsse wurden in den am 10.11.2022 vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 2023/2024 übernommen. Die Positionen stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Hierbei handelt es sich um Mittel aus der Teil- planzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des Teilergebnisplans des Kultu- ramtes, Produktgruppe 0416 – Kulturförderung. Die Freigabe der zugesetzten Mittel „Interimsnutzung Ebertplatz“ in Höhe von 50.000 Euro für 2024 erfolgt zu Beginn des kommenden Jahres. Im Jahr 2023 sollen die zugesetzten Mittel in etwa paritätisch in folgende drei Maßnahmen fließen, die mit größerem finanziellen Aufwand auf dem Ebertplatz realisiert und eine beson- dere Strahlkraft haben werden: 1. Es wird die Umsetzung der räumlichen Interventionen im Bereich der westlichen Kunstpas- sage unterstützt, die in einem Prozess von zwei Jahren (2021/2022) von der TH Köln in 3 Kooperation mit den Kunsträumen, den Pionierpartner*innen und diversen städtischen Äm- tern, der Polizei und mit Unterstützung von Baukultur NRW entwickelt wurden (vgl. An- lage). In den Sommermonaten 2023 sollen diese räumlichen Interventionen „Ebertplatz 0?“ im Sinne eines Reallabors weitere Impulse für den Kunst- und Kulturstandort Ebertplatz ge- ben. 2. Nach der erfolgreichen ersten Ausgabe der „KUNSTBASIS EBERTPLATZ“ der Kölner Künstlerin Stefanie Klingemann im Jahr 2017 ist für September 2023 eine zweite Ausgabe dieses kuratierten Kunstprogramms und -festivals für den Platz in Planung. Es handelt sich um mehrere – auch großformatige und partizipativ angelegte – Werke und Installationen verschiedener Künstler*innen, die explizit für den Platz entwickelt werden. Zu den teilneh- menden Künstler*innen gehören u.a. Ka Bartholl (Berlin), Valeria Fahrenkrog (Berlin, Köln), Oliver Kunkel (Köln), Reinigungsgesellschaft (Dresden), Tim Cierpiszewski (Essen) und Sebastian Freytag (Köln). Neben den immer relevanter werdenden Themen der künstleri- schen Stadtentwicklung und kulturgeleiteten Stadtplanung wird es bei der zweiten Festival- ausgabe auch um Nachhaltigkeit sowie digitale und hybride Formate in der kulturellen Pro- duktion und Vermittlung gehen. 3. Ab November 2023 soll zudem „Fries TV“, der offene Text- und Videokanal auf dem 50 Meter langen Waschbetonfries, eine Neuauflage erhalten. Das 50 Meter lange LED-Display war von April 2021 bis ins Frühjahr 2022 am Platz installiert, von der freien Kunst- und Lite- raturszene kuratiert und mit wechselndem Programm für die Öffentlichkeit bespielt (www.unser-ebertplatz.koeln/friestv). Den Auftakt machte während der Corona-Monate 2021 „Transit – Vorübergehende Literatur am Ebertplatz“. Ein Format, das vom Kölner Kul- turrat, den Leser*innen des Kölner Stadtanzeiger und der Kölner Rundschau unter die bes- ten Kulturevents des Jahres 2021 gewählt wurde. Im Rückblick auf den letzten Winter 2022/23 ohne „Fries TV“ wurde nochmals klar, dass mit dem LED-Fries die Platzqualität und -atmosphäre in der dunklen Jahreszeit entscheidend aufgewertet wird. Aus diesem Grund und aufgrund der einzigartigen Möglichkeiten des Displays für Text und Video- und Medienkunst im öffentlichen Raum soll es eine Fortsetzung des Projektes geben. Über die Auswahl der Maßnahmen erfolgte eine Abstimmung der Kulturverwaltung mit den Zwischennutzer*innen. Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen Unabhängig von der Freigabe der vorgenannten 50.000 Euro (Dienstleistungsmittel) stehen für die „Zwischennutzung Ebertplatz“ Transfermittel (Fördermittel) im Haushalt 2023/2024 in Höhe von insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung. Es werden für die Finanzierung des unter- jährigen Kulturprogramms auf dem Ebertplatz jedoch weitere Mittel für Sach- und Dienstleis- tungen benötigt. Eine Verausgabung von Transfermitteln für Sach- und Dienstleistungen ist nicht ohne einen entsprechenden Beschluss möglich. Somit soll mit dieser Vorlage neben der o. g. Freigabe auch eine haushaltsneutrale Umschichtung von Mitteln zwischen den Teilplan- zeilen des Teilergebnisplans des Kulturamtes, Produktgruppe 0416 - Kulturförderung im Um- fang von 80.000 Euro erfolgen (siehe hierzu unten: Finanzierung). Finanzierung: Freigabe von Mitteln „Interimsnutzung Ebertplatz“ 2023 Die Aufwandsermächtigungen für „Interimsnutzung Ebertplatz“ in Höhe von 50.000 Euro in 2023 stehen im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförde- rung, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Sie stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Der Rat hat den Haushalts- plan 2023/24 insgesamt in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen. Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen Im Haushaltsplan 2023/2024 wurden in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 100.000 € für die „Zwischennutzung Ebertplatz“ im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 15-Transferauswendungen veranschlagt. 4 Für die Finanzierung des unterjährigen Kulturprogramms auf dem Ebertplatz in 2023 werden jedoch statt „Transferaufwendungen“ (Zuschussmittel) weitere Mittel für Sach- und Dienstleis- tungen in Höhe von 80.000 Euro benötigt. Diese stehen im Teilergebnisplan des Kulturamtes 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen nicht zur Verfügung. Zur Deckung werden daher im Jahr 2023 aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes aus der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwen- dungen, hier aus der Einzelposition „Zwischennutzung Ebertplatz“, Aufwandsermächtigungen in Höhe von 80.000 Euro anderweitig verwendet bzw. haushaltsneutral in die Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des gleichen Teilergebnisplans umgeschich- tet. Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetra- ges auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde; über eine abwei- chende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss. Dies ist hier der Fall. Die haushaltsneutrale Umschichtung ist notwendig, um für das unterjährige Kulturprogramm auf dem Ebertplatz in 2023 im Wege von (Honorar-) Verträgen / Beauftragungen für Dienst- leistungen ein ausreichendes Budget zu gewährleisten. Zur Finanzierung der oben beschriebenen Förderungen im Rahmen der „Zwischennutzung Ebertplatz“ stehen demnach weiterhin Transferaufwendungen in Höhe von 20.000 € im Haus- haltsjahr 2023 im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416-Kulturförde- rung in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen zur Verfügung. Über die Mittelverwendung für 2024 wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine entspre- chende Beschlussfassung notwendig werden. Anlage Visualisierung der 1. Maßnahme
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1563/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.05.2023
- Erstellt
- 09.05.2023 20:46