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0105/2019

Umnutzung und Denkmalschutz der Ellmühle im Deutzer Hafen

Mitteilung Ausschuss 14.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 29.01.2019, TOP 8.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3293 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/48 
 
Vorlagen-Nummer 14.01.2019 
 0105/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.01.2019 
Umnutzung und Denkmalschutz der Ellmühle im Deutzer Hafen 
Der Gebäudekomplex der heutigen Ellmühle entwickelte sich aus ursprünglich zwei getrennten, ne-
beneinander liegenden Getreidemühlen, der „Auermühle“ und der Mühle „Leysieffer 
& Lietzmann“, später Ellmühle genannt. Beide Mühlen wurden 1910 in der Anfangszeit des Deutzer 
Hafens errichtet. Auf Grund der großen Mehl-Nachfrage durch die schnell wachsende Bevölkerung 
Kölns expandierten beide Mühlen und wurden baulich erweitert. Nach den Teilzerstörungen im Zwei-
ten Weltkrieg erfolgte ein rascher Wiederaufbau in einer reduzierten Formensprache. Ende der 50er 
Jahre wuchsen schließlich beide Mühlen zu der heutigen Gesamtanlage zusammen.  
Mit seinem langestreckten markanten Baukörper ist das Mühlenensemble – neben den verschiede-
nen Kirchentürmen und dem Dom – einer der stadtbildprägenden Gebäudekomplexe innerhalb der 
Kölner Rheinveduten. 
 
Im Rahmen der Veräußerung des Mühlengeländes und der Verlagerung des Mühlebetriebes nach 
Krefeld, soll die „Aurora-Mühle“ unter Denkmalschutz gestellt werden. Mit ihrer heutigen Form doku-
mentiert die Ellmühle eine hundertjährige bauliche Entwicklung. Aus der Entstehungszeit beider Müh-
len (1910/11 bis 1920er Jahre) ist noch ein gewisser Anteil an Bausubstanz erhalten, den es zu be-
wahren gilt, da es sich um authentische Zeugnisse des Beginns der industriellen Mühlenproduktion im 
Deutzer Hafen handelt. Infolge von unterschiedlich starken Kriegsbeschädigungen erfolgte ab 1946 
der zügige Wiederaufbau in einer reduzierten Formensprache und schließlich bis 1965 der Ausbau zu 
einem zusammenhängenden Großmühlenbetrieb, der Ellmühle. Als lang gestreckte Bauzeile entlang 
des Hafenbeckens steht sie seitdem als Synonym für den Deutzer Industriehafen. 
Im Hinblick auf die städtebauliche Wirksamkeit der Baumassen ist die Wiederaufbauleistung daher 
von erheblicher Bedeutung. Das Interesse des Denkmalschutzes an der Erhaltung der Ellmühle als 
nahezu voll umfänglicher Gesamtanlage konzentriert sich auf zwei wesentliche Komponenten: Zum 
einen auf den Erhalt bestimmter Teile in ihrer historischen Substanz und zum anderen auf die Bewah-
rung des städtebaulichen Erscheinungsbildes in seiner prägenden Wirkung.  
 
Im Rahmen des o. g. Verkaufs steht nun eine umfängliche Umnutzung der Gebäude und des Areals 
an. Zukünftige Hochbauwettbewerbe sollen das Potential und die Möglichkeiten einer Konversion 
aufzeigen und die architektonische Qualität nach einem Verkauf sichern. Als Grundlage hierfür dienen 
zwei Voruntersuchungen bzw. Machbarkeitsstudien, die durch die moderne stadt in Auftrag gegeben 
und letztes Jahr durchgeführt wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass sich auf der einen Seite gewisse 
Gebäudeteile bzw. Baukörper für eine Gewerbe- oder Wohnnutzung anbieten und auf der anderen 
Seite Bauteile vorhanden sind, die auf Grund ihrer inneren Gebäudestruktur eher eine kulturelle Nut-
zung verlangen (hier vor allem die Silos). Eine detaillierte Vorstellung der Ergebnisse wird in den 
kommenden Monaten im Stadtentwicklungsausschuss erfolgen. 
 
 
 
gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

29.01.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0105/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.01.2019
Erstellt
09.01.2019 13:51