0105/2019
Umnutzung und Denkmalschutz der Ellmühle im Deutzer Hafen
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/48 Vorlagen-Nummer 14.01.2019 0105/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 29.01.2019 Umnutzung und Denkmalschutz der Ellmühle im Deutzer Hafen Der Gebäudekomplex der heutigen Ellmühle entwickelte sich aus ursprünglich zwei getrennten, ne- beneinander liegenden Getreidemühlen, der „Auermühle“ und der Mühle „Leysieffer & Lietzmann“, später Ellmühle genannt. Beide Mühlen wurden 1910 in der Anfangszeit des Deutzer Hafens errichtet. Auf Grund der großen Mehl-Nachfrage durch die schnell wachsende Bevölkerung Kölns expandierten beide Mühlen und wurden baulich erweitert. Nach den Teilzerstörungen im Zwei- ten Weltkrieg erfolgte ein rascher Wiederaufbau in einer reduzierten Formensprache. Ende der 50er Jahre wuchsen schließlich beide Mühlen zu der heutigen Gesamtanlage zusammen. Mit seinem langestreckten markanten Baukörper ist das Mühlenensemble – neben den verschiede- nen Kirchentürmen und dem Dom – einer der stadtbildprägenden Gebäudekomplexe innerhalb der Kölner Rheinveduten. Im Rahmen der Veräußerung des Mühlengeländes und der Verlagerung des Mühlebetriebes nach Krefeld, soll die „Aurora-Mühle“ unter Denkmalschutz gestellt werden. Mit ihrer heutigen Form doku- mentiert die Ellmühle eine hundertjährige bauliche Entwicklung. Aus der Entstehungszeit beider Müh- len (1910/11 bis 1920er Jahre) ist noch ein gewisser Anteil an Bausubstanz erhalten, den es zu be- wahren gilt, da es sich um authentische Zeugnisse des Beginns der industriellen Mühlenproduktion im Deutzer Hafen handelt. Infolge von unterschiedlich starken Kriegsbeschädigungen erfolgte ab 1946 der zügige Wiederaufbau in einer reduzierten Formensprache und schließlich bis 1965 der Ausbau zu einem zusammenhängenden Großmühlenbetrieb, der Ellmühle. Als lang gestreckte Bauzeile entlang des Hafenbeckens steht sie seitdem als Synonym für den Deutzer Industriehafen. Im Hinblick auf die städtebauliche Wirksamkeit der Baumassen ist die Wiederaufbauleistung daher von erheblicher Bedeutung. Das Interesse des Denkmalschutzes an der Erhaltung der Ellmühle als nahezu voll umfänglicher Gesamtanlage konzentriert sich auf zwei wesentliche Komponenten: Zum einen auf den Erhalt bestimmter Teile in ihrer historischen Substanz und zum anderen auf die Bewah- rung des städtebaulichen Erscheinungsbildes in seiner prägenden Wirkung. Im Rahmen des o. g. Verkaufs steht nun eine umfängliche Umnutzung der Gebäude und des Areals an. Zukünftige Hochbauwettbewerbe sollen das Potential und die Möglichkeiten einer Konversion aufzeigen und die architektonische Qualität nach einem Verkauf sichern. Als Grundlage hierfür dienen zwei Voruntersuchungen bzw. Machbarkeitsstudien, die durch die moderne stadt in Auftrag gegeben und letztes Jahr durchgeführt wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass sich auf der einen Seite gewisse Gebäudeteile bzw. Baukörper für eine Gewerbe- oder Wohnnutzung anbieten und auf der anderen Seite Bauteile vorhanden sind, die auf Grund ihrer inneren Gebäudestruktur eher eine kulturelle Nut- zung verlangen (hier vor allem die Silos). Eine detaillierte Vorstellung der Ergebnisse wird in den kommenden Monaten im Stadtentwicklungsausschuss erfolgen. gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0105/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.01.2019
- Erstellt
- 09.01.2019 13:51