V/0099/2017
Boniburgallee - Rückbau des östlichen Fußweges zwischen Gasdruckregelstation und Sudmühlenstraße
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Lageplan
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Anlage 2 zur Vorlage V/0099/2017 a, _VZ 205 Warnbaken 1 0.30/3.00 Fläche entsiegeln S X o X 98 Gasregelstation . ‚Anlage 1 Sys ||| MÜNSTER Era Reg. Nr. Amt Personen I [| u Stadtplanung Verkehrsplanung Datum Name Bearbeitet Dez. 2016 |Hecht Boniburgallee ezeichnet| Dez. 2016 |Revermann] |Maßstab_ | 1: 250 Rückbau östı. Gehweg Plotdatum 21.02.2017
Antrag A-O-0019-2016
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Anlage 1 zur Vorlage V/0099/2017
Beschlussvorlage
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V/0099/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Boniburgallee - Rückbau des östlichen Fußweges zwischen Gasdruckregelstation und Sudmühlenstraße Beratungsfolge 09.03.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Planung zum Rückbau des östlichen Gehweges auf der Boniburgallee in Höhe der Gas- druckregelstation von Dezember 2016 wird zugestimmt. 2. Die Bezirksvertretung Münster -Ost stimmt der Finanzierung über 2.500,00€ für den Rückbau des Gehweges aus den frei verfügbaren Haushaltsmitteln der Bez irksvertretung Münster-Ost zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 010 1 Auftrag 49100003 Bezirksvertretungen 2017 2.500,00 Ergebnis 2.500,00 Die zur Finanzierung erf orderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltplan 2017 bei der o.g. Pr o- duktgruppe veranschlagt. Vorlagen-Nr.: V/0099/2017 Auskunft erteilt: Frau Hecht Ruf: 492 61 63 E-Mail: Hecht@stadt-muenster.de Datum: 15.02.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0099/2017 Begründung: Anlass Auf der Basis des Antrags der CDU-Fraktion (A-O/0019/2016) hat die Bezirksvertretung Münster-Ost in der Sitzung am 26.01.2017 die Verwaltung beauftragt, für die Sicherheit der Fußgänger und Rad- fahrer den östlichen Gehweg auf der Boniburgallee zwischen Gasdruckregelstation und Sudmühlen- straße zurückzubauen. Bestand Die Boniburgallee ist für den öffentlichen Kfz -Verkehr gesperrt und darf neben land- und forstwir t- schaftlichen Fahrzeugen nur von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden. Etwa 35m vor der Einmündung auf die Sudmühlenstraße sind beidseitig Gehwege durch einen Hochbord von der Fah r- bahn abgetrennt. Am Beginn des östlichen Gehweges wu rde im vergangenen Jahr eine Gas druckre- gelstation errichtet. Die vorhandene Absenkung ist für die Nutzung mit Rollstuhl, Rollator oder Ki n- derwagen ausreichend breit. Der Weg ist nicht für den Radverkehr freigegeben , wird aber häufig w i- derrechtlich durch di esen genutzt. Konfliktsituationen mit Fußgängern sind dabei nicht auszuschli e- ßen. Der Radverkehr soll auf der Boniburgallee bis zur Einmündung Sudmühlenstraße und dann dort nach Osten in Richtung Handorf oder über die Mittelinsel in Richtung Sudmühle weiterfahren. Planung Die Planung sieht vor, den Durchgang/ Durchfahrt über den östlichen Gehweg zu unterbinden, indem auf einer Länge von ca. 10 m der asphaltierte Weg entsiegelt, mit Oberboden aufgefüllt und bepflanzt wird. Die Begrünung erfolgt mit bodenständigen Gehölzen 2. und 3. Ordnung wie z.B. Hainbuche, Schlehdorn und Hundsrose und kann in der Pflanzzeit nach Abschluss der Tiefbauarbeiten durchge- führt werden. Fußgänger und Radfahrer werden dann geradlinig bis zum südlichen gemeinsamen Geh- und Rad- weg auf der Sudmühlenstraße geführt. Kosten/Finanzierung Die Kosten für die Maßnahme betragen ca. 5.000 €. Die Stadtwerke haben eine Beteiligung an den Kosten in Höhe von 2.500 € zugesagt. Die verbleibenden Kosten in Höhe von ca. 2.500 € werden aus den frei verfügbaren Haushaltmitteln der Bezirksvertretung Münster-Ost finanziert. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Antrag A-O/0019/2016 Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Boniburgallee
- Sudmühlenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0099/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37