Antrag zur Schwerpunktsetzung der Arbeit im Integrationsrat in der 2. Hälfte der aktuellen Wahlperiode
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0845/2023 vom 09.05.2023
Stand: Am 15.08.2023 im Integrationsrat endgültig zurückgezogen.
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Tayfun Keltek - Antrag zur Schwerpunktsetzung IR
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Tayfun Keltek 08.05.2023 An den Vorsitzenden des Integrationsrates An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 23.05.2023 Antrag zur Schwerpunktsetzung der Arbeit im Integrationsrat in der 2. Hälfte der aktu- ellen Wahlperiode Die Mitglieder des Integrationsrates trafen sich am 15.4.23 zu einer Klausurtagung. Ein Schwerpunktthema der Klausurtagung war ein Austausch über die Ausrichtung der künf- tigen Arbeit im Integrationsrat in der 2. Hälfte der aktuellen Wahlperiode. Das in der Anlage beigefügte Papier ist das Ergebnis der Diskussion der Teilnehmenden: Tayfun Keltek, Malik Karaman, Christophe Twagiramungu Mugabowindekwe, Gönül Topuz, Turan Özkücük, Vivian Berhane, Anna Maria Klimaszewska-Golan, Ali Esen, Fardad Hoo- ghoughi, Luziano Gonzalez Tejon, Claudia Brock-Storms, Martin Erkelenz, Dr. John Akude. Der Integrationsrat wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss: Der Integrationsrat 1. nimmt das in der Anlage beigefügte Gedankenpapier zur weiteren Schwerpunktsetzung der Arbeit des Integrationsrates mit seiner Differenzierung der Themenbereiche a) Anerkennung und Nutzung der Ressourcen und Potentiale von Menschen mit interna- tionaler Familiengeschichte und Überwindung der defizitorientierten Perspektive auf Migration b) Schaffung von Chancengerechtigkeit und gleichberechtigter Teilhabe für alle Men- schen mit internationaler Familiengeschichte c) Integration von neu zugewanderten Menschen mit internationaler Familiengeschichte zur Kenntnis und verabschiedet es als Positionspapier ‚Schwerpunktsetzung der Arbeit des Integrationsrates / 2. Hälfte der Wahlperiode 2020-2025‘, 2. wird künftig den Bereich ‚Anerkennung und Nutzung von Potentialen‘ in besonderer Weise mit politischen Initiativen und den Bereich ‚Schaffung von Chancengerechtigkeit‘ weiterhin eng über die Facharbeitskreise begleiten; beim Bereich ‚Integration‘ wird davon ausgegangen, dass dieser seitens der Verwaltung und Trägern mit entsprechenden Maßnahmen ausreichend begleitet wird, 3. bittet die Fachverwaltung ‚Amt für Integration und Vielfalt‘ künftig den Bereich ‚Anerken- nung und Nutzung der Ressourcen und Potentiale‘ in besonderer Weise zu beachten und entsprechende Initiativen und Maßnahmen zu unterstützen, sowie die Umsetzung in den Bereichen ‚Schaffung von Chancengerechtigkeit‘ und ‚Integration‘ weiter in allen Berei- chen der Stadtverwaltung zu begleiten und zu unterstützen, 4. bittet diesen Beschluss des Integrationsrates den Ausschüssen Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Ausschuss für Kunst und Kultur, Ausschuss Schule und Weiterbil- dung, Ausschuss Soziales und Senioren, Gesundheitsausschuss sowie dem Jugendhil- feausschuss als Mitteilung zur Kenntnis zu geben. Anlage: ‚Gedankenpapier zur weiteren Schwerpunktsetzung der Arbeit im IR‘ Tayfun Keltek -
Anlage - Gedankenpapier zur weiteren Schwerpunktsetzung des IR
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1 Gedankenpapier zur weiteren Schwerpunktsetzung der Arbeit im IR Im Folgenden werden drei unterschiedliche Bereiche der Migrationsarbeit definiert: 1. Bereich: Anerkennung und Nutzung der Res- sourcen und Po- tentiale von Men- schen mit interna- tionaler Familien- geschichte und Überwindung der defizitorientierten Perspektive auf Migration … zur weiteren gemeinsa- men Gestaltung der Zuwan- derungsstadt Köln. Ziel ist, dass Menschen mit internationaler Familienge- schichte mit ihrem Wissen, ihren Potentialen und Res- sourcen als gleichwertiger Teil der Gesellschaft gese- hen und gehört werden. Sie müssen mit ihrer Herkunftsi- dentität grundsätzliche aner- kannt und ihre Potentiale als gesellschaftlichen Mehrge- winn in einer global vernetz- ten Welt und durch Zuwan- derung geprägten Stadt wertgeschätzt werden. Durch die Identifizierung, Sichtbarmachung, Stärkung ihrer Potentiale kann ein Dies kann z.B. erreicht werden durch 1. die Identifizierung individueller Ressourcen und Stärkung persönlicher Po- tentiale von Menschen mit internationaler Geschichte. Kinder und junge Menschen mit internationaler Familiengeschichte sind be- reits in Kita und Schule in unterschiedlicher Intensität aufgrund ihrer Her- kunft, Hautfarbe, Religion etc. oftmals von Ausgrenzung und Rassismus betroffen. Diese Negativerlebnisse und der gesellschaftlich defizitäre Blick auf sie, kann ihre Entwicklung zu einer gesunden und vollständigen Per- sönlichkeit behindern und die Entfaltung ihrer individuellen Potentiale mas- siv beeinträchtigen. Erforderlich sind hier z.B. Maßnahmen einer wertschätzenden Ermittlung der persönlichen Ressourcen und Potentiale, das Angebot von Seminaren zur Stärkung von Empowerment 1 und Awareness 2, Veranstaltungen für Eltern zur Bewusstmachung der Ressourcen und vorhandenen Potentiale ihrer Kinder in einer aktuell primär monokulturell ausgerichteten Gesell- schaft etc. 2. die Nutzung der vorhandenen migrationsgesellschaftlichen Kompetenz auf- grund des Aufwachsens in zwei oder mehreren Kulturen für die Gestaltung und Weiterentwicklung der Einwanderungsstadt Köln. Kölner*innen mit internationaler Familiengeschichte wissen besser was neu zugewanderte Menschen mit internationaler Familiengeschichte brauchen, was sie blockiert, was ihnen nützt etc.: „Vielfältige Menschen ermuntern zu 1 Empowerment zielt darauf ab, dass Menschen die Fähigkeit entwickeln und verbessern, ihre soziale Lebenswelt und ihr Leben selbst zu gesta lten und sich nicht von außen gestalten zu lassen. 2 Awareness bezeichnet das Bewusstsein und die Aufmerksamkeit für Situationen und Strukturen, in denen Grenzen anderer wie z.B. durch Diskriminierung und Ausgrenzung überschritten werden und wie man sich im Voraus für solche Situationen sensibilisieren kann. 2 wichtiger Beitrag zur Über- windung diskriminierenden und rassistischen Denkens geleistet werden. Vielfalt“. Durch die gezielte Einstellung von Menschen mit internationaler Familien- geschichte bei der öffentlichen Verwaltung, Beratungsträgern, Polizei etc. und damit Nutzung ihrer Expertise kann diese Kompetenz zum Wohle der Stadt bzw. zu ihrer migrationsgesellschaftlichen Öffnung genutzt werden. 3. die Nutzung der mitgebrachten und der zugelernten Sprachkompetenzen (siehe Ratsbeschluss ‚Identität stärken - natürliche Mehrsprachigkeit för- dern!‘) vom 20.6.22) für die Einwanderungsstadt Köln z.B. durch gezielte Einstellung von Menschen mit mehrsprachigen Kompetenzen bei der öf- fentlichen Verwaltung, Beratungsträgern, Polizei etc. und Aufforderung das mitgebrachte Sprachpotential einzusetzen etc. Hierdurch können z.B. Ver- fahren bei der Stadtverwaltung für neu zugewanderte Menschen wertschät- zender und auch effektiver gestaltet werden. Die deutsche Sprache ist selbstverständlich die Verkehrs- und Amtssprache. 4. die Sichtbarmachung der Potentiale (und verlassen der Defizitperspektive) von Menschen mit internationaler Geschichte in Kindergärten, Schulen, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt, z.B. durch - Werbung zur Ausweitung von bilingualen Angeboten in Kitas und Schu- len, - Infoveranstaltungen für nichtmigrantisch geprägte Organisationen. Denk- bar sind z. B. in inhaltlicher Anlehnung an Integrationskurse für Migrant*in- nen entsprechende Kampagnen oder Infoveranstaltungen mit dem Thema: „Wie funktioniert eine Migrationsgesellschaft?“ etc., - Kampagnen zum Erkennen und Nutzen der Potentiale von Migration, - Beratung von Verwaltungen und Firmen zur Nutzung dieser Potentiale - Sichtbarmachung der bereits vorhandenen Potentiale in den Strukturen der Stadtteile, z.B. durch Hinweis auf das bürgerschaftliche Engagement in den Interkulturellen Zentren, bürgerschaftliches Engagement im Stadtteil und in Vereinen etc. - wissenschaftlich fundierte Ausarbeitung von gesellschaftlichen und wirt- schaftlichen Potentialen der Migration etc. 3 2. Bereich: Schaffung von Chancengerechtig- keit und gleichbe- rechtigter Teilhabe für alle Menschen mit internationaler Familiengeschichte … durch Vermittlung und Si- cherstellung eines gleichbe- rechtigten und diskriminie- rungsfreien Zugangs zu al- len Bereichen des Regel- systems der Stadt und sei- ner gesellschaftlichen Ange- bote. durch Abbau von diskriminierenden Zugangsbarrieren, Sicherstellung, dass alle städtischen Angebote auch für Menschen mit in- ternationaler Geschichte zur Verfügung stehen und bei persönlichem Be- darf und Interesse von diesen auch genutzt werden können, Sensibilisierung der Gesellschaft und ihrer Institutionen für ausgrenzendes, diskriminierendes und rassistisches Verhalten und evtl. bestehender Zu- gangsbarrieren für Menschen mit internationaler Geschichte, Förderung von Antirassismusprojekten und Beratungsstellen bei Diskrimi- nierung und Rassismus Hierbei spielen u.a. die Interkulturellen Zentren eine wichtige Rolle und sollten künftig Aufgaben wie das Angebot von Seniorenberatungen, Seniorenzentren, der Kinder- und Jugendarbeit, der Offenen Ganztagsschule etc. übernehmen. Dieser Themenbereich w ird bearbeitet, es bestehen verschiedene Forderun- gen (z.B. im Senior*innenbereich, Gesundheitsbereich etc. pp) 3. Bereich: Integration von neu zugew an- derten Menschen mit internationaler Familiengeschichte … zur gesellschaftlichen und kulturellen Orientierung sowie der sprachlichen Qua- lifikation durch Maßnahmen. wie z.B.: Angebot von Sprachkursen Angebot von Integrationskursen Beratungsangebote für Geflüchtete Hilfen bei der Wohnungssuche (z.B. Auszugsmanagement), Hilfen bei Kita- suche, Hilfen bei der Vermittlung in Schulen etc. Hilfen bei der Antragstellung bei Behörden etc. pp. Übersetzungshilfen Dieser Themenbereich w ird von Trägern, Interkulturellen Zentren, Beratungs- stellen etc. abgedeckt.
Beratungsverlauf
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