BV1/181/2025
Fahrradstationen oder Fahrradboxen o.Ä. in der Altstadt und Carlstadt; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 28.03.2025; BV1/067/2025
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Informationsvorlage BV
1633 Zeichen
BV1/181/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Fahrradstationen oder Fahrradboxen o.Ä. in der Altstadt und Carlstadt; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 28.03.2025; BV1/067/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 05.09.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde gebeten, Standorte für Fahrradstationen oder Fahrradboxen oder ähnliche abgesicherte Fahrradabstellanlagen in der Altstadt und Carlstadt zu identifizieren und an diesen identifizierten Standorten entsprechende Planungen durchzuführen und umzusetzen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung unterstützt den Antrag, das Angebot zum sicheren Fahrradparken stadtweit auszubauen. Dabei wird basierend auf den Erfahrungswerten das Modell „Fahrradstation“ der Connected Mobility Düsseldorf gewählt. Diese Sammelanlagen werden aufgrund der Beanspruchung des knappen öffentlichen Raums gegenüber Fahrradboxen (Einzelabstellung) bevorzugt. Nach der Umsetzung einzelner Anlagen wird nun ein stadtweiter Ausbauplan für das Jahr 2026 durch die Connected Mobility Düsseldorf und die Sta dtverwaltung erarbeitet. Dabei wird auf die Erfahrungswerte und eine bereits erarbeitete Liste an Potentialflächen zurückgegriffen. Darin enthalten sind Standorte an der Berger Allee und am Schwanenmarkt, deren detaillierte Prüfung noch aussteht. Gerne werden konkrete Standortvorschläge in den Prozess mit aufgenommen. Für die kleinste Form der Fahrradabstellanlage ist eine Fläche von 3,2 m x 6 m erforderlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV1/181/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 30.06.2025
- Erstellt
- 30.06.2025 15:46